Protocol of the Session on October 13, 2000

Über die Ziffern 2 und 3 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in der Drucksache 3/1015, das ist die Empfehlung des Bundes- und Europaausschusses, werden wir jetzt abstimmen. Wer diesen beiden Punkten aus

dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist eine Mehrheit. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Gibt es Enthaltungen? 2 Stimmenthaltungen. Damit ist diese Empfehlung angenommen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 9, komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 10

Besetzung der Kuratorien an den Thüringer Hochschulen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/991

Die antragstellende Fraktion hat keine Begründung gewünscht. Damit eröffne ich die Aussprache zu diesem Antrag. Als erster Redner hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Schwäblein, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Hochschulgesetz wird heute ein weiteres Mal insoweit aufgerufen, dass es um die Umsetzung eines bestimmten Paragraphen geht. Dazu sei, da der Antragsteller keine Begründung angeführt hat, für die interessierte Öffentlichkeit insoweit vorgetragen, dass in dem ursprünglichen Hochschulgesetz bei den Hochschulen die Möglichkeit eingeräumt war, ein Kuratorium zur Beratung dieser Hochschulen einzurichten. Das war nicht zwingend so vorgeschrieben, sondern es war eine Möglichkeit. Manche Hochschulen haben davon Gebrauch gemacht, andere nicht. Als wir in der letzten Legislaturperiode dieses Hochschulgesetz das erste Mal relativ umfassend novelliert haben, also viele Veränderungen, die mittlerweile als sinnvoll erschienen, dort eingebaut haben, haben wir auch über die Veränderungen dieser Passage, die Kuratorien betreffend, miteinander gesprochen und verhandelt. Herausgekommen ist ein Passus, jetzt in § 82 des Hochschulgesetzes, der es den Hochschulen verbindlich vorschreibt, ein Kuratorium zur Beratung der Hochschule einzurichten. Dieses Kuratorium soll aus fünf bis zehn unabhängigen Persönlichkeiten bestehen, die aus der gesellschaftlichen Öffentlichkeit kommen und mit dem Hochschulwesen vertraut sind. Das ist ziemlich wörtlich der Text; ich habe ihn jetzt nicht hier, um ihn zu zitieren. Gestatten Sie dann also kleine Abweichungen, aber ich sehe am Nicken des Kollegen Dr. Schuchardt, dass das sinngemäß so wiedergegeben ist. Ich habe das deshalb noch einmal so relativ ausführlich dargestellt, weil im Antrag der SPD anderes unterstellt wird. Ich will darauf eingehen, vorher aber noch das sagen, was mit dem Kuratorium bezweckt ist. Das ist im ersten Absatz dieses Paragraphen ausgeführt: Die Kuratorien sollen den Hochschulen leichter ermöglichen, auf nationale und internationale Entwicklungen im Hochschulbereich reagieren zu können, also die Hochschule soll im übertragenen Sinne befruchtet werden durch Ideen von außen. Das schließt natürlich nicht Ideen im Inneren aus, die setzen wir sogar voraus, aber wir haben es als hilfreich erachtet, wenn man Persönlichkeiten ge

