Protocol of the Session on October 10, 2002

Einige Punkte, die erst in einem sehr späten Stadium der Vorbereitung des Gesetzes vorgeschlagen worden sind, haben wir nicht mehr aufgenommen. Dies sind die Erweiterung der Sicherungsrechte bei Eintragung einer Zwangshypothek oder auch die im Rahmen einer effektiveren Vollstreckungspraxis weitere Übertragung der Zuständigkeit für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung vom Gerichtsvollzieher auf die Vollstreckungsbehörden. Diese Vorschläge bedürfen einer gründlichen Prüfung, was zu einer erheblichen Verzögerung des Gesetzentwurfs füh

ren würde.

Zum Jahresende auslaufende Übergangsvorschriften im Zustellungswesen machen das In-Kraft-Treten des vorliegenden Gesetzes zum Jahreswechsel aber erforderlich, so dass wir die genannten Punkte erst einmal unberücksichtigt gelassen haben. Einer entsprechenden weiteren Gesetzesänderung zu einem späteren Zeitpunkt, welche im Übrigen auch ein Anliegen der kommunalen Spitzenverbände ist, stehen wir offen gegenüber. Avisierter Standort dieser weiteren Änderung ist das bereits erwähnte, in naher Zukunft in das Gesetzgebungsverfahren einzubringende Zweite Verwaltungsverfahrensänderungsgesetz. Für eine zügige Beratung im zuständigen Ausschuss wäre ich Ihnen sehr dankbar. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

In der Aussprache hat sich keiner zu Wort gemeldet, demzufolge müsste ich jetzt fragen, wer die Ausschussüberweisung beantragen möchte.

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Jawohl, machen wir.)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wir fangen sofort an.)

Herr Abgeordneter Stauch, bitte.

Wir beantragen die Überweisung an den Innenausschuss.

Danke schön. Wer der Überweisung an den Innenausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 9

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Stiftung Weimarer Klassik Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/2740 ERSTE BERATUNG

Wer übernimmt für die Landesregierung die Begründung?

(Zwischenruf Koeppen, Staatssekretär: Herr Gnauck, haben Sie die Rede?)

Ich glaube, Minister Gnauck möchte die Begründung übernehmen. Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Ausgangspunkt für das hier vorliegende Gesetz war eine im November 2000 ausgesprochene Empfehlung des Stiftungsrats der Stiftung Weimarer Klassik. Danach sollte die Stiftung Weimarer Klassik mit den Kunstsammlungen zu Weimar zusammengelegt werden. Diese Empfehlung stützte sich vor allem auf das Ergebnis einer Strukturkommission, der u.a. auch Professor Raabe angehörte.

Hintergrund dieser Zusammenführung ist zum einen der gemeinsame Ursprung beider Einrichtungen in Weimars klassischem Zeitalter. Zum anderen bewirkt die Zustiftung der Kunstsammlungen zur Stiftung Weimarer Klassik die Bündelung und Zusammenführung von Beständen und Aufgaben, die mehrheitlich in engstem Zusammenhang stehen. Auf diese Weise wird nach innen und nach außen eine stärkere Profilierung einzelner Themen sowie die seit Jahrzehnten nicht mehr bestehende, jedoch in allen Bereichen erwünschte Zusammenarbeit ermöglicht. Synergieeffekte dieser Zusammenlegung liegen vornehmlich im Bereich des Marketings, des Rechts- und Vertragswesens, des Controllings, der Publikationen, der Restaurierung sowie des Besucherservices. Darüber hinaus wird die Chance gesehen, in größerem Umfang Drittmittel einzuwerben, da die Möglichkeit angemessener Gegenleistungen breiter und umfangreicher gestaltet werden kann.

