Protocol of the Session on August 22, 2002

2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Entscheidung der Landesregierung Sachsen-Anhalts in Bezug auf Festlegungen aus dem regionalen Raumordnungsplan Ostthüringen aus dem Jahr 1999, nach welchem die Strecke schrittweise modernisiert und ausgebaut werden soll?

3. Ist eine Veränderung in Thüringen unter dem Aspekt des Verkehrsvertrags mit der Deutschen Bahn AG überhaupt möglich?

4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Bahnlinie zu erhalten und die Interessen des Altenburger Landes als Wirtschaftsraum zu sichern?

Herr Staatssekretär Richwien, bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Klaubert für die Landesregierung wie folgt:

Zu Ihrer 1. Frage: Der Kabinettsbeschluss der Landesregierung Sachsen-Anhalt erfolgte ohne Abstimmung mit

Thüringen.

Zu Ihrer 2. Frage: Die Landesregierung sieht die getroffene Entscheidung kritisch, da damit sowohl die Ziele des regionalen Raumordnungsplans Ostthüringen als auch die Vorgaben des mit den Nachbarländern abgestimmten Nahverkehrsplans für den Schienenpersonennahverkehr Thüringen in Frage gestellt werden.

Zu Ihrer 3. Frage: Der am 1. März 2002 unterzeichnete Verkehrsvertrag zwischen der DB-Regio-AG und dem Freistaat Thüringen wurde so flexibel gestaltet, dass dem Land als Besteller des Schienenpersonennahverkehrs in Thüringen ausreichende Handlungsoptionen für eine sinnvolle Umbestellung der Leistungen auf andere Strecken in Thüringen zur Verfügung stehen.

Zu Ihrer 4. Frage: Gegenwärtig werden Abstimmungen zwischen beiden Ländern mit dem Ziel geführt, alle Möglichkeiten zum Erhalt des Schienenpersonennahverkehrs auf der betroffenen Relation zu prüfen und entsprechende Handlungsoptionen zu erarbeiten. Hierbei wird auch der Landkreis Altenburger Land als Aufgabenträger für den Straßenpersonennahverkehr einbezogen.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete Klaubert.

Zur Antwort auf die Frage drei habe ich eine Nachfrage. Kann man das kurz gefasst mit Ja beantworten?

Frau Abgeordnete Dr. Klaubert, in meiner Antwort war klar und deutlich formuliert, dass der Verkehrsvertrag so flexibel gestaltet ist, dass wir auf bestehende Schwierigkeiten reagieren können.

(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, PDS: Also, ja.)

Es gibt eine weitere Nachfrage. Herr Abgeordneter Gerstenberger, bitte schön.

Herr Staatssekretär, ist es richtig, dass sich aus der Abstimmung zum regionalen Raumordnungsplan zwischen den Ländern, die sind ja zustimmungspflichtig, ein Handlungszwang in der Umsetzung aller politischen Entscheidungen für das Land Sachsen-Anhalt ergibt bezüglich der Umsetzung unseres regionalen Raumordnungsplans? Zumindest für uns ist er ja in allen öffentlichen Einrichtungen bindendes Arbeitsinstrument. Sachsen-Anhalt hat gegen dieses bindende Arbeitsinstrument verstoßen.

Herr Abgeordneter, ich habe in meiner Antwort zu der Frage 2 klar zum Ausdruck gebracht, dass die Ziele des regionalen Raumordnungsplans Ostthüringen als auch die Vorhaben des mit den Nachbarländern abgestimmten Nahverkehrsplans für den Schienenverkehr dort in Frage gestellt wurden und dass wir uns mit den betreffenden Gremien weiter im Gespräch befinden. Ich glaube, ich bin nicht befugt, über Sachsen-Anhalt hier ein Votum abzugeben. Ich habe gesagt, wir sind davon nicht unterrichtet worden. Nachdem diese Abbestellung vorgenommen wurde, sind wir ins Gespräch eingetreten.

Es gibt eine weitere Nachfrage.