winnt, die sich dazu bereit finden, die Hochschule zu beraten, was die nationale und internationale Entwicklung angeht. Das Hochschulwesen in Deutschland ist in den letzten Jahren nicht gerade von Dynamik geprägt gewesen, insoweit haben wir dieses für bedeutsam gehalten. In der Debatte um diese Passage gab es damals schon zwischen den Koalitionspartnern unterschiedliche Meinungen. Seitens der SPD war versucht worden, insbesondere Gewerkschafter da hineinzubringen, worauf wir erklärt haben, wenn sie denn was mit Hochschule zu tun haben, also Kenntnisse mitbringen über das Hochschulwesen und die Hochschule es will, so soll es doch geschehen. Aber es ist bitte zu beachten, wie das Kuratorium berufen wird. Nach der Gesetzeslage schlägt der Rektor diese unabhängigen Persönlichkeiten vor. Er hat sich dazu mit seinem Senat ins Benehmen zu setzen, also kein Einvernehmen herzustellen, sondern ins Benehmen zu setzen. Das war von uns auch gedacht als Stärkung der Personalentscheidungen an Hochschulen, das ändert sich also im Laufe der Jahre. Mittlerweile wird sich das verstärken, dass weniger Kollektiventscheidungen gefällt werden, sondern mehr personale Verantwortung wahrgenommen wird an Hochschulen und das Ministerium beruft dann auf Vorschlag der Rektoren, die sich vorher mit dem Senat ins Benehmen gesetzt haben, diese fünf bis zehn unabhängigen Personen für vier Jahre. So ist der Werdegang; so ist es jetzt auch angelaufen. Ich habe fast zeitgleich, ohne vom Antrag der SPD Kenntnis zu haben, eine Kleine Anfrage diese Materie betreffend - gestellt, aber nicht mit der Intention, nun unbedingt bestimmte gesellschaftliche Bereiche zu bevorzugen oder eine mögliche Benachteiligung aufzuheben. Ich will da gar kein Urteil treffen, sondern ich wollte hören, ob man denn darauf geachtet hat, dass gerade nationale und internationale Erfahrungen hier einfließen, denn das war der Hauptgedanke unserer Gesetzesänderung. Zumindest in einem Fall habe ich die Befürchtung, dass man die Chance verpasst hat. Um es einmal etwas lax auszudrücken: Wir hatten nicht vor, mit dieser Passage im Gesetz zu erreichen, dass der Rektor sich den örtlichen Pfarrer, den Polizisten und den Lehrer ins Kuratorium holt, also kaum über den Rand seines Dorfes hinausschaut, sondern ich verweise noch einmal auf den Artikel 1 dieses Paragraphen, wo es um nationale und internationale Entwicklungen geht. Und da ist auch nicht ausgeschlossen, um wieder auf Ihren Antrag zu kommen, dass es Gewerkschafter mit diesen Erfahrungen gibt, die der Rektor im Benehmen mit seinem Senat für würdig hält, berufen zu werden. Aber ich glaube nicht, dass ein Ministerium den Hochschulen vorschreibt, wen sie zu berufen haben. Was für ein Verständnis von Hochschulautonomie leuchtet denn da auf in Ihrem Antrag?

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Das steht hier in dem Antrag.)

Ja, aber es ist genau so in der Handlungsweise zu verstehen. Und wenn es nicht so ist,

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Das ist nicht interpretationsfähig.)

dann stellen Sie das bitte klar. Am besten wäre es, Sie ziehen diesen Antrag zurück, ersatzweise drohen wir mit Ablehnung Ihres Antrags. Vielen Dank.

(Heiterkeit bei der SPD)

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat sich Frau Abgeordnete Dr. Stangner, PDS-Fraktion, zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, Herr Schwäblein hat schon darauf hingewiesen, dass mit der letzten Änderung des Hochschulgesetzes dieses Kuratorium, also das Gremium einer Hochschule, für alle Hochschulen in Thüringen obligatorisch wurde.

In der damals dazu geführten Debatte hat meine Fraktion deutlich auf die Chancen hingewiesen, die den Hochschulen mit den Kuratorien gegeben wurden, nämlich die Verbindung von Hochschule und Gesellschaft enger zu gestalten, indem Repräsentanten gesellschaftlicher Bereiche die Hochschulen in wichtigen Angelegenheiten beraten bzw. daran mitwirken. Ohne eine solche verstärkte Öffnung zur Gesellschaft können die Hochschulen Aufgaben, zu denen sie nach dem Gesetz verpflichtet sind ich erwähne hier § 4 Abs. 2 und 10, § 7 Abs. 1 Ziffer 14 des Thüringer Hochschulgesetzes -, überhaupt nicht lösen. Es entspricht also den ureigensten Interessen der Hochschulen, mit gesellschaftlichen Gruppen so eng wie möglich zusammenzuarbeiten, nur dann nämlich können sie gesellschaftliche Entwicklungen und Erfordernisse rechtzeitig erkennen und darauf reagieren, Akzeptanz und Unterstützung für ihre Arbeit finden. Dieses Gremium "Kuratorium" ist geeignet, in Breite nach außen zu tragen, wofür Hochschulen gut sind, dass sie mit den Ressourcen, die ihnen die Gesellschaft zur Verfügung stellt, effektiv umgehen können und anderes mehr. Das setzt aber auch voraus, dass die Hochschulen die gesellschaftliche Breite, also das, was wir in der Gesellschaft finden, auch in der Zusammensetzung ihres Kuratoriums berücksichtigen. Diese Chance genau räumt ihnen das Hochschulgesetz in § 82 - Herr Schwäblein hat es angesprochen Abs. 2 und Abs. 3 ein. Nach Absatz 3 bestimmt die Grundordnung der Hochschule über die Zusammensetzung ihres Kuratoriums.

