Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Anfrage des Abgeordneten Döring wie folgt:
Die Zuständigkeit für die Bewilligung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, also ABM, liegt bei der Bundesanstalt für Arbeit. Diese wird auch die noch ausstehende Entscheidung, das betone ich, über den Widerspruch des Vereins gegen die Ablehnung seines Verlängerungsantrags treffen. Die Thüringer Landesregierung hat darauf keinen Einfluss. Wie das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur dem Verein mit Schreiben vom 10. Mai 2000 mitgeteilt hat, kann die Durchführung einer Strukturanpassungsmaßnahme beantragt werden.
Zu Ihrer 2. Frage: Eine Entscheidung zu einem Antrag auf Durchführung einer Strukturanpassungsmaßnahme kann erst nach Vorlage konkreter Unterlagen und nach einer fachlichen Begutachtung getroffen werden. Die fachliche Begutachtung erfolgt gemeinsam durch das Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und das Thüringer Kultusministerium. Dabei werden die vom Kabinett beschlossenen Qualitätskriterien zur Steuerung von Strukturanpassungsmaßnahmen Berücksichtigung finden.
Gibt es Nachfragen? Danke schön, Herr Staatssekretär. Die Frage ist damit beantwortet und wir kommen zur Frage in Drucksache 3/658. Frau Abgeordnete Wolf, bitte.
Im Februar 2000 gab Minister Pietzsch auf meine Mündliche Anfrage (Drucksache 3/315) hin Auskunft über die Besitzverhältnisse der Schlossanlage Wilhelmsthal. Danach beabsichtigte das Land die Liegenschaft zum 1. März
2000 in das Grundvermögen des Freistaats Thüringen, also an die Oberfinanzdirektion abzugeben, um sie anschließend zeitnah zum Verkauf anzubieten.
2. Gab es innerhalb dieser Ausschreibung Bedingungen, an welche die möglichen Käufer gebunden sind (Nut- zung, Zugänglichkeit, Umgestaltung der Anlage etc.)?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wolf beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 3: Nach § 63 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Landeshaushaltsordnung dürfen Vermögenswerte nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden. Dieser volle Wert ist grundsätzlich der höchstmöglich erzielbare Verkaufspreis.
Auf jeden Fall noch in diesem Jahr. Es müssen noch einige Beräumungsarbeiten auf der Liegenschaft vorge
Der bisherige Kaufinteressent, der jetzt schon vorliegt, hat aber nicht jetzt schon irgendwie sozusagen...
Es gibt bis jetzt keinerlei Verhandlungen mit dem Finanzministerium, weil wir grundsätzlich Liegenschaften über Ausschreibungen veräußern. Und wenn sich Dutzende Interessenten vorher melden, machen wir trotzdem eine Ausschreibung.
Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall, damit ist die Frage beantwortet und wir kommen zur Frage in Drucksache 3/670. Bitte, Frau Abgeordnete Bechthum.
Die Handschriftensammlung aus der Bibliothek des Amplonius Rating gehören zum international bedeutsamen Kulturgut. Der Verbleib in Erfurt ist durch den Stifter vorbestimmt. Über eine Übergabe aus der Sondersammlung der Wissenschaftlichen Allgemeinbibliothek der Stadt Erfurt an die Erfurter Universitätsbibliothek wird derzeit öffentlich diskutiert. Nach Zeitungsberichten protestieren Wissenschaftler aus ganz Deutschland gegen eine solche Übergabe, weil sie Schäden für den einzigartigen Bestand und verminderte Zugriffsmöglichkeiten für Forscher befürchten.
2. Mit welchen Landesmitteln (u.a. Zuschüsse für öffentli- che Bibliotheken, Haushalt Kapitel 15 50 Titel 685 73) wurde die Wissenschaftliche Allgemeinbibliothek Erfurt, insbesondere die Sondersammlung dieser Bibliothek, seit 1995 unterstützt?
3. Welche Einflussmöglichkeiten sieht die Landesregierung bei der Suche nach einer bestandssichernden und benutzerfreundlichen Regelung, die den Erwartungen der internationalen Fachwelt gerecht wird?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Anfrage der Abgeordneten Frau Bechthum im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Landesregierung hat großes Interesse am Wohl der historischen Büchersammlung der Stadt Erfurt. Dies umfasst sowohl die konservatorisch sachgerechte Betreuung und Aufbewahrung als auch die Nutzung. Allerdings obliegt die Entscheidung, ob und unter welchen Bedingungen die "Bibliotheca Amploniana" und ggf. weitere historische Buchbestände an die Universität Erfurt übergeben werden, allein der Stadt Erfurt. Eine Entscheidung des Erfurter Stadtrats hierzu ist noch nicht gefallen.
Zu Frage 2: Die Stadt- und Regionalbibliothek Erfurt hat seit 1995 1,1 Mio. DM Landesmittel für die Bestandsaktualisierung und rund 1,2 Mio. DM für Investitionen erhalten. Für die Sondersammlung wurde kein Förderantrag gestellt.
Zu Frage 3: Die Landesregierung wird im Laufe dieses Jahres den ersten Bauabschnitt des Neubaus der Universitätsbibliothek Erfurt in Betrieb nehmen. Er umfasst nahezu 10.000 m² Hauptnutzfläche und eine Stellfläche für über 900.000 Bände. Die Gesamtkosten betrugen 86 Mio. DM. Damit hat die Landesregierung die Voraussetzungen geschaffen, dass die Bestände der "Bibliotheca Amploniana" übernommen werden können. Ich konnte mich davon gestern noch persönlich überzeugen. Die Entscheidung allerdings über die Verlagerung trifft allein die Stadt Erfurt.
Herr Staatssekretär, können wir mit der Beantwortung der dritten Frage doch Ihre Haltung so interpretieren, dass Sie gerne die Amploniana in der Universitätsbibliothek sehen würden?
Frau Abgeordnete, ich glaube, meine persönliche Meinung dazu ist nicht besonders relevant. Ich habe auch aus der Sicht des Historikers, der ich ja nun mal auch bin, nur gestern mit Befriedigung feststellen können, dass die Universitätsbibliothek, der Neubau, hervorragende Voraussetzungen auch für die Unterbringung historisch wertvoller Bibliotheksbestände bietet. In die Zuständigkeiten der Stadt möchte ich unter keinen Umständen eingreifen. Ich weiß auch nicht, wie die Willensbildung da angelaufen ist.
Ich habe mir von dem Spezialisten Deutschlands, Herrn Kreienbrink, er ist bekannter Restaurator, ein persönliches Gutachten erstellen lassen. Es wäre todbringend, in eine Bibliothek mit Klimaanlage diese historischen Bestände zu überweisen. Können Sie eventuell hier, es wird finanziert auch vom Land, vielleicht noch ein Wort mit einlegen, dass diese Bibliothek unbedingt dort in diesen Räumlichkeiten verbleiben muss? Das ist ein Backsteinbau und dort ist Betonbau.
Frau Abgeordnete, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir dieses Gutachten oder diese Stellungnahme einmal zukommen ließen. Ich möchte jetzt nicht spekulativ über dieses Gutachten hier urteilen. Ich kann nur auf das verweisen, was ich eben gesagt habe und mit Verlaub, davon verstehe ich aus einem früheren Leben etwas, die Unterbringungsmöglichkeiten in der Bibliothek, im Neubau der Universitätsbibliothek sind hervorragend.
Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Die Frage ist damit beantwortet und wir kommen zur Frage in Drucksache 3/671. Herr Abgeordneter Gentzel, bitte.