Auch das ist eine Bitte von Seiten der PDS-Fraktion als größte Opposition im Landtag an den Rechnungshof, diese Arbeit für das nächste Jahr mit in das Auge zu fassen.
Ein letzter Punkt, den ich als Erwartungshaltung der PDSFraktion ganz nachdrücklich in den Raum stellen möchte: Wir erwarten auch endlich als Fraktion im nächsten Rechnungshofbericht eine Darstellung der Prüfergebnisse der überörtlichen Prüfung. Es wird allerhöchste Zeit, dass wir uns diesem Feld zuwenden, der Rechnungshof entsprechend ausgestattet wird und dort die Arbeit aufgenommen werden kann. Dort hat auch dieses Parlament, dort hat auch die CDU-Fraktion noch Nachholbedarf, der dringend von dieser Stelle hier eingefordert werden muss. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Geldausgeben will gelernt sein und ist manchmal noch schwieriger als Geld verdienen. Dies beweist uns der Bericht des Landesrechnungshofs jedes Jahr aufs Neue. Trotzdem muss man den Mitarbeitern in den Amtsstuben der Landesverwaltung bescheinigen, dass bis 1998, und darum geht es ja in dem vorliegenden Bericht, eine gewisse Normalität in der Mittelbewirtschaftung eingetreten ist. Sie sind routinierter geworden in ihren Arbeitsabläufen. Die Zeit der großen Fehler oder auch der großen Skandale der 1. Legislaturperiode schienen oder scheinen vorbei zu sein. Ich warne jedoch vor zu großer Euphorie. Wir, aber insbesondere die Exekutive, sollten alle Hinweise des Rechnungshofs ernst nehmen. Es muss kontinuierlich daran gearbeitet werden, Fehler haushaltsrechtlicher Art zukünftig zu vermeiden und da steht uns noch ein langer Weg bevor.
Meine Damen und Herren, der Rechnungshof gliedert seinen Bericht ja immer in mehrere Teile. Am Anfang haben wir die Haushaltsrechnung, Haushaltsplan, Haushaltsvollzug. Das ist alles nicht sehr medienwirksam, je
denfalls nicht so wie die Feststellungen zu den Einzelplänen, aber es ist politisch von viel größerer Bedeutung. Der Landesrechnungshof geht hier seit Jahr und Tag hart ins Gericht mit der Finanzwirtschaft, insbesondere mit der Verschuldung des Freistaats. Diese Aussagen des Rechnungshofs werden vom hohen Haus, von allen drei Fraktionen, inzwischen sehr ernst genommen, hat sich doch bei den Beratungen zum Doppelhaushalt 2001/2002 gezeigt, dass die PDS-Fraktion erstmals keine Anträge gestellt hat, die unmittelbar zu einer Erhöhung einer Neuverschuldung geführt hätten.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung und auch die CDU-Fraktion suchen sich aus dem Rechnungshofbericht in ihrer Stellungnahme und auch in den Bemerkungen im Haushalts- und Finanzausschuss das heraus, was natürlich ins politische Konzept passt. Andere Forderungen werden schlicht und einfach überlesen bzw. negiert. Das krasseste Beispiel dieser Auslegungswillkür ist die Feststellung des Rechnungshofs zur Personalplanung. Frau Präsidentin, ich zitiere mit Ihrer Zustimmung: "Der Personalbedarf ist bisher von keinem Ministerium durch Anwendung analytischer Untersuchungsmethoden sachgerecht ermittelt worden. Häufig fehlen in der Landesverwaltung schon die Voraussetzungen für eine solche Personalbedarfsermittlung, insbesondere eine kritische Überprüfung der wahrzunehmenden Aufgaben sowie darauf aufbauend eine möglichst optimale Gestaltung der Organisationsstrukturen und Arbeitsabläufe. Wegen der unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Personalumfangs auf die Personalausgaben des Landes ist es zwingend geboten, die Ermittlung des erforderlichen Personalbedarfs künftig exakt und möglichst mit analytischen Verfahren vorzunehmen." Meine Damen und Herren, diese Feststellungen waren für den Landtag Anlass, die Landesregierung aufzufordern, zum 30. Juni 2000 ein Personalentwicklungskonzept vorzulegen. Wir warten noch heute auf ein Konzept, das den Forderungen des Landtags und den Anforderungen des Rechnungshofs gerecht wird; und der Rechnungshof wartet vermutlich auch noch, hat er doch im Bericht 2000 erneut die Forderung aufgemacht nach einer Aufgabenanalyse und nach einer Aufgabenkritik. Doch darüber geht die CDU großzügig hinweg.