Meine Damen und Herren, die Kuratorien haben, ich hebe es noch einmal hervor, Beratungs- und Mitwirkungsfunktionen in grundsätzlichen Angelegenheiten der Hochschulen. Beispielsweise betrifft das die Hochschulentwicklungsplanung, die Gliederung der Hochschule oder die

Haushaltsanmeldungen. Interessenvertreter der Arbeitnehmer, die wohl ohne Zweifel einen großen und wichtigen gesellschaftlichen Bereich bilden, sind die Gewerkschaften und hier bin ich bei der Intention des SPD-Antrags oder wie ich die Intention des SPD-Antrags verstehe. Gewerkschaften verkörpern breite Arbeitnehmerinteressen und sie sind mit dem Hochschulwesen vertraut. Sie, ich denke hierbei besonders an die ÖTV, die DAG und die GEW in Thüringen, haben sich in den vergangenen Jahren in die Gestaltung der Thüringer Hochschullandschaft mit konkreten und machbaren Überlegungen, Konzepten und Forderungen mit dem Ziel eingemischt, Thüringens Hochschullandschaft entwickeln zu helfen, die Qualität von Lehre und Forschung zu erhalten und zu stärken. Dabei haben sie, so denke ich, ihre Kompetenz unzweifelbar unter Beweis gestellt. Es würde den Rahmen sprengen, alles das hier aufzuzählen, was von den Gewerkschaften in den vergangenen Jahren in der von mir beschriebenen Weise geleistet worden ist. Den Abgeordneten aus den vergangenen Legislaturen, denke ich, sollte auch vieles bekannt sein, denn es war Prinzip der Gewerkschaften, diese Dinge auch öffentlich zu machen, d.h. den Abgeordneten aller Fraktionen zur Verfügung zu stellen.

Aber vielleicht ist doch eine Erinnerung notwendig und so will ich wenigstens ein paar ausgewählte Fakten nennen. Ich erinnere Sie an die öffentlichen Dienstanalysen, die die Thüringer Hochschulen im gesellschaftlichen Ensemble betrachten und die in der Zwischenzeit, ich glaube, das sechste Mal herausgegeben worden sind. Ich erinnere Sie an konzeptionelle Vorschläge zur Personalstruktur und -ausstattung an den Hochschulen im Zusammenhang mit den Problemen, die sich 1995 mit den Personalveränderungen im Hochschulbereich ergeben sollten. Ich erinnere Sie an Überlegungen zum Ausbildungsbedarf von Lehrerinnen und Lehrern. Da ist mehrfach etwas vorgelegt worden, was auf die Probleme hingewiesen hat. Oder ich erinnere Sie auch an die Vorschläge aus den Reihen der Gewerkschaften zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Land.

Meine Damen und Herren, wenn jetzt festgestellt werden muss, dass sich bei der Zusammensetzung der Kuratorien praktisch eine Lücke ergibt, hat der Gesetzgeber in unseren Augen schon dafür Sorge zu tragen, dass die im Gesetz gefassten Regelungen und Ansprüche auch umgesetzt werden. Das hat nichts mit einem Eingriff in die Autonomie der Hochschulen zu tun, sondern es wird der subjektiven Gesetzesauslegung entgegengewirkt. Darüber hinaus, und ich denke, das ist sehr wichtig, werden demokratische Regelungen stärker mit Leben erfüllt. Meine Fraktion unterstützt deshalb den SPD-Antrag; seine Umsetzung wäre Ausdruck gesellschaftlicher Normalität.

(Zwischenruf Abg. Carius, CDU: Gesetze sind doch keine politischen Kampfschriften.)