Qualitativ ist der überwiegende Teil der Änderungen der beabsichtigten Überführung der Kunstsammlungen geschuldet und unerlässlich für die beabsichtigte Zustiftung. So muss etwa der gesetzliche Stiftungszweck geändert werden, da der Zweck der Stiftung in der geltenden Fassung allein auf die Stätten und Sammlungen der klassischen deutschen Literatur Bezug nimmt. Die Änderungen des Stiftungsgesetzes betreffen damit im Wesentlichen die Erweiterung des gesetzlichen Stiftungszwecks. Parallel wurde eine Ergänzung des Namens für erforderlich gehalten, da die Kunstsammlungen zu Weimar auf eine über 80-jährige Tradition zurückblicken können und ihre Schwerpunkte auch in der Moderne liegen - angefangen vom Bauhaus bis zur Kunst der Nachkriegszeit. Insbesondere im Hinblick auf das Neue Museum können Sie daher nicht unter dem Begriff "Klassik" subsumiert werden.

Der Stiftungsrat empfiehlt deshalb, den Namen "Stiftung Weimarer Klassik" mit der Ergänzung "und Kunstsammlungen" fortzuführen. Im Rahmen der Anhörung wurde gleichwohl noch einmal geprüft, ob nicht auch der bisherige Name beibehalten werden könnte. In diesem Zusammenhang wurde jedoch ausdrücklich davon abgeraten, die zweimal im Stiftungsrat getroffene Festlegung des Namens "Stiftung Weimarer Klassik und Kunstsammlun

gen" in Frage zu stellen, zumal der Name den Fusionsvorgang zutreffend widerspiegele.

Da die Zustiftung der Kunstsammlungen nicht durch das Gesetz erfolgen kann, ist insoweit noch ein gesondertes Zustiftungsgeschäft erforderlich. Der Stadtrat hat daher bereits im Mai des Jahres die Übertragung von Betrieb und Vermögen der Kunstsammlungen zu Weimar in die Stiftung Weimarer Klassik zum 1. Januar 2003 unter der aufschiebenden Bedingung der Änderungen des Stiftungsgesetzes beschlossen. Der entsprechende Zustiftungsvertrag wurde zwischen Stadt, Land und Stiftung ausgehandelt und dem Landesverwaltungsamt als Entwurf vorgelegt. Die Erteilung der rechtsaufsichtlichen Genehmigung nach § 67 Abs. 3 Nr. 1 der Thüringer Kommunalordnung wurde daraufhin bereits in Aussicht gestellt. Neben den durch die Überführung der Kunstsammlungen zu Weimar notwendigen Anpassungen und weiteren redaktionellen Änderungen sind zusätzliche Neuerungen wie das Präsidialmodell an Stelle des bisherigen Vorstands aufgenommen worden. Dies entspricht auch den Empfehlungen des Stiftungsrats.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Stiftung Weimarer Klassik und der damit verbundenen Zustiftung sind die Voraussetzungen für eine Zusammenlegung erfüllt. Beide Institutionen können sinnvoll zusammenwachsen, ohne dass ihre Individualität Schaden nimmt. Wir bitten um Beratung im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

(Beifall bei der CDU)

Ich eröffne die Aussprache und bitte als erste Rednerin Frau Abgeordnete Dr. Klaubert an das Rednerpult. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Minister Gnauck, Ihre Unterlagen haben Sie in Ordnung, das muss man sagen. Was zum Regelungsbedarf des Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Stiftung Weimarer Klassik zu sagen ist, ist letztendlich in der Begründung schon vorgetragen worden und ich kann für die PDS-Fraktion feststellen, auch wir sehen in der Überführung der Kunstsammlungen zu Weimar in die Stiftung Weimarer Klassik diesen Regelungsbedarf, wie kann es anders sein.

Die unter Punkt a) genannten Probleme und Regelungsbedürfnisse finden insofern unsere Akzeptanz, dass wir diesem auch zustimmen werden. Zur Namensgebung möchte ich nur sagen, es ist eben in der Begründung darauf eingegangen worden, dass sich die Fusion im Namen widerspiegelt. Trotzdem ist es ein bürokratisches Wortunge

tüm und am Ende wird wahrscheinlich übrig bleiben, dass wir es insgesamt mit der Stiftung Weimarer Klassik zu tun haben und dabei immer die Kunstsammlungen mitdenken sollen.

