Zu Frage 1: Die Thüringer Landesregierung setzt klar auf die Nutzung von erneuerbaren Energien, insbesondere auf die energetische Nutzung der Biomasse. Im Jahr 2004 sind durch Fördermittel in Höhe von 3,85 Mio. das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit angestoßen worden. Seit 1991 haben insgesamt 57,7 Mio. titionsvolumen von 345 Mio. !" Klimaschutzkonzept der Thüringer Landesregierung aus dem Jahr 2000 sollte der Anteil erneuerbarer Energien in Thüringen bis zum Jahr 2010 auf 5 bis 7 Prozent des Primärenergieverbrauchs angehoben werden. Aktuelle Berechnungen zeigen, dass Thüringen dieses Etappenziel bereits heute erreicht hat. Zurzeit werden ca. 7 Prozent des Primärenergieverbrauchs über Nutzung von erneuerbaren Energien abgedeckt. Davon entfallen über 80 Prozent auf die Biomasse. Das Land Thüringen berät ebenso wie jeder Installationsbetrieb und Fachhändler über die Fördermöglichkeiten des Bundes entsprechend der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien vom 26.11.2003. Bei Interesse können Sie sich unter der Internetadresse www.bafa.de weiter informieren.
Zu Frage 3: Durch den Brennholzverkauf der Landesforstverwaltung wird kein nennenswerter zusätzlicher Ertrag realisiert, da das Brennholz zu Preisen nur wenig über den Werbungskosten abgesetzt werden kann.
Herr Minister, die Frage 2 haben Sie wahrscheinlich ein bisschen falsch verstanden. Ich wollte dort eigentlich von Ihnen wissen, wie Sie denken, wie sich eine nicht untersetzte Förderrichtlinie auswirken wird. Ich gehe davon aus, sie wirkt sich als eine Verhinderungsrichtlinie aus, weil nämlich Leute Förderanträge stellen und warten, bis die entsprechend bewilligt werden und erst dann investieren. Dementsprechend werden sich Investitionen wesentlich länger hinziehen oder aber gar nicht mehr stattfinden. Das, denke ich, liegt nicht im Sinne des Freistaats Thüringen. Es wäre meine Frage an Sie, ob Sie diese Einschätzung teilen würden. Und die andere Frage zur Frage von Einnahmen des Landes Thüringen - sicherlich, der Holzverkauf ist dabei nicht das Wesentliche. Aber Sie sind eben darauf eingegangen: 23 Mio. # $"" % & ' wurden. Allein der Mehrwertsteueranteil Thüringens an diesen 23 Mio. & 700.000 gen, die wir im letzten Jahr an Landesmitteln eingestellt haben. Denken Sie denn, dass man vielleicht doch solche Summen wieder einstellen könnte und die dann über diese Mehrwertsteuern, die mit den Investitionen in Gang gesetzt würden, wieder zurückbekommen würde?
Ich entnehme jetzt daraus zwei Fragen. Zu Ihrer ersten Nachfrage: Diese Einschätzung teile ich nicht. Zu Ihrer zweiten Nachfrage: Sie wissen um die finanzielle Situation des Haushalts des Freistaats Thüringen und dem ist der Vorschlag geschuldet. Die Entscheidung obliegt letztendlich dem Haushaltsgesetzgeber.
Danke. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Damit kämen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/517 des Abgeordneten Buse, PDS-Fraktion.
31. Dezember 2003 insgesamt 32 Beteiligungen eingegangen. Diesen Beteiligungsunternehmen wurden zur Umstrukturierung und Sanierung auf vielfältigste Art Finanzmittel zugeführt.
1. Wurden nicht betriebsnotwendige Flächen und Gebäude von Beteiligungsunternehmen an Landesgesellschaften veräußert?
2. In wie vielen Fällen durch wie viele Beteiligungsunternehmen wurde diese Veräußerung durchgeführt?
4. In welchen Haushaltsjahren und zulasten welcher Haushaltstitel des Landeshaushalts erfolgte die Finanzierung jeweils welcher Kaufsummen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Buse für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 2: In einem Fall wurden von der LEG Flächen und Gebäude von einem Beteiligungsunternehmen der TIB erworben.
Zu Frage 4: Die Kaufsumme wurde im Jahr 2002 von der LEG über die Aufnahme eines Kapitalmarktdarlehens finanziert und wird der LEG über den Haushalt in Kapitel 07 02, Titel 891 78 - Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen -, der so genannte Industrietitel, in den Jahren 2003 bis 2007 einschließlich anfallender Zinsen erstattet.
Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, Drucksache 4/521, Abgeordneter Dr. Schubert, SPD-Fraktion.
Pressemeldungen zufolge hatte Ministerpräsident Dieter Althaus von Verkehrsminister Andreas Trautvetter Aufklärung über Missverständnisse zwischen dem Verkehrsministerium sowie dem Flughafenbetreiber und dem Landratsamt Altenburger Land im Zusammenhang mit der sofortigen Sperrung des Flughafens Altenburg-Nobitz vom 17. Dezember 2004 verlangt.
1. Zu welchen Ergebnissen kommt die vom Ministerpräsidenten angeordnete Überprüfung der Abläufe im Verkehrsministerium?
2. In welcher Weise und wann wurde dem Bericht des Verkehrsministers an das Kabinett zufolge der Flughafenbetreiber oder das Landratsamt Altenburger Land auf die bevorstehende Schließung hingewiesen und angehört?