Aktuelle Beispiele dafür sind die Expertenkommissionen der Bundesbildungsministerin, dort haben die Gewerkschaften Beobachterstatus, oder die Vertretung der Gewerkschaften in Landeshochschulräten, z.B. in Brandenburg. Im Übrigen gab es während der großen Koalition im Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur einen Beirat für Wissenschaft und Forschungspolitik unter Beteiligung der genannten Gewerkschaften. Da waren wir offensichtlich schon einmal ein Stückchen weiter, mindestens auf dieser Ebene. Wir erwarten deshalb, dass die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst auf die ihr bzw. dem Ministerium mit § 109 Abs. 3 und 4 des Thüringer Hochschulgesetzes übertragenen Rechte nutzt, um mit den Hochschulen das Problem zu erörtern, damit ein wichtiger gesellschaftlicher Bereich in Thüringen nicht weiter ausgegrenzt und eine größere Ausgewogenheit in der Besetzung der Kuratorien erreicht wird. Mindestens vier gesellschaftliche Bereiche sind aus unserer Sicht zu berücksichtigen in dieser Erörterung: der Wissenschaftsbereich mit auswärtigen Wissenschaftlern, da kämen auch die internationalen in Betracht; Abnehmer; Unternehmen und ich erwähne hier auch ausdrücklich die Schule, Herr Schwäblein, das muss ja nicht der Lehrer aus dem Ort sein. Aber wenn ich vorhin die Frage des Ausbildungsbedarfs im Lehrerbereich angesprochen habe, da gibt es schon Impulse von dieser Seite für die Gestaltung der Hochschulen. Ich möchte die Kirchen- und Religionsgemeinschaften und natürlich die Gewerkschaften erwähnen; die Liste ließe sich verlängern. Das würde die Öffnung der Hochschulen in die Gesellschaft weiter befördern, zugleich zu größerer Transparenz der Aufgaben in Lehre, Forschung, Weiterbildung und Dienstleistung führen sowie die demokratische Mitbestimmung und Kontrolle verstärken. Wenn dies nicht gewollt ist, sollten die Verantwortlichen, in erster Linie das Ministerium und die Vertretungen der Hochschulen, dies der Öffentlichkeit unter der Angabe der Gründe auch deutlich sagen. Seltsam mutet nach unserer Auffassung, und da komme ich auf Ihre Presseerklärung zu sprechen, Herr Schwäblein, jedoch an, dass Sie bekunden, die Kuratorien sollten nicht zu Gremien von Lobbyisten gemacht werden. Die gesellschaftlichen Interessenvertreter, internationale Experten, ich habe es vorhin schon gesagt, da bin ich völlig Ihrer Meinung, gehören in die Kuratorien. Aber nun kann es ja sein, dass Sie, Herr Schwäblein, für sich festgestellt haben, derartigen Aufgabenstellungen nicht gewachsen zu sein. Wir haben wenigstens Diskussionsbedarf, deshalb beantrage ich namens meiner Fraktion, den Antrag der SPD an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu überweisen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS)

Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Dr. Botz zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie finden mich etwas überrascht. Wir haben nämlich aus einem sehr schlichten, einfachen Grund auf die Einbringung des Antrags verzichtet, weil diese Begründung für den Antrag, das sind nur fünf Zeilen, so einleuchtend und durchsichtig ist, dass man nur dann, wenn man eine bestimmte Brille aufhat, Herr Schwäblein, anders kann ich es nicht verstehen, das herauslesen kann, was Sie hier herauslesen.

(Unruhe bei der CDU)

(Beifall bei der SPD)

Und bevor Sie sich, meine Damen und Herren, hier üben in der Fortsetzung dessen, bitte ich Sie inständig und natürlich auch das Ministerium, jetzt durch die Ministerin vertreten, darum, aufmerksam zuzuhören, worum es hier wirklich geht. Es ist nämlich die Äußerung eines Wunsches, den wir, und da sind wir der festen Überzeugung, in einer richtigen Interpretation dessen, was hier schon vorgetragen wurde, für selbstverständlich halten. Der Sachverhalt ist mehrfach angesprochen, das möchte ich nicht wiederholen.

Meine Damen und Herren, es ist prinzipiell zu begrüßen, dass die Benennung von Vertretern der Wirtschaft als Teil der gesellschaftlichen Öffentlichkeit in einigen der schon existierenden Kuratorien vorhanden ist, und das umso mehr, und das hat auch die Vorrednerin letzten Endes hiermit begründet, weil wir gerade auch in diesem Haus in den letzten Monaten häufiger erleben konnten und miteinander eigentlich einig waren, dass es noch viel wichtiger ist, zukünftig ein stärkeres Zusammengehen zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Lehre zu organisieren, und dieses muss man allerdings dann auch institutionell versuchen umzusetzen. Nur liegt wahrscheinlich das Problem ganz einfach an einem grundsätzlichen Missverständnis. Aber das sollten Sie, meine Damen und Herren, in der Mitte dann wirklich noch mal überdenken, was ist Wirtschaft? Wirtschaft ist nicht nur vertreten und kann nicht nur vertreten sein durch diejenigen, die auf der Arbeitgeberseite Gott sei Dank ihre aufopferungsvolle Tätigkeit durchführen, sondern Wirtschaft, und das ist eine Grunderfahrung des letzten halben Jahrhunderts in diesem Deutschland, Gott sei Dank auch seit zehn Jahren in diesem Freistaat Thüringen, existiert und besteht in ihrer Solidität und Beständigkeit letzten Endes deshalb, weil es in dieser gesellschaftlichen Öffentlichkeit ein Miteinander eben u.a. auch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gibt. Und trotz aller Fragen und Dissens und Streik und weiß der Teufel, was alles, die Stabilität dieser Gesellschaft, die wir weiter miteinander zukünftig aufbauen wollen, beruht ganz entscheidend auf dieser Frage. Und deshalb ist es für uns und sicher auch für einige andere selbstverständlich, dass wir bei der Besetzung solcher Kuratorien, wenn sie so begründet sind, wie sie im Gesetz begründet sind, die Frage stellen: Wo ist die Ausge

