Protocol of the Session on January 27, 2005

3. Unter welchen Voraussetzungen können aus Sicht der Landesregierung Holzverkäufe durch den Freistaat mit einer "Holzmafia" vertraglich vereinbart und realisiert werden?

4. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für erforderlich, um eventuellen Irritationen infolge der Begriffsverwendung "Holzmafia" durch Minister Dr. Sklenar zu begegnen?

Es antwortet Minister Dr. Sklenar.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Kuschel wie folgt:

Bevor ich auf die Anfrage des Abgeordneten Kuschel eingehe, erlaube ich mir eine Vorbemerkung: Herr Kuschel, in Ihrer Anfrage sprechen Sie davon, dass ich nach Ihnen vorliegenden Informationen im Zusammenhang mit der Veräußerung von Industrieholz durch die Thüringer Forstämter gesagt hätte, die Aufkäufer würden als Holzmafia fungieren. Wie Sie sehr genau wissen, habe ich den Ausdruck in einer nicht öffentlichen Ausschuss-Sitzung anlässlich der Beantwortung einer von Ihnen selbst gestellten Fragen benutzt. In § 78 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags ist sinngemäß bestimmt, dass u.a. Äußerungen einzelner Sitzungsteilnehmer Außenstehenden nicht mitgeteilt werden dürfen. Meines Erachtens unterlaufen Sie mit dieser Anfrage die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hoffe, dass die Geschäftsordnung dieses hohen Hauses zukünftig wieder wie bisher von den Abgeordneten aller Fraktionen respektiert wird und hier kein Kuschel-Kurs einreißt.

(Beifall bei der CDU)

Da die Anfrage aber jetzt auf der Tagesordnung steht, will ich trotzdem für die Landesregierung wie folgt antworten:

Zu den Fragen 1 bis 4: Da es keine allgemein gültige Definition des Begriffs "Holzmafia" gibt und sich auch die Landesregierung bisher auf keine Definition verständigt hat, erläutere ich, wie ich den Begriff verstehe und in welchem Sinne ich ihn gebraucht habe. Frau Präsidentin, um dies deutlich zu machen, erlauben Sie mir, dass ich den sächsischen PDSLandtagsabgeordneten Klaus Barthel zitiere? Danke schön. Kollege Barthel hat Folgendes gesagt: "Es gibt Genossen, die der verlogenen Mafia im KarlLiebknecht-Haus gern mal den Hals umdrehen würden." Das Zitat ist nachzulesen in einem Artikel der "Welt" vom 12.05.2003.

(Heiterkeit bei der PDS)

Ebenso wenig wie wohl der Kollege Barthel die Damen und Herren in der PDS-Zentrale mit dieser Aussage in die Nähe einer kriminellen Organisation rücken wollte, wollte ich der Holzindustrie kriminelle Machenschaften unterstellen.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Das weiß man nicht.)

(Heiterkeit bei der PDS)

Es ging mir ganz einfach nur darum, im Ausschuss plastisch, aber ebenso drastisch darzulegen, dass kleine kommunale und private Waldbesitzer gegenüber der Holzindustrie oft in einer unterlegenen Position sind. Es erübrigt sich eigentlich zu sagen, dass die Landesregierung mit einer kriminellen Organisation weder vertragliche noch sonstige Beziehungen eingehen würde. Und im Übrigen geht die Landesregierung davon aus, dass etwaige Irritationen durch diese Beantwortung ausgeräumt sind.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. Nachfragen gibt es nicht. Vielen Dank, Herr Minister. Damit kämen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/505.

Grippeepidemie bzw. Pandemie

Angesichts der Gefahr einer weltweiten Grippeepidemie haben Experten aus Bund und Ländern für Deutschland einen Notfallplan ausgearbeitet.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Weise - personell, konzeptionell etc. hat Thüringen an der Erarbeitung des Notfallplans mitgewirkt?

2. In welchem Umfang stehen finanzielle Mittel für die geforderte Bevorratung mit Impfstoffen und antiviralen Medikamenten zur Verfügung?

