Leider nicht einigen konnten wir uns auf die weitere Erhöhung der Barrierefreiheit durch die Verwendung von Logos und Symbolen bei der Gestaltung von Stimmzetteln. Wir als GRÜNE hätten es gut gefunden, weil das die Barrierefreiheit er
höht. Wir finden es aber ausdrücklich lobenswert, dass wir jetzt innerhalb der Koalitionsfraktionen und mit der Landesregierung Einigkeit darüber haben, dass wir die Stimmzettel typografisch besser gestalten wollen.
Das heißt, damit wird das Thema Barrierefreiheit angegangen und das Thema der Handhabbarkeit der Stimmzettel wird verbessert. Das ist ein richtiger Schritt. Das macht es einfacher für die vielen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer und das macht es einfacher für die Wählerinnen und Wähler. Insofern ist es, denke ich, ein guter Gesetzentwurf, eine runde Sache.
Auch mit Blick auf die Frage des Landeswahlausschusses haben wir, glaube ich, eine gute Lösung gefunden. Wir ergänzen den juristischen Sachverstand, schütten aber nicht das Kind mit dem Bade aus. Wir hätten das Problem gehabt, dass wir die Durchführbarkeit der Wahl gefährden, hätten wir die ursprünglich angedachten Änderungen umgesetzt. - Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abg. Striegel. Es gibt keine Fragen. - Wir kommen zu dem nächsten Debattenredner. Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Herr Schulenburg. Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Einige wesentliche Gedanken zu dem Gesetzentwurf. Die Grundlage für die Wahlkreiseinteilung ist natürlich der Bericht des Innenministeriums zur Entwicklung der jeweiligen Einwohnerzahlen vom 19. April 2019. Im Ausschuss wurde eingehend besprochen, dass in den Wahlkreisbericht aufgrund der gesetzlichen Regelungen keine Prognosen eingearbeitet werden können, da dies gesetzlich nicht vorgesehen ist. Vielmehr orientiert sich der Wahlkreisbericht an den tatsächlichen Einwohnerzahlen. Änderungen bei den Wahlkreiszuschnitten sind daher leider nicht vermeidbar.
Die Zulassung von Wahllogos würde mit dem erheblichen Risiko verfassungsrechtlicher Wahleinsprüche wegen einer Verletzung des formal streng einzuhaltenden Gleichbehandlungsgebots der Parteien und der Einzelbewerber bezüglich der Gestaltung der Stimmzettel einhergehen. Aus diesem Grund haben wir davon Abstand genommen.
Die Layout-Gestaltung von Wahlzetteln muss vordergründig an den folgenden Grundsätzen orientiert sein: Übersichtlichkeit, Vermeidung zusätz
Der Vorschlag zur Einführung einer gesetzlichen Regelung zur Öffentlichkeit der Aufstellungsversammlung politischer Parteien kann aufgrund wahlrechtlicher Bedenken nicht aufgegriffen werden. Es muss allein den Parteien im Rahmen der Parteiautonomie überlassen bleiben, ob sie die Öffentlichkeit und die Presse zulassen wollen.
Ich bitte daher um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abg. Schulenburg. Auch hierzu sehe ich keine Wortmeldung. - Der nächste und letzte Debattenredner für diesen Tagesordnungspunkt ist der Abg. Herr Roi. Sie haben jetzt das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Uns liegt heute der Gesetzentwurf zum Wahlgesetz und zum Volksabstimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt vor. Die AfD-Fraktion hat dazu einen Änderungsantrag eingereicht, auf den ich kurz eingehen will.
Die AfD fordert seit ihrer Gründung mehr direkte Demokratie in unserem Land und damit natürlich auch in Sachsen-Anhalt. Da wir das fordern, wollen wir das auch in unsere Landesgesetzgebung einbringen und fordern aus dem Grund mit unserem Änderungsantrag Folgendes:
Erstens die Wahl des Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt zukünftig direkt durch das Volk stattfinden zu lassen. Eine Direktwahl des Ministerpräsidenten würde ihm höhere demokratische Legitimation verschaffen. Mit Ministerpräsidenten, die ihr Amt allein der Partei verdanken, wäre es dann vorbei. Ein direkt gewählter Ministerpräsident ist unabhängiger von seiner Partei und lässt sich somit auch nicht mehr so leicht zu reinen parteipolitischen Maßnahmen veranlassen.
