Protocol of the Session on October 12, 2000

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Immer langsam!)

bei der Erarbeitung der Verfassung haben wir uns damals bewusst für dieses Modell entschieden, das die Politikferne bei der Sammlung von Stimmen für ein Volksbegehren gewährt. Es gibt unterschiedliche Modelle. Wir haben dieses gewählt und jetzt kann man nicht die Rosinen aus allen Verfahren der Bundesrepublik zusammenlesen und dann sagen, das ist unser Optimum. Dort, wo man es in den Amtsstuben macht, ist die Zeit kürzer, sind auch teilweise die Quoren niedriger, aber auch die Amtsstuben nicht rund um die Uhr geöffnet, wie das derzeit auf den Plätzen hier durchaus üblich ist. Dadurch sind die Schwellen in Summe, zu Änderungen von Gesetz und der Verfassung zu kommen, etwa gleich hoch. Was Sie mit dem angeblichen Volksbegehren für mehr Demokratie wollen, ist ein komplettes Absenken aller Schwellen. Dabei bedenken Sie bitte, dass diese Verfassung per Volksentscheid angenommen wurde und damit am höchsten legitimiert ist, wie man es sich überhaupt vorstellen kann.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD:... Volks- entscheid?)

(Beifall bei der CDU)

Zu diesen Regelungen haben über 70 Prozent der Bevölkerung Ja gesagt, das sollten Sie sich einmal vergegenwärtigen. Deshalb halten wir nichts davon, nach so kurzer Zeit die Verfassung an einem entscheidenden Punkt schon wieder zu ändern. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit ist die Rednerliste abgearbeitet, auch die Redezeit erschöpft. Ich schließe den Tagesordnungspunkt, den zweiten Teil der Aktuellen Stunde und wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 2 für den heutigen Tag

Gesetz über die Aufhebung der Pädagogischen Hochschule Erfurt und zur Anpassung des Thüringer Hochschulgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/994 ERSTE BERATUNG

Ich frage: Wird Begründung durch den Einreicher gewünscht? Landesregierung? Ja, Frau Ministerin Prof. Dr. Schipanski.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, in seinen Empfehlungen zum Aufbau der Universität Erfurt vom Januar 1992 sowie vom Oktober 1995 hat der Wissenschaftsrat zur Übertragung der Aufgaben der Pädagogischen Hochschule Erfurt auf die Universität Erfurt Stellung genommen. Danach sollten zunächst die fachwissenschaftlichen Disziplinen der Pädagogischen Hochschule Erfurt im Wege einer Fach-zu-Fach-Integration den entsprechenden Fakultäten der Universität Erfurt zugeordnet werden. Für die Übertragung von Aufgaben der erziehungswissenschaftlichen Disziplinen sollte eine Erziehungswissenschaftliche Fakultät als selbständige Fakultät an der Universität Erfurt eingerichtet werden. Der Prozess der Aufgabenüberführung wurde in den vergangenen Jahren bereits durch kontinuierliche Abstimmungen zwischen der Universität Erfurt und der Pädagogischen Hochschule Erfurt konsequent vorbereitet. So haben die Universität Erfurt und die Pädagogische Hochschule Erfurt im Jahr 1997 eine Vereinbarung zur Bibliothekskooperation geschlossen; diese wurde später erweitert. Danach wurde die Bibliothek der Pädagogischen Hochschule Erfurt mit Wirkung vom 01.01.2000 ausgegliedert und in die Universität Erfurt eingegliedert. Das Rechenzentrum der Pädagogischen Hochschule wurde mit Jahresbeginn 1999 in die Universität Erfurt eingegliedert. Bis zur vollständigen Aufgabenübernahme sollten nach den Empfehlungen des Wissenschaftsrats für den Zeitraum des Nebeneinanderbestehens weitere geeignete Kooperationsvereinbarungen zwischen beiden Hochschulen getroffen werden. In diesem Sinne haben die Hochschulen im April 1999 eine Vereinbarung über die Kooperation im Verwaltungsbereich und zur Aufhebung der Pädagogischen Hochschule Erfurt geschlossen. Auf der Grundlage dieser Vereinbarung wurden die Verwaltungen beider Hochschulen zum 01.01.2000 in der Zentralverwaltung der Universität zusammengeführt. Der Kanzler der Universität Erfurt nimmt bis zum Abschluss der Aufgabenübernahme von der PH kommissarisch alle Aufgaben und Befugnisse des Kanzlers der Pädagogischen Hochschule Erfurt wahr. Auf der Grundlage der Empfehlung des Wissenschaftsrats wurde dann in meinem Haus ein Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufgaben der Pädagogischen Hochschule Erfurt auf die Universität erarbeitet und dem Thüringer Kabinett als Referentenentwurf eines Gesetzes über die Aufhebung der Pädagogischen Hochschule Erfurt und zur Anpassung des Thüringer Hochschulgesetzes vorgelegt. Neben der notwendigen Aufhebung der Pädagogischen Hochschule sind darin insbesondere die Übertragung der zurzeit noch von der Hochschule wahrgenommenen Aufgaben sowie die sich daraus ergebenden Folgeregelungen enthalten. Zur Wahrung der Rechte der derzeit an der Pädagogische Hochschule Erfurt Studierenden wurden entsprechende Regelungen in die Übergangs

