Herr Vizepräsident, es sei mir gestattet. Ich bin in der Lage, die Frage zu verstehen, die formuliert worden ist.
Die Frage betrifft nicht das Sachthema. Deswegen werde ich die Frage nicht beantworten. Ich gebe nur einen Hinweis: Die 26 Millionen € in Bezug auf Bayern entstammen vielleicht Ihrer Fantasie, sind aber keine realen Zahlen.
Es ist eben auch so: Wenn sich Herr Krull da vorn hinstellt und meint, wir würden Menschen in Not nicht helfen wollen,
Nun frage ich mich aber: Wenn es so viele negative Asylbescheide gibt, waren die Menschen dann wirklich in Not, Herr Krull?
Das ist die Frage, die wir uns stellen sollten. Wir sollten überlegen, ob wir Sachleistungen statt Geldleistungen geben. Viele Menschen, die hierher kommen, sind eben nicht in Not. Denn es gibt viele negative Bescheide.
Herr Krull steht nun doch zur Beantwortung der Frage zur Verfügung. - Herr Krull, Sie haben das Wort.
Wir können gern bei einer anderen Gelegenheit über die verschiedenen Schutzstatus, die im deutschen Recht vorhanden sind, diskutieren, auch darüber, was Asyl ist und was andere Rechtsgrundlagen sind, um Schutz bzw. einen Aufenthalt in Deutschland zu gewähren. Der Asylstatus ist ein sehr herausgehobener Schutzstatus. Es gibt aber andere Schutzstatus, die an der Stelle auch zur Anwendung gekommen sind. Deswegen würde ich mich nicht auf die Quote tatsächlich anerkannter Asylbewerber beziehen. Denn dafür sind die Hürden sehr hoch. Es gibt auch andere Rechtsauslegungen. Diese kennen auch Sie. Aber vielleicht ist das wieder zu komplex für Sie. - Vielen Dank.
Dann ist diese Runde abgehakt. Jetzt spricht noch einmal der Abg. Herr Büttner für die AfD-Fraktion.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sage es gleich vorweg: Ich werde nach diesem Redebeitrag wirklich keine Fragen mehr beantworten.
(Lachen - Rüdiger Erben, SPD: Das kann ich gut verstehen! - Sebastian Striegel, GRÜNE: Gott sei Dank!)
Ich habe vorhin ausgiebig Fragen beantwortet. Dabei kam nicht wirklich etwas herum, weil Ihre Fragen inhaltlich nicht so gestellt worden sind, dass sie einen Sinn ergaben.
Ich sage Ihnen jetzt, was heute passiert ist. Es ist Folgendes passiert: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag gestellt. Der Antrag hat das Ziel oder das, was man damit bezweckt hat, erfüllt.
Das Problem, das wir in Sachsen-Anhalt haben und das auch jedem Bürger in diesem Land auffällt, ist Folgendes: Die Kenia-Koalition behauptet, sie will die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Aber die Straßenausbaubeiträge sind immer noch nicht abgeschafft worden. Wenn man ganz ehrlich ist, dann kann auch niemand sagen, wann sie abgeschafft werden sollen. Wir wollen mit unserem Antrag einfach mehr Klarheit für die Bürger und die Kommunen, damit sie Planungssicherheit haben.
Ich denke, das müsste in aller Interesse und im Interesse aller Vertreter in diesem Parlament sein. Diese Debatte macht deutlich, was in diesem Land falsch läuft. Kenia lähmt Sachsen-Anhalt. Kenia führt nicht zu einer Verbesserung für die Menschen in unserem Land, sondern Kenia führt dazu, dass die Menschen unsicher sind und dass einige Kommunen aufgehört haben, Straßenausbaumaßnahmen durchzuführen.
Moment mal! Wir werden jetzt erst einmal nichts mehr tun, solange die sich nicht geeinigt haben, weil wir nicht wissen, wie es am Ende ausgeht und weil keine Planungssicherheit besteht.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal auf das Schreiben der Hansestadt Salzwedel eingehen, das mir übersandt worden ist. Ich denke, es werden auch viele andere dieses Schreiben übersandt bekommen haben. In der Hansestadt Salzwedel hat der Stadtrat einstimmig - ich sage das noch einmal ganz, ganz deutlich: einstimmig - eine Resolution verabschiedet. Die Resolution beinhaltet ganz deutlich die Forderung nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Hierdurch wird deutlich, dass die Menschen von Ihnen erwarten, dass Sie handeln
und sich nicht hier hinstellen und sagen: Da ist das nicht korrekt, da ist dies nicht korrekt - Herr Meister -, Sie haben dieses und jenes nicht aufgeschrieben. Ich frage mich deshalb, warum Sie keinen Änderungsantrag zu unserem Antrag stellen.