Protocol of the Session on May 8, 2003

Ja.

Die PDS-Fraktion wollte, dass über den Artikel 1 extra abgestimmt wird, so dass wir zunächst über den Artikel 1 dieses Gesetzes namentlich abstimmen werden. Ich bitte, die Karten einzusammeln.

Es hatte jeder die Gelegenheit, seine Stimmkarte abzugeben und nun bitte ich um das Auszählen.

Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Artikel 1 des Gesetzentwurfs vor. Es wurden 71 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben 69 gestimmt, mit Nein 1 und es hat sich 1 Person enthalten. Damit ist der Artikel 1 des Gesetzentwurfs angenommen (namentliche Abstim

mung siehe Anlage 4).

Nun stimmen wir über die Artikel 2 bis 4 namentlich ab und ich bitte um das Einsammeln der Stimmkarten. Ich nehme an, jeder hatte die Gelegenheit, seine Stimmkarte abzugeben. Ich bitte um das Auszählen.

Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu den Artikeln 2 bis 4 des Gesetzentwurfs der Landesregierung in der Drucksache 3/2921 vor. Es wurden 73 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben 44 gestimmt, mit Nein haben 25 gestimmt, 4 haben sich enthalten (namentliche Abstimmung siehe Anlage 5).

Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und ich bitte das in der Schlussabstimmung zu dokumentieren. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Wer gegen den Gesetzentwurf votiert, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Und wer sich enthalten möchte, der möchte jetzt aufstehen. Danke schön. Mit einer Mehrheit von Stimmen ist auch in der Schlussabstimmung dokumentiert worden, dass der Gesetzentwurf zur Neustrukturierung der Sozialhilfe angenommen ist.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 3 und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 4

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Zugehörigkeit der kammerangehörigen Ingenieure des Freistaats Thüringen zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/3197 ZWEITE BERATUNG

Wir kommen gleich zur Aussprache, in welcher sich der Abgeordneten Kölbel, CDU-Fraktion, gemeldet hat.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete und Gäste, wir beraten heute in zweiter Lesung das Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Staatsvertrags zwischen dem Freistaat Bayern und dem Freistaat Thüringen über die Zugehörigkeit der kammerangehörigen Ingenieure des Freistaats Thüringen zur Bayerischen IngenieurversorgungBau. Ende Januar bzw. Anfang Februar 2003 wurde der ausgehandelte Staatsvertrag in den beiden Landeshauptstädten unterzeichnet. Wer in den letzten Jahren aufmerksam die Beratungen der Ingenieurkammer Thüringen verfolgt hat, der kennt das Begehren vieler seiner Mitglieder und der Kammer. Ausführlich haben wir bereits in der ersten Lesung in diesem hohen Haus schon darüber gesprochen. Ich möchte heute nur daran erinnern, dass die betreffenden Personen schon innerlich voll darauf eingestellt sind, dieses Versorgungswerk auch voll zu nutzen, gewissermaßen anzuwenden. Ich erinnere nochmals: Aktive Ingenieurkam

mermitglieder Thüringens wurden in der Regel Pflichtmitglieder der Versorgung, soweit sie nicht über 60 Jahre alt waren oder sich extra haben befreien lassen. Innerhalb des ersten Jahres muss sich dabei jeder entscheiden, ob er dieses Angebot annimmt oder nicht. Ist die Entscheidung einmal gefallen, gibt es keine Möglichkeit, diese zurückzunehmen. Über weitere Punkte hatten wir in der ersten Lesung bereits beraten. Wir stellen nochmals fest: Es ist der Wunsch vieler kammerangehörigen Ingenieure in Thüringen, in dieses Versorgungswerk zu gelangen. Jedem obliegt dabei die eigene Entscheidung innerhalb des bekannten Jahres. Somit möchte ich Sie auffordern, durch Ihre Zustimmung dazu den Weg frei zu machen. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Redewünsche vor, demzufolge kann ich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3/3197 nach der zweiten Beratung kommen. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das ist eine Mehrheit. Gegenstimmen? Es gibt eine Reihe von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Gibt es nicht.

