Protocol of the Session on January 27, 2005

unseres Freistaats in Deutschland einen deutlichen Standortvorteil gegenüber anderen Ländern. Vor diesem Hintergrund wäre die Ansiedlung von "CenterParcs" als Marktführer in diesem Segment nicht nur tourismuspolitisch, sondern auch arbeitsmarktpolitisch ein Glücksfall für Thüringen. Deshalb sollte es in unser aller Interesse liegen, "CenterParcs" für den Standort Thüringen zu gewinnen. Das erreicht man aber, wie bei allen anderen Investitionen, nicht durch eine öffentliche Diskussion.

(Beifall bei der CDU)

Wir stehen am Beginn von Verhandlungen mit "CenterParcs". Demzufolge sind noch keinerlei Entscheidungen darüber gefallen, ob "CenterParcs" überhaupt in Thüringen investieren wird und wenn ja, an welchem Standort. Im Übrigen verweise ich darauf, dass mit "CenterParcs" wie mit vielen anderen Investoren Vertraulichkeit vereinbart ist.

Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Nein.

Zu Frage 2: Wie eingangs bereits dargestellt, wurde noch keine Standortentscheidung seitens "CenterParcs" getroffen. Eine Aussage zu Standort bezogenen, konkreten Konzeptinhalten ist deshalb auch vor dem Hintergrund der vereinbarten Vertraulichkeit nicht möglich.

Zu Fragen 3 und 4 verweise ich auf meine Vorbemerkungen und auf die Antwort zu Frage 2.

(Beifall bei der CDU)

Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kämen wir zu nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/523, Abgeordneter Panse, CDUFraktion.

Dioxinbelastung von Lebensmitteln

Am 16. Januar 2005 berichtete die Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast, dass bei Eiern von Hennen in Freilandhaltung eine über den Grenzwert liegende Dioxinbelastung festgestellt wurde. Dabei bezog sich ihre Aussage auf Proben aus dem Land Niedersachsen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse liegen über Dioxinbelastung von Hühnereiern im Freistaat Thüringen vor?

2. Bedeutet diese eine Gesundheitsgefährdung beim Verzehr der Eier?

3. Werden auch in Thüringen Untersuchungen an Eiern von Hennen aus verschiedenen Haltungsformen vorgenommen und wurden Grenzwertüberschreitungen festgestellt?

4. Welche Prüfmethoden werden bei Eiern aus Thüringen angewandt und sind diese als ausreichend zu bewerten?

Es antwortet Staatssekretär Illert.

Frau Landtagspräsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Panse wie folgt:

Zu Frage 1: Die Verordnung der EU-Kommission zur Festlegung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln legt für Hühnereier und Eiprodukte einen Dioxinhöchstgehalt von 3 Pikogramm pro Gramm Fett fest. Dieser Grenzwert galt seit dem 1. Juli 2002 mit Ausnahme solcher Eier, die aus Freilandhaltung stammen. Seit dem 1. Januar 2005 gilt diese Verordnung auch für Freilandeier. Von Thüringen sind bereits im Jahr 2004 10 Proben Hühnereier auf Dioxin untersucht worden. Die Untersuchungsergebnisse stelle ich unter der Antwort zu Frage 3 vor. Klar ist, Dioxin ist ein giftiger Stoff, der bei Verbrennungen entsteht und der praktisch überall in Spuren vorkommt. So enthielten auch die untersuchten Eier aus Thüringen erwartungsgemäß minimale Dioxinspuren, die jedoch alle unterhalb des aktuellen Grenzwerts lagen. Mitteilungen über die Untersuchungsergebnisse aus anderen Ländern liegen noch nicht vor.