wogenheit?

(Beifall bei der SPD)

Und leider müssen wir feststellen - und das kann man korrigieren, wenn man das will, wenn man diesen Grundkonsens teilt -, dass bisher, aber es ist ja noch nicht zu spät, die jetzt entstandenen Kuratorien einseitig besetzt sind. Es ist so, dass sie, Gott sei Dank, ich sage es noch mal, durch Vertreter der Wirtschaft mit besetzt sind, aber insgesamt einseitig. Wir sind der Auffassung, dass auch Arbeitnehmervertreter, die die Definition erfüllen, das heißt, etwas von Hochschule verstehen und persönlich natürlich nicht der jeweiligen Hochschule, die ein Kuratorium bildet, angehören, in dem einen oder anderen Kuratorium an den Hochschulen des Freistaats Thüringen eine Chance bekommen, vorgeschlagen zu werden. Diese Botschaft richtet sich nicht, wie hier im Antrag, an das zuständige Ministerium, sondern - auch dieses Podium möchten wir dazu nutzen - an die Rektoren und die Gremien, also den Senat, mit denen sie im Benehmen miteinander die Vorschläge einreichen. Bitte, meine Damen und Herren da draußen, die Sie an den Hochschulen die Verantwortung tragen, überdenken Sie noch einmal, ob Sie nicht den einen oder anderen Vorschlag als Ausgleich, als Korrektur für die Besetzung zukünftiger Kuratorien einreichen können.

Herr Abgeordneter...

Deswegen weise ich mit Entschiedenheit zurück - lassen Sie mich bitte, ich bin schon fast am Ende, dann gestatte ich selbstverständlich Fragen -, was hier als Verdächtigung eingebracht wird. Es ist gut, wie es ist, und es muss auch so bleiben. Die Vorschläge müssen aus den Hochschulen kommen. Es ist auch im Gesetz durchdacht und so gewollt, dass abschließend das zuständige Ministerium hier natürlich die Benennung vornimmt. Deswegen, sehr geehrte Frau Ministerin - sie ist im Augenblick für mich nicht sichtbar, aber sie war ja hier -, verstehen Sie unseren Antrag bitte so, wie er gemeint ist, als einen rechtzeitigen gut gemeinten Vorschlag, seinen Einfluss mit geltend zu machen, um im Entstehen begriffene Kuratorien ausgleichend im Interesse der gesellschaftlichen Öffentlichkeit zu besetzen. Danke.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Herr Abgeordneter Carius hat eine Anfrage an den Abgeordneten Dr. Botz.

Mit Ihrer Genehmigung gleich drei Anfragen in Folge.

Geben Sie mir Recht, Herr Dr. Botz, dass gerade im Hochschulgesetz geregelt ist, dass es Sache der Rektoren ist, die Kuratoriumsmitglieder - im Einvernehmen mit dem Senat natürlich - zu benennen?

Selbstverständlich. Im letzten Teil meines Beitrags habe ich noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das so ist und so bleiben soll, weil es gut geregelt ist. Deswegen richtet sich die heutige Botschaft nicht nur an das Ministerium - ich wiederhole mich -, sondern an die Hochschulen, ein Defizit abzubauen. Aber es ist nichts Dramatisches, das ist auch kein überragendes politisches Thema im Freistaat Thüringen, aber es ist wichtig, dass es angesprochen wird.

Aber geben Sie mir dann auch Recht, dass es der Ministerin schwer fallen dürfte, zu gewährleisten, dass in ausgewogener Weise wesentliche Bereiche der gesellschaftlichen Öffentlichkeit in den Kuratorien zu sitzen kommen, wenn es doch Sache der Rektoren ist, diese zu benennen?

