Die Verminderung der Bezüge erfolgt mit Augenmaß. Dabei muss bedacht werden, dass die Besoldung sowohl so
Besoldung ist eben nicht Sozialleistung ausschließlich, sondern Bezahlung von Leistungen, die der Beamte gegenüber seinem Dienstherrn erbringt.
Dieses soll motiviert werden. Dann diese Frage von der Demotivation. Wissen Sie, wenn ich die Anträge sehe auf Übernahme in das Beamtentum, auf Aufnahme von Ausbildung im Bereich des Beamtentums, sehe ich nicht, dass das Beamtentum in Thüringen unattraktiv ist. Ganz im Gegenteil.
Sowohl der Leistungsaspekt als auch der soziale Aspekt muss im angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Dann lohnt sich auch wieder Leistung.
Bei den Beamten des einfachen und mittleren Dienstes wird die Absenkung weniger stark vorgenommen. Bisher war das ein einheitlicher Prozentsatz über alle Besoldungsgruppen. Jetzt wird gestaffelt, die Beamten des mittleren und des gehobenen Dienstes werden weniger abgesenkt. Gleichzeitig wird die Anzahl der Kinder bei der Sonderzahlung stärker berücksichtigt und der volle Familienzuschlag.
Damit wird der Familienzuschlag im Rahmen der Sonderzahlung gegenüber dem bisherigen Recht 63,22 Prozent Ost, 84,29 West auf 100 Prozent angehoben.
Herr Abgeordneter Mohring hat darauf aufmerksam gemacht, dass das natürlich in Zukunft auch zu zusätzlichen Zahlungen führen kann. Aber wir stellen uns ganz bewusst hinter die Beamten mit Kindern.
Durch die Anbindung der prozentualen Höhe des Grundgehalts an das Grundgehalt sowie an die Zulagen, auch an die Polizeizulage - die wird auch mit berücksichtigt in der Dynamisierung - wird andererseits der Leistungsaspekt geboten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dem vorliegenden Gesetzentwurf liegen sowohl soziale, familiäre aber
Wir haben ganz bewusst die so genannte Revisionsklausel, das heißt, die Überprüfung 2006, mit in das Gesetz aufgenommen und wir werden uns dann 2006 darüber unterhalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag der SPD-Fraktion wird seitens der CDU abgelehnt, auch weil er zu Schieflagen innerhalb der Besoldung führen würde. Es wäre dann bei Berechnungen nämlich möglich, dass ich durch eine Beförderung am Ende weniger Sonderzahlungen erhalte. Das scheint nicht im Sinne des Gesetzgebers zu sein, dass Beförderungen sich nachteilig auf Sonderzahlungen auswirken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Landesregierung ist diese Änderung schwer gefallen, und trotzdem glaube ich, mit der Berücksichtigung der Dynamisierung, des Familienzuschlags, des Kinderzuschlags und der unterschiedlichen Staffel beim einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst haben wir einen ausgewogenen Gesetzentwurf vorgelegt. Vielen Dank.
Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 3/3849. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Die Stimmenthaltungen? Es gibt eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen. Mit einer Mehrheit von Gegenstimmen ist der Änderungsantrag abgelehnt. So kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3/3625 nach zweiter Beratung. Die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses sah vor, dass der Gesetzentwurf angenommen wird. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Es gibt eine ganze Reihe von Gegenstimmen, aber die Jastimmen sind mehrheitlich, so dass der Gesetzentwurf angenommen ist und ich bitte das in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer dem Gesetz zustimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Das Gleiche jetzt für die Gegenstimmen. Danke schön. Der Gesetzentwurf ist damit angenommen. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 6. Bevor wir zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 7 kommen, nehmen wir kurz einen Wechsel vor.
a) Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über den befriedeten Raum des Thüringer Landtags Gesetzentwurf der Fraktion der PDS - Drucksache 3/3752 ERSTE BERATUNG
b) Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über den befriedeten Raum des Thüringer Landtags Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 3/3811 ERSTE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich begründe den Gesetzentwurf für die PDS-Fraktion. Sie werden sich erinnern können, die Mehrheitsfraktion des hohen Hauses hat in der letzten Plenarsitzung die Dringlichkeit unseres Antrags abgelehnt. Demzufolge steht heute die erste Beratung unseres Gesetzes zu einem Gesetz zur Aufhebung der Bannmeile um den Landtag auf der Tagesordnung. Mittlerweile ist ein gleich lautender Antrag seitens der SPD-Fraktion eingereicht worden. Er unterscheidet sich in der Sache nicht, aber er hat eine andere Begründung. Kern- und Hauptmotiv für unseren Entwurf des Aufhebungsgesetzes ist die Tatsache, dass eine Bannmeile oder ein, wie es in Thüringen heißt, "befriedeter Raum" um das Parlament und seine Sitzungsgebäude den demokratischen Grundprinzipen von Transparenz, Öffentlichkeit und Bürgernähe vollkommen widerspricht.