bestimmungen aufgenommen. Die Aufhebung der Pädagogischen Hochschule Erfurt macht außerdem geringfügige Änderungen im Thüringer Hochschulgesetz notwendig.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, die im Rahmen der durch mein Ministerium veranlassten Anhörung und rechtsförmlichen Prüfung vorgebrachten redaktionellen oder inhaltlichen Änderungsvorschläge wurden bei der Überarbeitung des Referentenentwurfs berücksichtigt. Dabei wurden insbesondere Bedenken hinsichtlich der Wahrung der mitgliedschaftlichen Rechte der ehemaligen Angehörigen der aufgehobenen Pädagogischen Hochschule bis zur Neuwahl der Gremien an der Universität Erfurt geäußert. Diesen Einwänden wurde von unserer Seite Rechnung getragen, indem der Gründungssenat bis zur Durchführung der Neuwahl um die Dekane der Pädagogischen Hochschule ergänzt wird. Diese gehören damit für den genannten Übergangszeitraum als stimmberechtigte Mitglieder dem Gründungssenat der Universität Erfurt an. Von den zuständigen Personalvertretungen wurden zudem Bedenken vorgebracht, die nicht das Gesetzgebungsverfahren selbst, sondern die praktische Umsetzung des Personalübergangs von der Pädagogischen Hochschule Erfurt an die Universität Erfurt betreffen. Von der Universität wurde in Zusammenarbeit mit der PH inzwischen ein Strukturplan vorgelegt, der Grundlage ist für die im Gesetz geregelte Fach-zu-FachZuordnung des wissenschaftlichen Personals sowie der Zuordnung des übrigen Personals. Dieses gilt bis zum 01.01.2001. Da die Erstellung der künftigen Personalstruktur an der Universität Erfurt ein fortdauernder Prozess ist, wird mein Ministerium auch im weiteren Verlauf dafür Sorge tragen, dass die von den Personalvertretungen gegebenen Hinweise in geeigneten Maßnahmen von der Universität Erfurt außerhalb des Gesetzgebungsverfahrens umgesetzt werden.

(Beifall Abg. Groß, Abg. Carius, CDU)

Der Hauptpersonalrat beim Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie die örtlichen Personalräte haben mir gegenüber inzwischen ihre Zufriedenheit darüber ausgedrückt, dass ihre Bedenken im Referentenentwurf berücksichtigt werden konnten. Der bereits beschrittene Weg der Zusammenführung der PH mit der Universität soll mit dem vorgelegten Gesetzentwurf nunmehr sein erfolgreiches Ende finden. Die bisher gemachten Erfahrungen bei der Zusammenlegung der Verwaltungen beider Hochschulen lassen erwarten, dass eine Bündelung von Kräften stattfindet, die entscheidend ist für den weiteren Aufbau der Universität Erfurt. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zu dem vorgelegten Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CDU)

