Verkündung in Kraft tritt. Die Zustimmung des Landtags zur Beteiligung ist jedoch schon vor der Verkündung des Gesetzes erfolgt.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ergebnis der ausführlichen Diskussion im Ausschuss und in den Fraktionen waren insgesamt 15 Änderungsanträge der Fraktionen zum Gesetzentwurf, wobei drei Anträge der SPD wortgleich mit denen der CDU-Fraktion waren. Den Anträgen der CDU-Fraktion in Vorlage 3/970 wurde mehrheitlich zugestimmt. In der 29. Sitzung des Ausschusses wurde darüber hinaus den Wünschen der Abgeordneten nach mehr Beteiligungsrechten des Landtags in der Form Rechnung getragen, dass bei der Übertragung weiterer Förderaufgaben an die TAB der Landtag zu beteiligen ist. Ebenso ist der Jahresabschluss und der Lagebericht im Haushaltsund Finanzausschuss vorzulegen. Festgeschrieben wurde die Pflicht, einen Bankbeirat zu berufen. Nicht gefolgt werden konnte den Forderungen der Opposition, dass der Landtag direkt der TAB Aufgaben übertragen kann. Hier wird nach Auffassung der Mehrheit der Mitglieder im Ausschuss in originäre Aufgaben der Exekutive eingegriffen. Der Forderung nach Vorlage des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers an den Haushalts- und Finanzausschuss konnte ebenfalls nicht zugestimmt werden, da dabei in Rechte Dritter eingegriffen wird und damit die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes in Frage gestellt wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs in Drucksache 3/1682 unter Beachtung der Beschlussempfehlung in Drucksache 3/1983 sowie die Einwilligung des Landtags zu einer Beteiligung der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale an der Thüringer Aufbaubank, Drucksache 3/1767. Danke.
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Als erster Redner hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Huster, PDS-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zu Beginn will ich zunächst an einige Grundaussagen erinnern, die unsere Fraktion in der Septemberberatung der beiden Vorlagen benannt hatte. Ausgeführt wurde damals von meinem Kollegen Gerstenberger, dass wir die TAB als das zentrale Förderinstrument des Landes ansehen und diese auch als solche auszubauen ist und gestärkt werden soll. Bemerkt wurde weiter, dass die Helaba-Beteiligung eine mögliche Konstruktion ist, externe Kompetenz in die TAB hereinzuholen und für beide Partner eine Symbiose einzugehen. Bemerkt wurde aber auch durch unsere Fraktion, dass wir bei der vorgesehenen Wahrnahme der parlamentarischen Kontrollrechte Defizite
sahen. Entsprechende Klärungen sollten nun die angesetzten Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss bringen. Diese Beratungen haben zum Teil Überraschendes gebracht. Die Demokratiedefizite allerdings wurden nicht behoben. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, liegen Ihnen weitere Änderungsanträge meiner Fraktion vor, die im Haushalts- und Finanzausschuss abgelehnt, hier an dieser Stelle noch einmal dargestellt werden sollen.
Erstens, die TAB ist das zentrale Förderinstrument des Landes Thüringen. Das habe ich gesagt, das heißt aber dann auch, sie muss es für alle Ministerien sein. Wenn das so ist, dann ergibt die Anpassung der Förderbereiche an die bisherige Praxis keinen Sinn. Bei der Aufzählung der Förderaufgaben steht nicht unter anderem der Hinweis, ihr, also der TAB, können auch weiter Förderaufgaben übertragen werden, überzeugt uns nicht. Wenn unsere Förderbank das zentrale Förderinstitut sein soll, dann gehören die großen Förderbereiche Landwirtschaft und Wissenschaft einfach ausdrücklich als Aufgaben erwähnt. Unser Erinnerungsantrag in § 2 will sicherstellen, dass aus der Förderbank tatsächlich und wirklich das zentrale Förderinstitut wird.
An dieser Stelle will ich bemerken, dass die Änderung der Bestimmungen über den Beirat dankenswerterweise vom Haushalts- und Finanzausschuss wieder korrigiert worden ist. Wir wissen allerdings nicht so richtig, ob die Nichtablehnung unseres Änderungsantrags nur ein Versehen war oder wegen Unaufmerksamkeit zu Stande gekommen ist.
Zu § 5: Da heißt es, der Vorstand besteht aus mindestens 2 Mitgliedern. Es ist nicht geregelt, wie viele es maximal sein dürfen. Wenn wir die maximale Anzahl der Mitglieder des Vorstandes nicht festlegen, dann wird die Landesregierung unweigerlich bei einer eventuell notwendigen Aufstockung um ein weiteres Vorstandsmitglied mit dem Verdacht der Kostenbeschaffung für verdiente Parteikader konfrontiert sein.