Ich möchte aber trotzdem noch auf ein Problem hinweisen und bitte auch darum, dass es im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst beraten wird. Im Punkt 8 b aa) zu § 7 Abs. 2 Erstes Gesetzes zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Stiftung Weimarer Klassik heißt es, ich zitiere: "In Satz 2 werden die Worte 'und im Benehmen mit dem Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Thüringer Landtags' gestrichen". Was am Ende heißt, dass die geringen Möglichkeiten, die der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst hatte - außerhalb der Selbstbefassung -, sich mit der Stiftung Weimarer Klassik und nun Weimarer Klassik und Kunstsammlungen zu befassen, eigentlich gestrichen sind. In der Begründung heißt es dazu, dass dem Landtagsausschuss sein Recht deshalb genommen wird, weil dann auch diese Forderung von der Stadt Weimar und vom Bund bestehen könnte. Wir denken aber, dass deren Mitsprachemöglichkeit durchaus vorhanden ist, denn sie haben jeweils zwei Vertreter im Stiftungsrat. Der Thüringer Landtag oder Vertreter des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst haben keinerlei Möglichkeiten mehr, sich mit den Geschicken der fusionierten Stiftung auseinander zu setzen. Darüber sollten wir im Ausschuss noch einmal reden und gegebenenfalls eine Veränderung vornehmen.

Ebenfalls haben wir Interesse daran, noch einmal auf Fragen der Regelung der Arbeit zwischen dem Präsidenten und dem Direktorium einzugehen und auf Fragen der Zusammenarbeit zwischen dem Stiftungsrat und dem Präsidenten. Das betrifft insbesondere die §§ 9 und 10 des Gesetzentwurfs. Die Ausgestaltung dieser Aufgabenteilung soll durch Satzung geregelt werden und bevor wir in eine abschließende Beratung des Gesetzentwurfs gehen, sollten wir uns im Ausschuss darüber verständigen. Demzufolge beantrage ich namens meiner Fraktion die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

(Beifall bei der PDS)

Herr Abgeordneter Schwäblein, Sie haben als Nächster das Wort, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein an sich übersichtliches Gesetz liegt vor uns, das im Großen und Ganzen, das ist den bisherigen Äußerungen auch zu entnehmen, Zustimmung in diesem hohen Hause erfahren wird. Gleichwohl werden auch wir Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung

und Kunst beantragen, weil wir an der einen oder anderen Stelle tatsächlich Diskussions- vielleicht auch Nachbesserungsbedarf sehen. Was will das Gesetz? Im Wesentlichen drei Aspekte: zum einen die Zustiftung der Kunstsammlungen zu Weimar zur Stiftung Weimarer Klassik zu ermöglichen; zum Zweiten dem Ganzen einen sinnfälligen Namen zu geben und zum Dritten die Organisationsstruktur entsprechend den Erfahrungen in den letzten Jahren anders zu gestalten und im vorliegenden Fall zu straffen. Alle drei werden von uns getragen, wobei wir nicht verhehlen, dass die Diskussion um den Namen wohl noch den meisten Interpretationsspielraum zulässt. Die Stadt Weimar hatte sich für den Begriff "Stiftung Weimarer Kultur" eingesetzt, wobei mit dieser neuen Konstruktion nicht die ganze Kultur Weimars umschlossen wird. Aber mit dem Begriff "Klassik", der nach wie vor dominant bleiben wird, wird man dem Charakter der Kunstsammlungen nur unzureichend gerecht. Das Wortungetüm selbst ist sehr spröde in der Handhabung, so dass die jetzige Lösung für uns nicht optimal erscheint. Aber möglicherweise wird es tatsächlich so kommen, dass man sich in einigen Jahren auch die Kunstsammlungen zu Weimar unter dem Begriff "Weimarer Klassik" vorstellen kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir würden uns beim Änderungsbedarf vielleicht sogar mit unseren Vorrednern wiederfinden können, wenn es um die Mitwirkung des Ausschusses geht. Wir hatten schon einmal eine Gesetzgebung, als es um die Grundordnung für die Universität Erfurt ging. Die war dann im Benehmen mit dem Ausschuss herzustellen. Aber wenn wir mehrheitlich an dieser Stelle fortdiskutieren, kann ich mir theoretisch auch vorstellen, dass wir bei der Aufstellung der Satzung möglicherweise einmalig ein Benehmen mit dem Ausschuss herstellen, nicht Einvernehmen, aber ein Benehmen, um darüber noch einmal intensiver diskutieren zu können. Bei all dieser an sich guten Übereinstimmung darf ich - noch einmal kurz zurück - einen Änderungsbedarf am Gesetzestext anmelden, der hoffentlich einsichtig und einvernehmlich möglich sein wird. Bei der Auflistung der Grundstücke kommt ein Kassegewölbe vor. Ich vermute einmal, wir meinen doch alle das Kassengewölbe. Und das "n" in den Gesetzestext zu bringen, sollte ein Leichtes sein.

