Immerhin wurde bis Mitte des Monats an 3.150 Menschen Geld bar ausgezahlt, damit sie über die ersten Tage im Januar kommen.
Nun zu einigen Erkenntnissen: Gespräche mit Akteuren der Umsetzung und Betroffenen haben gezeigt, dass die Bescheide sehr unverständlich und oft nicht nachvollziehbar sind. Deshalb haben tausende Thüringer Arbeitslosengeld-II-Empfänger in den ersten Tagen bei den ArGen nachgefragt, es wurden bisher 4.500 Widersprüche eingelegt. Und denen, die Zweifel am Bescheid haben, empfehlen wir, das auch zu tun und zu klären. Von den 115.000 bearbeiteten Anträgen wurden fast 18 Prozent abgelehnt. Meine Damen und Herren, 20.500 Antragsteller in Thüringen erhalten also keine Leistungen. Unsere Forderung bleibt, dass für diese Menschen - und das sind vorwiegend Frauen - ein Förderprogramm zur Vermittlung in Arbeit aufgelegt werden muss.
Als ein ernsthaftes Problem kristallisiert sich die Zahlung von Kosten für Heizung und Unterkunft heraus.
Die Auswirkungen sind derzeit nicht klar zu definieren, aber es zeigt sich, dass vor allem bei Menschen, die über das "kleine Häuschen" verfügen, dort erhebliche Probleme bestehen und laut Aussagen des Arbeitslosenverbandes werden etwa 40 bis 80 Prozent der übernahmefähigen Kosten nicht anerkannt. Das gilt es weiter zu begleiten und zu prüfen. Problematisch ist auch, dass die genaue Zahl der Bedarfsgemeinschaften und der Betroffenen insgesamt in Thüringen noch nicht vorliegt. Änderungsbedarf sehen wir übrigens auch beim Umgang mit Einmalzahlungen. Das sind beispielsweise Zins- und Steuerrückzahlungen, aber auch die Eigenheimzulage, die in einem Monat komplett angerechnet werden und zu entsprechenden Konsequenzen führen.
Ein weiteres Problem möchte ich ansprechen: Alle Bescheide wurden befristet und die ersten Fristen laufen bereits im März aus. Deshalb stellt sich schon heute die Frage nach einer neuen Antragstellung. Ich möchte von dieser Stelle aus Minister Reinholz auffordern, in der Monitoringgruppe dafür zu sorgen, dass es doch ein vereinfachtes Verfahren gibt und nicht die ganze Bürokratie mit den Bescheiden von vorn losgeht.
Die ArGen haben uns darauf aufmerksam gemacht, dass es wichtig ist, zu begleiten, wie die Qualifizierung der Mitarbeiter zu wirklichen Fallmanagern und Vermittlern erfolgt und wie die geforderte Betreuungsquote auch sehr schnell erreicht werden kann. Einige ArGen sprechen derzeit von akuter Personalnot.
Gestatten Sie mir, meine Damen und Herren, noch ein Wort zur Betreuung von Jugendlichen. Auch hier liegen exakte Zahlen noch nicht vor. Man spricht etwa von 13.000 im Land Thüringen. Ich will das mit allem Nachdruck sagen. Ausbildung und Vermittlung in Arbeit müssen hier Priorität haben. Aber es gibt jetzt bereits Anzeichen, dass etwa ein Drittel der Jugendlichen mit Arbeitsgelegenheiten beschäftigt werden sollen. Das darf allenfalls eine Übergangslösung sein, weil es für die jungen Leute keine Perspektive ist.
Abschließend möchte ich noch ein Wort zu den Arbeitsgelegenheiten sagen. Diese gilt es gemeinsam mit kommunalen und freien Trägern zu schaffen und die geplanten 89 Prozent der 285 Mio. (desmittel, die für Neubewilligungen eingesetzt werden sollen, müssen natürlich untersetzt werden. Dabei bleibt es dabei, dass versicherungspflichtige Arbeit im Mittelpunkt stehen sollte, denn es darf nicht nur schlechthin um billige Arbeitskräfte gehen und letztendlich dabei bleiben.
Abschließend möchte ich Ihnen versichern, dass wir als PDS auch in Zukunft solidarisch an der Seite der Betroffenen stehen, kritisch die Auswirkungen von Hartz IV begleiten werden und für Korrekturen eintreten.