Damit kommen wir jetzt zur Aussprache. Ist es richtig aus der Mitte des Hauses, Herr Abgeordneter Schwäblein, war das eine Meldung? Ich habe nämlich heute früh mal eine

gesehen und finde sie jetzt hier nicht, aber es ist richtig, gut, also Abgeordneter Schwäblein.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir Abgeordneten bemühen uns ja, mindestens so flexibel zu sein wie das Präsidium. Deshalb macht es mir gar nichts aus, an das Pult zu kommen, ich tue es gern. Es geht um das Gesetz zur Eingliederung der Pädagogischen Hochschule in die Universität Erfurt. Dies sollte ursprünglich der Schlussstein zur Errichtung dieser Universität sein. Er ist es leider noch nicht. Und das darf an dem heutigen Tag auch mal erwähnt werden: Leider ist die Integration der Theologenausbildung hier in Erfurt in diese Universität noch nicht endgültig geglückt. Es gibt eine sehr gute Zusammenarbeit, aber der Rechtsakt ist noch nicht vollzogen. Das liegt, um das auch hier noch einmal der Öffentlichkeit zu sagen, nicht an Erfurt, sondern an Rom. Damit ist das, glaube ich, ausreichend beschrieben. Damit ist auch keine Kritik verbunden, das ist eine Feststellung. Es bleibt offensichtlich sehr schwierig. Es steht mir nicht an, diese Institution zu kritisieren, ich darf zumindest mein Bedauern ausdrücken, dass es noch nicht weiter gediehen ist.

Gleichwohl hat der restliche Aufbau der Universität bisher sehr gut funktioniert, so gut, dass es auch schon mal die eine oder andere Kritik aus dem Lande gibt, die aber wohl mehr von Sorge geprägt ist, dass da ein Konkurrent entstehen könnte. Ich kann diesen Eindruck nur bekräftigen und finde es gut so. Wettbewerb hilft immer, auch den Hochschulen und den Hochschulen hier im Lande. Die beiden Institutionen, Pädagogische Hochschule Erfurt und Universität Erfurt, sind schon seit Jahren auf einem guten Weg aufeinander zu und wir vollziehen mit unserem Gesetzgebungsverfahren die letzten Stiche in dieser Naht und deshalb bitte ich die Abgeordneten, unserem Antrag, dieses Gesetz an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu überweisen, zuzustimmen. Wenn alles gut läuft, könnten wir Anfang November das bereits im Ausschuss aufrufen und möglicherweise bereits noch im November in zweiter Lesung die nötigen juristischen Voraussetzungen schaffen, damit das, was eigentlich alle im Lande wollen, dann auch zu einem guten Ende kommt. Vielen herzlichen Dank.

Für die PDS-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Dr. Stangner zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich muss leider ein paar Ausführungen mehr machen als ich jetzt von meinem Abgeordnetenkollegen, Herrn Schwäblein, gehört habe. Vielleicht hängt das ja aber auch damit zusammen, dass er längere Parlamentserfahrung hat

als ich. Er hat auf den Gesetzentwurf, der zur Beratung vorliegt, hingewiesen. Ich möchte feststellen, dass hier in der Hauptsache ein Integrations- oder vielleicht soll man richtiger sagen, ein Aufhebungsprozess zu Ende gebracht werden soll, der im Dezember 1993 mit dem damals vom Thüringer Landtag beschlossenen Gesetz zur Errichtung der Universität Erfurt und zur Aufhebung der Medizinischen Hochschule Erfurt in Gang gesetzt und bislang immer als Integrationsprozess bezeichnet wurde.