Das bitte ich in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Gibt es jetzt auch nicht. Der Gesetzentwurf ist angenommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 4 und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 5 in seinen Teilen

a) Gesetz zur umfassenden Verwirklichung gesellschaftlicher Teilhabe behinderter Menschen im Freistaat Thüringen Gesetzentwurf der Fraktion der PDS - Drucksache 3/3249 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/3304 ERSTE BERATUNG

b) Thüringer Gesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 3/3266 ERSTE BERATUNG

Zur Begründung rufe ich für die PDS-Fraktion den Abgeordneten Ramelow auf.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, angesichts der heutigen Beratung finde ich es aus

gesprochen angenehm zu wissen, dass im hohen Haus eine ganze Reihe von Betroffenen der Debatte lauschen wird. Ich denke, auch in Ihrem Namen, die zwar nicht hier im Raum, aber im Landtag im Moment anwesenden Mitglieder des Landesverbandes der Schwerhörigen begrüßen zu dürfen sowie die Mitglieder des Landesverbandes der Gehörlosen, die Mitglieder des Erfurter Behindertenverbandes und die Mitglieder der Interessenvertretung selbstbestimmten Lebens.

Ich glaube, dass wir uns mit einem Thema auseinander setzen, das mir als nicht Behindertem mit all den Konsequenzen noch nie so deutlich geworden ist, wie in der Zeit, in der ich mit dem Kollegen Maik Nothnagel zusammengearbeitet habe, weil einem dann als nicht Behindertem doch auffällt, an welchen Stellen eigentlich wir alle uns sehr privilegiert bewegen können, weil wir an keine Barrieren stoßen, an die andere Menschen stoßen. Ich habe hier im Plenarsaal bei sechs Anhörungen, die wir in Vorbereitung auf das einzureichende Gesetz mit den Betroffenen durchgeführt haben, immer ein Stück mehr gelernt. Mir ist zum Beispiel nicht klar gewesen, wenn es heißt, dass öffentliche Gebäude barrierefrei zu bauen sind und dann Rampen eingebaut werden, wo Architekten nicht darüber nachgedacht haben, wie steil diese sind, obwohl das eigentlich allen Beteiligten klar sein müsste. Ich habe Bilder gesehen, die gezeigt worden sind von Architekten und wo der Architekt gesagt hat, eigentlich müsste sich ein nicht Behinderter mal in den Rollstuhl setzen und versuchen, so eine Rampe herunterzukommen. Das schafft man nicht, es sei denn, man ist Tarzan. Und da sage ich, das sind die Kleinigkeiten, bei denen mir der Satz eingeleuchtet hat, der dort geprägt worden ist, dass Behinderte sagen: Wir sind nicht behindert; wir möchten auch nicht behindert genannt werden. Wir werden behindert; wir werden gehindert, uns ganz normal bewegen zu können.

Sicherlich wird man durch Gesetze und Verordnungen nicht alles regeln können und es gibt natürlich auch körperliche Einschränkungen, die man auch durch Gesetzestexte nicht verändern kann, aber es gibt Kleinigkeiten, auf die wir als Gesellschaft, denke ich, zu achten haben.

An dieser Stelle will ich einfach Frau Stötzer-Manderscheid einen Genesungswunsch übermitteln. Am Tag des Aktionstages vor der Staatskanzlei ist sie ganz konkret mit ihrem Rollstuhl an einer überhöhten Bordsteinkante gescheitert, gestürzt, aus dem Rollstuhl gefallen und hat sich verletzt. In dem Sinne kann ich nur sagen: Von hier aus beste Genesungswünsche. Es sind zwar keine schwer wiegenden Schäden gewesen, die sie sich zugezogen hat, aber eben Schrammen, die wir alle nicht haben, weil wir ganz normal über diese Bordsteinkante hinwegkommen. Von daher glaube ich, dass es darum gehen muss, in dieser Gesellschaft Schritte zu gehen, die uns helfen, den Menschen, die Einschränkungen haben, das Leben in dieser Gesellschaft zu erleichtern. Ich finde es gut, dass wir im Grundgesetz diese Aufgabe festgeschrieben haben. Ich finde es auch gut, dass wir seit 2002 auf der Bundesebene ein

Gesetz bekommen haben, das die Fragen regelt. Da sind die Leistungsparameter nicht beinhaltet, deswegen ist es notwendig, dass man das Leistungsgesetz dazu auf der Thüringer Ebene erlässt. Ich glaube, das ist mir auch deutlich geworden, dass wir dafür sorgen müssen, dass man auch Rechtsansprüche als Mensch mit Einschränkungen hat, dass man z.B. einen Gebärdendolmetscher mitnehmen kann, wenn man im Krankenhaus ist und die Diagnose und die Therapie erläutert bekommt. Dafür müssen wir im Freistaat Thüringen sicherstellen, dass es genügend Gebärdendolmetscherinnen und -dolmetscher gibt, die den Menschen einfach helfen.