Dann stelle ich die Frage etwas diplomatischer. Ist es richtig, dass es sich um ein zweifelhaftes Verhalten von Sachsen-Anhalt handelt?

Das würde ich so nicht bestätigen.

Ganz offensichtlich gibt es keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur nächsten Frage, eine Frage der Frau Abgeordneten Thierbach in Drucksache 3/2594. Bitte schön.

Gesundheitliche Betreuung von Drogenabhängigen/Drogenkonsumenten

Auch in Thüringen ist die gesundheitliche Betreuung von Drogenabhängigen und Drogenkonsumenten durch den öffentlichen Gesundheitsdienst notwendig.

Nach meiner Kenntnis will die Landesregierung im Herbst dieses Jahres eine Impfkampagne gegen Hepatitis durchführen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist es richtig, dass die Landesregierung in anerkannten Betreuungseinrichtungen eine Immunisierung gegen Hepatitis von Drogenkonsumenten und Drogenabhängigen anbieten will?

2. Wenn ja, wie soll dies organisatorisch sowie praktisch realisiert werden?

3. Wer trägt die Kosten für die Immunisierung?

4. Wie soll eine Folgebetreuung nach Erstimpfung von Drogenabhängigen/Drogenkonsumenten gewährleistet werden?

Herr Minister Pietzsch, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Fragen wie folgt: Es ist ein bisschen unklar, was die anerkannten Betreuungseinrichtungen sind. Ich versuche einmal zu beantworten.

Zu Frage 1: Eigentlich müsste ich sagen, nein. Denn ein solches Landesprogramm, ein landesweites Programm usw., ist nicht vorgesehen. Aber seit dem Jahr 2000 wird in der Suchtberatungsstelle in Jena als infektionsprophylaktische Maßnahme ein Programm zur Hepatitis-Prophylaxe zur Prävention von Hepatitisinfektionen bei Drogenkonsumenten umgesetzt. Eingebunden in diese prophylaktische Maßnahme ist auch das Gesundheitsamt. Ziel des Programms ist insbesondere die Sensibilisierung für das Thema Hepatitisinfektion und Drogenkonsum sowie die Motivation zur Immunisierung und zum Schutz vor einer Hepatitisinfektion. Im April 2002 wurden die Suchtberatungsstellen in Erfurt und Weimar sowie die Klinik Rusteberg, die ja eine Drogenentgiftungsstation und Nachsorgeabteilung ist, in das Programm aufgenommen.

Zu Frage 2: Im Zusammenhang mit dem in der Anwort zu Frage eins genannten Programm zur Hepatitis-Prophylaxe werden in Jena mit Hilfe eines Fragebogens Erkenntnisse im Themenzusammenhang Hepatitis und Drogenkonsum erhoben. Die impfwilligen Drogenkonsumenten werden anschließend zur Impfstelle vermittelt. In diesem Falle ist es dann das Gesundheitsamt, was Sie unter den Anerkannten mit berücksichtigt haben. Vor Ort werden die Immunisierungen durch die Suchtberatungsstellen in einer Dokumentation erfasst, aktualisiert und später auch ausgewertet. Die Finanzierung der Kosten für den Impfstoff wurde bis Ende des letzten Jahres durch den Träger der Suchtberatungsstelle Jena übernommen. Aufgrund der positiven Erfahrungen im Programmverlauf und der Ausweitung auf weitere Suchtberatungsstellen in Thüringen, fördert das Ministerium das Programm in diesem Jahr in Höhe von 7.500  '  -   rungsrechtlichen Verhältnisse des Betroffenen bekannt sind, sind Möglichkeiten einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei bis 18-Jährigen gegeben. Für diejenigen, bei denen die Versicherungsverhältnisse nicht bekannt sind bzw. bei über 18-jährigen Drogenkonsumenten können die Impfungen in diesem Jahr durch das Programm weiter finanziert werden.

Zu Frage 4: Die Folgebetreuung wird in den Suchtberatungsstellen Jena, Weimar und Erfurt abgedeckt. Dazu

gehören insbesondere auch nachbereitende Informationsgespräche und Aufklärung über Verhaltensregeln und hygienische Maßnahmen im Rahmen präventiver Maßnahmen.