Interessanterweise finden wir nun auch in der Begründung zum SPD-Antrag den Verweis darauf, dass man das früher auch so gesehen habe und nun in der nächsten Wahlperiode wenigstens die Ausweitung des befriedeten Raums bekämpft habe.
Unsere Fraktion hat immer wieder zum Ausdruck gebracht, und wir haben in der vergangenen Plenarsitzung bereits darauf verwiesen, dass ein Bannmeilengesetz ein politischer Fehler ist, den dieses hohe Haus vollzogen hat.
Das hat nach unserer Auffassung nicht nur mit dem Namen der Straße zu tun, wenngleich, und ich möchte das auch einmal anmerken, auch der Namensgeber dieser Straße sich wenigstens sachlich diesen Argumenten nicht verschließen dürfte.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, Sie haben eine andere Auffassung dazu, wollen sich gewissermaßen vor gegebenenfalls aufgebrachten Bürgerinnen und Bürgern schützen, die unzufrieden mit politischen Entscheidungen sind. Das heißt, die Einwohnerinnen und Einwohner dieses Landes sollen, wenn überhaupt, ihre öffentliche gemeinsame Meinungsäußerung nur in respektvollem Abstand zur parlamentarischen Obrigkeit und möglichst außerhalb der unmittelbaren Hörweite vorbringen. Sie haben nun mit den Protesten derjenigen, die gegen den vorhergehend abgestimmten Gesetzentwurf protestiert haben, gesehen, dass man sich auch phantasievoll die Aufmerksamkeit schaffen konnte. Aber wir denken doch, dass Meinungsaustausch und Diskussionsprozesse zwischen Bürgerinnen und Bürgern zum unmittelbaren Kern der Demokratie gehören. Ich habe bereits in der letzten Plenarsitzung darauf verwiesen, dass es bei der Wertigkeit der Demokratie bei den Thüringerinnen und Thüringern hoch bestellt ist, aber dass sie unzufrieden sind damit, wie sie ihre Möglichkeiten geltend machen können. Wir denken, dass ein gläserner Plenarsaal nicht zur "Schutzzone vor dem Souverän" erklärt werden kann.
Dass eine solch entdemokratisierte Schutzzone um den Thüringer Landtag unnötig ist, zeigt auch die Tatsache, dass andere ostdeutsche Parlamente ohne eine solche auskommen. Auch darauf verweist übrigens die Begründung der SPD-Fraktion und wir haben das sowohl gesagt als auch aufgeschrieben in der Ihnen vorliegenden Drucksache aus unserer Fraktion. Andere Länder übrigens, also außerhalb Deutschlands, wie Frankreich oder z.B. die Vereinigten Staaten von Amerika, haben nie daran gedacht, ihre Parlamente und ihre Volksvertreter mit einer solchen Schutzzone zu umgeben. Offensichtlich ist doch wohl, dass das Hausrecht, das sogar weitestgehende ordnungsrechtliche Befugnisse in sich birgt, zum Schutz der Funktionsfähigkeit des Parlaments völlig ausreichend ist. Argumente, die darauf hinauslaufen, die Abgeordneten müssen durch die Bannmeile in ihrer Arbeitsfähigkeit gesichert werden, laufen völlig ins Leere. Diese Schutzzone um den Landtag, als "befriedeter Raum" bezeichnet, gehört ganz einfach abgeschafft.
Meine Fraktion ist der Auffassung, dass Demokratie sich nur entwickeln kann, wenn Auseinandersetzung um Ideen und Konzepte öffentlich stattfinden kann.
Das gilt auch in der unmittelbaren Nähe des Plenargebäudes und es gilt nicht nur für die, die mit den Abgeordneten oder der Regierung feiern wollen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Adresse unseres Hauses lautet Jürgen-Fuchs-Straße 1. Es ist kein Zufall, sondern es ist bewusstes Handeln gewesen. Diese Adresse ist auch gewählt worden, weil sich natürlich in ihr eine Verpflichtung widerspiegelt, eine Verpflichtung zu Transparenz und zu Teilhabe für den Bürger. Dieser Verpflichtung wird die Einbeziehung in eine Bannmeile einfach nicht gerecht.
Der nunmehr erreichte Zustand ist für unsere Fraktion unerträglich. Aber es ist für uns auch unerträglich, wie die PDS, deren Nachfolgeschaft wir vor zwei, drei Stunden gerade geklärt haben, die Bürgerrechtler der DDR vereinnahmt. Ich werde Ihnen das durch einen Satz aus der Begründung der PDS zitieren: "Die Aufrechterhaltung der Bannmeile verletzt zudem das Engagement derer, die sich in der DDR für Demonstrations- und Meinungsfreiheit eingesetzt haben und für ihre Überzeugungen vielfach enormen Repressionen ausgesetzt wurden." Diese Vereinnahmung ist für uns unerträglich und