3. Wurden die Katastrophenpläne der Stadt- und Landkreise, der Krankenhäuser unter dem Aspekt einer Grippeepidemie bzw. Pandemie in Thüringen bereits überprüft?

4. Wurden bestimmte Personengruppen, wie medizinisches Personal, Beschäftigte im öffentlichen Dienst, bereits geimpft?

Danke. Es antwortet Staatssekretär Illert.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte für die Landesregierung die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Seit den ersten Vorbereitungen im Jahre 2001 und insbesondere seit dem Jahr 2004 war das Ministerium in alle Phasen der Erarbeitung des nationalen Pandemieplans eingebunden. Ebenso hat das Ministerium an den thematischen Verarbeitungen und den Beschlussfassungen der Gesundheitsministerkonferenz, der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG), der Arbeitsgruppe Infektionsschutz sowie der Sonderarbeitsgruppe Influenzapandemie der AOLG mitgewirkt. Zurzeit wird im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz der Vorschlag des Vorsitzlandes abgestimmt - Bayern ist zurzeit das Vorsitzland -, die Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden zu beauftragen, bereits zur nächsten Gesundheitsministerkonferenz im Sommer Empfehlungen zur Frage einer Beschaffung von Impfstoffen oder antiviralen Medikamenten vorzulegen.

Zu Frage 2: Gegenwärtig sind die Kostentatbestände zwischen Bund und Ländern noch nicht abschließend festgestellt. Daher sind im Haushalt des Landes keine Mittel etatisiert. Aus Sicht der Länder muss die weitere Umsetzung des nationalen Pandemieplans gemeinsam zwischen Bund und Ländern geschehen, natürlich auch hinsichtlich der Kosten. Möglichen Tendenzen der Bundesseite, sich aus dieser gemeinsamen Verantwortung zurückzuziehen, ist entschieden entgegenzutreten.

Zu Frage 3: Nein. Die oberste staatliche Aufsichtsbehörde über die Katastrophenpläne der Stadt- und Landkreise ist das Innenministerium. Gemäß § 23 Abs. 3 Thüringer BKG halten die Thüringer Krankenhäuser zur Mitwirkung im Brand- und Katastrophenschutz Alarm- und Einsatzpläne für interne oder externe Gefahrenlagen vor. Die weiter gehende Abstimmung obliegt den Gebietskörperschaften.

Zu Frage 4: Nein. Da es noch keine Pandemie gibt, konnte auch noch kein Pandemievirus identifiziert werden. Ohne einen solchen Pandemievirus kann auch kein gegen diesen Virus wirksamer Impfstoff entwickelt werden.

Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Herzlichen Dank. Doch, Entschuldigung, eine Nachfrage.

Herr Staatssekretär, nun ist ja klar, dass Sie die Fragen zum Notfallplan, also einen nationalen Notfallplan, zum Teil beantwortet haben. Nicht ganz logisch in Bezug auf die Fragen 2 und 3 ist mir Ihre Antwort, weil zum einen eine Pandemie, auch eine Epidemie nicht wartet, bis der nationale Notfallplan verabschiedet ist. Und ich frage vor allen Dingen: In welchem Umfang - hätte ich auch fragen können - stehen gegenwärtig finanzielle Mittel zur Verfügung? Ihre Auskunft war vollkommen richtig in Bezug auf die Arbeit, die zu leisten ist. Aber wie verhält sich das Land in der Vorsorge, in der Vorbereitung, weil eine Epidemie nicht wartet, bis wir den nationalen Notfallplan fertig haben? In den heutigen Zeitungen steht es ja überall, es ist zu erwarten, dass bestimmte Epidemien wieder zugreifen und da brauchen wir Mittel. Aber woher?

So ist es. Wenn dieser Fall eintritt, werden die entsprechend Mittel bereitgestellt werden, selbstverständlich. Es bedarf aber nicht der Etatisierung im Voraus.

Danke. Eine zweite Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete.

