Protocol of the Session on May 17, 2000

(Heiterkeit im Hause)

Das soll auch Ihnen schon passiert sein.

Meine Damen und Herren, bezeichnend für Qualität und Ablauf dieses Gesetzes ist ja, dass die erste Fassung dem Ministerpräsidenten so um die Ohren geknallt worden ist, dass man es in ganz Thüringen gehört hat.

Zu der Erfolgsbilanz, die Sie aufgeführt haben, möchte ich auch noch einige Punkte aufführen. Sie haben den Namen und die Person Benner verbrannt. Sie haben Ihre eigene Petitionssprecherin aus dem Amt getrieben und Sie haben, wie Herr Dewes das gesagt hat, das Parlament diskreditiert, weil Sie parlamentarische Spielregeln gebrochen haben.

(Beifall bei der SPD)

Das Schlimmste aber ist...

(Zwischenruf Dr. Vogel, Ministerpräsident)

Herr Ministerpräsident, dann bleiben Sie doch einmal die ganze Debatte hier im Haus und verschwinden Sie nicht immer rüber, dann merken Sie in den Lücken, wo Sie nicht da sind...

(Zwischenruf Dr. Vogel, Ministerpräsident)

Ja, das kann ich nachvollziehen, weil ich das auch immer sage, Herr Ministerpräsident. Da kann ich dann nachvollziehen, wie die Wahrheit wirklich ist.

(Heiterkeit bei der SPD)

Das Schlimmste aber ist und bleibt, dass Sie den Bürgerbeauftragten für Thüringen in seinem Amt bereits diskreditiert haben. Das, was heute hier herauskommen kann, ist maximal ein Bürgerbeauftragter der CDU in Thüringen. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Ich muss sagen, Sie machen es zum Teil sehr schwer, dem Ganzen zu folgen, und für die tierischen Vergleiche, die Sie gebracht haben, ermahne ich Sie ausdrücklich, mit der Aufforderung, sich nicht im Weiteren mit solchen Vergleichen zu befassen.

Es liegen nun aus der Mitte des Hauses und seitens der Landesregierung keine weiteren Redemeldungen vor. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Zunächst ein Geschäftsordnungsantrag und hier ist offensichtlich, wie vorhin angedeutet, namentliche Abstimmung angezeigt worden. Ich würde in der Reihenfolge der Wortmeldungen beginnen. Herr Abgeordneter Dr. Pidde, bitte.

Für die beiden Änderungsanträge der SPD-Fraktion beantrage ich jeweils namentliche Abstimmung.

Herr Abgeordneter Stauch, bitte.

Ich beantrage generell für alle Abstimmungen namentliche Abstimmung.

Ich frage noch einmal zurück: Auch für alle Einzelabstimmungen und dann die Schlussabstimmung auch? Damit beginnen wir die Abstimmung. Sie wissen ja noch gar nicht, worüber wir der Reihe nach abstimmen.

Wir beginnen mit dem Änderungsantrag der Fraktion der PDS in der Drucksache 3/668.

Hatte jeder die Möglichkeit seine Stimmkarte abzugeben? Das ist offensichtlich so, dann kann ausgezählt werden. Ich gebe das Abstimmergebnis bekannt. Abgegeben wurden 80 Stimmen. Mit Ja stimmten 17, mit Nein 48, es haben sich 15 enthalten (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1). Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 3/676 auf.

Hatte jeder die Möglichkeit seine Stimmkarte abzugeben? Das ist offensichtlich der Fall. Es kann ausgezählt werden. Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über die Drucksache 3/676 bekannt: Es wurden 80 Stimmen abgegeben, 32 gaben ein positives Votum ab, stimmten mit Ja, 47 Neinstimmen und es gab 1 Enthaltung (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2). Da

mit ist dieser Änderungsantrag auch abgelehnt.

Ich rufe als nächsten den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 3/675 auf und bitte um die Abstimmung.

Hatte jeder die Gelegenheit seine Stimmkarte abzugeben? Das ist offensichtlich geschehen. Ich bitte um das Auszählen. Ich gebe das Ergebnis dieser Abstimmung bekannt: Es wurden 77 Stimmen abgegeben, mit Ja haben 16 gestimmt, es gab 61 Neinstimmen, damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage 3).

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses in Drucksache 3/660 und ich eröffne diese Abstimmung. Hatte jeder die Gelegenheit seine Stimmkarte abzugeben?

(Zuruf Abg. Kretschmer, SPD: Nein!)

Nein. Hatte jetzt jeder die Gelegenheit? Das scheint der Fall zu sein, ich bitte um das Auszählen.

Die namentliche Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ist mit folgendem Ergebnis zu Ende gegangen: Es wurden 79 Stimmen abgegeben, 47 stimmten mit Ja, 31 simmten mit Nein, es gab 1 Enthaltung (namentliche Abstimmung siehe Anlage 4).

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Wer war das?)

Wir kommen nun nach diesem Abstimmungsprocedere zur Schlussabstimmung, die wir nicht mehr namentlich durchführen. Die Schlussabstimmung erfolgt durch Erheben von den Plätzen. Wer der gesamten Vorlage zustimmt, dem Gesetz zustimmt in der jetzigen Fassung, den bitte ich jetzt um das Erheben von den Plätzen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Danke schön. Mit einer Mehrheit von Jastimmen, etlichen Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung ist das Gesetz damit angenommen.

(Beifall bei der CDU)

Bevor wir zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 8 kommen, weise ich Sie nur darauf hin, dass wir das heute Morgen beschlossen haben. Wir nehmen ganz schnell in der Zwischenzeit einen Wechsel im Präsidium vor.

Meine Damen und Herren, aufgerufen ist der Tagesordnungspunkt 8

Thüringer Koordinierungsstelle Naturwissenschaft und Technik für Schülerinnen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/574

Frau Abgeordnete Tasch wird diesen Antrag begründen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Thüringer Koordinierungsstelle Naturwissenschaften und Technik für Schülerinnen wurde 1997 initiiert durch die Gleichstellungsbeauftragten der Thüringer Hochschulen und den Gleichstellungsausschuss des Landtags und bei der TU Ilmenau als Beratungsprojekt eingerichtet. Bis Ende 2000 wird dieses Beratungsprojekt aus Mitteln des Hochschulsonderprogramms III gefördert. Aufgabe der Koordinierungsstelle ist es, Mädchen und junge Frauen verstärkt zu informieren und zur Auseinandersetzung mit Naturwissenschaft und Technik zu motivieren, für Schülerinnen Möglichkeiten zu schaffen, sich ausführlich und praxisnah zu informieren, wie es sein könnte, als Ingenieurin, Technikerin oder Wissenschaftlerin zu arbeiten. Das Projekt setzt an der Schnittstelle zwischen Schule und Hochschule an und wendet sich in erster Linie an Schülerinnen der gymnasialen Oberstufe, an weibliche Auszubildende, die vor der Wahl ihrer Leistungskurse bzw. vor der Studienwahl stehen. Gleichermaßen werden Eltern und Lehrkräfte angesprochen.

Frau Abgeordnete, einen Moment bitte. Bitte, es wird ja nicht mehr lange dauern, dann werden wir für heute diese Sitzung abschließen. Ich denke doch, dass Sie für diese kurze Zeit, die noch vor uns liegt, der Rednerin ein bisschen mehr Aufmerksamkeit widmen können.

Die Koordinierungsstelle arbeitet im Rahmen eines Koordinierungsvertrags mit acht Hochschulen und deren Studienberatung eng zusammen. Wichtige Partner im Kultusbereich ist das Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung sowie die Berufsberatung beim Arbeitsamt. Den Mitarbeiterinnen der Koordinierungsstelle ist es durch vielfältige Aktivitäten gelungen, das Interesse von Mädchen und jungen Frauen für ein technisches, naturwissenschaftliches und ingenieurwissenschaftliches Studium zu wecken. Die erfolgreiche und zukunftsweisende Arbeit der Koordinierungsstelle muss über das Jahr 2000 fortgeführt werden. Die CDU-Fraktion bittet deshalb um Zustimmung zu ihrem Antrag.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Tasch. Ich eröffne die Aussprache. Zu Wort hat sich die Abgeordnete Bechthum gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist wieder fast die gleiche Zeit wie im letzten Plenum, dass wir über ein Thema, was Frauen betrifft, sprechen; leider um diese Zeit, wo im Grunde kaum jemand zuhört. Das ist besonders bedauerlich. Aber in Verbindung mit dem Antrag der CDU möchte ich noch einige Informationen zur Geschichte diese Projekts an Sie als Abgeordnete vermitteln, damit Sie die Bedeutung dieses wirklich einzigartigen Projekts in der Bundesrepublik Deutschland nachvollziehen können und sich dann auch aktiv dafür einsetzen.

