Protocol of the Session on September 29, 2016

tionsfraktionen zuzustimmen, der uns in das Gespräch im Ausschuss führen wird.

Herzlichen Dank, Herr Minister. - Ich sehe noch eine Wortmeldung von Herrn Gebhardt. Er ist jetzt dran.

Herr Minister, ich habe eine Frage zu den kommunalen Museen. Auf meine Kleine Anfrage vom 28. Juni 2016 antwortete die Landesregierung wie folgt:

„Es ist der Landesregierung bekannt, dass ein erheblicher Sanierungsbedarf der Museen in Sachsen-Anhalt besteht […]“

Zumindest in der Analyse der Situation sind wir also deckungsgleich. Jetzt könnte man ja - so ist auch die Aussage des Museumsverbandes - versuchen, etwas zu ändern, und zwar in der Hinsicht, dass auch den Trägern der kommunalen Museen und nicht nur den Fördervereinen die Möglichkeit eingeräumt wird, eine Förderung von 70 % aus Landesmitteln zu beantragen.

Sagen Sie mir doch bitte, was aus Ihrer Sicht die unüberwindbare Hürde ist, das zu tun, zumal es doch bei anderen kommunalen Einrichtungen und Projekten im Kulturbereich, wie zum Beispiel beim Reformationsjubiläum, durchaus funktioniert. In diesen Fällen können die Kommunen eine Förderung von 70 % aus Landesmitteln für ihre Projekte beantragen.

Ich spreche auch nicht davon, dass man alle Anträge mit einer Förderung von 70 % bescheiden soll, aber sie sollen zumindest die Möglichkeit erhalten, in bestimmten Fällen eine Landesförderung von 70 % zu beantragen; die Kommunen als Träger hätten dann nur noch 30 % zu tragen.

Wir gehen bisher in diesem Bereich davon aus, dass sich bei Anträgen oder bei Projekten mit kommunaler und regionaler Ausstrahlung die Region und das Land maximal zu jeweils 50 % engagieren. Wenn etwas hinzukommt, wie die Einbeziehung von Fördervereinen, besteht bereits eine Ausnahme.

Generell den Grundfördertatbestand auf 70 % zu erhöhen, erschöpft letztlich auch die Möglichkeiten des Landes. Man mag das in Ausnahmefällen tun. Dass das Reformationsjubiläum und das Bauhausjubiläum zweifellos von überragender landes- und bundesweiter Bedeutung sind, wird man nicht ernsthaft infrage stellen. Aber das kann man nicht für jede einzelne Initiative der

kommunalen Museen oder kommunalen Bibliotheken sagen. Vieles davon ist regional bedeutsam und muss im Wesentlichen von der Region geschultert werden.

Im Bereich der investiven Maßnahmen, der Sanierung, die überall drängt, haben wir die Landräte und die Oberbürgermeister abgefragt, damit wir endlich einmal eine Gesamtübersicht über den kommunalen Investitionsbedarf haben. Wir wissen, dass man dafür auch Mittel aus der GRWInfra-Förderung nutzen kann. Hierzu stehen wir mit dem wohlwollend nickenden Kollegen Felgner in konstruktiven Gesprächen.

Wir wissen, dass man darüber hinaus auch EUMittel nutzen kann. Wir stehen aber mit den kommunalen Spitzenverbänden in Gesprächen auch zu der Frage, ob wir nicht auch ein kreditfinanziertes Programm auflegen können, um in größeren Schritten voranzukommen. In diesem Bereich geschieht in konzeptioneller Hinsicht viel mit dem Ziel, den Sanierungsstau, der auch bei den Theatern gravierend ist, einigermaßen zeitnah abzuarbeiten.

Das ist aber in erster Linie kein Anliegen der Projektförderrichtlinie, über die wir im Rahmen der Gruppenfreistellungsverordnung und der Deminimis-Regelung reden, sondern das sind umfassende Initiativen, die darüber hinaus erforderlich sind.

Danke, Herr Robra. Ich sehe keine weitere Frage. - Bevor wir in die Debatte eintreten, wollen wir Besucherinnen und Besucher begrüßen. Zunächst begrüßen wir Damen der Fraueninitiative Sangerhausen. Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Mindestens ebenso herzlich willkommen sind uns Schülerinnen und Schüler des Scholl-Gymnasiums aus Magdeburg.

(Beifall im ganzen Hause)

Nun steht der Debatte der Fraktionen nichts mehr im Wege. Deswegen erhält nun Frau Prof. Dr. Kolb-Janssen für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte sehr.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich bereits in der letzten Landtagssitzung darüber gefreut, dass die Umsetzung des Koalitionsvertrages auch von der Fraktion DIE LINKE immer wieder vorangetrieben wird. Diesmal sind Sie noch ein Stück weitergegangen.

Wir haben bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur einen Selbst

befassungsantrag der SPD-Fraktion mit dem von Ihnen intendierten Inhalt vorgelegt, nämlich dass wir uns von unserem Kultusminister über den Fortgang der Überarbeitung der Förderrichtlinie im Bereich der Kultur berichten lassen. Wir haben uns bereits darauf verständigt, dass wir dieses Thema im November behandeln werden. Das Thema ist also auf der Agenda.

Die heutige Debatte ist erfreulich, zeigt sie doch, dass Einigkeit darüber besteht, dass der Sanierungsstau in der Museumslandschaft abgebaut werden soll. Im Ausschuss können wir gemeinsam überlegen, welche Möglichkeiten wir haben.

Ihr Antrag fordert die Landesregierung auf, die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur zu überarbeiten und im Ausschuss vorzulegen. Die Ausschussvorbereitungen sehen dies bereits vor. Die Förderrichtlinie liegt mittlerweile in überarbeiteter Fassung vor. Anhörungsschluss hierzu war in der letzten Woche, am 22. September. Ich gehe davon aus, dass im November seitens des Kultusministeriums über die Ergebnisse dieser Anhörung berichtet werden kann.

Sie haben dargestellt, dass es Ihnen wichtig ist, dass auch für die kommunalen Einrichtungen und Projekte eine Landesförderung von bis zu 70 % beantragt werden kann. Im Ausnahmefall ist dies bereits möglich; das hat Herr Robra sehr ausführlich dargestellt.

Für mich stellt sich aber grundsätzlich die Frage: Die Kommunen legen stets großen Wert auf ihre Autonomie und auf die kommunale Selbstverwaltung. Aber in dem Moment, in dem das Land eine Förderung von 70 % ausreicht, könnte man fragen, ob es sich überhaupt noch um ein kommunales Projekt handelt oder ob es bereits ein Landesprojekt ist.

Wir sind aber offen für eine Debatte darüber, auch im Hinblick auf die bisherige Förderpraxis, obwohl man an der einen oder anderen Stelle nachsteuern kann, um die Projekte, die saniert werden müssen, tatsächlich mit den notwendigen finanziellen Hintergründen zu versehen.

Das Thema Provenienzforschung hat uns im letzten Jahr intensiv beschäftigt. Das Zentrum für Provenienzforschung ist vom Bund, den Ländern und den drei kommunalen Spitzenverbänden zum 1. Januar letzten Jahres als rechtsfähige Stiftung mit Sitz in Magdeburg eingerichtet worden. Das Zentrum für Provenienzforschung ist sowohl national als auch international zentraler Ansprechpartner zu Fragen der unrechtmäßigen Entziehung von Kulturgut in Deutschland im 20. Jahrhundert, vor allem für während der Zeit des Nationalsozialismus und verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut, insbesondere Kulturgut, das sich in jüdischem Besitz befand.

Das Zentrum fördert die Provenienzforschung über finanzielle Zuwendungen und dokumentiert Kulturgutverluste als Such- und Fundmeldung in seiner zugänglichen Datenbank Lost Art. Es gibt hier bereits eine Möglichkeit, finanzielle Zuwendungen zu beantragen. Inwieweit das auch für die von Ihnen vorgestellten Träger, beispielsweise Bibliotheken, notwendig ist, das können wir gerne im Ausschuss diskutieren.

Ich werbe an dieser Stelle für den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen, der, genau wie es Ihrer Intention entspricht, den Kultusminister bittet, im Ausschuss über den aktuellen Stand der neuen Richtlinie zur Förderung von Kunst und Kultur und die überarbeitete neue Richtlinie in der Novembersitzung zu berichten. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Prof. Kolb-Janssen. Ich sehe keine Fragen. - Deswegen können wir nunmehr fortfahren. Für die AfD-Fraktion erhält das Wort der Abg. Herr Backhaus.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich den Antrag der LINKEN sehe und den Antrag von 2014 - Herr Gebhardt, Sie haben darauf verwiesen -, dann erinnert mich das an das Kind, das bockig ist und immer wieder nachhaken muss. Denn wir haben sowohl von Herrn Robra als auch von Frau Kolb-Janssen gehört, dass eigentlich alles in Arbeit ist.

Es ist natürlich unbefriedigend, wenn sich eine Sache - ich sage einmal, diese Richtlinie - so lange hinzieht. Allerdings muss man differenzieren: Das ist einerseits der Vorgängerregierung, dem Ministerium von Minister Dorgerloh, und natürlich teilweise dem jetzigen Ministerium geschuldet; aber es kann nur besser werden. So sehen wir das. Daher sehen wir den Antrag der LINKEN erst einmal grundsätzlich als nicht angebracht an.

Ich möchte trotzdem auf einige Sachen aus Ihrem Antrag eingehen. Da ist die Erhöhung der Förderung auf 70 %. Grundsätzlich sind wir generell für die Förderung von Kunst und Kultur. Es muss mehr Geld ausgegeben werden. Es kann nicht sein, dass das immer weiter heruntergefahren wird.

(Beifall bei der AfD)

Allerdings gilt es, hierbei auch mit Fingerspitzengefühl umzugehen. Es gilt hier einfach nur zu differenzieren. In Ihrem Antrag steht: Für juristische Personen des öffentlichen Rechts soll die Erhöhung von 50 % auf 70 % erfolgen. Gucken

Sie aber doch einmal rein, nicht generell, aber in vielen Fällen: Was sind denn öffentliche Stiftungen? - Die besitzen meistens - nicht generell - lediglich ein Sachvermögen in Immobilien, Kunstwerken etc. Sie haben als solche aber keine Einnahmen. Sie werden ohnehin durch staatliche Mittel gestützt. Das heißt, die sind bereits privilegiert.

Dann muss die Frage gestellt werden: Ist es wirklich notwendig, dass ich die dann übervorteile gegenüber allen anderen, die auf einer anderen rechtlichen Schiene gefördert werden?

Zu Ihrem Antrag zur Provenienzforschung. Natürlich ist es so, dass wir das ganz, ganz wichtig finden. Es wird sehr, sehr viel auf die NS-Zeit hingewiesen. Frau Kolb-Janssen hat das ebenfalls gemacht. Das ist richtig, das ist ganz wichtig und dieser Forschungszweig ist auch noch nicht so lange da. Was wir aber vermissen und was erheblich ausgebaut werden muss, ist die Provenienzforschung für die Zeit ab 1945, vorwiegend 1945 bis 1949 für die SBZ und natürlich für die Zeit der DDR.

Es ist so, dass diverse Wissenschaftler sagen: Dort sind wir erst am Anfang. Wenn Sie sich die Zahlen angucken für die Zeit von 1945 bis 1946, so sind schätzungsweise im siebenstelligen Bereich, ich sage einmal, so ein bis zwei Millionen Kunstwerke im weitesten Sinne enteignet worden.

Für die Zeit der DDR gibt es überhaupt keine Zahlen. Hier kann nur vermutet werden. Wir brauchen nur daran zu erinnern, was die Stasi und der staatliche - in Anführungszeichen setze ich das - Kunsthandel durchgeführt haben, die massenhaft Menschen enteignet haben, nur um Devisen zu scheffeln.

Die AfD-Fraktion unterstützt den Alternativantrag der Koalition und lehnt den Antrag der LINKEN ab. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Ich sehe auch hierzu keine weiteren Fragen. Herzlichen Dank. - Wir kommen zum Redebeitrag der CDU durch Herrn Schumann. Bitte sehr.

DIE GRÜNEN sind eigentlich dran.

Herr Aldag, stimmt. Ich habe Sie sozusagen übersprungen. Das tut mir ganz dolle leid. Ich hoffe, das gewährt Ihnen etwas mehr Aufmerksamkeit jetzt bei Ihrer Rede.

Wir werden sehen. Vielen Dank, Herr Präsident, ich bin eigentlich groß genug, man kann mich gar nicht übersehen.

Sie sitzen zu weit hinten, aber das wollte ich jetzt nicht sagen.

Ich werde beantragen, dass ich weiter nach vorne komme, mal gucken. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vom Grundsatz her finden wir als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den vorgelegten Antrag der Fraktion DIE LINKE ganz okay.

Bereits in der letzten Legislaturperiode - Herr Gebhardt, Sie haben es erwähnt -, genauer gesagt im Dezember 2014, hatte die einbringende Fraktion einen annähernd deckungsgleichen Antrag schon einmal gestellt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE hat damals dem vorliegenden Antrag auch zugestimmt und ihn inhaltlich in vielen Teilen mitgetragen.

Ich muss aber gestehen - Frau Kolb-Janssen hat das auch erwähnt -, dass ich schon ein wenig verwundert und überrascht war, dass der Antrag für die heutige Plenarsitzung gestellt worden ist. Verwundert und überrascht deswegen, weil wir uns am 16. September - vor knapp zwei Wochen - im Ausschuss für Bildung und Kultur darauf verständigt hatten, uns in der kommenden Sitzung des Ausschusses mit dem dann vorliegenden Entwurf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur zusammen mit dem Selbstbefassungsantrag der Fraktion der SPD auseinanderzusetzen.