(Zwischenruf Gnauck, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Aus Sparmaßnahmen.)

Da an der Druckerschwärze zu sparen, ist wohl etwas überzogen. Meine Damen und Herren, was nicht im Gesetz steht oder noch nicht im Gesetz steht, aber von hoher Brisanz ist, das ist die Finanzierung dieser Stiftung. Sie ist im Moment eine Gemeinschaftsfinanzierung des Landes, des Bundes und der Stadt Weimar, wobei Weimar mit 10 Prozent einen geringen Anteil beibringt, der gleichwohl die städtischen Finanzen belastet. In diesem Zusammenhang darf man nicht vergessen, dass die bisherige Finanzierung der Kunstsammlungen zu Weimar allein

bei der Stadt Weimar lag. Also wenn es jetzt zu diesem Gesetz ab 01.01.2003 kommt, kommt es zu einer millionenschweren Entlastung des städtischen Haushalts zu Weimar. Ich sage das wieder einmal, das wird hier wahrscheinlich zur Tradition, in Richtung eines einzelnen Chefredakteurs, der gelegentlich unterstellt, das Land würde Weimar im kulturellen Sinne vernachlässigen. Meine Damen und Herren, hier ist entschiedener Widerstand angezeigt.

(Beifall bei der CDU)

Der Freistaat Thüringen erbringt zu einem Fünftel seines Kulturetats Leistungen für die Stadt Weimar und ist sich angesichts dieser Dimension sehr wohl seiner Verantwortung für Weimar bewusst.

(Zwischenruf Dr. Pietzsch, Minister für So- ziales, Familie und Gesundheit: Was?)

Jawohl, denn Kunst und Kultur findet sich auch außerhalb Weimars in bedeutsamen Maße, ganz gewiss. Trotzdem wird der Schwerpunkt der Kultur für Weimar anerkannt. Aber es darf auch durchaus einmal betont werden, ein Fünftel des gesamten Kulturetats fließt nach Weimar. Ich will das nicht verändern. Aber ich will auch nicht verhehlen, dass in der einen oder anderen Ecke des Landes gelegentlich nicht gerade die hellste Zustimmung darüber zu hören ist.

(Beifall Abg. Schemmel, SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, gestern Abend hat im Stadtrat zu Weimar eine Debatte stattgefunden, die sich mit der Konsolidierung des Haushalts befasste. Was zu befürchten war, ist eingetreten. Man hat auch die Leistungen für die Kultur in Weimar zumindest soweit in Frage gestellt, dass der Oberbürgermeister den Auftrag bekommen hat zu schauen, wie er das alternativ finanzieren kann. Es ist - so ist zumindest in Agenturen zu lesen - die Mitfinanzierung an der Stiftung Weimarer Klassik - demnächst: Weimarer Klassik und Kunstsammlungen - für das kommende Jahr ausgesetzt. Wenn sich das so im Haushalt wiederfindet, bekommen wir gemeinsam einen Konflikt. Um in dieser Richtung fortzudenken, auch deshalb unsere Bitte um Überweisung an den Ausschuss, will ich die Möglichkeit in den Raum stellen, dass seitens der CDUFraktion ein Antrag gestellt werden könnte, vielleicht auch werden wird, der die Rückabwicklung dieses Gesetzes für den Fall vorsieht, dass die Stadt Weimar aus der Finanzierung für diese gemeinsame Stiftung aussteigt, also eine Klammerfunktion. Ich sage noch einmal den Hintergrund. Mit dem Gesetz wird die Stadt Weimar von der Finanzierung der Kunstsammlungen befreit. Es gibt einen Millionenspareffekt für die Stadt Weimar. Zum Dank, sich dann noch aus der 10-prozentigen Finanzierung der Stiftung herauszunehmen, das werden wir nicht zulassen.