Das Vorhaben Thüringer Koordinierungsstelle Naturwissenschaften und Technik für Schülerinnen - Frau Tasch hat es eben schon erwähnt - wurde 1996 von den Gleichstellungsbeauftragten der Thüringer Hochschulen und dem Gleichstellungausschuss des Landtags initiiert. Das ist schon einzigartig. Der Thüringer Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Herr Dr. Schuchardt, bestätigte im Mai 1997 die Förderung dieses Projekts im Rahmen des Hochschulsonderprogramms III. Der Sitz der Thüringer Koordinierungsstelle ist die TU Ilmenau.

Einige Angaben zu diesem Projekt: Die Laufzeit ist von 1997 bis 2000. Aufgabe ist die Kooperation mit Thüringer Hochschulen. Zielgruppe: Schülerinnen der gymnasialen Oberstufe, deren Eltern und Lehrkräfte. Ziel: Auf- und Ausbau eines thüringenweit wirkenden Netzes verschiedener Veranstaltungen und Maßnahmen zur zielgerichteten Förderung interessierter Schülerinnen und Motivation für ein Studium der Natur- und Ingenieurwissenschaften. Zur Ausgangssituation: Abiturientinnen wählen trotz formal gleicher Zugangsmöglichkeiten deutlich weniger natur- oder ingenieurwissenschaftliche Studienfächer als ihre Mitschüler. Zum Beispiel waren im Wintersemester 97/98 nur 26,55 Prozent der Studienanfänger an der TU Ilmenau Mädchen/junge Frauen. Betrachtet man die rein technischen Fächer verringert sich dieser Anteil auf etwa 10 Prozent. Ähnlich sieht die Situation in ganz Thüringen aus. In den Ingenieurwissenschaften waren Studentinnen mit insgesamt 24,8 Prozent am schwächsten verteten. Schülerinnen- und Schülerbefragungen im Rahmen des Projekts der Koordinierungsstelle 1997 ergaben: Die entscheidende Informationsquelle zur Berufs- und Studienorientierung für die Thüringer Gymnasiastinnen und Gymnasiasten ist die Berufsberatung beim Arbeitsamt. Die öffentlichen Medien, Presse, Fernsehen, Bücher, stehen an zweiter Stelle und vor dem Einfluss der Eltern auf die Berufsorientierung

liegt noch der von Freunden. Einen nur geringen informellen Beitrag zur Berufswahl und Studienwahl leisten aus Sicht der Schülerinnen und Schüler die Lehrkräfte der Gymnasien. Das ist eigentlich bedenklich. Es gibt genügend Gründe, dass Schülerinnen ebenso wie ihre Mitschüler ein naturwissenschaftliches oder technisches Studium aufnehmen sollten, z.B. dass Ingenieure und noch zu wenige Ingenieurinnen mit ihren Entwicklungen entscheidende Eckpunkte für die Arbeitsplätze der Zukunft setzen, dass Frauen bei der Gestaltung entscheidender Lebensbereiche dieser Gesellschaft, bei der Gestaltung der Technik, bei deren Anwendung ihre Interessen und Sichtweisen einbringen sollten. Das Projekt Koordinierungsstelle Naturwissenschaften und Technik für Schülerinnen wurde von Beginn seiner Konzipierung an von der SPD intensiv unterstützt und ab Projektbeschreibung und Einreichung zur Bewilligung vom Gleichstellungsausschuss begleitet. Von 1997 an erfolgten Gespräche, wurde ein Informationsaustausch mit der Leiterin der Koordinierungsstelle geführt. Ab 1998 fanden Anhörungen zum jeweiligen Stand ihrer Arbeit statt. Die Bedeutung der Koordinierungsstelle, ihr Stellenwert nahm von Jahr zu Jahr zu und in den unterschiedlichsten Konferenzen berichtete die Leiterin, Frau Zerbe, über die Aufgaben, die Arbeit, den Stand, die Entwicklung, so z.B. auch vor zwei Jahren zur ersten Thüringer Frauenmesse "Frauen und Wirtschaft". Bereits zum Abschluss des zweiten Jahres ihres Bestehens in der Anhörung vor dem Gleichstellungsausschuss mit den Mitgliedern der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen wurde deutlich, wie wichtig das Weiterbestehen dieses einzigartigen Projekts zur Förderung von Mädchen und jungen Frauen in Naturwissenschaften, Technik und Informatik besteht. Das Projekt ist inzwischen bundesweit bekannt und wird auch bundesweit genutzt. Die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten der Thüringer Hochschulen befasste sich im Oktober 1999 mit der Thematik Koordinierungsstelle, ihrer Zukunft und sie schickte am 16. November 1999 eine Situationsbeschreibung und ihren Beschluss an den Thüringer Landtag. Ich zitiere, Frau Präsidentin: "Die Aufgabe, welche die Koordinierungsstelle wahrnimmt, unter den Aspekten der Chancengleichheit, gerade Schülerinnen für Naturwissenschaften und Technik zu begeistern, ist eine übergeordnete Aufgabe, die nicht von einzelnen Hochschulen, sondern von einer Zentralstelle koordiniert werden sollte und einer Landesfinanzierung bedarf."