Meine Damen und Herren, zur unkoordinierten Gutachtenvergabe hat Herr Gerstenberger schon einiges gesagt. Es ist schade, dass unsere Forderung nach einer Gutachtendatenbank im Haushalts- und Finanzausschuss zurückgewiesen worden ist. Wir haben den Antrag jetzt noch einmal eingebracht. Ich weiß nicht, warum die CDU sich dort so schwer tut. Fürchten Sie sich denn vor den Ergebnissen der Gutachten, die von der Landesregierung selber in Auftrag gegeben worden sind? Diese Frage bleibt offen stehen.
Meine Damen und Herren, eine Feststellung des Rechnungshofs hat mich gefreut und geärgert zugleich. Nachdem die SPD-Fraktion sich seit 1996 innerhalb der großen Koalition vergeblich bemüht hat, eine Überprüfung
der Struktur der Studienseminare vorzunehmen, kam nun auch die Feststellung des Rechnungshofs hierzu, die die Richtigkeit dieser damaligen Forderung unterstreicht. Die Landesregierung wird nun endlich reagieren und eine Konzeption für eine neue Struktur vorlegen. Hier ist der Groschen pfennigweise gefallen. Es ist nach wie vor nicht erklärbar, warum wir hier nicht schon vor Jahren eine entsprechende Lösung haben konnten.
Meine Damen und Herren, seit mehreren Jahren befinden sich die einzelnen Gesellschaften des Landes in der Kritik nicht nur der Rechnungsprüfer. Auch im vorliegenden Bericht ist eine Gesellschaft - wir wissen alle, um welche es geht - gleich mehrfach dort aufgeführt. In diesem Bereich haben das Wirtschafts- und das Finanzministerium in ihrer Aufsichtspflicht versagt. Die daraus resultierenden Auswirkungen sind aus meiner Sicht noch gar nicht in vollem Umfang absehbar. Ich erinnere an das beihilferechtliche Prüfverfahren der Europäischen Union, welches gegen die betroffene Gesellschaft eingeleitet wurde. Ob die Verwendung von Mitteln aus dem Strukturentwicklungsfonds Gegenstand dieses Verfahrens bzw. der Ermittlungen ist, konnte nicht beantwortet werden. Der Rechnungshof vertrat jedenfalls die Auffassung, dass nicht auszuschließen sei, dass im Zusammenhang mit der Vergabe von Mitteln aus dem Strukturentwicklungsfonds rechtswidrige Betriebsbeihilfen an Thüringer Unternehmen geflossen sind. Die SPD-Forderung nach weiterer Aufklärung des Sachverhalts wurde ohne Kommentar im Ausschuss zurückgewiesen. Angesichts der laufenden Beihilfeverfahren sollte das Land alles tun, um zur Sachaufklärung beizutragen und um eine weitere Verhärtung der Fronten zu vermeiden, damit Schaden vom Land und den betroffenen Unternehmen ferngehalten wird.
Meine Damen und Herren, wir haben die offenen Punkte im Änderungsantrag - Drucksache 3/1491 - vorgelegt. Wir würden uns freuen, wenn wir hier eine sachlich begründete Entscheidung des hohen Hauses hätten und nicht dass die Fraktion, die hier die breite Mitte einnimmt, sich nur als Vorkämpfer zur Verteidigung des unbefleckten Anscheins der Landesregierung versteht.
Meine Damen und Herren, im Namen meiner Fraktion empfehle ich, der Landesregierung und dem Rechnungshof für das Jahr 1998 die Entlastung zu erteilen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, unser Dank richtet sich zunächst an den Thüringer Rechnungshof für seine Arbeit zum Bericht zur Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 1998.
Meine Damen und Herren, mit Freude ist es in der Politik nicht so weit her, weil Herr Pidde darauf abstellt, die CDU-Fraktion möge sich dem Antrag der SPD anschließen. Sie wissen, meine Damen und Herren, für alle, die wir über die Entlastung des Haushaltsjahres 1998 reden: Es ist das letzte Jahr, wo die große Koalition aus SPD und CDU 12 Monate lang in Thüringen regiert hat. Und alles das, was die Landesregierung nun zur Entlastung hier vorgelegt hat und wozu der Rechnungshof Stellung genommen hat, betrifft eben das letzte volle Jahr der großen Koalition. Insofern muss sich auch alles das, was die SPD hier vorträgt und meint, aus diesen Regierungsjahren kritisieren zu wollen, sich selbst auch in ihrem Handeln für die vergangenen Jahre anrechnen lassen.