Tut mir Leid, im zweiten Teil kann ich Ihnen nicht Recht geben, weil - und auch da muss ich mich wiederholen es ja Sinn macht und dieses Haus, dieser Gesetzgeber nicht umsonst festgehalten hat, dass abschließend eine Benennung erfolgt. Wenn das bitte - da wollen wir niemandem zu nahe treten - nicht nur ein formaler Stempel sein soll, sondern wirklich Sinn machen soll, dann ist es ein letztes mögliches Korrektiv, durch das zuständige Ministerium eventuell noch einmal zurückzufragen, haben sie auf Ausgewogenheit geachtet, was halten sie davon, was halten sie davon. Dieses Korrektiv hat der Gesetzgeber gewollt, insofern richtet sich unser Anliegen natürlich an die zuständige Ministerin. Gestatten Sie mir noch eine Anknüpfung, die ich in meinem Redetext insgesamt jetzt leider nicht gebracht habe. Wissen Sie was? Die Anregung von Ihnen, Herr Schwäblein, die ist doch berechtigt. Ich freue mich, dass Sie an der Stelle immer wieder mit Nachdruck darauf hinarbeiten. Internationale Besetzung in diesen Kuratorien ist sehr wichtig. Schauen Sie sich bitte einmal unseren Antrag an. Wenn wir hinter eine Passage dort einfach noch internationale gesellschaftliche Öffentlichkeit dransetzen würden, dann müssten Sie schon aus dieser Überzeugung selbstverständlich diesem Antrag zustimmen können.

(Zwischenruf aus der CDU-Fraktion: Dann würden wir einen Änderungsantrag machen.)

Herr Abgeordneter Carius, Sie verzichten auf die dritte Frage?

(Zuruf Abg. Carius, CDU: Ja, ich verzichte auf die dritte Frage.)

Dann hat sich Abgeordneter Schwäblein, CDU-Fraktion, zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, da mir natürlich Kritik am Präsidium fern steht, stelle ich einfach nur fest, dass ich jetzt ein zweites Mal das Wort nehmen muss, um auf den Antrag einzugehen, nachdem jetzt die Antragsteller gesprochen haben. Vorher habe ich mir Mühe gegeben, die verpasste Einbringung hier ein Stück nachzuholen, denn ich habe auch an die Öffentlichkeit, die sich hier im Plenarsaal befindet, und auch die Öffentlichkeit am Rundfunk gedacht und wollte schon deutlich machen, worum es eigentlich bei diesem Thema geht, bevor wir uns mit der Sache auseinander setzen, denn das ist gleichzeitig immer mit unsere Pflicht.

Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Botz, Ihr Antrag geht nicht in der Begründung, sondern im ursprünglichen Text über den Gesetzestext hinaus. Zum einen fordern Sie die Ministerin auf, dass sie zu gewährleisten hat, dass dies und jenes passiert, was unserer Ansicht nach massiv in die Hochschulautonomie eingreift und deshalb abzulehnen ist.

(Beifall bei der CDU)

Zum Zweiten interpretieren Sie in den § 82 hinein, dass dort stünde: "in ausgewogener Weise wesentliche gesellschaftliche Gruppen enthalten sind". Das werden Sie, wenn Sie noch einmal so freundlich sind und im Gesetz nachlesen, nicht finden. Von Ausgewogenheit steht dort kein Wort. Mit der Zahl "5 bis 10" ist ja den Hochschulen freigestellt, ob sie an der oberen oder an der unteren Grenze ihr Kuratorium besetzen. Bei der Zahl 5 können Sie sich schon vorstellen, dass gar nicht alle gesellschaftlichen Bereiche berücksichtigt werden können,

(Zwischenruf Abg. Dr. Botz, SPD: Aber bei 10 ist das so.)

es sei denn, Sie verlangen so etwas Ähnliches, was die alte Volkskammer gemacht hat, Hauptsache es waren ihre Leute dann am Ende, aber das war dann in Wirklichkeit auch keine Ausgewogenheit. Hier sollte es doch wirklich bei den Hochschulen bleiben. Wir wollen ihnen zunehmend mehr Selbständigkeit einräumen. Wir sind mit der Gesetzesnovelle damals in der großen Koalition wenigstens bis zu diesem Punkt gekommen, dafür sind wir dankbar. Aber wir lassen sie im Nachhinein nicht umdeuten, die Hochschulen haben die Freiheit, ihre Kuratorien