Genau, letzter Satz: Außerdem werden wir nicht locker lassen, auch die Verfassungsmäßigkeit von Hartz IV weiter zu überprüfen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, seit dem 1. Januar 2005 ist das Sozialgesetzbuch II in Kraft und seit wenigen Wochen ist damit zumindest auf der gesetzlichen Ebene der wesentliche Teil der Modernisierung des Arbeitsmarkts abgeschlossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich erinnere mich gut an die politischen Auseinandersetzungen in den letzten Monaten in diesem Haus. Ich erinnere mich an die geradezu provokante Untätigkeit der CDULandesregierung, den Kommunen und den Akteuren vor Ort auch nur mit dem kleinen Finger behilflich zu sein. Ich erinnere auch daran, wie zunächst über die Riege der CDU-Ministerpräsidenten im Bundesrat alles getan wurde, um die Zumutbarkeitsbedingungen für langzeitarbeitslose Menschen zu verschärfen und die Leistungen zu reduzieren und alles getan wurde, um durch endlose Verhandlungen den Zeitdruck für die Umsetzung zu verschärfen. Dann aber wurde hier im Landtag mit Unschuldsmiene jeder Kritikpunkt gesucht, um gegen Berlin zu wettern. Die klammheimliche Erwartung, ja, die versteckte Freude von Teilen der CDU über jedes Problem bei der Umsetzung war in diesem Hause mit Händen greifbar. Dementsprechend musste auch jeder konstruktive Vorschlag niedergestimmt werden. Wo man der Bundesregierung keine Steine mehr in den Weg legen konnte, da galt es stattdessen, die Kreise und kreisfreien Städte finanziell zu strangulieren und zumindest den Versuch zu starten, das SGB II durch unzureichende Weitergabe der Mittel an die Kommunen zur Sanierung des maroden Landeshaushalts zu nutzen. Wir werden uns unter Tagesord
Ich erinnere mich auch an die von den Kollegen der PDS an die Wand gemalten Horrorszenarien und den erst wenige Wochen vor dem 1. Januar langsam vollzogenen Schwenk. Erst spät erkannte die PDS die mit einer Totalverweigerungshaltung verbundenen Gefahren und erst spät erfolgte dann ein allmählicher konstruktiver Umgang mit der Umsetzung dieser Arbeitsmarktreform - mit einer Arbeitsmarktreform, meine Damen und Herren, die im Hinblick auf die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe und auf eine bessere Beratung und Unterstützung der Arbeit Suchenden seit Jahren überfällig war. Lange hat die Politik dem Verschieben von Menschen zwischen zwei steuerfinanzierten Leistungssystemen und zwei Behörden weit gehend untätig zugeschaut. Man kann über den Leistungsumfang und die Art der Förderung innerhalb des SGB II sicherlich unterschiedlicher Meinung sein und auch ich kann mir höhere Ansprüche vorstellen. Über die Zusammenlegung und die endlich in Angriff genommene bessere Beratung und Förderung sollten wir uns aber gemeinsam freuen.
All diese einerseits erwarteten und andererseits befürchteten Horrorszenarien sind nicht eingetreten. Sie werden verstehen, dass mich dies nicht nur politisch freut, sondern dass es mich und die SPD-Landtagsfraktion vor allen Dingen für die von den Leistungen dieses Gesetzes abhängigen Menschen freut. Dass dies trotz der unredlichen Störversuche der CDU auf Landes- und Bundesebene und der gewollten Zeitverzögerung derart konstruktiv bewältigt werden konnte, dies ist vor allen Dingen dem Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommunen und in der Bundesagentur für Arbeit geschuldet. Sie haben in den letzten Monaten bewiesen, wie leistungsfähig Behörden sein können und wie engagiert Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sind. Ihnen allen möchte ich im Namen der SPD-Landtagsfraktion für die geleistete Herkulesaufgabe ausdrücklich danken.
der die unterschiedlichen Kulturen der hier nun endlich zusammenarbeitenden Behörden und die Probleme der Hilfe Suchenden kennt, weiß, wovon ich spreche und was hier in wenigen Monaten geleistet worden ist.
