Protocol of the Session on October 12, 2001

Als erster Fragesteller hat Herr Abgeordneter Carius eine Frage zu stellen. Bitte schön, Herr Abgeordneter. Ich glaube, jetzt können Sie beginnen, sonst warten Sie hier ewig, bis Ruhe eintritt.

Konzept für den Schulnetzplan der Berufsschulen

An den Berufsschulen im Freistaat kursiert seit einigen Wochen ein Konzept für den Schulnetzplan der Berufsschulen. Ziel dieses Plans ist es, angesichts der sinkenden Schülerzahlen eine berufsbezogene Neuordnung der Berufsschulen zumindest vorzubereiten. Dieses Konzept ist von einem Schulamt entwickelt worden und sorgt für einige Unruhe unter den Kollegien an den Berufsschulen.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Ist der Landesregierung dieses Konzept bekannt?

2. Wer hat den Auftrag für die Erstellung eines solchen Schulnetzplans gegeben?

3. Welche Meinung bezieht die Landesregierung zu diesem Schulnetzplan?

4. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass mit einem solchen Konzept regionalwirtschaftliche Interessen der Berufsausbildung hinreichend berücksichtigt werden?

Bevor Herr Minister Krapp die Antwort gibt, möchte ich Sie noch einmal herzlich bitten, Ruhe einkehren zu lassen, damit man die Redner hier auch verstehen kann. Bitte schön, Herr Minister.

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Carius beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Die Fragen 1, 2 und 3 fasse ich zusammen. Im Ergebnis dreier regionaler Beratungen der Schulträger der Staatlichen Schulämter und der zuständigen Kammern zum Schulnetz 2001/2002 im Februar dieses Jahres werden regional abgestimmte Entwürfe für ein zukünftiges Schulnetz erarbeitet, das auch die zurückgehenden Schülerzahlen berücksichtigt. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen.

Zu Frage 4: Um die regionalwirtschaftlichen Entwicklungen im Kammerbezirk der Handwerkskammern sowie der Industrie- und Handelskammern angemessen zu berücksichtigen, nehmen an den Regionalkonferenzen zum Schulnetz die Schulträger, das Kultusministerium, die Staatlichen Schulämter sowie die zuständigen Kammern teil. Diese Konferenzen haben sich bewährt.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur nächsten Frage in Drucksache 3/1852 des Abgeordneten Gerstenberger. Bitte, Herr Abgeordneter.

Projektbüro ESF Thüringen

Einem zur "Landesarbeitsmarktkonferenz" am 24. September verteilten Informationsmaterial war zu entnehmen, dass die Kommunalentwicklung LEG GmbH in Erfurt ein "Projektbüro ESF Thüringen" eröffnet hat. Nach Anga

ben dieses Materials nimmt die Kommunalentwicklung LEG GmbH seit "Mitte 2001" die technische Hilfe zur Umsetzung des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Rahmen des 3. Operationellen Programms in Thüringen wahr.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Anträge für wie viele Förderfälle sind bis zum 30. September im Projektbüro ESF Thüringen eingegangen?

2. Wie viele Anträge für wie viele Förderfälle sind bis zum 30. September vom Projektbüro ESF Thüringen bearbeitet worden?

3. Wie viele Beratungen zum ESF sind bis zum 30. September vom Projektbüro ESF Thüringen durchgeführt worden?

Herr Minister Schuster, bitte schön.

Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Gerstenberger wie folgt:

Zu Frage 1: Bis zum 30. September sind insgesamt 281 Anträge bei der Kommunalentwicklung LEG eingegangen.

Zu Frage 2: Die Antragsprüfung ist seitens der Kommunalentwicklung LEG für 30 Maßnahmen abgeschlossen. In der Antragsprüfung befinden sich 143 Anträge. Davon stehen 27 unmittelbar vor der Bewilligung und die anderen haben sich aus verschiedenen Gründen verzögert.

Zu Frage 3: Die Kommunalentwicklung LEG hat insgesamt 220 Beratungsgespräche mit Bildungseinrichtungen wahrgenommen.

Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe keine Nachfragen. Damit kommen wir zur nächsten Frage in Drucksache 3/1858, eine Anfrage des Abgeordneten Lippmann. Bitte schön.