Meine Damen und Herren, hören Sie einen kleinen Moment zu. Ich will die Landesregierung nicht vor solchen Verdächtigungen schützen. Im Gegenteil, ich will, dass
Lassen Sie uns also, meine Damen und Herren, gemeinsam dieses Unsinnige "mindestens" in § 5 entfernen und stimmen Sie unserem Antrag zu, Enthaltung reicht auch schon.
Zum Verwaltungsrat: Bisher waren 6 Mitglieder zu stellen, je einer aus der Staatskanzlei, dem Finanzministerium, dem Innen- und dem Wirtschaftsministerium sowie zwei nicht behördliche Vertreter - ich zitiere: "die insbesondere Erfahrungen bei der bankmäßigen Förderung besitzen sollen". Die künftigen drei Verwaltungsräte des Freistaats werden von der Landesregierung entsandt und abberufen, auf besondere Erfahrung bei der bankmäßigen Förderung kommt es nicht mehr an. Da Herr Trautvetter als Vertreter des Anteilseigners feststeht und Herr Schuster Verwaltungsratsvorsitzender wird, bleibt nur noch zu klären, ob die beiden anderen Verwaltungsräte die beiden nicht behördlichen Vertreter bleiben, also die, die Ahnung vom Bankwesen haben oder ob es vielleicht andere werden, wie die Minister Köckert oder Gnauck.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser dritter Antrag handelt von der Pflicht des Parlaments seinen Kontrollverpflichtungen nachzukommen und von demokratischen Gepflogenheiten. Wie bei den Sparkassen sollen auch bei der Aufbaubank Vertreter des Parlaments in den Verwaltungsrat. Dass die Fraktion mit der führenden Rolle in diesem Hause unserem Antrag zustimmt, ist eher unwahrscheinlich, aber im Gegensatz zum Haushalts- und Finanzausschuss sollten Sie vielleicht hier einmal sagen, warum Sie das nicht wollen. Vielleicht könnte ich das wenigstens nachvollziehen. Ansonsten ist die Aufgabenverteilung zwischen Verwaltungsrat und Anteilseignerversammlung übersichtlich geregelt. Hier zwei Beispiele: Da heißt es an einer Stelle, der Verwaltungsrat entscheidet über die Einstellung der Vorstandsmitglieder, und an anderer Stelle, die Anteilseignerversammlung beschließt über die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder, einer entscheidet und einer beschließt.
Eine andere Stelle: Der Verwaltungsrat entscheidet über die Beauftragung des Abschlussprüfers und die Anteilseignerversammlung beschließt über die Bestellung des Abschlussprüfers. Ich frage Sie, wer zahlt eigentlich, der der beauftragt oder der bestellt? Das, was hier steht, ist nicht übersichtlich und es bleibt aus meiner Sicht zu kritisieren.
Es gibt noch ein Beispiel, wo man sich nur wundern kann, meine sehr verehrten Damen und Herren. In der alten, das heißt im Moment gültigen Fassung in § 12, der ansonsten in § 10 aufgegangen ist, gab es einen Absatz 4, den gibt es nicht mehr. In dem Absatz 4 stand Folgendes: "Den Mitgliedern des Vorstandes sowie allen in der Bank tätigen Personen ist es verboten, für eigene Rechnung oder für Rechnung eines Dritten Handelsgeschäfte zu betreiben." Das steht jetzt nicht mehr drin. Was heißt das im Umkehrschluss? Dürfen die das jetzt oder warum soll das heute nicht mehr festgeschrieben werden? Das kann man sich sicher ausmalen.
Meine Damen und Herren, abschließend noch zu unserem Antrag zur Gewinnverwendung in § 13. Wir wollen, dass der Thüringer Landtag über die Verwendung der Gewinne seiner Bank mit entscheiden kann. Es darf nicht sein, dass wir viele Millionen in die Aufbaubank stecken und bei eventuellen Gewinnen aber nicht mehr mitreden können, wofür das Geld verwendet werden soll.
Die Herstellung des Einvernehmens mit dem Haushaltsund Finanzausschuss halten wir hierbei für ein Mindesterfordernis.
Wenn ich einen Wunsch äußern kann, bitte ich auch bei diesem Antrag um Zustimmung von der SPD und mindestens um Enthaltung von der CDU.