Meine Damen und Herren, der Prüfbericht des Rechnungshofs und seine tatsächlich, das ist gesagt worden, unspektakuläre Wiedergabe in der Öffentlichkeit sowie die sachlichen Beratungen im Haushaltsausschuss des Landtags haben gezeigt, dass der Aufbau der Landesverwaltung und die verbundenen Verwaltungsabläufe im Jahr 1998 im Wesentlichen gut vorangekommen sind und einen Standard erreicht haben, der einen verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Geldern gewährleistet. Gleichzeitig zeigt sich aber auch, meine Damen und Herren, dass nach wie vor der Haushaltsaufstellung zum Landeshaushalt für den Freistaat Thüringen größere Aufmerksamkeit beigemessen wird und der nachfolgenden Kontrolle der Verwendung der Mittel aus den vorangegangenen Haushaltsjahren im Wesentlichen eine deutlich geringere Beachtung geschenkt wird. Wir wollten als CDUFraktion, dass sich dieses leicht umkehrt, weil wir meinen, dass aufgrund der Novellierung der Landeshaushaltsordnung, aufgrund moderner Haushaltspolitik im Bereich von größeren Deckungsvermerken und auch im Bereich der Budgetierung künftig das Parlament, was die Haushaltshoheit letztendlich hat, eine stärkere Kontrollaufgabe im Bereich des Haushaltsvollzugs wahrnehmen muss. Deshalb haben wir beantragt, dass der Haushalts- und Finanzausschuss erstmalig in drei Beratungen zur Entlastung der Landesregierung berät und abschließend Stellung nimmt. Das ist im Vergleich zu dem, was in den vorangegangenen Jahren passiert ist, eine Steigerung um 300 Prozent. Wir meinen, dass damit erstmals ausreichend, insbesondere auch für die Oppositionsfraktionen, die Möglichkeit gegeben war, tiefer und zeitlich unbegrenzter nachzufragen. Inwieweit das die beiden Oppositionsfraktionen, die ja hier ziemlich einheitlich gesprochen haben
Pidde für die PDS und Gerstenberger zum Teil sogar für die SPD -, ihr Recht tatsächlich wahrgenommen haben, bleibt ihnen überlassen in der Bewertung; auch dafür, was in den nächsten Jahren in den Beratungen zur Entlastung der Landesregierung ansteht und wie sie das auswerten.
Meine Damen und Herren, problematisch ist bei der Beratung zur Entlastung der Landesregierung natürlich, dass wir jetzt über das Haushaltsjahr 1998 reden, obwohl wir uns schon im Haushaltsjahr 2001 befinden. Das hängt letztendlich mit der Regelung in Artikel 102 der Thüringer Verfassung zusammen und mit den zeitlichen Abläufen, die folgen, Prüfung durch den Landesrechnungshof und Stellungnahme der Landesregierung und dann erst tritt ja der parlamentarische Beratungsablauf ein. Ich meine, wenn wir tatsächlich unsere Kontrollaufgaben derart wahrnehmen wollen, dass wir aus den Erfahrungen des Haushaltsvollzugs der vorangegangenen Jahre etwas lernen und mitnehmen wollen für die aktuelle Haushaltspolitik, muss sich in einem gewissen Zeitraum die zeitliche Beratung der Entlastung der Landesregierung wesentlich zeitnaher an das zu entlastende Haushaltsjahr anschließen.
Meine Damen und Herren, der Landesrechnungshof hat in seinen Bemerkungen wesentlich zur Frage der Haushaltsüberschreitung und zu außerplanmäßigen und überplanmäßigen Ausgaben und zu Ausgabenresten im Allgemeinen Stellung genommen. Sie wissen, dass wir im Haushaltsjahr 1998 nur deshalb die Haushaltsüberschreitung nicht durch neue Kreditaufnahmen im Jahr 1998 decken mussten, weil im Rahmen des Länderfinanzausgleichs Thüringen zusätzlich 17 Mio. DM an Einnahmen erhalten hat. Das zeigt aber auch, dass wir mit dem Länderfinanzausgleich erstmals schon im letzten vollen Jahr der großen Koalition die Möglichkeit hatten, die Bremse zu ziehen, was die Frage der Überschuldung des Freistaats betrifft.