(Beifall bei der SPD)

So kann es dann nicht gehen. Deshalb unsere Vorüberlegungen, die wir im Ausschuss noch einmal vertiefen können, eine Klammer vorzusehen. Das ganze Gebilde mit dem hohen Finanzierungsanteil des Freistaats wird so lange Bestand haben, wie die Stadt Weimar mit 10 Prozent dabei ist. Es ist heute noch nicht beschlossen, es ist ein Denkansatz. Ich hoffe, dass wir das im Ausschuss vertiefen können. Die CDU-Fraktion hat ein starkes Interesse daran, dass wir unseren kulturellen Traditionen gerecht werden. Mit diesem Gesetz tun wir es. Unsere Bitte geht an die Stadträte zu Weimar, es im gleichen Maße zu tun. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Döring zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, schon das Wortungetüm "Stiftung Weimarer Klassik und Kunstsammlungen" verweist auf die Sperrigkeit der Materie, mit der sich das vorliegende Gesetz befasst. Mit der für den 01.01.2003 beabsichtigten Überführung der Kunstsammlungen zu Weimar in die Stiftung Weimarer Klassik werden zwei bedeutende Kulturinstitutionen mit ganz unterschiedlichen Traditionen, unterschiedlichen Zielsetzungen und Selbstverständnissen zusammengefügt. Dies wird sicherlich nicht ohne gewiss hoffentlich produktive Reibungen vonstatten gehen. Dennoch ist das Vorhaben wichtig und richtig. Weimar hat eben nicht nur die oftmals zum Mythos Weimar überhöhte Weimarer Klassik. Mit Weimar verbindet sich auch die Kultur der Moderne, als deren Synonym ich hier nur das Bauhaus erwähnen möchte. Insofern stehen die Stiftung Weimarer Klassik und die Kunstsammlungen zu Weimar für zwei Facetten einer breiteren Weimarkultur, ihre Vereinigung unter einem gemeinsamen Dach ist konsequent.

Meine Damen und Herren, allerdings lässt sich fragen, und das haben ja meine Vorredner auch betont, ob der Name "Stiftung Weimarer Klassik und Kunstsammlungen" wirklich den Zielsetzungen der neuen Institutionen gerecht wird. Immerhin soll die Stiftung ein überaus spannungsreiches und umfassendes kulturelles Vermächtnis von nationaler Bedeutung bewahren und vermitteln, welches ja von der Aufklärung bis zur Gegenwart reicht und sich auch am einfachsten unter "Weimarer Kultur" subsumieren lässt. Die Stiftung hat also eine integrative Funktion und befasst sich mit nicht weniger als zwei Jahrhunderten kultureller Entwicklung. Gerade dies spiegelt sich aber nicht in der Namensgebung wider, bei der die gesamte Moderne einfach unter die zwei mageren Wörtchen "und Kunstsammlungen" rubriziert wird, dann auch noch als bloßes Anhängsel der Weimarer Klassik erscheint. Zudem bin ich sicher, dass sich die holprig klingende und umständlich dahinmäan

dernde Wortschöpfung weder im nationalen noch im internationalen Sprachgebrauch durchsetzen wird. Es wird auch weiterhin die Rede von der Stiftung Weimarer Klassik sein, was den fatalen Eindruck der kulturellen Überordnung der Klassikerzeit gegenüber der Moderne natürlich dann noch verfestigen dürfte. Ich hätte es daher für wesentlich sinnvoller gehalten, die breitere Zielsetzung und das Selbstverständnis der neuen Institution in einem adäquaten Namen wie beispielsweise "Stiftung Weimarer Kultur" zu dokumentieren.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch zu einem anderen Kritikpunkt kommen. Es ist heute auch schon genannt worden, es geht darum, dass der bisherige Gesetzentwurf im Benehmen mit dem Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst sozusagen zu erfolgen hat. Ich bin der Auffassung, dass wir auf diese Kompetenz nicht verzichten sollten, insofern hoffe ich, dass wir in den Beratungen hier noch zu einer Lösung kommen.