Ich halte weiterhin fest, dass ich, wenn ich dagegen klagen würde, dass man mich als Faschistin bezeichnen würde, ein anderes Urteil vom Gericht kassieren würde.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wahrscheinlich werden Sie das nicht wissen, aber es gibt in Deutschland ein Gerichtsurteil unseres höchsten Gerichts, des Verfassungsgerichts, das erlaubt, dass man alle Soldaten in Deutschland als Mörder bezeichnen darf
weil die Meinungsfreiheit in Deutschland geschützt ist. Das bedeutet, dass in dem Gerichtsurteil, das Sie immer heranziehen, um uns in der politischen Auseinandersetzung zu diffamieren, kein einziges Wort dazu gesagt wird, wie die inhaltliche Seite zu beurteilen ist, sondern dass es einzig und allein um den Schutz der Meinungsfreiheit geht. Was Sie machen, ist, die Leute zu belügen. - Vielen Dank.
Herr Farle, ich habe vorhin Ihren Zwischenruf, als ich das Zitat von Herrn Höcke gebracht habe, gehört. Sie haben sinngemäß zwischengerufen, das sei eine Lüge. Wir können auch an dieser Stelle gern, ähnlich wie bei den Äußerungen von Herrn Tillschneider zum Thema Judentum, wieder Videosequenzen zur Verfügung stellen, in denen Sie sehen können, dass die getätigte Äußerung von mir auch belegbar ist.
Ich nehme weiterhin zur Kenntnis, dass Sie gerne Urteile des Bundesverfassungsgerichts - genau das war es nämlich, in denen es übrigens um ein Tucholsky-Zitat ging - zur Hand nehmen, wenn es in Ihre Vorstellung passt, während Sie aber an anderen Stellen an diesen höchstrichterlichen Urteilen kein Interesse haben. Auch das nehme ich zur Kenntnis. - Vielen Dank.
Kennen Sie auch die inhaltliche Begründung des Verwaltungsgerichts Meiningen, das darüber geurteilt hat, dass der AfD-Abgeordnete Björn Höcke nicht nur deshalb als Faschist bezeichnet werden darf, weil das zur Meinungsfreiheit gehört, sondern dass das Verwaltungsgericht Meiningen ausdrücklich gesagt hat, dass diese Bezeichnung für Herrn Höcke inhaltlich wohl begründet ist?
Kennen Sie ebenfalls das Urteil des Verwaltungsgerichts - jetzt kann ich die Stadt nicht ganz sicher nennen, aber es war wohl Hamburg -, das einem AfD-Funktionär aus Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich untersagt hat, die Fraktionsvorsitzende der LINKEN in Mecklenburg-Vorpommern, Frau Simone Oldenburg, eine Faschistin zu nennen, weil es bei ihr keinerlei inhaltliche Anhaltspunkte dafür gegeben hat und somit die Bezeichnung „Faschist“ nicht einfach Ausdruck einer Meinungsfreiheit ist, sondern nur dann akzeptiert ist, wenn es, wie bei Herrn Höcke, inhaltliche Gründe dafür gibt?
Herr Kollege Gallert, ich kenne das, aber vielleicht können Sie die Unterlagen auch noch einmal den anderen Abgeordneten im Hohen Hause zur Verfügung stellen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Dr. Pähle, da Sie ja immer großen Wert auf Gerichtsurteile legen: Ihre Kollegin, Frau Sawsan Chebli, wurde gestern „islamische Sprechpuppe“ genannt, und das Amtsgericht hat das bestätigt. Ist Frau Chebli denn auch für Sie eine islamische Sprechpuppe?
Ist Frau Künast auch für Sie Sondermüll oder unterscheiden Sie bei Menschen, wenn es um Gerichtsurteile dieser Art geht?
Ich weiß, dass sie in einem anderen Gerichtsprozess auch schon gewonnen hat. Von der Warte her sind manche Urteile tatsächlich auch noch nicht das Ende einer Auseinandersetzung.
Das, was gerade der Kollege Gallert erwähnt hat hinsichtlich der inhaltlichen Darlegung des Gerichts zur Bezeichnung von Herrn Höcke als Faschist, glaube ich, spielt in einer ganz anderen Kategorie. Vielleicht kann Ihnen Herr Farle das als Jurist noch einmal auseinandersetzen.
Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. - Für die Landesregierung spricht jetzt der Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff. Sie haben das Wort, Herr Ministerpräsident.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Zunächst einmal möchte ich die Gelegenheit nutzen, angesichts des Amoklaufs von Hanau noch einmal meine tiefe Betroffenheit zum Ausdruck zu bringen.
Ich denke, ich spreche für uns alle, wenn ich Ihnen versichere: Unsere Gedanken sind bei den Opfern und ihren Angehörigen. Wir verurteilen ein solches Verbrechen auf das Entschiedenste. Das gilt umso mehr nach dem, was wir im letzten Jahr in Halle in Sachsen-Anhalt erlebt haben.
Auch damals habe ich bereits - dies trifft auch auf Hanau zu - auf das wachsende Problem von Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus hingewiesen. Was wir tun können und müssen, ist, das Klima zu verändern, das solche Taten fördert.
Das gilt auch angesichts der Tatsache, dass der Täter von Hanau offensichtlich psychisch krank war. Gerade deshalb muss es unsere Aufgabe sein zu verhindern, dass unsere Gesellschaft