Protocol of the Session on December 14, 2001

Zu Fragen 3 und 4: Die bisherigen Untersuchungsergebnisse des Beratungsunternehmens Kienbaum Management Consultants GmbH waren die Grundlage der Vorgespräche für die Aufnahme von Fusionsverhandlungen mit den an der Fernwasserversorgung beteiligten Unternehmen. Die Untersuchungsergebnisse mussten sich hinsichtlich der dort

dargestellten betriebswirtschaftlichen Daten vorwiegend auf die Bewertung des Jahres 1999 beziehen. Da inzwischen neuere Jahresabschlüsse vorliegen, sind diese zahlenmäßig nicht mehr an dieser Stelle aktuell.

Nun zur Beurteilung der möglichen Rechtsform des künftigen Unternehmens: Unter den Gesichtspunkten einer Beteiligung des Landes hat das Beratungsunternehmen Kienbaum zur Beurteilung die Kanzlei Fresh-fields Bruckhaus Deringer hinzugezogen.

Gibt es Nachfragen? Das ist wohl nicht der Fall. Danke, Herr Minister. Wir kommen zur Frage des Herrn Abgeordneten Nothnagel in Drucksache 3/2048. Bitte, Herr Abgeordneter.

Gesetzentwurf zur Gleichstellung behinderter Menschen

Die Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben im November 2001 ihren Gesetzentwurf zur Gleichstellung behinderter Menschen mit der Drucksache 14/7420 in erster Beratung in den Deutschen Bundestag eingebracht. In den kommenden Wochen wird dieser Gesetzentwurf in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages diskutiert. Die Bundesregierung hat einen gleich lautenden Gesetzentwurf zur Gleichstellung behinderter Menschen unter der Drucksache 928/01 zur Beratung im Bundesrat eingebracht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche inhaltliche Stellung vertritt die Landesregierung bezüglich des vorgelegten Gesetzentwurfs?

2. Beabsichtigt die Landesregierung, Änderungsvorschläge zum oben genannten Gesetzentwurf im Bundesrat einzubringen, wenn ja, welche?

3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu § 13 Verbandsklagerecht im oben genannten Gesetzentwurf der Bundesratsdrucksache?

4. Wann wird die Landesregierung ihren Gesetzentwurf zur Gleichstellung behinderter Menschen dem Landtag vorlegen?

Bitte, Herr Staatssekretär Maaßen.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, namens der Thüringer Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Nothnagel

wie folgt.

Zu Frage 1: Das mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung verfolgte Ziel, behinderten Menschen eine gleichberechtigte Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, ist unbestritten und wird von der Landesregierung unterstützt. Verbesserungen durch ein Bundesgesetz werden daher grundsätzlich begrüßt. Ich muss jedoch darauf hinweisen, dass der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung in manchen Teilen hinter den Erwartungen der Betroffenen zurückbleibt. Die Landesregierung wird am 18. Dezember über das Abstimmverhalten Thüringens anlässlich der 771. Sitzung des Bundesrats am 20. Dezember 2001 entscheiden.

Zu Frage 2: Die Frage wird im Zusammenhang mit der Erörterung des Stimmverhaltens im Bundesrat entschieden.

Zu Frage 3: Das im Entwurf vorgesehene Verbandsklagerecht stellt eines der kritisch zu hinterfragenden Instrumente des Gesetzentwurfs zur Gleichstellung behinderter Menschen dar. Es wird im Zuge der weiteren parlamentarischen Beratung abzuwägen sein, ob das Verbandsklagerecht tatsächlich dem Interesse des einzelnen behinderten Menschen dient, oder ob es nicht zielführender ist, dem Menschen mit Behinderung, der individuell Klage führen will, die Möglichkeit zu eröffnen, einen Verband in Form der Prozessstandschaft in das Verfahren einzuführen. Die Landesregierung wird sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren mit dieser Frage auseinander setzen.

Zu Frage 4: Ein Termin, wann die Landesregierung dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Gleichstellung behinderter Menschen vorlegt, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. Die Landesregierung wird nach der Verabschiedung des Bundesgleichstellungsgesetzes prüfen, inwieweit auch im Bereich der Landesgesetzgebung für ein solches Gesetzgebungsvorhaben ein Raum besteht und ein Bedarf festzustellen ist. Insbesondere wird auch dabei zu prüfen sein, ob die Ausführungsgesetze zu bundesrechtlichen Regelungen nach der Entscheidung des Bundesgesetzgebers noch zu ergänzen sind. Daneben wird die Landesregierung prüfen, ob in Thüringen die weiter im Interesse der Menschen mit Behinderung zu beeinflussenden Bereiche einer zusätzlichen gesetzlichen Regelung bedürfen. Einige Länder haben sich zu einer Länderarbeitsgruppe zusammengeschlossen, der auch der Freistaat Thüringen angehört, um diese Frage im Sinne einer möglichst weit gehenden Vereinheitlichung etwaiger Regelungsinhalte zu erörtern.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Nothnagel.

Meine Nachfrage bezieht sich auf meine Frage 3, noch einmal zu § 13, Verbandsklagerecht: Sind Sie nun für das Verbandsklagerecht oder dagegen? Das war jetzt für mich nicht so eindeutig herauszunehmen aus Ihrer Antwort.