Meine Damen und Herren, wie ist das mit der Notwendigkeit der Integration der Pädagogischen Hochschule Erfurt in die Universität Erfurt? Im Gesetzentwurf wird diese nur formal begründet. In Teil A, erster Absatz, wird auf das Gesetz zur Errichtung der Uni Erfurt, ich habe das eben schon einmal gesagt, vom 23. Dezember 1993 verwiesen. Eine inhaltliche Erforderlichkeit dieser Integration wird nicht erörtert. Und da, Frau Ministerin, genügt mir leider auch nicht der Verweis auf den Wissenschaftsrat und die dort gegebenen Empfehlungen. Auch in Ihrer Rede ansonsten konnte ich die inhaltliche Erforderlichkeit für die Integration nicht erkennen und damit wird der Grundsatz der Erforderlichkeit zumindest vernachlässigt. Warum also diese Integration? Zwei Fragen, die mich u.a. bewegen: Wird die Lehrerausbildung in Thüringen durch die Integration verbessert? Und eine zweite Frage: Gab es eine Evaluation, die die Integration begründet? Auf beide Fragen hätte ich gern eine Antwort, aber Herr Schwäblein hat ja schon die Überweisung an den Ausschuss vorgeschlagen, vielleicht finden wir sie dann dort. Als Gründe für die Zusammenführung der beiden Einrichtungen könnten aus unserer Sicht gelten:

a) Man will die PH nicht.

b) Die Uni Erfurt ist keine Universitas Literarum mit umfassendem Fächerspektrum, sondern eher eine Spezialhochschule und diesem Mangel könnte etwas abgeholfen werden.

c) Es geht um eine Verwaltungsrationalisierung - ein Kanzler, eine Verwaltung, eine Bibliothek usw., dies würde durch den Prozess der faktischen Integration bestätigt.

d) Es geht um hochschulpolitische und wissenschaftliche Synergieeffekte, auch das wäre ja denkbar. Aber auch dazu finde ich in der Gesetzesvorlage nichts.

Meine Damen und Herren, nach § 1 Abs. 3 Thüringer Hochschulgesetz erfolgt die Errichtung, die Zusammenlegung und die Aufhebung von Hochschulen des Landes durch Gesetz. Was heißt das "durch Gesetz"? Das heißt, dass durch ein formelles Gesetz die Integration geregelt werden muss und nicht im Rahmen der Autonomie der Hochschulen oder durch die von der Frau Ministerin angesprochenen Verordnungen oder Vereinbarungen. "Durch Gesetz" heißt aber auch "Parlamentsvorbehalt". Das heißt, die wesentlichen Entscheidungen der Zusammenlegung müssen nach politischer Willensbildung im Parlament

und nicht von der Regierung oder von Verwaltungsorganen getroffen werden. Die Schilderung des bisherigen Integrationsvorgangs in Abschnitt A des Gesetzentwurfs belegt die Verletzung dieses Parlamentsvorbehalts, denn - es wurde schon gesagt, da trafen Hochschulinstanzen der PH und der Universität Erfurt Vereinbarungen, ministeriell abgesegnet, zur Zusammenlegung, die dem Gesetz und dem Parlament eigentlich vorbehalten sind. Das sind, meine Damen und Herren, ernste Fehler der parlamentarischen Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit.

(Beifall bei der PDS)

Die angesprochenen Vereinbarungen hat die Ministerin bereits benannt. Ich erspare sie mir an dieser Stelle. Über manche oder - soll ich sagen - viele Entscheidungen sind die Abgeordneten bis heute nicht einmal informiert worden, so z.B. über das angesprochene und auch im Gesetzentwurf erwähnte Personalstrukturkonzept. Von der Personalstruktur hängt aber ganz wesentlich die Qualität von Lehre und Forschung ab. Das Parlament hat ein Recht darauf, darüber umfassend informiert zu werden.

(Beifall bei der PDS)

Parlamentsvorbehalt heißt politische Willensbildung im Parlament und das Treffen der wesentlichen Entscheidungen durch das Parlament - ich muss das wiederholen, weil es mir so wichtig ist. Es heißt eben nicht, das Parlament wird vor vollendete Tatsachen gestellt und außen vor gehalten.

