Protocol of the Session on November 20, 2019

Herr Gallert, wir haben dem Herrn Oberbürgermeister in dem Brief schriftlich zugesagt, dass wir im nächsten Jahr die Entscheidung treffen können; denn im nächsten Jahr wird die Prognose vorliegen.

Okay, danke.

Vielen Dank, Herr Minister Webel. Es gibt keine weiteren Fragen. - Jetzt hätte entweder die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch einmal die Chance, eine Frage zu stellen - ich weise darauf hin, dass wir noch etwas mehr als drei Minuten Zeit haben -, oder wir könnten zu dem zweiten Teil übergehen. Mir ist allerdings nicht signalisiert worden, dass jemand eine Frage hat. - Das ist auch jetzt nicht so. Damit beende ich die Regierungsbefragung und die Fragestunde insgesamt.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 4

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und des Volksabstimmungsgesetzes

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/4946

 Auf der Grundlage des § 45 Abs. 4 GO.LT i. V. m. Nr. 7 des

Beschlusses des Ältestenrates in den Drs. 7/2896 und 7/4544 werden die Fragen 1 bis 10 und die dazugehörigen Antworten zu Protokoll gegeben

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 7/5231

Änderungsantrag Fraktion AfD - Drs. 7/5261

(Erste Beratung in der 81. Sitzung des Landtages am 27.09.2019)

Berichterstatter des Ausschusses ist der Abg. Herr Kohl. Sie haben das Wort, Herr Abg. Kohl.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag überwies den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 7/4946 in der 81. Sitzung am 27. September 2019 zur Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport.

Im Wesentlichen beinhaltet der vorgelegte Gesetzentwurf die Streichung des Wahlrechtsausschlusses für Menschen, die einen bestellten Betreuer haben, sowie die Neueinteilung der Wahlkreise. In Umsetzung der Parlamentsreform von 2014 wird die Zahl der Wahlkreise um zwei herabgesetzt und die verbleibenden 41 Wahlkreise werden neu eingeteilt.

Der Ausschuss für Inneres und Sport führte in der 40. Sitzung am 2. Oktober 2019 erstmals eine Beratung zu dem Gesetzentwurf durch. Hierbei kündigten die einbringenden Fraktionen einen Änderungsantrag zur Eröffnung des Rechtsweges gegen die Entscheidungen des Landeswahlausschusses an. Ferner wurde insbesondere über die Grundlagen der Wahlkreiseinteilung diskutiert.

Zu der nächsten Beratung in der 42. Sitzung am 7. November 2019 brachten die regierungstragenden Fraktionen einen Änderungsantrag als Tischvorlage ein. Von der zuvor angekündigten Regelung zur Eröffnung des Rechtsweges sah man zunächst ab. Es wurde vorgeschlagen, dass dem Landeswahlausschuss, um dessen juristischen Sachverstand aufzuwerten, zusätzlich zwei Richter des Oberverwaltungsgerichts angehören sollten. Dieser Änderungsantrag wurde mit 9 : 0 : 3 Stimmen angenommen und der so geänderte Gesetzentwurf zur Abstimmung gestellt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ihnen in der Drs. 7/5231 vorliegende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport wurde mit 7 : 0 : 5 Stimmen angenommen. Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

Vielen Dank für die Berichterstattung, Herr Abg. Kohl. - Bevor wir in die vereinbarte Debatte mit drei Minuten Redezeit je Fraktion einsteigen, hat

für die Landesregierung Minister Herr Stahlknecht das Wort.

(Minister Holger Stahlknecht: Der Aus- schussvorsitzende hat alles Wesentliche schon vorgetragen! Angesichts der fortge- schrittenen Zeit verzichte ich! - Zustimmung bei der CDU)

- Vielen Dank. - Somit steigen wir in die Dreiminutendebatte ein. Der erste Debattenredner wird der Abg. Herr Erben sein. - Wo ist er denn?

(Rüdiger Erben, SPD, betritt den Plenarsaal)

- Der Abg. Herr Erben ist unterwegs. Sie dürfen gleich nach vorn gehen. Bitte, Herr Erben, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Berichterstatter war etwas schneller, als ich dachte, deswegen habe ich es nicht ganz geschafft. Ich bitte um Entschuldigung, Frau Präsidentin. Das passiert mir sonst nicht.

Ich empfehle, der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu folgen. Wir vollziehen damit eine Reihe von Dingen nach, die wir rechtzeitig vor dem 13. Dezember 2019 nachvollziehen müssen. Sie wissen, dass bereits ab dem 13. Dezember 2019 Kandidatinnen und Kandidaten in den Wahlkreisen aufgestellt werden könnten.