Meine Damen und Herren, aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs beantragte meine Fraktion eine Anhörung der Projektleiterin der Koordinierungsstelle, Frau Zerbe, vor dem Gleichstellungsausschuss, die am 7. April 2000 stattfand. Zusammenfassend wurde von Frau Zerbe, der Leiterin, dargelegt - ich zitiere, Frau Präsidentin:

"1. Durch die bisherige breite und intensive Arbeit sind wir an einem Punkt angekommen, wo die von uns angestrebte Sensibilisierung zu wirken beginnt.

2. Der Bedarf an Veranstaltungen und Informationen speziell für Schülerinnen ist gegeben. Mit den vorliegenden Angeboten kann die Koordinierungsstelle einen wichtigen Beitrag in den Bereichen praxisnaher Zugang zu Naturwissenschaften und Technik, Berufs- und Studienorientierung leisten.

Und 3. Für die Bewältigung der Aufgabe Berufsorientierung und Lebensgestaltung vor dem Hintergrund 'Frauen in die Technik' ist die Vernetzung von Schule, Hochschule und Arbeitswelt notwendig. Die geplante Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft Schule, Wirtschaft und der Aufbau eines Mentorinnennetzes bieten hier gute Ansatzpunkte."

Meine Damen und Herren, die Mitarbeiterinnen der Koordinierungsstelle warten nicht unnötig auf Beschlüsse, sondern sie sind selbst aktiv. Sie suchen nach Möglichkeiten, wie sich die einzelnen Maßnahmen der Koordinierungsstelle auch ab 2001 finanzieren lassen. Dabei nahmen sie den Kontakt zu den verschiedensten Institutionen auf, z.B. zu den für sie wichtigsten Ministerien, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, dem Kultusministerium, die bestehen sowieso schon, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur, zur Frauenbeauftragten des Landes Thüringen, Frau Dr. Bauer, und auch zu dem Beratungsbüro des Europäischen Sozialfonds in Erfurt. Sie suchten den Kontakt mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, dem Referat Frauen; das Gespräch im Bundesministerium hat bereits stattgefunden. Danach kann die Anteilsfinanzierung durch das Bundesministerium im Rahmen der Schwerpunktförderung "Frauen in der Informationsgesellschaft" erfolgen. Eine Landes-Kofinanzierung ist aber unerlässlich. Das ist auch der Knackpunkt. Das Thema "Ingenieur- und Ingenieurinnennachwuchs" ist mittlerweile zur Chefsache in der Bundesrepublik und auch auf EU-Ebene unter den Begriffen "Gender Mainstreaming" und "Chancengleichheit" erklärt worden. Sie sehen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, hier sind aktive Frauen bemüht, eine tatsächliche Chancengleichheit für Mädchen und Jungen an den Thüringer Hochschulen zu fordern, in kontinuierlicher Arbeit.