Meine Damen und Herren, dass die Notwendigkeit, da komme ich dazu, was wir mit dem Doppelhaushalt 2001 und 2002 beschlossen haben und Herr Pidde auch bestätigt hat, dass alle Fraktionen mittlerweile offensichtlich das Bewusstsein erlangt haben, dass wir weg müssen von der Überschuldung des Freistaats hin, eine solide und ausgeglichene Finanzpolitik machen zu können, zeigt, dass im Jahr 1998 die Steuereinnahmen gegenüber dem Vorjahr 1997, was das Rechnungsjahr betrifft, gestiegen sind, letztendlich aber die Steuerdeckungsquote weiter im Jahr 1998 nur 43,7 Prozent betragen hat. Im Gegensatz dazu haben im Jahr 1998 die alten Flächenländer eine Steuerdeckungsquote mit einem Durchschnitt von rund 75 Prozent gehabt. Das zeigt, und wir kommen heute im Laufe des Tages noch mal viel später auf die Finanzausstattung der neuen Länder zu sprechen, dass wir nach wie vor einen hohen Nachholbedarf haben und wir nach wie vor allein nicht in der Lage sind, aus eigenen Mitteln unsere Ausgaben letztendlich zu bewirtschaften. In der Konsequenz aus dem Prüfbericht und der Entlastung für das Jahr 1998 der Landesregierung heißt es aber auch, dass wir weiter Ausgaben
reduzieren müssen. Dass dies nicht leicht ist, zeigen jährlich die Beratungen oder jetzt die künftigen zweijährigen Beratungen zum aktuellen Haushalt, weil wir natürlich in unserer Politik - wir aus der Mitte des Hauses, Sie jeweils links von uns - natürlich andere Ansätze vertreten, wie wir letztendlich unsere Ausgabenpolitik im Lande gestalten können und welche Prioritäten wir in der Politik setzen. 1998 war die Landesregierung beauftragt, mit dem Haushaltsgesetz im Jahr der großen Koalition 700 Planstellen und weitere Stellen abzubauen. Per Saldo hat der Prüfbericht gezeigt, dass in Thüringen im Jahr 1998 insgesamt 1.334 zusätzliche Stellen eingespart werden konnten. Das hatte zur Folge, dass die Personalausgabenquote von 25,97 Prozent auf 24,86 Prozent gesunken ist. Thüringen hatte damit im Jahr 1998 die niedrigste Personalausgabenquote der neuen Länder. Nichtsdestotrotz sei hier angemerkt, dass wir natürlich im Vergleich zu den tatsächlich höheren Personalausgabenquoten der alten Länder auch ein deutlich höheres Ausgabenvolumen in unseren Haushalten zu verzeichnen haben und sich deshalb natürlich die Quote im Verhältnis zu den Ausgaben vom Hundert wesentlich anders darstellt. Das heißt, wir müssen - wir kommen noch mal darauf zu sprechen - im Rahmen der langfristigen Finanzplanung, wie wir unsere eigene Finanzausstattung gestalten und was wir tun, wenn irgendwann die Sonderbedarfe von Seiten des Bundes und von Seiten der alten Länder im Rahmen des Solidarpakts II und Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen tatsächlich ausgelaufen sind, dass wir dann auch einen Stand erreicht haben müssen, wo wir erstens unsere Ausgaben, die wir für notwendig halten, auch selbst gestalten können und wir müssen auf dem Weg bis dahin auch in unserer Haushaltspolitik, und das betrifft auch die Personalpolitik, einen Stand erreichen, der uns auch Handlungsfähigkeit lässt. Deshalb ist der SPD-Antrag, der heute noch mal vorgelegt wurde in der Drucksache 3/1491, in seiner Gewichtung nicht ganz richtig. Dort sagt die SPD: "Die Bemerkungen des Rechnungshofs zur Finanzwirtschaft des Landes, insbesondere zur Staatsverschuldung, werden zur Kenntnis genommen." Und schon im nächsten Satz sagt die SPD: "Die Landesregierung wird aufgefordert, den im Gange befindlichen Personalabbau zu stoppen." Die Kenntnisnahme zur Staatsverschuldung allein reicht halt nicht aus; die Kenntnisnahme muss auch Konsequenzen und Entscheidungen in der Politik nach sich ziehen. Deshalb haben die Landesregierung und die CDU-Fraktion die Bemerkung des Rechnungshofs aus den vorangegangenen Jahren, dass wir zu viel Personal im Landesdienst vorhalten, zur Kenntnis genommen und haben ihre Entscheidung getroffen, mit dem Doppelhaushalt 2001 und 2002 Landesbedienstete, also Personal abzubauen, um uns langfristig im Freistaat handlungsfähige Politik gestalten zu lassen.