In diesem Sinne müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass wir 183.000 offiziell registrierte Behinderte im Freistaat Thüringen haben - Tendenz steigend. Aber es gibt auch eine Grauzone von Menschen, die sich nach wie vor schämen oder mit Scham behaftet sind, was für mich bisher immer wenig nachvollziehbar war. Ich habe vor einigen Wochen einen Betroffenen bei mir in der Sprechstunde gehabt, der arbeitslos geworden ist. Als ich gefragt habe, ob er einen Schwerbehindertenausweis hat und die entsprechenden Dokumente hatte, war er nicht bereit, das als Argument, um auf dem Arbeitsmarkt zu suchen, weil er dafür ja Unterstützung bekommt, auch zu bekennen. Ich habe versucht, mit ihm zu reden und zu sagen, die Gesellschaft tut was für dich, du hast Chancen damit, es ist also nicht, dass du damit eigentlich noch schlechter stehst. Und trotzdem hatte er das Gefühl, es ist besser, darüber nicht zu reden. Ich möchte am Arbeitsmarkt teilnehmen können, ohne das Gefühl zu haben, benachteiligt zu sein - obwohl mir das wenig nachvollziehbar war. In dem Sinne ist mir klar geworden, dass es immer noch eine Schambarriere gibt, bei der wir helfen müssen, dass sie abgebaut wird. Da bitte ich darum, dass wir gemeinsam auf der Basis der eingereichten Gesetze die Diskussion führen, so dass der Satz klar wird: "Wir sind nicht behindert, sondern wir werden gehindert." Dass wir, die wir nicht behindert sind, alles dafür tun, dass Behinderungen so weit abgebaut werden, wie es uns möglich ist, und dass wir wenigstens die Gesetze erlassen, die Behinderungen und Einschränkungen für Menschen abbauen helfen und die Brücken in die Gesellschaft ermöglichen. In dem Sinne hoffe ich auf eine offensive Diskussion mit dem Ergebnis, ein Gesetz in Thüringen zu haben, das das Bundesgesetz entsprechend an landesgesetzlichen Untersetzungen dann so qualifiziert, dass Behinderte sich damit auch besser in dieser Gesellschaft bewegen können. Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Für die SPD-Fraktion begründet Frau Abgeordnete Bechthum den Gesetzantrag.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, verehrte Gäste, Menschen mit Behinderungen wollen in gleicher Weise wie nicht Behinderte am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Die Beseitigung der Barrieren, die behinderte Menschen an der Teilhabe hindern, ist Ziel und Aufgabe unseres Gesetzentwurfs. Wir verfolgen damit die gleiche Intention, wie sie in der einstimmig im Deutschen Bundestag verabschiedeten Entschließung am 19. Mai 2000, Bundestagsdrucksache 14/2913, zum Ausdruck kommt. Ich zitiere, Frau Präsidentin: "Im Mittelpunkt der politischen Anstrengungen stehen daher nicht mehr die Fürsorge und die Versorgung von behinderten Menschen, sondern ihre selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Beseitigung der Hindernisse, die ihrer Chancengleichheit entgegenstehen."

Meine Damen und Herren, mehr als 10 Jahre hat es gedauert, dass das Sozialgesetzbuch, neuntes Buch "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" verabschiedet wurde. Als eine Konsequenz aus dem in der Politik für Behinderte stattgefundenen Paradigmenwechsel wurde im vorigen Jahr durch die SPD-geführte Bundesregierung das "Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze" in den Bundestag eingebracht und verabschiedet. Die SPD-Landtagsfraktion sieht es als notwendig an, dass den behinderten Menschen sowohl bei Bundesbehörden als auch bei den kommunalen und Landesbehörden gleiche Teilhaberechte zustehen. Aus diesem Grund muss es auch ein Landesgesetz zur Gleichstellung von behinderten Menschen hier in Thüringen geben.

Am 5. Mai, zum europaweiten Aktionstag für die Gleichstellung behinderter Menschen im europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003, wurde durch viele Menschen, Behinderte und nicht Behinderte, dieses Gleichstellungsgesetz für Behinderte eingefordert. Sie werden dieses Recht auch weiterhin aktiv einfordern. Ich denke, sie werden es auch schaffen, dass sie auch ihr eigenes Gesetz einbringen werden und es dann auch verabschieden. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Wir kommen zur gemeinsamen Aussprache und als Erstes hat sich zu Wort gemeldet Frau Abgeordnete Arenhövel, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, für die CDU-Fraktion möchte ich sagen, dass es an dem hier geschilderten Anliegen der Gleichstellung, Gleichberechtigung und Selbstbestimmung von behinderten Menschen überhaupt gar keine Abstriche gibt. Wir haben dieses

Thema und dieses Anliegen nicht nur im Grundgesetz vertreten und verankert, sondern auch in der Thüringer Landesverfassung. Das heißt, diese Prämissen in der Behindertenpolitik sind für uns Programm von Anfang an. Weil dieses Thema heutzutage nicht einfach zu diskutieren ist, Herr Ramelow, muss ich doch ein wenig in die Geschichte zurückgehen. Ich gehöre dem Landtag seit 1990 an. Das, was wir nach der Wende vorgefunden haben in den Schwerstbehindertenheimen, war wirklich Grauen erregend. Behinderte Kinder in Käfigen eingesperrt, in dunklen Kammern sediert und kaum beachtet, nur mit dem Nötigsten versorgt. Diese Zeiten, meine Damen und Herren, sind vorbei, sie sind Dank der Wende vorbei und auch die CDU-Fraktion hier in diesem Landtag hat mit dafür gesorgt, dass menschliche Zustände hier hergestellt worden sind.

(Beifall bei der CDU)

Wir haben diesem Thema sehr viel Aufmerksamkeit gewidmet und wir stehen natürlich dazu, dass man auch noch ein Stück wegkommen muss von allzu viel Fürsorge, Vorsorge usw. und dass die Selbstbestimmung behinderter Menschen im Mittelpunkt stehen muss. Ich warne aber davor, daraus eine Ideologie zu machen, denn Unterstützung für Behinderte, ihr Hilfebedarf sind wichtige Themen, die auch hier beachtet werden müssen. Sie haben als Fraktion von PDS und SPD uns hier zwei unterschiedliche Gesetzentwürfe vorgelegt zu diesem Thema und ich muss sagen, dass natürlich hier inhaltsschwer viele Dinge drinstehen, die man tun kann und könnte. Nur, zur PDS muss ich sagen, wenn Sie hier einen Nachteilsausgleich verankern in einem Landesgesetz, dann muss ich das klar und entschieden zurückweisen. Der Bund hat ein Gleichstellungsgesetz gemacht, der Bund ist verantwortlich für BSHG und andere Sozialgesetzbücher, er verteilt aber die Kosten fast ausschließlich auf die Länder und auf die Kommunen und das ist ein Zustand, der so nicht bleiben kann. Deswegen möchte ich von dieser Stelle aus anmahnen, dass dieses Recht neu geordnet werden muss, dass die Selbstbestimmung in den Mittelpunkt gerückt werden muss und dass der Bund auch in der Pflicht ist, sich an diesen Leistungen finanziell zu beteiligen. Ich weiß, dass es dazu Diskussionen gibt. Frau Bechthum, wenn Sie uns auch manchmal hier öffentlich beschimpfen, dann würde ich Sie doch bitten etwas leiser zu werden, denn bei den Reformen, bei den Kürzungen, die momentan im Bund anstehen, da bitte ich Sie doch mit dafür zu sorgen, dass vernünftige Reformen durchgebracht werden, damit es in unserem Land wieder aufwärts geht, Frau Bechthum, und damit wir wieder Mittel haben,

(Beifall bei der CDU)

um ein solches Gesetz zu machen. Ich weiß, dass die Landesregierung ein Gesetz vorbereitet hat, ich weiß aber auch, dass uns Steuereinnahmen in Milliardenhöhe weggebrochen sind und ich stehe hier dafür ein, dass wir gegenüber den Behinderten ehrlich diskutieren und sie nicht hinhalten und sie Monat für Monat immer wieder vertrös

ten, sondern dass auch mal ein klares Wort über das gesprochen werden muss, was geht und was nicht geht. Ein Gleichstellungsgesetz, so wie Sie es ausgestattet haben mit 192.000       Kosten mit hinzu, das ist zu wenig, wenn man es wirklich ernst meint. Die PDS hat hier viele Leistungen ausgewiesen und schreibt bei den Kosten, dass sie nicht bezifferbar sind. Meine Damen und Herren, das kann sich nur eine Opposition leisten, die nicht rechnen muss, und das ist der eigentliche Grund, weshalb wir den Gesetzentwurf der PDS von vornherein ablehnen.

(Beifall bei der CDU)

Zur SPD muss ich sagen, Sie haben sich durchaus Mühe gemacht und haben geschaut, was machbar ist und was nicht und haben doch einige Dinge hier hineingebracht, die wir so auch mittragen würden. Deswegen fällt es mir nicht leicht, zu diesem Gesetzentwurf nein zu sagen, aber wir müssen es trotzdem tun, weil wir heute noch nicht wissen - die Mai-Steuerschätzung kommt ja jetzt -, ob wir wirklich alle bestehenden gesetzlichen Leistungen im Moment weiter finanzieren können, so dramatisch ist die Haushaltslage. Das ist der einzige Grund - wir sind ja heute in der ersten Beratung zu diesem Gesetzentwurf -, weshalb wir zu diesem Gesetzentwurf heute nein sagen müssen und ihn nicht an den Ausschuss überweisen. Das hat auch noch einen Grund: Wir haben lange, lange in den Ausschüssen über diese Fragen diskutiert, haben eine große Anhörung veranstaltet, bei der die Behindertenverbände anwesend waren, es gibt ein Papier der Landesregierung dazu, wo die Leistungen aufgelistet worden sind. Ich hielte es jetzt auch nicht für verantwortbar, dieses Thema mit den Behinderten noch weiter zu strapazieren, sondern ich halte es für verantwortbar, die Entwicklung in den einzelnen Bundesländern jetzt einmal abzuwarten, auch zu schauen, fünf Länder haben ja bereits so ein Gesetz, von Berlin weiß ich rein zufällig, dass es das schon seit 1999 gibt, dass sich aber in der Umsetzung nicht sehr viel getan hat. Auch das finde ich nicht in Ordnung gegenüber den Behinderten, einfach ein Gesetz, was auf dem Papier steht, wo sich anschließend nichts tut. So etwas ist unehrlich und das ist auch unverschämt gegenüber behinderten Menschen. Deswegen sind wir der Auffassung, dass wir momentan diese Gesetze leider nicht behandeln können, das trifft vor allen Dingen auf den Gesetzentwurf der SPD zu. Vielen Dank, meine Damen und Herren, für die Aufmerksamkeit und ich denke, es wird hierzu noch zahlreiche Diskussionen geben. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herr Abgeordneter Nothnagel, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Arenhövel, zur DDR-Geschichte hatte ich Ihnen am 5. Mai vor der Staatskanzlei schon das Dementsprechende gesagt. Es geht weiß Gott nicht um die Vergangenheit, bei der Gleichstellung geht es um Bürgerrechte und Menschenrechte.

(Beifall bei der PDS)

Zu den Kosten werde ich später noch etwas sagen. Aber das, was Sie heute vor dem Thüringer Landtag zu dem Berliner Gleichstellungsgesetz gesagt haben, das haben Sie auch vor der Staatskanzlei getan, das stimmt so in seiner absoluten Form nicht. Es hat sich schon in Berlin etwas getan und hier zu behaupten, das Gesetz hat nichts verändert, halte ich einfach für unlauteren Wettbewerb.

Der heute vorliegende Gesetzentwurf hat eine lange Geschichte, die weit in die 2. Wahlperiode zurückreicht. Die Fraktion der PDS hat sich in der 3. Wahlperiode des Thüringer Landtags in mehr als dreieinhalb Jahren sehr intensiv mit den Themen Gleichstellung, gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen und Nachteilsausgleiche sowie deren gesetzliche Umsetzung beschäftigt. Wir waren bemüht, einen wirklichen Diskussionsprozess mit den Betroffenen zu führen. Wichtig war uns als PDS-Fraktion im Thüringer Landtag, sich nicht nur isoliert auf der parlamentarischen Ebene mit diesen Themen zu beschäftigen, sondern die Behindertenverbände und Behindertenvereine hier intensiv mit einzubeziehen. Somit kann ich heute mit Fug und Recht behaupten, dies ist ein Gesetzentwurf, der von einer breiten außerparlamentarischen Mehrheit getragen wird.

(Beifall bei der PDS)

Ich möchte mich bei den auf der Besuchertribüne anwesenden Vertreterinnen und Vertretern der unterschiedlichsten Thüringer Behindertenverbände und -vereine bedanken, dass Sie heute hier mit ihrer Anwesenheit ihre Unterstützung für ein Thüringer Gleichstellungsgesetz dokumentieren.

(Beifall bei der PDS)