Protocol of the Session on September 29, 2016

Im Übrigen hat der Untersuchungsausschuss auch nichts mit Aufklärung zu tun. Aufklärung hat einen Zweck, nämlich Verfehlungen und Missstände aufzudecken, um sie zeitnah abzustellen. Sie dient nicht dazu, um sich im Koalitionsstreit zu munitionieren. Das Wesentliche an der Aufklärung sind also die Konsequenzen, die daraus zu ziehen sind.

Schauen Sie sich einmal Ihren Untersuchungsausschuss an. Er soll zunächst, wie von der AfD gewünscht, die bekannten Tatsachen über die Investitionsbank hin und her wälzen. Wenn es dann nichts mehr zu wälzen gibt, dann soll er sich anderen Verträgen zuwenden.

(Daniel Roi, AfD: Genau!)

Ich tippe einmal, mit meinen Erfahrungen aus dem 13. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, das wäre in zwei Jahren, also im Jahr 2018. Auch diese Behandlung wird dann sicherlich ihre Zeit brauchen, sodass die aufgeklärten Sachverhalte um das Jahr 2020 herum vorliegen und dann Konsequenzen gezogen werden. Meine Damen und Herren der Koalition, das ist Unfug.

Herr Knöchel, kommen Sie langsam zum Schluss.

Ja. - Wir haben Ihnen einen Antrag vorgelegt, der genau diese Konsequenzen benennt, der sie einfordert, und zwar jetzt und nicht erst im Jahr 2020. So vermeiden wir zeitnah unwirtschaftliches Verhalten im Umgang mit Beraterverträgen, beenden das unwürdige Spiel der letzten Wochen und kön

nen als Parlament wirksam unserer Kontrollpflicht gegenüber der Regierung nachkommen. Ein Untersuchungsausschuss ist in diesem Fall ungeeignet. Wir werden ihm nicht zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Knöchel, es gibt zwei Anfragen. Sind Sie bereit, diese zu beantworten?

Herr Fraktionsvorsitzender Borgwardt.

Herr Knöchel, Sie haben gesagt, die Landesregierung entblödete sich nicht, das heißt mit anderen Worten, die Landesregierung ist blöde. Ich stelle fest, dann muss Ihre thüringische Landesregierung genauso blöde sein; denn die machen dort genau solche Beraterverträge, die sie outsourcen.

Ich würde gern darauf Wert legen - das wird der Ministerpräsident sicherlich auch noch machen -, dass wir uns von solchen Einschätzungen trennen. Sie sind weder sachlich noch angebracht.

(Zustimmung bei der CDU und bei der AfD)

Bitte, Herr Knöchel.

Frau Präsidentin! Herr Fraktionsvorsitzender Borgwardt hat gerade versucht, ein Zitat in einen falschen Kontext zu setzen. Ich wiederhole deswegen diesen Teil meiner Rede, damit klar ist, was ich gesagt habe.

Ich sprach über die Beraterverträge und sagte, das Ganze habe sich im Jahr 2013 abgespielt, welches uns nicht nur wegen des Hochwassers, sondern auch wegen der Sparpolitik der damaligen Landesregierung in Erinnerung geblieben sei. Damals sollten Hochschulen und Universitätsklinika erhebliche Summen einsparen. Bei der Kultur, der Jugendarbeit, bei den Vereinen und den Kommunen wurde ungeniert gekürzt. Selbst den Schwächsten der Gesellschaft, nämlich den Blinden, in die Tasche zu greifen, entblödeten sich diese Regierung und die sie tragenden Koalitionsparteien nicht. - So, Herr Borgwardt.

(Unruhe bei der CDU)

Es ist tatsächlich so. Aus unserer Sicht bleibt es ein Skandal, wie Sie damals den Schwächsten

der Gesellschaft in die Tasche gegriffen haben, und es geht nicht um Beraterverträge.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn Sie die Landesregierung in Thüringen heranziehen - solche Schweinereien macht sie nicht.

(Beifall bei der LINKEN - Lachen bei der CDU und bei der AfD)

Dummes Zeug. Da sehen Sie sich mal die Zusammenlegung der Theater an.

Herr Knöchel, wir sollten trotzdem bei dem Tagesordnungspunkt bleiben und nicht so weit abschweifen.

Ich wollte nur richtigstellen, nicht dass es falsch wiedergegeben wird.

Wir haben eine weitere Anfrage. Herr Farle, bitte.

Ich ziehe zurück. Ich will ihm keine Redezeit geben.

(Heiterkeit und Beifall bei der AfD - Daniel Roi, AfD: Wir haben genug gehört!)

Okay. - Vielen Dank, Herr Knöchel. - Herr Gebhardt, bitte.

Frau Präsidentin, ich möchte nur eine Kurzintervention aufgrund der Bemerkung des Kollegen Borgwardt machen. Der Blick nach Thüringen ist an dieser Stelle tatsächlich sehr hilfreich. Ja, richtig, in Thüringen werden auch Beraterverträge geschlossen, aber in Thüringen wird das Blindengeld ab dem nächsten Jahr deutlich erhöht.

(Beifall bei der LINKEN)

Das war keine Anfrage, sondern eine Kurzintervention. - Herr Kurze, bitte.