Gibt es Nachfragen? Bitte, Frau Abgeordnete Thierbach.

Herr Minister, mir ist bekannt, dass in Jena in der Beratungsstelle schon länger geimpft wird, in Erfurt noch nicht. Wie soll das organisiert werden? Die Frage ist konkret, inwieweit dieses in den Beratungsstellen oder eben an anderen in Gesundheitsämtern, die diese problembeladenen Menschen ja gar nicht aufsuchen, wie das gestaltet werden soll und ob es eine Ausnahmeregelung überhaupt eine Gestattung dafür gibt, dass das in den Einrichtungen dann gemacht wird?

Nein. Dieses wird voraussichtlich genauso gehandhabt, wie es in Jena gehandhabt wird. Es gibt dazu keine Ausnahmeregelungen, dass jemand impft, der keine Impferlaubnis hat, denn daraus ergeben sich dann auch rechtliche Konsequenzen.

Es gibt eine weitere Nachfrage. Bitte schön.

Herr Minister, ich habe nicht gesagt, dass jemand, der keine Impferlaubnis oder Impfbefähigung hat, impfen soll, sondern ich habe danach gefragt, ob die räumliche Anbindung für die Leistungen des Impfens in den Beratungsstellen möglich sein wird?

Ich gehe davon aus, dass das nicht der Fall ist, denn die Erfahrungen in Jena haben gezeigt, dass die betreffenden Personen, wenn man mit denen gesprochen hat, sie aufgeklärt und informiert hat, durchaus bereit sind, das Gesundheitsamt aufzusuchen.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke schön. Frau Abgeordnete Tasch, Sie haben die nächste Frage in Drucksache 3/2608, bitte schön.

Arbeit der Thüringer Koordinierungsstelle Naturwissenschaften und Technik für Schülerinnen, Studentinnen und Absolventinnen

Das zentrale Anliegen der Thüringer Koordinierungsstelle Naturwissenschaften und Technik für Schülerinnen, Studentinnen und Absolventinnen ist es, das Interesse junger Frauen und Mädchen für ein Studium der Natur- oder Ingenieurwissenschaften zu stärken, Studentinnen bei der erfolgreichen Bewältigung eines solchen Studiums sowie bei der optimalen Vorbereitung auf das spätere Berufsleben zu unterstützen und Weiterbildungsangebote und Austauschmöglichkeiten für Absolventinnen zu vermitteln.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Ergebnisse konnte die Koordinierungsstelle bislang erzielen?

2. Wie wird der Stand der Arbeit der Koordinierungsstelle nach dem Anlaufen der zweiten Förderperiode eingeschätzt?

Frau Ministerin Schipanski, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Tasch beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Thüringer Koordinierungsstelle für Naturwissenschaft und Technik besteht seit 1997. Sie hat sich zu einem wirksamen Instrument an der Schnittstelle zwischen Schule, Hochschule und Berufseintritt etabliert. Ihr zentrales Anliegen ist es, Schülerinnen in der gegenwärtigen, das heißt der erweiterten Projektphase, und auch Studentinnen und Absolventinnen besser über Naturwissenschaft und Technik zu informieren. Die Mädchen und jungen Frauen erhalten damit einen handlungsorientierten Zugang zur Berufswelt mit hervorragenden Zukunftsperspektiven. Angebote wie Computerferien, Schnupperstudien oder Sommeruniversitäten werden von den Teilnehmerinnen entsprechend honoriert und sehr gut angenommen. Hinzu kommen intensive studienbegleitende Beratungen, Projekttage, berufskundliche Vortragsreihen sowie Möglichkeiten, sich mit Wissenschaftlerinnen und Berufspraktikerinnen auszutauschen. Die neu geschaffenen Kontakte zu Unternehmen wie Siemens oder IBM unterstützen dieses Konzept sehr effektiv.

Zu Frage 2: Die Koordinierungsstelle leistet beispielgebende Arbeit bei der Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen auf allen wissenschaftlichen Gebieten, aber