Wenn der Herr Ministerpräsident tatsächlich seine Landesverwaltung nach langjähriger Untätigkeit endlich reformieren will, dann sollte er sich bei den Land
kreisen und kreisfreien Städten Rat holen, anstatt diese mit immer neuen Tricks in ihrer Handlungsfähigkeit zu behindern. Diese Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ist auch ein Beispiel dafür, wie man Verwaltung im Dialog mit den Beschäftigten verändern kann, statt per Regierungserklärung oder auf dem Verordnungswege Chaos zu produzieren. Der Start von Hartz IV in Thüringen und im Bundesgebiet lässt sich unter Berücksichtigung des von mir beschriebenen Störfeuers und des enormen Zeitdrucks in der Sprache der Ärzte vielleicht so beschreiben: Dem Patienten geht es den Umständen entsprechend gut. Wenden wir die Sprache der Ärzte hingegen auf die angekündigten Veränderungen der Landesverwaltung an, dann würde die Diagnose wohl lauten: Die Operation ist noch nicht beendet, vielleicht auch gar nicht begonnen. Der Patient ist mittlerweile völlig gelähmt, aber alles wird gut, bestimmt, man muss nur daran glauben.
Deshalb, meine Damen und Herren von der CDU, gestatten Sie mir abschließend zwei Wünsche - nein, zwei Aufforderungen. Erstens: Lassen Sie sich von den Kommunen beraten, wenn es um die Modernisierung der Landesverwaltung geht, die sind Ihnen Nasenlängen voraus. Zweitens: Tragen Sie endlich Ihren Teil zu einer besseren Förderung langzeitarbeitsloser Menschen bei, beenden Sie Ihre Untätigkeit. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der umfassendste Sozialumbau der Nachkriegszeit ist seit wenigen Wochen ein Stück weit Realität: Hartz IV. Entgegen den Rufen auf der Straße und entgegen den Schwarzmalern, die auch zum Teil die Ölkannen schon wieder bereitgestellt hatten, ist zu Beginn des Jahres kein Hilfebedürftiger ohne Geld geblieben.
Hier, meine Damen und Herren, ist ein Kraftakt in besonderer Art von den Verwaltungen geleistet worden und ich schließe mich hier meinen Vorrednern bedingungslos an. Herzlichen Dank an die, die das vollbracht haben.
In fast allen Landkreisen und Städten haben sich Arbeitsgemeinschaften mit Mitarbeitern aus der Agentur für Arbeit und den örtlichen Sozialhilfeträgern ge
bildet. Zwei Kommunen haben die Optionsmöglichkeit genutzt, um die Leistungen rund um das SGB II selbst zu erbringen. Besonders bei den Kommunen, die frühzeitig angefangen haben, sich mit der Bildung der Arbeitsgemeinschaften zu beschäftigen und nicht darauf gehört haben, ob das Gesetz vielleicht so kommt oder auch gar nicht kommt, gab es weder personelle Probleme noch Mängel an der Ausstattung. Durch die personelle Absicherung, Grundabsicherung, liegt der Betreuungsschlüssel jetzt bei 1 : 75, was die Jugendlichen anbelangt. Besonders die gesetzlich festgeschriebenen Angebote für die Jugendlichen unter 25 Jahren können hierdurch besser sichergestellt werden. Bis März wird für jeden eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen sein. Von den Anträgen sind insgesamt 93 Prozent zurückgeflossen, 17 Prozent der Betroffenen erhielten einen abschlägigen Bescheid. Häufiger Grund für die Ablehnung war das Einkommen des Partners oder aber auch vorhandenes anrechenbares Vermögen.
Die Anträge wurden und werden weiterhin kontinuierlich bearbeitet und bei dringendem Bedarf werden von den Arbeitsgemeinschaften Vorschüsse zur Existenzsicherung gewährt. Bei Fällen, in denen keine Überweisung durch fehlende Bankdaten stattgefunden hat - es kann ja einmal passieren, dass eine Null an der falschen Stelle sitzt - wurde eine Barauszahlung der ArGes gesichert. Die Betreuung der Leistungsbezieher hat sich mit Einführung des Gesetzes fast schlagartig verbessert. Durch die Regionalisierung in den Arbeitsgemeinschaften können die Vermittler vor Ort auf gebietsspezifische Probleme besser eingehen. Dabei hilft ihnen auch die Einteilung der Betroffenen und der Teams in Sozialräume. Es wird nicht mehr nach dem starren Schema der Bundesagenturen nach der Reglementierung in Buchstaben von A bis F gearbeitet. Hier hat man von den Erfahrungen der kommunalen Sozialhilfeträger und der dort mitarbeitenden Kommunalen sehr viel gelernt. Aber, wenn wir über Regionalisierung reden, sollte perspektivisch auch das Geld regionalisiert werden, um hier einige Hürden - wir haben unlängst darüber gesprochen - abbauen zu können, dass nicht, wenn drei Bleistifte gebraucht werden, erst in Nürnberg nachgefragt werden muss.