Um es noch einmal deutlich zu sagen, es scheint ja bei den Kollegen der LINKEN nicht angekommen zu sein: Es ging um die Wortwahl, um das Wort „entblödeten“. Wir wollen uns hier vernünftig über die Sache streiten und sollten bei der Wort

wahl schon schauen, dass wir uns nicht gegenseitig verletzen.

Vielen Dank, Herr Kurze. Ich möchte mich diesen Worten auf jeden Fall anschließen. Ich denke, das sollten wir auch in den künftigen Beratungen beherzigen.

Bevor wir jetzt in die Fünfminutendebatte zu den Punkten 1 a und 1 c einsteigen, habe ich die Ehre, Schülerinnen und Schüler des ProfessorFörster-Gymnasiums aus Haldensleben und des Dr.-Frank-Gymnasiums aus Staßfurt bei uns im Hohen Hause begrüßen zu dürfen.

Herr Ministerpräsident Haseloff hat um das Wort gebeten. Bitte, Herr Haseloff.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den vergangenen Monaten ist kontrovers über die Vergabe externer Beraterverträge durch das Land diskutiert worden. Ausgangspunkt war der Entwurf einer Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes, der die Verwaltungsverfahren beim Abschluss von Beraterverträgen in den Jahren 2010 bis 2013 einer genaueren Betrachtung unterzogen hat. Dabei ist deutlich geworden, dass die bisherigen Regelungen in vielen Bereichen für Transparenz gesorgt haben, es aber auch Grauzonen gibt, in denen Handlungsbedarf besteht.

Das Parlament und nicht zuletzt die Öffentlichkeit haben einen Anspruch darauf zu erfahren, wie die für Beratungsleistungen vorhandenen Haushaltsmittel verwendet wurden und in welchem Umfang die vereinbarten Verfahren noch Lücken aufweisen, die es künftig zu schließen gilt. Das ist übrigens nicht nur in Sachsen-Anhalt ein Thema, wie die Empfehlungen des Präsidenten des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragtem für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung zum Einsatz externer Berater in der Bundesverwaltung zeigen.

Die Landesregierung unterstützt den Landesrechnungshof ohne Wenn und Aber in seinen Bemühungen, die Vorgänge vollständig und restlos aufzuklären. Da die Rechte des Landtags in besonderer Weise betroffen sind, ist darüber hinaus eine parlamentarische Aufarbeitung des Sachverhalts sinnvoll.

Die Landesregierung unterstützt deshalb ausdrücklich die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses als Zeichen des

ernsthaften und gemeinsamen Bemühens um transparente Aufklärung.

Es macht wenig Sinn, einzelne Ressorts herauszupicken und andere auszusparen. Der Än

derungsantrag der Koalitionsfraktionen beinhaltet insofern eine wichtige Erweiterung des Untersuchungsgegenstands auf alle Ministerien der Landesregierung und wird aus unserer Sicht uneingeschränkt unterstützt.

Ohne das Ergebnis des Untersuchungsausschusses vorwegzunehmen, ist es Kernanliegen der Landesregierung, die Vergabe solcher Verträge künftig noch transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten. Hierzu soll das bestehende Regelwerk - neben den Vorgaben des Landtags auch die Vorschriften der Landesregierung zur Vergabe von Beratungsleistungen - auf den Prüfstand kommen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass es an einigen zentralen Stellen der Konkretisierung und Ergänzung bedarf, um zukünftig ein rechtssicheres und transparentes Verwaltungshandeln zu gewährleisten.

Wie grenzen wir beispielsweise fachspezifische Gutachten und Studien, die dem Landtag nicht vorzulegen sind, von vorlagepflichtigen Leistungen ab? Oder wann steht, wie es in der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 10. Februar 2005 heißt, „die Zurverfügungstellung von Informationen und/oder Erfahrungswissen oder sonstigen Kenntnissen als Hauptvertragspflicht bzw. Schwerpunkt der Abrede zur Unterstützung der Entscheidungsträger in der Landesverwaltung im Vordergrund der Leistung“? - Da gibt es Beurteilungsspielräume, über die wir weiter miteinander reden müssen.

Schließlich: Soll es dabei bleiben, dass die Vorlagepflicht beim Landtag nur für Landesbetriebe und Sondervermögen gilt, hingegen nicht für Landesgesellschaften oder Stiftungen?

Mir selbst liegt viel an einer lückenlosen und zügigen Arbeit des Untersuchungsausschusses. Die Landesregierung sieht sich hierbei in der Pflicht. Auf externe Beratungsleistungen werden aber Landesregierung und Verwaltungen wie der Bund und auch die anderen Länder zukünftig angewiesen sein. Die Verfahren zu ihrer Vergabe und Bewertung müssen jedoch unmissverständlich, transparent und ergebnisoffen sein. Dafür werden wir sorgen, übergangsweise auch durch die Gespräche, die der Vorsitzende des Finanzausschusses, Herr Meister, bereits mit dem Chef der Staatskanzlei aufgenommen hat. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident Dr. Haseloff. - Wir steigen nunmehr in die Debatte mit fünf Minuten Redezeit je Fraktion ein. Beginnen wird die SPD-Fraktion mit der Abg. Frau Dr. Pähle. Sie haben das Wort, Frau Dr. Pähle.