Uns lag bei dem Gesetzentwurf in besonderer Weise daran, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht auch hierbei abzubilden, wie wir das beim Kommunalwahlrecht bereits getan haben. Außerdem wollen wir es den Menschen mit Handicap in Sachsen-Anhalt leichter machen, zu wählen. Dazu gehören Informationen in leichter Sprache etc. All das ist in der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung enthalten. Ich werbe dafür um Zustimmung. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Abg. Erben. Es gibt keine Fragen. - Somit kommen wir zu der nächsten Debattenrednerin. Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abg. Frau Buchheim. Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu den Zielen des Gesetzentwurfs wurde schon genug gesagt. Im Innenausschuss wurden unsere Bedenken zu den in einzelnen zukünftigen Wahlkreisen weiterhin bestehenden erheblichen Abweichungen von dem Bevölkerungsdurchschnitt

zum Teil geteilt. Allerdings gibt es keine gesetzliche Notwendigkeit, bereits jetzt darauf zu reagieren.

Vor diesem Hintergrund und da die Einteilung der Wahlkreise offensichtlich bereits im Vorfeld, zumindest in der CDU-Fraktion, Konsens fand - ich verweise dazu auf die Antwort auf meine Kleine Anfrage in der Drs. 7/4093 -, hatte offensichtlich auch niemand Interesse daran, diesen Bedenken weiter nachzugehen.

Zwar hat man gestern mit Blick auf diesen Tagesordnungspunkt noch schnell die 6. Regionalisierte Bevölkerungsprognose, ein mehr als 90-seitiges Papier, versandt, allerdings kann dieses unsere Bedenken nach wie vor nicht ausräumen. Der prognostizierte Bevölkerungsrückgang wird nicht ohne Folgen auf die künftige Bildung der Wahlkreise bleiben.

Den weitergehenden Lösungsvorschlag, den bereits vorliegenden Entwurf meiner Fraktion für ein Parité-Gesetz für das Land Sachsen-Anhalt, mit dem nicht nur eine Abschmelzung der Zahl der Wahlkreise von 43 auf 22 gelingen würde, sondern auch ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern im Parlament verpflichtend geregelt werden würde, waren alle anderen Parteien nicht gewillt, gemeinsam zu beraten. Dies ist schade. Ich persönlich finde das mehr als bedauerlich.

(Beifall bei der LINKEN)

Positiv hervorzuheben ist, dass der Wahlrechtsausschluss für in all ihren Angelegenheiten Betreute nun auch bei den Landtagswahlen sowie bei Volksabstimmungen aufgehoben wird. Ob die Regelungen zur Assistenzleistung bei der Umsetzung in der Praxis zu Problemen führen werden, wird sich zeigen.

Dem Änderungsvorschlag der Koalitionsfraktionen im Rahmen der Beratung im Innenausschuss haben wir zugestimmt. Bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf insgesamt werden wir uns heute aus den zuvor genannten Gründen der Stimme enthalten.

Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion ist ein erneuter untauglicher Versuch, eigene Akzente in der Gesetzgebung zu setzen. Dies erfolgt stets zur Unzeit. Wir befinden uns mitten in der Parlamentsreform. Getreu dem Motto „doppelt hält besser“ werden unsinnige Anträge eingespeist. Sie wollen mit Ihrem Antrag den vorliegenden Gesetzentwurf - ich zitiere - „ersetzen“. Sie schreiben nicht „ergänzen“. Allein dieser feine Unterschied zeugt von Ihrer Arbeitsweise - ich formuliere es hier einmal nett und höflich -: oberflächlich und substanzlos.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Die AfD nimmt nicht einmal wahr, dass die von ihr beantragte Änderung des Artikels 80 der Landesverfassung bereits seit Januar 2018 Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs meiner Fraktion ist. Dieser Gesetzentwurf liegt schon längst und leider auch viel zu lange im Ausschuss.

Mit dem Antrag auf Direktwahl des Ministerpräsidenten ist die AfD bereits im Dezember 2017 kläglich gescheitert.

Sehr geehrte Frau Buchheim, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Ja, danke. Es folgt mein letzter Satz.

Jawohl.

Dies wird ihr auch heute wieder gelingen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Abg. Buchheim. Es gibt keine Fragen. - Der nächste Debattenredner ist der Abg. Herr Striegel von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, mit dieser Novellierung des Wahlgesetzes sieht Sachsen-Anhalt auf einer soliden gesetzlichen Grundlage den Wahlen, die, wie wir vorhin beschlossen haben, am 6. Juni 2021 stattfinden werden, entgegen.

Mit der Streichung des Wahlausschlusses für in allen Angelegenheiten Betreute und der Erhöhung der Barrierefreiheit durch das Zurverfügungstellen von Informationen in einfacher Sprache werden Bevölkerungsteile in die Wahl integriert, die zuvor davon ausgeschlossen waren. Das erhöht die Legitimität der Wahl insgesamt. Im Falle des Wahlausschlusses der in allen Angelegenheiten Betreuten bleibt der schale Nachgeschmack, dass uns das Bundesverfassungsgericht zum Handeln zwingen musste, obwohl das Problem doch schon länger bekannt war.

Leider nicht einigen konnten wir uns auf die weitere Erhöhung der Barrierefreiheit durch die Verwendung von Logos und Symbolen bei der Gestaltung von Stimmzetteln. Wir als GRÜNE hätten es gut gefunden, weil das die Barrierefreiheit er