Günter Grüner

Appearances

3/51 3/77 3/82

Last Statements

Ich singe nicht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wie in den letzten Jahren üblich, wurde der Antrag der Landesregierung auf Entlastung für das Haushaltsjahr 2000 zusammen mit dem Antrag auf Entlastung des Rechnungshofs vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Beratung überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat die Anträge zusammen mit dem Bericht des Rechnungshofs und der Stellungnahme der Landesregierung am 7. Februar 2003 inhaltlich beraten. Aufgrund des Umfangs und der relativ unspektakulären Bemerkung des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Jahres 2000 verständigten sich die Fraktionen in diesem Jahr auf nur eine Sitzung zur inhaltlichen Beratung des Rechnungshofberichts. Seitens der Landesregierung standen für Nachfragen neben der Finanzministerin die zuständigen Experten der einzelnen Ressorts zur Verfügung. Fragen, die nicht sofort beantwortet werden konnten, wurden von der Landesregierung in schriftlicher Form rechtzeitig vor Beschlussfassung zur Entlastung dem Ausschuss zugeleitet. Die Fraktionen verständigten sich darauf, ihre Vorschläge zur Feststellung und Forderung bis zum 7. März 2003 der Landtagsverwaltung zuzuleiten. Dies ist durch alle Fraktionen geschehen, so dass ausreichend Zeit zur Verfügung stand, die Abschlussberatungen zum Entlastungsverfahren am 21. März 2003 vorzubereiten.
In der 48. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses wurden die Empfehlungen beschlossen, die Ihnen heute
in den Drucksachen 3/3206 und 3/3207 vorliegen. In Drucksache 3/3206 liegt Ihnen die mehrheitlich getragene Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses vor. Danach soll der Landtag gemäß Artikel 102 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 114 der Thüringer Landeshaushaltsordnung der Landesregierung Entlastung erteilen.
Weiter soll der Landtag von der Unterrichtung durch den Thüringer Rechnungshof und der Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2002 des Thüringer Landesrechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2000 Kenntnis nehmen. Und letztlich soll der Landtag der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses hinsichtlich der Feststellung und Forderung in Abschnitt 2 der Drucksache 3/3206 zustimmen.
Die Landesregierung wird weiterhin aufgefordert, dem Landtag über das hiernach Veranlasste zu dem vorgegebenen Termin zu berichten.
In Drucksache 3/3207 liegt Ihnen die Beschlussempfehlung zur Entlastung des Thüringer Rechnungshofs nach § 101 der Thüringer Landeshaushaltsordnung für das Haushaltsjahr 2000 vor. Auch hier empfiehlt der Ausschuss die Entlastung.
Sehr geehrte Damen und Herren, zwischen den Fraktionen bestanden bezüglich der Forderung und Empfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses nur geringe unterschiedliche Auffassungen, so dass die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung mit großer Mehrheit beschlossen wurde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es sei mir an dieser Stelle gestattet, allen Beteiligten für die konstruktive und zügige Diskussion zu danken. Insbesondere hat sich die nun schon seit Jahren erstellte Synopse in Drucksache 3/2713 als erleichternde Arbeitsgrundlage zur Bewertung der einzelnen Berichte bewährt. Der Haushaltsund Finanzausschuss bittet den Landtag um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. Danke.
Herr Dr. Botz, von Ihrer Sicht aus bis hier hinter zu Frau Dr. Klaus ist es nicht besser, wenn die Nummer auf der Stirn jetzt wie ein Brett vor dem Kopf steht; kann man es da nicht besser erkennen? An den Ohren wackelt es. Ich meine, wenn es starr wie ein Brett vor dem Kopf ist, dann sieht man es doch deutlicher?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren. Am 6. September 2001 hat die Landesregierung in der 47. Sitzung des Thüringer Landtags den Gesetzentwurf zur Thüringer Aufbaubank eingebracht. Nach Begründung und Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Antrag der Landesregierung zur Einwilligung des Landtags zu einer Beteiligung der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale an der Thüringer Aufbaubank wurde in der 48. Sitzung des Thüringer Landtags am 7. September 2001 dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Beratung überwiesen. Da beide Vorlagen im unmittelbaren Zusammenhang stehen, wurden sie deshalb auch in der 28. und 29. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses gemeinsam beraten. In der Ausschuss-Sitzung am 21. September 2001 wurde aufgrund der umfangreichen Informationswünsche der Abgeordneten beschlossen, dass die Fraktionen dem Thüringer Finanzministerium ihre Fragen schriftlich mitteilen sowie Einblick in die vertraglichen Bestandteile des Beteiligungsvertrags zwischen der Helaba und der TAB erhalten. Dieses Angebot wurde von den Fraktionen genutzt. Das Ministerium hat in der Vorlage 3/1311 ausführlich auf die 29 schriftlich formulierten Fragen der Abgeordneten zum Gesetzentwurf und dem Beteiligungsvertrag geantwortet. Dem Ministerium wurde dafür seitens der Fragen stellenden Fraktionen ausdrücklich gedankt.
Ebenfalls wurde die Zuleitung des Satzungsentwurfs der Thüringer Aufbaubank zugesagt, welche in Vorlage 3/999 entsprechend erfolgte. Aufgrund des zeitlichen Ablaufs mussten im Gesetzentwurf zur Thüringer Aufbaubank die Fristen für die Amtszeit des Verwaltungsrats in § 7 Abs. 3 geändert werden. Die Amtszeit des amtierenden Verwaltungsrates endet nunmehr am 31. Dezember 2001 und am 1. Januar 2002 beginnt die Amtszeit des neuen Verwaltungsrats für vier Jahre. Die problematische Frage des Ablaufs zwischen Inkraftsetzen des neuen Gesetzes und Zustimmung zur Beteiligung der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale an der Thüringer Aufbaubank konnte dahin gehend geklärt werden, dass das Gesetz erst mit der
Verkündung in Kraft tritt. Die Zustimmung des Landtags zur Beteiligung ist jedoch schon vor der Verkündung des Gesetzes erfolgt.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ergebnis der ausführlichen Diskussion im Ausschuss und in den Fraktionen waren insgesamt 15 Änderungsanträge der Fraktionen zum Gesetzentwurf, wobei drei Anträge der SPD wortgleich mit denen der CDU-Fraktion waren. Den Anträgen der CDU-Fraktion in Vorlage 3/970 wurde mehrheitlich zugestimmt. In der 29. Sitzung des Ausschusses wurde darüber hinaus den Wünschen der Abgeordneten nach mehr Beteiligungsrechten des Landtags in der Form Rechnung getragen, dass bei der Übertragung weiterer Förderaufgaben an die TAB der Landtag zu beteiligen ist. Ebenso ist der Jahresabschluss und der Lagebericht im Haushaltsund Finanzausschuss vorzulegen. Festgeschrieben wurde die Pflicht, einen Bankbeirat zu berufen. Nicht gefolgt werden konnte den Forderungen der Opposition, dass der Landtag direkt der TAB Aufgaben übertragen kann. Hier wird nach Auffassung der Mehrheit der Mitglieder im Ausschuss in originäre Aufgaben der Exekutive eingegriffen. Der Forderung nach Vorlage des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers an den Haushalts- und Finanzausschuss konnte ebenfalls nicht zugestimmt werden, da dabei in Rechte Dritter eingegriffen wird und damit die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes in Frage gestellt wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs in Drucksache 3/1682 unter Beachtung der Beschlussempfehlung in Drucksache 3/1983 sowie die Einwilligung des Landtags zu einer Beteiligung der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale an der Thüringer Aufbaubank, Drucksache 3/1767. Danke.