3. Wann und in welcher Form sind dem Flughafenbetreiber oder dem Landratsamt Altenburger Land die Messergebnisse, die der Verkehrsminister zur Grundlage der Sperrung machte, zugestellt oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht worden?
4. Hält die Landesregierung das Handeln des Verkehrsministers im Zusammenhang mit der Flugplatzsperrung für angemessen und zweckmäßig?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schubert wie folgt:
Zu Frage 1: Zur Klarstellung ist festgehalten, dass es keinen Auftrag zur Überprüfung der Abläufe im Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr, sondern einen Auftrag zur Überprüfung der Abläufe insgesamt gegeben hat. Der Ministerpräsident hat den Bericht des Ministers für Bau und Verkehr über die Abläufe und das Erfordernis der Maßnahme am Flugplatz Altenburg-Nobitz zustimmend zur Kenntnis genommen.
Zu Frage 2: Mit Schreiben vom 25. Oktober 2002 wurden dem Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH erstmalig Einschränkungen für den Instrumentenflugbetrieb, auch für Luftfahrzeuge mit weniger als 14 Tonnen, angekündigt. Danach wurde mehrfach mündlich und schriftlich darauf hingewiesen, dass die Ein
haltung der Hindernisfreiheit Voraussetzung für die Genehmigung des Flugbetriebs mit Flugzeugen über 14 Tonnen ist. Am 17.12.2004 erfolgte im Rahmen des Erlasses der luftaufsichtlichen Verfügung keine Anhörung, sondern eine Vorinformation. Anhörungen sind bei luftaufsichtlichen Verfügungen zur Abwehr von Gefahren nicht geboten und daher auch nicht vorgesehen.
Zu Frage 3: Die Hindernisvermessung wurde vom Flugplatzbetreiber beauftragt. Die Luftfahrtbehörde hat einen Datensatz am 08.12.2004 auf elektronischem Weg von der Deutschen Flugsicherung erhalten. Der Geschäftsführer der GmbH wurde unverzüglich - das heißt am 09.12.2004 - vom zuständigen Referatsleiter über die Problematik der neuen Messdaten unterrichtet. Am Montag, dem 13.12.2004, wurde der Geschäftsführer bei einer Besprechung im Ministerium von der Luftfahrtbehörde aufgefordert, die Hindernisbeseitigung in den Anflugsektoren zumindest in Thüringen und insbesondere in den seitlichen Übergangsflächen sofort in Angriff zu nehmen. Der Geschäftsführer verfügte zu diesem Zeitpunkt bereits über eine von einem Berater am 12.12.2004 an ihn übermittelte detaillierte Hinderniskarte zu dem von der DFS erstellten Datensatz.
Unter der Frage 2 sprachen Sie von einer Vorinformation. Wann bitte hat diese Vorinformation stattgefunden?
Die Vorinformation hat telefonisch stattgefunden sowohl mit dem Geschäftsführer als auch mit dem Landrat und ist erfolgt, bevor die luftaufsichtliche Verfügung hinausgegangen ist.
Danke. Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kämen wir zu nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/522, Abgeordnete Doht, SPDFraktion.
Laut Presseberichten will die niederländische Investorengruppe "CenterParcs" in der Nähe von Ohrdruf ein großes Urlaubszentrum mit Erlebnisbad errichten. Das Wirtschaftsministerium bestätigt intensive Verhandlungen mit "CenterParcs".
1. Wurde durch die Investorengruppe "CenterParcs" ein Fördermittelantrag gestellt und wenn ja, wie hoch ist die beantragte Fördersumme?
4. Welche wirtschaftlichen Effekte verspricht sie sich für die Region und wie beurteilt die Landesregierung das Vorhaben hinsichtlich der Auslastung anderer touristischer Einrichtungen in der Region, z.B. der beiden Erlebnisbäder in Tabarz und Oberhof?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, bevor ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Doht für die Thüringer Landesregierung beantworte, lassen Sie mich Grundsätzliches voranstellen:
Wie Sie wissen, wurde im Sommer 2004 die neue Landestourismuskonzeption fertig gestellt. Neben der Formulierung von grundsätzlichen Zielen und Handlungsempfehlungen wurde auch festgestellt, dass in Thüringen eine wesentliche Angebotslücke gerade für ein jüngeres Klientel vorhanden ist, wie zum Beispiel Familien mit Kindern, die durch Ansiedlungskonzepte eines Freizeitparks geschlossen werden könnten. Erwachsene, die sich mit den Kindern in einem CenterPark aufhalten, sind eine Zielgruppe, deren Interesse auch für kulturelle, historische und sportliche Highlights in Thüringen geweckt werden kann. Dies gilt es zu nutzen und damit Synergieeffekte für die Region zu erreichen. Ein Freizeitpark mit entsprechender Übernachtungskapazität würde uns dem erklärten Ziel, bis zum Jahr 2010 10 Mio. Übernachtungen zu erreichen, ein gutes Stück näher bringen. Nicht zuletzt bietet die zentrale Lage
unseres Freistaats in Deutschland einen deutlichen Standortvorteil gegenüber anderen Ländern. Vor diesem Hintergrund wäre die Ansiedlung von "CenterParcs" als Marktführer in diesem Segment nicht nur tourismuspolitisch, sondern auch arbeitsmarktpolitisch ein Glücksfall für Thüringen. Deshalb sollte es in unser aller Interesse liegen, "CenterParcs" für den Standort Thüringen zu gewinnen. Das erreicht man aber, wie bei allen anderen Investitionen, nicht durch eine öffentliche Diskussion.