Meine Damen und Herren, der Prüfbericht für das Jahr 1998 hat auch zu Tage gebracht, dass sich die Zinsausgaben für die bisher angefallenen und aufgenommenen Kredite im Zeitraum von 1995 von ursprünglich 558 Mio. DM im Haushaltsjahr 1998 auf insgesamt über 1 Mrd. DM nahezu verdoppelt haben. Sie wissen, dass wir mit den aktuellen
Zahlen zum Doppelhaushalt 2001 und 2002 mittlerweile jährlich eine Ausgabelast von 1,5 Mrd. DM für die angehäuften Kredite zu leisten haben. Darin ist noch nicht eine Mark Tilgung erfasst für das, was wir uns in den letzten Jahren an zusätzlichen Schulden geleistet haben. Deshalb müssen wir ein weiteres Anwachsen der Pro-KopfVerschuldung verringern. Wir haben den Weg mit dem Landeshaushalt 2001 und 2002 eingeschlagen und uns zum Ziel gesetzt, die Pro-Kopf-Verschuldung deutlich unter 10.000 DM zu halten und langfristig auch hier an der Stelle deutlich abzubauen.
Meine Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss hat die Entlastung der Landesregierung und die Beschlussempfehlung einstimmig beschlossen und dem Landtag hier die Entlastung empfohlen. Wir können deshalb in der letzten Konsequenz nicht nachvollziehen, warum die SPD aus diesem einstimmigen Votum des Ausschusses ausgeschert ist und hier meint, zusätzlich mit einem Antrag aus dem einstimmigen Votum eine Diskrepanz aus der Entscheidung des Haushaltsausschusses herbeireden zu wollen.
Wir denken, dass die tatsächliche Bewertung des letzten Jahres aus den 12 Monaten große Koalition uns entscheidende Hinweise gegeben hat, die wir für den Doppelhaushalt 2001 und 2002 aufgegriffen haben. Und bei aller Bewertung zur Frage von Gutachten und zur Frage der Bewertung von Bürgschaften - wir haben übrigens mit der Beschlussempfehlung ja festgelegt, dass künftig der Landtag jährlich über die Vergabe von Gutachten zu informieren ist, wir haben auf Antrag, das beraten wir auch derzeit noch, der SPD, ja festgelegt, dass eine jährliche Subventionsberichterstattung kommen soll. Wir meinen, dass wir damit auf dem richtigen Wege sind, mit diesen zusätzlichen Instrumenten auch die Kontrollfunktion des Parlaments im Rahmen des Haushaltsvollzugs wahrnehmen zu können. Wir legen aber als CDU-Fraktion, bei allem Respekt vor der Prüfung durch den Rechnungshof, deutlichen Wert darauf, dass wir Handlungsfähigkeit bewahren und das heißt für uns: Verringerung der Nettokreditneuaufnahme und irgendwann auch Abbau der Schulden. In diesem Sinne empfehle ich namens der CDU-Fraktion die Entlastung der Landesregierung und des Rechnungshofs. Vielen Dank.
Mir liegen keine weiteren Redemeldungen vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung in Bezug auf den Antrag der Landesregierung in der Drucksache 3/1058. Als Erstes stimmen wir ab über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 3/1491. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Gibt
es Stimmenthaltungen? Es gibt keine Stimmenthaltungen. Mit einer Mehrheit von Neinstimmen ist der Antrag abgelehnt.
Wir stimmen als Zweites über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 3/1461 ab. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Keine. Stimmenthaltungen? Eine Reihe von Stimmenthaltungen. Mit einer Mehrheit von Stimmen und einer Reihe von Stimmenthaltungen ist die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofs in der Drucksache 3/51. Dazu liegt die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 3/1462 vor. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön, das ist die Mehrheit. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen.
Aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit der Rinderseuche BSE und die Auswirkungen auf den Verbraucherschutz und die Landwirtschaft in Thüringen und Maßnahmen der Thüringer Landesregierung im Zusammenhang mit dem Auftreten des BSE-Erregers in Deutschland Entschließungsantrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/1175 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 3/1480
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, am 15.12. des vorigen Jahres wurde mit Beschluss des Thüringer Landtags der Entschließungsantrag der PDS-Fraktion "Maßnahmen der Thüringer Landesregierung im Zusammenhang mit dem Auftreten des BSE-Erregers in Deutschland" federführend an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen. Dieser Entschließungsantrag wurde in zwei Sitzungen des Ausschusses beraten und diskutiert, am 11. Januar sowie am 8. März. Am 8. März entschied sich die Mehrheit des Ausschusses gegen die Stimmen der PDS-Fraktion, dem Plenum eine Beschlussempfehlung vorzuschlagen, die lautet: "Der Antrag wird abgelehnt." Auf der Grundlage der Geschäftsordnung wurde durch die PDS-Fraktion eine Mitberatung durch den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragt. Diese Beratung fand am 29. März statt. Es er
folgte keine Empfehlung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, so dass es auch keiner weiteren Beratung bedurfte. Aus diesem Grund liegt Ihnen heute die Beschlussempfehlung 3/1480 vor. Die Beschlussempfehlung lautet: "Der Antrag wird abgelehnt." Dies ist eindeutig eine Entscheidung der Mehrheiten der Ausschüsse gewesen und es gab durch die PDS-Fraktion die Ablehnung dieser Beschlussempfehlung. Danke.
Ich eröffne die Aussprache und als erster Redner hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Grob, CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorab: Es gibt noch keinen registrierten Fall von BSE in Thüringen, daher auch meine Verwunderung, dass BSE wieder heute ein Tagesordnungspunkt ist. Da es in der letzten Zeit meines Erachtens seit dem Bekanntwerden der BSE-Problematik genug Informationen gegeben hat für uns und auf die Gefahr hin, dass ich Sie langweile, möchte ich vielleicht eine Aufzeichnung bringen, wann wir uns mit BSE beschäftigt haben:
in der 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 30.11.2000 ein zusätzlicher Tagesordnungspunkt durch die SPD beantragt; in der 15. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit, am 11.01.2001 Diskussion über BSE; in der 16. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit und in der 21. Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 15.02.2001 Problematik BSE; die 17. Sitzung Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit am 8. März 2001 in den Drucksachen 3/1124, 3/1125 und 3/1175; in der 14. Sitzung Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 31.08.2000 "Auswirkungen der Entscheidungen der EU-Kommission vom 29.06.2000 zu BSE-Risikomaterial in Thüringen" - Vorlage 3/229 -; in der 17. Sitzung Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 02.11.2000; die 18. Sitzung Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 30.11.2000; die 21. Sitzung Ausschuss für Ernähung, Landwirtschaft und Forsten am 15.02.2001; in der 32. und 33. Plenarsitzung am 14. und 15.12.2000 im Tagesordnungspunkt 8, Antrag der CDU - Drucksache 3/1124 - "Aktuelle Entwicklung im Zusammenhang mit BSE" und Antrag der SPD - Drucksache 3/1125 - "Maßnahmen der Landesregierung im Zusammenhang mit BSE"; in der 36. und 37. Plenarsitzung am 25. und 26.01.2001, TOP 5, Antrag der CDU "Aktuelle Situation im Zusammenhang mit BSE und die Auswirkungen auf die Verbraucher" - Drucksachen 3/1288/1308/1350 -; die 38. Plenarsitzung am 23.02.2001
im Tagesordnungspunkt 4, PDS-Antrag "Durchsetzung der BSE-Tests bei den durch die EU aufzukaufenden Rindern" in Drucksache 3/1308 und auch die jetzigen Sitzungen, 41. und 42., am heutigen und morgigen Tag; dazu kommen noch die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Dr. Klaus in der 38. Plenarsitzung "Gesetzentwurf zur Bekämpfung von BSE" und in der Drucksache 3/1396, Abgeordnete Dr. Klaus, 39. und 40. Plenarsitzung "BSEForschung in Thüringen".
Meine Damen und Herren, haben Sie mehr Vertrauen in die Informationspolitik der Landesregierung. Nehmen Sie regelmäßig an Ausschuss- und Plenarsitzungen teil und lassen Sie uns hoffen, dass Thüringen verschont bleibt und dass man BSE in den Griff bekommt in Vorsorge und Bekämpfung. Danke.