Zu Frage 2: Nein, die zu den Dioxinen gehörenden Substanzen haben ein sehr unterschiedliches gesundheitsschädigendes Potenzial. Einige von ihnen können je nach Aufnahmemenge Krebs auslösen. Weltweit wird deshalb eine Minimierung der Belastung angestrebt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung schätzt in seiner aktuellen Stellungnahme zum Risiko durch Dioxine in Eiern ein, dass der gelegentliche Verzehr von Eiern, deren Dioxingehalt über dem vorgeschriebenen Höchstwert liegt, keine akute Gesundheitsgefahr darstellt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung sieht deshalb keine Notwendigkeit, vom Verzehr von Freilandeiern abzuraten.

Zu Frage 3: In Thüringen wurden 2004 erstmals Hühnereier auf Dioxinrückstände untersucht. Die vier Proben aus Käfighaltung, vier Proben aus Freilandhaltung und zwei Proben aus Bodenhaltung wiesen Dioxingehalte von 0,17 Pikogramm pro Gramm Fett bis maximal 0,61 Pikogramm pro Gramm Fett auf und lagen damit deutlich unter dem vorgeschriebenen Grenzwert. Die untersuchten Stichproben stammten aus größeren Betrieben, die eine erhebliche Anzahl von Eiern in Verkehr bringen. Die Untersuchungen werden in diesem Jahr fortgeführt und dabei schwerpunktmäßig Eier aus Freilandhaltung berücksichtigt. Die ersten Untersuchungsergebnisse werden in diesen Tagen erwartet.

Zu Frage 4: Die Untersuchung auf Dioxine und Furane erfolgt nach dem von der Europäischen Kommission in einer Richtlinie festgelegten Probenahmen- und Untersuchungsverfahren. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Bestimmungsgrenze erfordert sehr aufwändige Analyseverfahren, die nicht in allen Ländern vorgehalten werden können. Die in Thüringen entnommenen Proben werden deshalb seit Jahren im Landeslabor des Landes Brandenburg untersucht. Anfang des Jahres 2004 wurde die bewährte Verfahrensweise in einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Brandenburg festgeschrieben, die eine Übernahme der planmäßigen Dioxinuntersuchung in Lebensmitteln tierischer Herkunft aus Thüringen sowie die unverzügliche Untersuchung von Proben im Verdachtsfall sicherstellt.

Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann danke ich für die Beantwortung und käme zur letzten Mündlichen Anfrage für heute in Drucksache 4/525 der Abgeordneten Wolf, PDS-Fraktion.

Verkauf der Schlossanlage Wilhelmsthal

In der Landtagssitzung der 3. Legislaturperiode am 14. Dezember 2001 informierte die Landesregierung über den Stand des Verkaufs der Schlossanlage Wilhelmsthal. Nach den Ausführungen der Ministerin Diezel stand ein Verkauf kurz bevor, da die Verhandlungen kurz vor dem Abschluss standen.

In der Zwischenzeit tat sich leider nichts. Der Verfall schreitet weiter fort und nimmt dramatische Ausmaße an. Es handelt sich nicht nur um ein wunderschönes, sondern kulturhistorisch auch besonders wertvolles Ensemble.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wer ist der Eigentümer oder die Eigentümerin?

2. Wie ist der derzeitige Stand bezüglich des Verkaufs?

3. Welche Sicherungsmaßnahmen werden unternommen?

4. Welche Konzepte zur Nutzung sind vorgesehen und welche Perspektiven gibt es kurz- und längerfristig?

Es antwortet Staatssekretär Schneider.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wolf beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Als Eigentümer/in ist das Land Thüringen im Grundbuch eingetragen.

Zu Frage 2: Eine kurzfristige Veräußerung ist derzeit nicht absehbar. Seit Anfang 2004 wurde mit 41 Interessenten Kontakt aufgenommen und auch entsprechende Verkaufsgespräche geführt. Die Schlossanlage wird in regelmäßigen Abständen bundesweit ausgeschrieben. Daneben wird auf den Internetseiten des Thüringer Finanzministeriums und des Thüringischen Landesamts für Denkmalpflege auf den Verkauf der Schlossanlage hingewiesen. Weiterhin sind Immobilienmakler eingeschaltet und die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen in die Vermarktung mit einbezogen.

Zu Frage 3: Bei der Schlossanlage handelt es sich um 15 denkmalgeschützte Gebäude, die seit mehreren Jahren leer stehen und einer grundhaften Sanierung bedürfen. Zur Erhaltung der Bausubstanz werden die erforderlichen Notsicherungen durchgeführt. Maßnahmen zur Trockenlegung des Saalgebäudes und zur Sicherung des Uhrenturms auf dem Marstallgelände wurden auch eingeleitet.

Zu Frage 4: Die Schlossanlage wird für landeseigene Zwecke nicht benötigt. Nutzungskonzeptionen können deshalb nur durch potenzielle Erwerber bestimmt werden.

Danke schön. Es gibt eine Nachfrage der Abgeordneten Frau Wolf.

Ich habe mich in der Anfrage auf die Mündliche Anfrage, die ich in der letzten Legislatur gestellt habe, bezogen. Damals führten Sie aus, dass der Verkauf kurz bevorsteht. Woran scheiterte es denn damals?

Wir haben damals nicht ausgeführt, dass er kurz bevorsteht, sondern wir haben gesagt, wir verhandeln sehr konkret mit zwei Interessenten. Wie in Immobiliendingen nicht ganz unüblich, der potenzielle Erwerber, der in der damals heißen Auswahl war, wollte nur einen symbolischen Kaufpreis bezahlen und erwartete eine Förderung, die wir von der Höhe her nicht leisten konnten.

Danke schön. Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Entschuldigung, Herr Abgeordneter Ramelow - gerade noch geschafft.

Wie bewertet die Landesregierung die Vorbildfunktion der Landesregierung, ein denkmalgeschütztes Objekt im eigenen Bestand zu haben und die Auflagen der Denkmalbehörde nicht zu erfüllen bzw. anderen privaten Besitzern von Immobilien damit auch ein Negativzeichen zu setzen, dass man so mit Denkmälern in Thüringen nicht umgehen sollte?

Herr Abgeordneter, die Frage ist insofern schwer zu beantworten, weil ich die von Ihnen angesprochene Vorbildfunktion, die das Land bei Denkmälern hat, nicht konkret genug kenne, um darauf Einblick zu nehmen. Fakt ist allerdings eines, dass wir hier ein Objekt vor uns haben, was einen gewaltigen Sanierungsstau hat, der derzeit, da wir, wie ich gesagt habe, die Immobilie für den Landesbetrieb nicht benötigen, so nicht erbringen können.

Danke schön. Weitere Nachfragen liegen nicht vor. Damit beende ich für heute die Fragestunde und rufe Tagesordnungspunkt 18, den ersten Teil, auf

Aktuelle Stunde

a) auf Antrag der Fraktion der PDS zum Thema: "Start von Hartz IV in Thüringen" Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 4/490

Als erste Rednerin hat sich Abgeordnete Leukefeld, PDS-Fraktion, zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, bisher waren unsere Debatten zu Hartz IV theoretisch, nun wird das Gesetz angewandt und die Praxis verändert die Lebensbedingungen vieler Menschen. Auch wenn von den Ausführenden in den Arbeitsagenturen, Landkreisen und kreisfreien Städten alle Anstrengungen unternommen wurden, den Betroffenen einen relativ guten Start zu sichern, bleibt es meiner Meinung nach ein schlechtes Gesetz - bürokratisch, fehlerhaft in vielen Fällen,

(Beifall bei der PDS)

außerdem diskriminierend für die Menschen, die seit Jahren verzweifelt eine Arbeit suchen. Dass es zu keinen erheblichen Ausfällen gekommen ist, dafür gilt nicht der Politik, wohl aber den Handelnden vor Ort der Dank. Das will ich hiermit ausdrücklich tun.

(Beifall bei der PDS)