Auch die von den Demonstranten propagierte Umzugswelle ist ausgeblieben. Nur in seltenen Einzelfällen fordern die Arbeitsgemeinschaften die Betroffenen dazu auf, sich in einem Zeitraum von sechs Monaten um einen angemessenen Wohnraum zu kümmern. In diesen Fällen erfolgt eine Einzelprüfung der individuellen Verhältnisse der AL-II-Empfänger: Zahl der Familienangehörigen, Alter und vor allem Gesundheitszustand und die Kosten, die der Umzug verursachen würde. Hier gilt es, pflichtgemäßes Ermessen auszuüben und das wird getan. Selbst ge
nutztes Wohneigentum ist besonders geschützt. Zu den Kosten der Unterkunft gehören z.B. auch Schuldzinsen, Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung. Von einer Verslumung, die heute Herr Spieth prophezeit, kann wohl keine Rede sein.
Dazu passt auf der anderen Seite aber nicht, dass z.B. ausgezahlte Bausparverträge, wie von Frau Leukefeld auch angesprochen, die ein Zuwendungsempfänger zur Schuldtilgung angespart hat, in Gänze als Vermögenswert angerechnet werden - ein typischer Fall für die Monitoringgruppe und ein Zeichen dafür, dass es sich um einen dynamischen Prozess auf gänzlich neuem Terrain handelt. Es gibt allerdings auch keinen Grund, sich zurückzulehnen und es gibt auch für mich einige Punkte, die verbesserungsbedürftig sind. Wie bereits angesprochen, die Bescheide völlig unverständlich, für den Betroffenen nicht nachvollziehbar. Die Betroffenen lesen sie verunsichert, haben Angst und legen dadurch auch keinen Widerspruch ein, obwohl der Bescheid vielleicht fehlerhaft oder falsch ist. Des Weiteren - die Neubeantragung nach Ablauf der vorgesagten Frist: Auch hier, denke ich, muss sich dringend eine Veränderung ergeben und ich fordere hier die Rechtsaufsicht und die Fachaufsicht auf, zu handeln. Ein großes Problem, was ich noch darstellen möchte
- ich komme zum Schluss -, sind die Nichtleistungsempfänger, ein echt schweres Problem. Hier droht eine Gruppe tatsächlich durch das Netz zu fallen. Abschließend möchte ich an das hohe Haus appellieren, diesen einschneidenden Prozess kritisch, aber vor allem konstruktiv im Interesse unserer Menschen zu begleiten. Ein Zurück wird es nicht geben. So schlecht sind wir nicht aufgestellt. Die CDU-Fraktion jedenfalls wird sich konstruktiv mit einbringen und z.B. die Zusammenarbeit mit dem DGB verstärken, indem ich als arbeitsmarktpolitischer Sprecher zukünftig in der Arbeitsgruppe mitwirken werde. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mein Kollege Pilger hat bereits beschrieben und Sie haben es bestätigt, dass der Anfang der Umsetzung des SGB II durchaus als gelungen zu bezeichnen ist, wenn man weiß, wie schwer so eine Reform überhaupt umsetzbar ist. Sie haben in der Vergangenheit verfolgt, über welche Probleme, die bei anderen Reformen auch auftreten, man da hin und wieder gestolpert ist. Wir werden diesen Umsetzungsprozess selbstverständlich auch aktiv begleiten. Wir werden uns nicht in eine Ecke drängen lassen so nach dem Motto: Rotgrün hat jetzt diese miese Reform beschlossen und wir werden hier nichts dazu sagen. Im Gegenteil, wir haben uns, bevor diese Reform verabschiedet wurde, aufgemacht und haben versucht, sie so gut als möglich für die Betroffenen mitzugestalten und das werden wir auch weiterhin tun. Wenn es uns noch gelänge, das, was die CDU im Vermittlungsausschuss an Einschränkungen mit verursacht hat oder auf Drängen der CDU dann in die Gesetzestexte eingearbeitet wurde, wenn wir das gemeinsam verbessern könnten - ich spreche von den Zuverdienstmöglichkeiten -, ich denke, dann sind wir ein gutes Stück weiter für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, auch in Thüringen. Und wir wollen natürlich auch weiter daran arbeiten, dass wir zu einem bundeseinheitlichen Regelsatz kommen.