Dann würde ich aber doch nachfragen, nach dem was Sie zu Frage 3 gesagt haben, dass dazu letztendlich die Gebietskörperschaften in der Verantwortung der Vorbereitung bzw. dann in dieser Situation

sind: Wie soll das in Bezug auf die Epidemie, nicht in Bezug auf Katastrophenschutz im Sinne des Katastrophenschutzgesetzes, geregelt werden?

Das liegt in der Verantwortung der Gebietskörperschaften selbst.

(Zwischenruf Abg. Thierbach, PDS: Wo nehmen Sie es her?)

Wenn der Fall eintreten wird, Frau Abgeordnete, wird dieses Geld beschafft werden müssen. Das ist völlig selbstverständlich.

Danke für die Beantwortung. Weitere Nachfragen liegen mir nicht vor. Damit käme ich zur nächsten Anfrage in Drucksache 4/511 des Abgeordneten Kummer, PDS-Fraktion.

Förderung erneuerbarer Energien in Thüringen

Am 26. Januar 2004 wurde die Richtlinie zur Förderung der rationellen und umweltverträglichen Energieverwendung, insbesondere auf Basis von erneuerbaren Energien, im Staatsanzeiger veröffentlicht. Auf ihrer Grundlage konnte im letzten Jahr vor allem die Errichtung von Biomasseheizanlagen gefördert werden. Dadurch wurde ein Segment der erneuerbaren Energien gestärkt, das nicht von der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz begünstigt wird. Ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz und zur verbesserten Nutzung von Energieholz wurde geleistet. Das gelang vor allem durch die Aufstockung der Landesmittel mit Hilfe europäischer Fördermittel.

Im Haushaltsentwurf der Landesregierung für das Jahr 2005 wurde in der Titelgruppe 94 - "Förderung von Maßnahmen zur sparsamen, rationellen und umweltverträglichen Energienutzung" - kein Geld mehr eingestellt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welches Konzept hat die Landesregierung für den weiteren Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien, vor allem im Bereich der Wärmeerzeugung?

2. Wie wird die Richtlinie zur Förderung der rationellen und umweltverträglichen Energieverwendung in Zukunft wirken, wenn sie finanziell nicht untersetzt ist?

3. Durch die Förderung nicht gewerblicher Investitionen in Heizanlagen auf Basis erneuerbarer Energien hatte das Land auch Steuereinnahmen und Einnahmen aus dem Brennholzverkauf im Landesforstbetrieb: Wie sind diese Einnahmen im Vergleich zu den Landesausgaben für die Förderung zu bewerten?

4. Plant die Landesregierung, im Jahr 2006 wieder Mittel für die Förderung erneuerbarer Energien bereitzustellen oder soll die oben genannte Förderrichtlinie aufgehoben werden?

Es antwortet Minister Reinholz.

Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Thüringer Landesregierung setzt klar auf die Nutzung von erneuerbaren Energien, insbesondere auf die energetische Nutzung der Biomasse. Im Jahr 2004 sind durch Fördermittel in Höhe von 3,85 Mio.       das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit angestoßen worden. Seit 1991 haben insgesamt 57,7 Mio.        titionsvolumen von 345 Mio.    !"  Klimaschutzkonzept der Thüringer Landesregierung aus dem Jahr 2000 sollte der Anteil erneuerbarer Energien in Thüringen bis zum Jahr 2010 auf 5 bis 7 Prozent des Primärenergieverbrauchs angehoben werden. Aktuelle Berechnungen zeigen, dass Thüringen dieses Etappenziel bereits heute erreicht hat. Zurzeit werden ca. 7 Prozent des Primärenergieverbrauchs über Nutzung von erneuerbaren Energien abgedeckt. Davon entfallen über 80 Prozent auf die Biomasse. Das Land Thüringen berät ebenso wie jeder Installationsbetrieb und Fachhändler über die Fördermöglichkeiten des Bundes entsprechend der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien vom 26.11.2003. Bei Interesse können Sie sich unter der Internetadresse www.bafa.de weiter informieren.