Herr Abgeordneter, Sie müssen meine Antwort schon so hinnehmen, wie sie auch gemeint und gesagt worden ist. Die Landesregierung hat deutlich gemacht, dass sie kritisch dem Verbandsklagerecht gegenübersteht, dass sie alternative Lösungen erörtert und dass sie sich zu einer solchen Regelung dann auch bekennen wird, wenn es erstens in den Bundesrat geht und dort in einem ersten Durchgang eine Stellungnahme abzugeben ist, und zweitens auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren, wenn das Gesetz dann noch einmal im zweiten Durchgang den Bundesrat passiert. Die Landesregierung wird sich weiterhin mit dieser umstrittenen Frage, das gebe ich zu, auseinander setzen. Ich habe Ihnen eine Alternative schon angedeutet, die innerhalb der Landesregierung erwogen wird.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur Mündlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Wolf in Drucksache 3/2051. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Verkauf der Schlossanlage Wilhelmsthal

Auf eine Mündliche Anfrage aus dem Jahr 2000 (Druck- sache 3/658) antwortete mir Minister Trautvetter, dass zum damaligen Zeitpunkt noch keine Ausschreibung erfolgte, es aber bereits Kenntnis über mindestens einen Kaufinteressenten gibt. In der Zwischenzeit kam es zur Ausschreibung der Anlage.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Angebote gingen aufgrund der Ausschreibung ein?

2. An wen erfolgte der Verkauf zu welchen Konditionen?

3. Welches Konzept beabsichtigt der Käufer bzw. die Käuferin?

4. Wird die öffentliche Begehbarkeit des Geländes weiterhin gegeben sein (inklusive des Musiksaals)?

Frau Staatssekretärin Diezel, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wolf beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Auf die Ausschreibung gingen fünf Angebote ein. Außerhalb des Ausschreibungsverfahrens hat sich weiter ein Bieter beworben. Ein Verkauf erfolgte bislang nicht. Mit zwei Bietern sind zurzeit Verkaufsverhandlungen durchzuführen.

Da ein Verkauf noch nicht erfolgte, entfallen die Antworten auf die Fragen 2 und 3.

Zu Frage 4: Bei einem Verkauf ist das Interesse der Landesregierung, die öffentliche Begehbarkeit des Gebäudes weiterhin zu ermöglichen. Über die Modalitäten wird derzeit verhandelt.

Es gibt ganz offensichtlich eine Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete.

Können Sie mir sagen, warum der Verkauf noch nicht erfolgte, weil die Ausschreibung ja schon relativ lange zurückliegt? Was gibt es da im Moment für Diskrepanzen? Es müssen, denke ich, ja inzwischen Präferenzen entstanden sein, was sind denn da für Konzepte angedacht?

Es ist überwiegend ein Konzept in Richtung Schulungsheim, Schulungsveranstaltungen dort durchzuführen. Die Verkaufsverhandlungen sind problematisch hinsichtlich des Preises; das ist bei Schlossanlagen so.

Es gibt noch eine Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Ramelow.

Habe ich Sie richtig verstanden, dass mit zwei Bietern im Moment die Bietergespräche oder die Verkaufsverhandlungen stattfinden? Sind die beiden diejenigen, die sich gemeldet haben während der Ausschreibung oder ist einer davon der extra Genannte?

Einer ist die Ausschreibung und einer ist der extra Genannte.

Geht es bei dem Preis mehr darum, was der Freistaat bekommt oder was der Freistaat dazuzahlen muss?

Um beides.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Es gibt keine Nachfrage mehr, das Fragekontingent ist erschöpft - jeder hat zwei gehabt und vier gibt es nur. Aber Sie können vielleicht im Anschluss an diese Fragestunde noch ganz privat erledigen, was Sie wissen wollen.

Wir kommen zur nächsten Anfrage, eine Frage der Frau Abgeordneten Thierbach in Drucksache 3/1997.

Senkung der Sachkostenvergütung für Dialysebehandlungen

Aus Pressemitteilungen sowie dem Schreiben des Vereins "Dialysepatienten Deutschlands" e.V. ist zu entnehmen, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung und Spitzenverbände der Krankenversicherungen über die schrittweise Senkung der Sachkostenvergütung für Dialysebehandlungen ab dem Jahr 2002 im Gespräch sind. Demzufolge soll die Wochenvergütung ab Januar 2002 für Dialysepatienten 580 Euro (1.134 Deutsche Mark) betragen und ab Anfang 2003 auf 540 Euro (1.056 Deutsche Mark) sinken. Eine weitere Reduzierung auf 510 Euro (ca. 997 Deutsche Mark) ist ab 1. November 2003 vorgesehen. Mit der geplanten Herabsetzung der Wochenvergütung kommt es nach Auffassung des Vereins "Dialysepatienten Deutschlands" e.V. auf Dauer zu Qualitätseinbußen sowie einer damit verbundenen starken Reduzierung der Lebensqualität bis hin zur Verkürzung der Lebenszeit.

Ich frage die Landesregierung:

l. Wie viele Dialysepatientinnen und -patienten gibt es in Thüringen?

2. Wie viele Dialyseplätze in wie vielen Einrichtungen stehen den Dialysepatientinnen und -patienten in Thüringen zur Verfügung?

3. Wurden die in der Einführung erwähnten Sachkostenpauschalen für Dialysepatientinnen und -patienten auf der Sitzung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung am 16. November dieses Jahres mit welcher Begründung bestätigt?

4. Welche Positionen bezieht die Landesregierung zu den geplanten Kürzungen der Sachkostenpauschale für