Eingreiftruppe im Thüringer Wirtschaftsministerium

Einem Zeitungsbericht der Thüringer Allgemeinen vom 21. August 2001 folgend, plant der Wirtschaftsminister anlässlich der Entscheidung des Automobilherstellers BMW, eine Produktionsstätte in Sachsen zu errichten, eine Eingreiftruppe in seinem Hause zu installieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Ziele verfolgt das Wirtschaftsministerium mit der Bildung dieser derartigen Eingreiftruppe?

2. Wann soll die Arbeit der Eingreiftruppe beginnen?

3. Wie viele Personen umfasst diese Eingreiftruppe?

4. Wann wird mit den ersten Ergebnissen der Tätigkeit dieser Eingreiftruppe zu rechnen sein?

Herr Minister Schuster, bitte schön.

Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Lippmann wie folgt:

Zu Frage 1: Der von Herrn Lippmann zitierte Zeitungsbericht beruht nicht auf Aussagen des Wirtschaftsministeriums. Wie bereits in einer Stellungnahme gegenüber dpa dargestellt, plant die Landesregierung nicht die Bildung einer so genannten Eingreiftruppe. Vielmehr gibt es bei größeren Investitionsvorhaben seit langem Arbeitsgruppen, die bei der Vorbereitung einer Ansiedlung gebildet werden. Mitglieder in diesen Arbeitsgruppen sind das Wirtschaftsministerium, die LEG, die Aufbaubank, die Arbeitsverwaltung und je nach Thematik und Problemlage weitere Institutionen, z.B. das Landesverwaltungsamt. Bei so genannten Sanierungsaktionen gibt es wieder andere Regelungen. Auch hier werden Arbeitsgruppen gebildet, die allerdings anders zusammengesetzt werden müssen. Hier kommt es darauf an, die Hausbanken, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensvertreter und Betriebsräte zu beteiligen. Es gibt also bereits ein Instrumentarium, das flexibel auf den jeweiligen Fall angewandt wird und sich bisher bewährt hat.

Die Fragen 2, 3 und 4 erübrigen sich damit.

Gibt es Nachfragen? Ja, es gibt ganz offensichtlich eine Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Lippmann.

Herr Minister, ich hatte schon einmal in einer Mündlichen Anfrage das gleiche Thema angesprochen, das war in der letzten oder vorletzten Plenarsitzung. Da hatten Sie, wenn ich mich recht entsinne, ich habe die Antwort nicht da, gesagt, es müsse dann auch in diesem Zusammenhang wohl definiert mit den örtlichen Organen gesprochen werden, also mit den kommunalen. Geschieht dieses oder ist dies bereits schon mit welchen Ergebnis

sen geschehen?

Dies geschieht bereits in vielen Fällen. Das Ergebnis war jeweils das, dass es gelungen ist, zu einem einheitlichen Vorgehen und zu gemeinsamen Lösungen durchzustoßen. Man könnte dies an verschiedenen Beispielen demonstrieren, z.B. an dem Thema "Kölleda".

Danke, Herr Minister. Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Wir kommen zur nächsten Frage in Drucksache 3/1859. Bitte, Frau Abgeordnete Vopel.

Umsetzung der Gemeinschaftsinitiative EQUAL in Deutschland

Die Gemeinschaftsinitiative EQUAL zielt auf die Bekämpfung von Diskriminierungen und Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt. Für Deutschland stehen bis zum Jahr 2006 rund 500 Mio. Euro aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung, welche durch nationale Kofinanzierung nahezu verdoppelt werden sollen. Ursprünglich wurde für den Start der Projekte der Herbst 2001 angepeilt, was sich jedoch mehrfach verzögert hat.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen kam es zu Verzögerungen beim geplanten Ablauf von EQUAL?

2. Wurden die für das Antragsverfahren ausgewählten Interessenbekundungen bereits abgestimmt?

3. Wenn ja, wie viele Thüringer Interessenbekundungen wurden hierbei berücksichtigt?

4. Wann ist mit dem Beginn der Aktion 1 der Gemeinschaftsinitiative zu rechnen?

Bitte, Herr Minister Schuster.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Frau Vopel wie folgt: