Nach § 1 des Thüringer Katastergesetzes ist über sämtliche Liegenschaften des Landesgebietes ein Kataster zu führen, das Liegenschaftskataster. In § 12 dieses Gesetzes wird die aus dem genannten § 1 resultierende Gebäudeeinmessungspflicht lediglich konkretisiert und ergänzt. Maßgebend für die Einmessungspflicht ist nach Sinn und Zweck des Thüringer Katastergesetzes das Vorhandensein eines katastermäßig zu erfassenden Gebäudes. Der Wortlaut des § 12 Thüringer Katastergesetz bestimmt
lediglich den Zeitpunkt der Fälligkeit. Vor dem In-KraftTreten des Thüringer Katastergesetzes errichtete Gebäude sind also einmessungspflichtig, denn der maßgebende Bezug, nämlich das errichtete Gebäude ist nach wie vor vorhanden. Insoweit handelt es sich nicht um einen abgeschlossenen Sachverhalt, der nachträglich geregelt wird. Eine unzulässige Rückwirkung liegt daher nicht vor. Im Übrigen, wenn man sich die Baugenehmigung aus DDR-Zeiten anschaut, wird man auf der Rückseite sehr wohl die Einmessungspflicht von neu gebauten Gebäuden erkennen. Das wird heute in der Diskussion meist vergessen, dass auch vor der Wiedervereinigung schon eine Gebäudeeinmessungspflicht bestand.
Zu Frage 2 - der Erlass einer ersten Verordnung zur Änderung der Thüringer Kostenordnung für Leistungen der Katasterbehörden und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure: Dieser Erlass einer ersten Verordnung ist geplant. Dabei geht es im Wesentlichen um die Anpassung der Abrechnungsmodalitäten an praxisgerechtere Lösungen, mit der die praktische Handhabung und in bestimmten Fällen auch die Akzeptanz bei den betroffenen Leistungsempfängern verbessert werden soll. Dieser Entwurf ist schon schlussabgestimmt und er enthält u.a. Entlastungen im Bereich der Gebäudeeinmessung. Neben der Einführung eines neuen, niedrigeren Wertbereichs mit entsprechend niedrigeren Gebührensätzen ist auch eine Rabattierung der Gebühren vorgesehen, wenn zum Beispiel von mehreren Gebäudeeigentümern die Einmessung verschiedener Gebäude gemeinsam beantragt wird und die entsprechenden Arbeiten im räumlichen Zusammenhang gleichzeitig erledigt werden können.
Zu Frage 3 - wann ist mit dieser Novelle zu rechnen: Die Änderungsverordnung soll zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten.
Zu Frage 4 - inwieweit diese Novelle nun für laufende Verfahren oder für abgeschlossene Verfahren Anwendung findet - da gilt ganz klar: Für noch nicht abgeschlossene Verwaltungsverfahren gelten die für die Kostenpflichtigen günstigeren Kostensätze. Für schon abgeschlossene und bestandskräftig gewordene Verfahren ändert sich durch die neue Rechtslage ab 1. Juli nichts.
Ich habe keine Nachfrage. Die neue Gebührenordnung wird ja demnächst vorliegen. Ich würde vorschlagen, dass namens meiner Fraktion diese Frage an den Innenausschuss überwiesen wird. Dann bestünde die Möglichkeit, dass uns der Innenminister mit dieser neuen Gebührenordnung vertraut macht. Also ich stelle den Antrag namens meiner Fraktion zur Überweisung an den Innenausschuss.
Danke schön, Herr Minister Köckert. Das werden wir abstimmen. Wer für die Überweisung an den Innenausschuss stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Ja, das nötige Quorum ist erreicht. Wir beenden die Frage und kommen zu Frage in Drucksache 3/573. Frau Abgeordnete Klaubert, Sie haben das Wort.
Ich bin darüber informiert worden, dass die Zuarbeiten der Landesregierung zur Überarbeitung/Neufassung des Bundesverkehrswegeplans bis zum 31. März 2000 abgegeben werden mussten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Klaubert für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Die Fragen 1 und 2 werden in einem Zusammenhang beantwortet, Frau Abgeordnete. Die Landesregierung hat der Bundesregierung eine Stellungnahme zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans abgegeben. Diese Stellungnahme steht jedoch noch unter dem Vorbehalt der Befassung im Thüringer Kabinett. Da diese Kabinettsbefassung bisher noch nicht erfolgt ist, kann ich auch zu Einzelheiten der Anmeldung heute nicht Stellung nehmen.
Zu Ihrer 3. Frage: Die Frage 3 zielt ganz offensichtlich auf eine weitere Verunsicherung der Bevölkerung im Landkreis Altenburger Land. Vor diesem Hintergrund darf ich Ihnen abweichend von dem zu Frage 1 und 2 Gesagten ausführen, um möglichst vielen Spekulationen entgegenzutreten: Die B 93 wurde zwischen Gößnitz und Altenburg als durchgehender Neubau in drei Abschnitten, Ortsumfahrung Altenburg, Neubau Altenburg-Gößnitz und Ortsumfahrung Gößnitz, in der Thüringer Anmeldung berück
sichtigt. Es bleibt bei der Feststellung, dass die Bundesregierung am Zuge ist, im Altenburger Land die Verkehrsanbindung zu gewährleisten, die für die Weiterentwicklung des Landkreises auch und gerade aus der Sicht der Thüringer Landesregierung zwingend erforderlich ist. Ich verweise auch noch mal auf die gestrige Debatte, wo in der Fragestunde eine ähnliche Anfrage durch den Abgeordneten Lippmann gestellt wurde.
Zur Zeitleiste frage ich nach: Wann ist denn diese Stellungnahme abgegeben worden und wann ist die voraussichtliche Kabinettsbefassung, die diese Stellungnahme dann absegnet?
Die Stellungnahme - habe ich vorhin gesagt - steht unter dem Vorbehalt des Thüringer Kabinetts. Das Kabinett wird sich zügig mit dieser Problematik beschäftigen und das wird wohl - davon gehe ich aus - sehr schnell auf die Tagesordnung kommen, so dass wir dann diese Stellungnahme gegenüber dem Bund abgeben können. Ich habe auch heute Morgen schon gesagt, dass wir gerade bei den Verkehrsprojekten Deutsche Einheit sehr sensibel sind und dass wir viele Projekte, die wir hier haben, dann auch gegenüber dem Bundesministerium sehr eindringlich einfordern.
Herr Staatssekretär, Sie hatten gesagt, bis zum 31.03. haben Sie eine Stellungnahme abgegeben. Es besteht aber die Pflicht, bis zum 31.03. Anmeldungen beim Bundesverkehrsministerium vorzulegen. Das haben bis auf zwei Länder, darunter wir, alle getan. Ich hätte gern einmal die Gründe gewusst, warum die Thüringer Landesregierung nicht in der Lage war, bis zum 31.03., also fristgerecht, die Anmeldung zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans vorzunehmen und eine Stellungnahme erstmal durchs Kabinett laufen zu lassen.
Herr Abgeordneter Lippmann, ich habe den 31.03. nicht genannt - dieser Termin stammt nicht von mir, der stammt jetzt von Ihnen. Ich habe heute hier in Bezug auf die Mündliche Anfrage nicht den 31.03. genannt, den bringen Sie ins Spiel. Ich sage noch mal, wir werden uns da
mit zügig beschäftigen. Es wird demnächst auf die Tagesordnung kommen und danach werden wir unsere Stellungnahme gegenüber dem Bund einreichen.
Frau Präsidentin, die PDS-Fraktion beantragt die Überweisung dieser Anfrage an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik.
Das werden wir auch abstimmen. Wer für die Überweisung der Mündlichen Anfrage an den Wirtschaftsausschuss votieren will, den bitte ich um das Handzeichen. Das nötige Quorum ist erreicht, damit ist sie überwiesen. Wir beenden die Frage. Frau Abgeordnete Tasch stellt die nächste Frage in Drucksache 3/575.
1. Welche Schwerpunkte setzt die Landesregierung beim Schutz in ihrem Bestand bedrohter Tierarten und welchen Stellenwert hat dabei der Fledermausschutz?
3. Welche Aufgabe hat die Koordinationsstelle für Fledermausschutz in Thüringen und ist daran gedacht, diese Einrichtung langfristig zu erhalten?
4. Der Presse ist zu entnehmen, dass ein großes Fledermausquartier in der Gemeinde Marth im Landkreis Eichsfeld akut bedroht ist. Welche Möglichkeiten zur Sicherung dieses Vorkommens sieht die Landesregierung?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Tasch beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: In der Aufstellung eines Arten- und Biotopschutzprogramms gemäß § 29 Abs. 2 Thüringer Naturschutzgesetz hat die Landesregierung den Schutz der biologischen Vielfalt zu einem naturschutzpolitischen Schwerpunktthema gemacht. Bei dessen Umsetzung sind Maßnahmen zum Fledermausschutz vordringlich. Dieser besondere Stellenwert von Schutzmaßnahmen für Fledermäuse ergibt sich aus ihrer Bedrohung. Diese hat zu dem gegebenen gesetzlichen Schutzstatus geführt. Das Bundesnaturschutzgesetz stellt alle Fledermausarten unter strengen Schutz. Dies entspricht auch der Verpflichtung aus der FFH-Richtlinie, wonach alle Fledermausarten EUweit streng zu schützen sind. In der Bundesrepublik Deutschland ist das internationale Abkommen zum Schutz der Fledermäuse in Europa am 17.01.1994 durch Gesetz in Kraft getreten. Es überträgt den Mitgliedstaaten Verpflichtungen zum Schutz und Erhaltung von Fledermäusen. Von 23 in Deutschland heimischen Fledermausarten sind 18 Arten in Thüringen sicher nachgewiesen. Alle Arten sind jedoch in ihrem Bestand gefährdet. In den roten Listen Thüringens sind sie den Gefährdungskategorien "gefährdet", "stark gefährdet" oder "vom Aussterben bedroht" zugeordnet. Weil Fledermäuse häufig mit dem Menschen unter einem Dach leben - in Fassadenverkleidungen, hinter Fensterläden oder in Mauerspalten - sind sie von Umbau- und Sanierungsmaßnahmen ganz besonders betroffen.
Zu Frage 2: Zur Verbesserung der Situation der Fledermäuse in Thüringen wurden folgende Maßnahmen ergriffen:
Es wurde eine Koordinationsstelle für Fledermausschutz in Thüringen eingerichtet und die Aktion "fledermausfreundlich" gestartet.
Im Mai 1999 hat das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt die Aktion "fledermausfreundlich" gestartet. Ziel dieser Aktion ist es, möglichst alle mit Baumaßnahmen befassten Behörden, Büros, Gesellschaften, aber auch die Thüringer Bürgerinnen und Bürger darüber zu informieren, wie durch einfache Maßnahmen bei der Gebäudesanierung, bei Renovierung oder Neubau bestehende oder potentielle Quartiere für Fledermäuse erhalten und neue Angebote geschaffen werden können, um dieser stark bedrohten Tiergruppe auch in Zukunft das Überleben zu ermöglichen. Die Aktion hat große Resonanz gefunden. Insgesamt wurden bisher über 150 Urkunden und Plaketten an zahlreiche Behörden, Firmen, Gesellschaften und Bürger für die Durchführung fledermausfreundlicher Maßnahmen verliehen. Damit ist der Schutz dieser gefährdeten Tiergruppe stärker in das Bewusstsein breiter Bevölkerungskreise gebracht worden. Die Aktion, die der Freistaat Thüringen jährlich mit wenigen tausend Mark für die Bereitstellung von Broschüren und Plaketten unterstützt, hat sich
zu einem Selbstläufer entwickelt. Aufgrund des großen Erfolgs der Aktion in Thüringen planen inzwischen andere Bundesländer analoge Aktionen durchzuführen.
Zu Frage 3: Die Koordinationsstelle für Fledermausschutz ist dem Staatlichen Umweltamt Erfurt angegliedert und hat vor allem die Aufgabe, Bürger, Kommunen und Verwaltung in Fragen des Fledermausschutzes zu beraten und mit ihnen zusammen Maßnahmen des Fledermausschutzes umzusetzen. Gleichzeitig organisiert die Koordinationsstelle die Verbindung mit ehrenamtlichen Fledermausschützern, die laufende landesweite Betreuung und Überwachung der vorhandenen Fledermausquartiere. Die Koordinationsstelle für Fledermausschutz ist damit ein wesentlicher und nicht verzichtbarer Beitrag für den Fledermausschutz in Thüringen geworden. Ihr Erhalt ist beabsichtigt; die weitere Absicherung der Koordinationsstelle im Rahmen einer SAM wird angestrebt.
Zu Frage 4: Bei dem Fledermausquartier in der Gemeinde Marth handelt es sich um eine Wochenstube des großen Mausohrs, die sich auf dem oberen Dachboden eines an der B 80 einzeln stehenden, mehrstöckigen Wohngebäudes, der so genannten Wiesenmühle, befindet. Das Gebäude war bis 1993 regulär, danach zeitweise illegal bewohnt und ist in desolatem Zustand. Das Quartier wird nachweislich seit 1930 von Fledermäusen genutzt. Die Bestandsentwicklung wird seit 1987 dokumentiert. Danach ist die Wiesenmühle mit derzeit ca. 500 Tieren eine der größten von etwa 100 so genannten Wochenstuben in Thüringen. Die Art ist ansonsten landesweit verbreitet mit Schwerpunkten im Eichsfeld, im Saale-Holzland-Kreis, im Kyffhäuserkreis und im Kreis Schmalkalden-Meiningen. Das Quartier in der Wiesenmühle nimmt als Trittstein im schmalen Nord/Süd-Verbreitungskorridor eine Schlüsselposition ein und besitzt daher regionale und überregionale Bedeutung. Das Quartier ist in das Thüringer Monitoringprojekt aufgenommen worden und kommt auch auf die Auswahlliste für das bundesweit geplante Mausohrmonitoring. Es ist deshalb der Gemeinde Marth als Verdienst anzurechnen, dass sie aufgrund der besonderen Bedeutung für dieses Quartier einen Vertrag rückgängig gemacht hat, der den Verkauf des Grundstücks vorsah. Bei der Suche nach Lösungen zur langfristigen Erhaltung des Quartiers bedarf die Gemeinde nun der Unterstützung durch den Landkreis und den Freistaat. Die bisher nicht geklärte Frage der finanziellen Absicherung wird dabei im Mittelpunkt stehen. Eine Lösung, welche das Quartier langfristig sichert, sollte nicht zuletzt auch gesucht werden, weil ein Abriss unweigerlich zu schwierigen Rechtsfolgen führen würde.
Herzlichen Dank, Herr Minister, für Ihre Ausführungen. Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht, dann ist die Mündliche Anfrage damit beantwortet. Wir kommen zur Fra
Der Wirtschaftsminister sandte mit Schreiben vom 20. März 2000 der Fraktion der PDS das "Eckpunktepapier" für das Programm "50 PLUS" zu. Im Anschreiben ist formuliert, das Programm werde "laufend fortentwickelt".