Meine Damen und Herren, wenn unsere Anträge bezüglich der Vertreter des Landtags im Verwaltungsrat und der Gewinnverwendung von Ihnen berücksichtigt werden
- das wäre vielleicht etwas früh, Herr Kretschmer -, dann gäbe es auch keinen Grund für unsere Fraktion, die Beteiligung der Hessisch-Thüringischen Landesbank abzulehnen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es hat sich schon einige Verwunderung breit gemacht im Ausschuss im September, als uns die Landesregierung in Person des Finanzministers eröffnet hat, dass entgegen der im Septemberplenum angemahnten Eile im Verfahren plötzlich diese Eile nicht mehr bestand. Wenn Sie sich erinnern, ich habe damals in meiner Rede moniert, dass man den Zeitpunkt dieses Zusammenschlusses mitten in ein Haushaltsjahr gelegt hat, dass das Probleme bei der Bewertung der Bilanzen bringen würde etc. Nun haben wir uns dann schon gewundert, dass der Herr Minister uns überraschend eröffnet hat, diese Eile gibt es nicht mehr, wir können uns in aller Ruhe im Ausschuss mit dem Gesetzentwurf und mit dem Beteiligungsantrag befassen. Ich muss Ihnen ehrlich gestehen, ich führe das einfach auf die logische und schlüssige Begründung von uns als Opposition zurück,
nämlich zu sagen, es macht Sinn, einen solchen Zeitpunkt an den Beginn eines Wirtschaftsjahres zu legen. Das war zunächst einmal ein hoffnungsvoller Beginn der Beratungen. Ich muss ausdrücklich betonen - der Berichterstatter, der Herr Kollege Grüner, hat das ebenfalls schon getan -, dass uns dann in dieser Ausschuss-Sitzung angeboten worden ist, uns im Ministerium und wo auch immer umfassend zu informieren. Wir haben dieses Angebot angenommen und es wurde auch - das sei an dieser Stelle lobend erwähnt - schnell und unbürokratisch realisiert. Wenn man nun die Bewertung dieses Gesetzentwurfs und in dem Zusammenhang - man muss ja beide Vorlagen im Zusammenhang sehen - die Vorlage des Beteiligungsantrags, wenn man mit einer gewissen Analytik an die Bewertung herangeht, dann ist es wie in solchen Fällen immer: Es gibt eine ganze Menge Für und Wider. Wir haben uns in der Auseinandersetzung während der Diskussion im Ausschuss im Wesentlichen darauf konzentriert zu ergründen, welche Vorteile denn nun eine solche Fusion bzw. eine solche Beteiligung der Hessischen Landesbank an der Thüringer Aufbaubank mit sich bringt. Doch bevor ich über die einzelnen Punkte der von der Landesregierung genannten Vorteile eingehe noch einige Bemerkungen, die auch mit dem Zeitpunkt zu tun haben, aber in einem anderen Zusammenhang.
Wir wissen alle, dass 1999 schon eine ganze Reihe von Verhandlungen stattgefunden haben. Schon damals gab es das Ansinnen der Hessischen Landesbank zur Beteiligung an der TAB. Wir wissen alle, dass die Thüringer Aufbaubank damals offensichtlich in einem Zustand gewesen sein muss, der die Helaba daran gehindert hat,
diese Beteiligung einzugehen. Der Minister schreibt ja wörtlich in der Vorlage, ich zitiere: "Angesichts zu unterschiedlicher Vorstellungen der Verhandlungspartner über die Zukunft der Bank". Nun frage ich mich natürlich ganz unweigerlich: Wir haben jetzt 2001, wir alle wissen, der Patient ist auf dem guten Wege der Genesung, wer hat denn nun auf welche Vorstellungen, die er 1998 noch hatte, verzichtet? Was hat sich denn geändert für die Helaba und auch für die Thüringer Aufbaubank im Vergleich zu damals? Ich muss Ihnen ehrlich gestehen, bei den ganzen Gesprächen, bei den ganzen Ausschussberatungen, bei den Verhandlungen habe ich den Eindruck gewonnen, dass uns die Landesregierung über die wahren Gründe dieser Beteiligung offensichtlich im Unklaren lässt. Ich will Ihnen im Nachfolgenden auch begründen, dass die Argumente, die hier als Begründung aufgeführt worden sind, schlicht nicht greifen.
Der wesentlichste Punkt, der von der Landesregierung angeführt worden ist, sind die so genannten Synergieeffekte. Nun haben wir uns der Mühe unterzogen, diese Synergieeffekte etwas näher zu beleuchten.
Da heißt es zum Einen, ein Synergieeffekt: Gemeinsame Entwicklung von Förderprogrammen und intensiver Erfahrungsaustausch. Schön und gut, kann ich da nur sagen. Aber ist es denn so wünschenswert, aus meiner Sicht, dass eine hessische Bank an der Entwicklung thüringischer Förderprogramme mitwirkt? Ja, meine Damen und Herren, fällt denn dem Wirtschaftsminister zu diesem Punkt nichts ein? Was ist denn da los in der Denkfabrik in Thüringen?
(Zwischenruf Schuster, Minister für Wirt- schaft, Arbeit und Infrastruktur: Haben Sie das noch nicht zur Kenntnis genommen?)