Sie können sicher sein, dass auch Thüringer Sozialdemokraten ihren Teil leisten werden und geleistet haben, um 15 Jahre nach der Wende auch diese Bürokratie abzubauen. Genauso werden wir weiter all die Dinge in Berlin benennen, die sich bei einem derartig großen Reformwerk in der Alltagspraxis nicht bewähren. Sie haben die Bescheidungen angesprochen, auch das kann verbessert werden. Wir haben gute Erfahrungen, Herr Günther und ich, wir wissen ja, wie im Sozialhilfebereich bereits gute Erfahrungen gesammelt werden konnten. Man kann für einen Außenstehenden einen Bescheid verständlich erstellen und ich gebe zu, als ich den ersten gesehen habe, war ich entsetzt. Eines möchte ich betonen, wir werden nicht mitspielen, wenn man versucht, aus Industrie und teilweise auch aus Politik unter Missbrauch der Ein-Euro-Jobs in der Wirtschaft einen modernen Sklavenmarkt zu organisieren.
Da hat Herr Böhmer leider schon Vorreiterdienste geleistet und leider hat auch der Präsident der IHK Ähnliches eingefordert. Wir wollen aber den Blick nach vorn wenden. Nachdem die neue Verwaltungsstruktur geschaffen ist und zunehmend besser ar
beiten wird, sollten wir unsere Kraft auf die Betroffenen bündeln und eine bessere Förderung für langzeitarbeitslose Menschen einrichten. Wir sollten uns vor Augen führen, dass diese Menschen in erster Linie nichts anderes wollen als Arbeit. Das ist, denke ich, an vielen Stellen auch in den Vorprogrammen der letzten drei Monate zu diesen so genannten Ein-Euro-Jobs von den Betroffenen bewiesen worden. Wir befinden uns im Hinblick auf die nun mögliche verstärkte Förderung der Arbeit Suchenden aber erst am Beginn und, ich denke, wir hatten in der Vergangenheit in den letzten Plenarsitzungen ja schon einige Vorschläge eingebracht. Es gilt, nun alles daran zu setzen, endlich mit vereinten Kräften den dem gesamten Arbeitsmarkt und der Arbeitsmarktreform zugrunde liegenden Fördergedanken für den einzelnen Arbeit Suchenden, insbesondere aber für junge Menschen, endlich mit Leben zu füllen. Dabei ist es notwendig, dass das Land mit den ihm gegebenen Möglichkeiten durch den Europäischen Sozialfonds und auch mit Mitteln des Freistaats, nämlich dem Landesarbeitsmarktprogramm, endlich mit Verantwortung übernimmt. Soziale Sicherheit, meine Damen und Herren, ist ein Kernthema für die Menschen in unserem Land. Gerade in strukturschwachen Regionen ist die öffentliche Arbeitsmarktförderung ein entscheidendes Element dieser sozialen Sicherheit. Nachdem nun endlich der Verschiebebahnhof zwischen Bundesagentur für Arbeit und Kommunen beendet ist, wäre es unverantwortlich, jetzt ein Gegeneinander oder Nebeneinander zwischen Landesarbeitsmarktförderung und den Möglichkeiten des SGB II und SGB III zuzulassen. Auch das haben wir schon mehrfach gefordert. Es ist wichtig, und ich habe mit Freude gehört, dass man Mittel, die wir im Lande planen für die Arbeitsmarktförderung, in die Regionen herausgeben sollten, damit sie dort eigenverantwortlich zu den anderen finanziellen Möglichkeiten der einzelnen Arbeitsgemeinschaften oder auch der zwei selbstverwaltenden Gebietskörperschaften eingesetzt werden können. Ich denke, wenn wir auf diesem Weg gut vorankommen, dann wird es auch möglich, dass wir Menschen nicht nur in diesem Bereich beschäftigen, sondern dass wir sie auch wieder in den ersten Arbeitsmarkt vermitteln können. Danke schön.