Aber, meine Damen und Herren, nicht nur der Landtag wurde umgangen, auch die Demokratie an den Hochschulen wurde in einem bestimmten Maße nicht praktiziert. Nur bestimmte Gremien, Kollegialorgane der Hochschulen waren mit den Vereinbarungen befasst. Darüber hinaus wurden die Hochschulangehörigen in die Entscheidungen nicht in gebotener demokratischer Weise und Breite einbezogen. Ich bitte darum, hier auch nicht auf die Beteiligung der Personalvertretungen zu verweisen. Die Kenntnisse, die ich darüber habe, sind kritikwürdig genug und ich habe auch zumindest im Zusammenhang mit dem Referentenentwurf andere Informationen, als sie Frau Ministerin Schipanski eben vorgetragen hat. Aber im Rahmen einer Anhörung beispielsweise könnte man ja diese unterschiedlichen Kenntnisse auch aus dem Weg räumen.

Wie ist das nun mit der Garantie der Freiheit von Kunst und Wissenschaft vereinbar, wie man hier vorgegangen ist? Diese Garantie ist fester Grundrechtsbestandteil der Hochschulangehörigen. Individuelle Freiheitsrechte wurden offenbar verletzt. Aber was ganz gesichert ist, die Wissenschaftsfreiheit ist als Individualgrundrecht zu verbürgen. Wenn aber die Rahmenbedingungen und die institutionellen Voraussetzungen für Forschung und Lehre geändert werden sollen, wie das bei dieser Integration der Fall ist, wird niemand behaupten wollen, die Freiheit von Lehre und Forschung werde nicht berührt.

Meine Damen und Herren, meine Fraktion ist für eine Integration, die eine leistungsfähige Hochschule produziert, und - ich füge hinzu - für eine Integration, die auch in Erfurt eine qualitätsgerechte Lehrerbildung garantiert. Dazu sind aus unserer Sicht jedoch eine ganze Reihe von Fragen, auch struktureller und konzeptioneller Natur, noch zu klären. Da gibt es Struktureinheiten, über deren weitere Existenz öffentlich noch ein Schleier hängt. Fragen haben wir auch zur Struktur der Lehramtsstudiengänge an der Universität Erfurt sowie zu den entsprechenden Abschlüssen. Wir haben Fragen zu den Übergangsregelungen in Artikel 1 § 8 des Gesetzentwurfs und anderes mehr.

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Anfrage des Abgeordneten Carius?

Ja, bitte.

Bitte schön.

Vielen Dank. Frau Dr. Stangner, nach den vielen Fragen, die Sie aufgezählt haben, tut sich für mich auch eine auf. Die Freiheit von Forschung und Lehre war meines Erachtens vor allem in den 40 Jahren der letzten 50 Jahre sehr beeinträchtigt. Daher frage ich Sie: Meinen Sie einen Bericht über das jetzige Gesetz zu halten oder berichten Sie gerade über die ersten 40 Jahre dieser letzten 50 Jahre?

(Beifall bei der CDU)

Herr Carius, ich rede über einen Vorgang, den wir im Jahr 2000 zu behandeln haben. Sie können natürlich immer und immer wieder die letzten 40 oder 50 Jahre bemühen, aber das bleibt Ihnen unbenommen. Ich rede über die heutige Zeit. Ich nehme für mich das in Anspruch, was durch das Grundgesetz und die Verfassung des Landes Thüringen für uns verbürgt ist.

(Beifall bei der PDS)

Wir meinen - ich komme damit zum Ende -, dass am Gesetzentwurf viel nachzuarbeiten ist. Wir sind bereit, uns da einzubringen, deshalb plädieren auch wir für eine gründliche Ausschussberatung und schlagen dem Ausschuss vor, dass er eine Anhörung in Gang setzt. Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Es liegen keine weiteren Redemeldungen vor. Frau Abgeordnete Bechthum hat signalisiert einen Redebeitrag halten zu wollen. Da müsste aber jemand in Ihrer Fraktion einmal...

(Unruhe im Hause)

Für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Bechthum.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mir liegt doch am Herzen als noch Mitglied der Pädagogischen Hochschule hier ein paar Worte dazu zu sagen. Ich glaube, Frau Dr. Stangner, dass Sie hier doch nicht eingebunden waren in das, was in den letzten Jahren gelaufen ist.

(Beifall bei der CDU)

Ich habe hier wirklich ganz bewusst die Evaluierung dieser Pädagogischen Hochschule miterlebt.