der bis 1977 Ministerämter in Hessen bekleidete, der Oberbürgermeister von Frankfurt am Main war, der Mitglied des Europäischen Parlaments und Fraktionsvorsitzender
der sozialdemokratischen Partei Europas war, und wo Hans-Georg Schachtschabel, NSDAP- und SS-Mitglied, von 1969 bis 1983 für Sie im Europäischen Parlament tätig war.
Ich muss Ihnen sagen, wenn Sie faschistisches Sprach- und Gedankengut hören wollen, dann hören Sie sich Johannes Kahrs oder Ralf Stegner an; bei denen können Sie das finden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt einen Unterschied zwischen den Zeiten zu Beginn der Bundesrepublik und der jetzigen Zeit.
Ich glaube und bin mir da ziemlich sicher, dass es aktuell nur einen einzigen Politiker gibt, der per Gerichtsentscheid und ungestraft als Faschist bezeichnet werden kann, und das ist die Person von Björn Höcke.
Sie werden ein solches Gerichtsurteil für keinen anderen Politiker der Bundesrepublik erreichen können. Ich sage Ihnen ganz deutlich, Herr Kirchner, wer so viel Angst hat, in die eigenen Reihen zu schauen, um zu sehen, was von Mitgliedern
Ihrer Partei per Facebook, per Twitter und in Aufrufen gezeigt wird, der verschließt tatsächlich die Augen
vor der Realität und bekräftigt mich in der Einschätzung, dass Sie damit ganz bewusst spielen, dass Sie die rechtsextremen Strukturen in Ihrer Partei bewusst halten wollen, dass Sie keine Abgrenzung zum Flügel haben wollen. Ich sage Ihnen: Das führt Sie direkt in die Beobachtung und zum Verfassungsschutz. Und das ist gut so.
Vielen Dank, Frau Dr. Pähle. Ich möchte Sie an einer Stelle korrigieren. Sie haben gesagt, Björn Höcke ist der Einzige, den man als Faschisten bezeichnen darf. Das stimmt nicht.
Der Polizeioberkommissar aus Görlitz und Bürgermeisterkandidat für die AfD, Sebastian Wippel, der 46 % bei der Oberbürgermeisterwahl erreichte, also fast die Hälfte der Bürger in Görlitz hinter sich hatte, hat in einer Auseinandersetzung mit einem anderen Politiker geklagt und auch er darf als Faschist bezeichnet werden.
Das richterliche Urteil bezieht sich aber nicht auf irgendwelche inhaltliche Würdigungen, sondern es sagt nur: Im Rahmen des politischen Wettstreits ist diese Überspitzung zulässig.
Es sagt aber keineswegs etwas über die inhaltliche Ausgestaltung, und das machen Sie ja. Sie sagen: Ein Richter hat gesagt, wir dürfen Herrn Höcke und Herrn Wippel
als Faschist bezeichnen, also ist die AfD faschistisch. Das ist die Logikbrücke, die bei Ihnen nicht da ist. Das ist ein Denkfehler, ein großer Denkfehler, den Sie da machen. Sie können letztend
was Sie hier vertreten. Sie müssen sich einmal klar machen, dass der Richter hier nicht inhaltlich urteilt, sondern einfach nur im Rahmen der Meinungsfreiheit
Herr Roi, vielen Dank. Ich halte also fest, dass es eine ganze Reihe von AfD-Politikern gibt, die man anscheinend als Faschisten bezeichnen kann