Des Weiteren fordern wir die Senkung der Hürden für Volksbegehren. Auch dieses Instrument halten wir für sehr wichtig, um unsere Demokratie wiederzubeleben. Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide müssen daher erleichtert werden. Dazu haben wir Vorschläge gemacht. Nach unserer Auffassung reicht es nicht aus, das Volk alle fünf Jahre an die Wahlurne treten zu lassen.
Denn die Kernprobleme dieses Landes werden seit Jahren nicht gelöst, und diese Koalition dreht sich ja noch nicht einmal, wenn der Druck riesengroß ist, wie wir jetzt bei dem aktuellen Volksbegehren auch wieder sehen. Bei den Straßenausbaubeiträgen mussten wir Sie auch erst zwei Jahre im Parlament treiben, und als dann das Volksbegehen kam, haben Sie sich endlich bewegt.
Wir bekennen uns im Übrigen zur Verfassung des Landes, nach der das Volk der Souverän ist, den einige Abgeordnete, wie Herr Striegel, abschaffen wollen.
Und vom Volk geht laut unserer Verfassung alle Staatsgewalt aus. So steht es da geschrieben. Also muss dem Volk auch ermöglicht werden, sich mehr direkt in die Politik einzumischen und mitzuentscheiden.
Auch wenn Sie unsere Anträge dazu wieder ablehnen, werden wir weiter für mehr direkte Demokratie kämpfen, bis der Bürgerwille - das ist das Entscheidende, Herr Borgwardt - sich endlich hier auch in den parlamentarischen Entscheidungen widerspiegelt. Ich danke für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Danke.
Vielen Dank, Herr Abg. Roi. Es gibt eine Wortmeldung. - Herr Abg. Striegel, bitte, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Herr Abg. Roi, da ja Ihre Fraktion den Änderungsantrag vorgelegt hat und Sie das Demokratieprinzip und das Prinzip der Volkssouveränität haben hochleben lassen, würde ich gerne von Ihnen wissen wollen, wie es denn bei Ihnen um die Kenntnis des Zwei- bzw. respektive Dreilesungsprinzips bei verfassungsändernden Gesetzen bestellt ist. Also, kennen Sie dieses Prinzip? Ist es Ihnen ein Begriff? Und könnte Ihnen das für Ihren Änderungsantrag hinsichtlich der Zulässigkeit etwas sagen?
Ja, das kennen wir. Wir haben darüber mit der Verwaltung auch diskutiert. Die Problematik ist bei den Volksbegehren und Volksinitiativen, dass Sie nicht nur das Volksabstimmungsgesetz ändern müssen. Sie müssen auch die Landesverfassung ändern. Das ist die Problematik an der Stelle. Es macht natürlich wenig Sinn; denn der ursprüngliche Gesetzentwurf bezieht sich nicht auf die Landesverfassung. Das ist das Problem. Aus dem Grund haben wir uns für diesen Weg entschieden.
Vielen Dank, Herr Abg. Roi. Ich sehe keine weiteren Fragen. - Somit steigen wir in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/5231 ein.
Uns liegt, wie eben erwähnt, ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion in der Drs. 7/5261 vor. Ich schlage daher vor, zunächst über den Änderungsantrag in Drs. 7/5261 abstimmen zu lassen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.
Wir stimmen nunmehr zunächst über die selbstständigen Bestimmungen unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung ab. Zunächst lasse ich abstimmen über die Artikelüberschriften. Wer diesen Artikelüberschriften zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und ein Mitglied der Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die AfD-Fraktion. Und der Rest der Fraktion DIE LINKE macht nicht mehr mit?
Aber wir gehen weiter. Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift, die lautet „Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und des Volksabstimmungsgesetzes“. Wer dieser Überschrift seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und einige Mitglieder der Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktion der AfD und der Rest der Fraktion DIE LINKE.
Wir stimmen nun über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer dem Gesetz in der Fassung der Drs. 7/5231zustimmt, den bitte ich um das Kar
tenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind Teile der AfDFraktion. - Nein, es werden immer mehr. Jetzt ist es fast die gesamte AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. - Damit ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 4 erledigt.
Noch ein kleiner Hinweis, bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen: Es ist von allen Fraktionen durch die parlamentarischen Geschäftsführer vereinbart worden, dass der Tagesordnungspunkt 13, der für morgen vorgesehen war, heute noch am Schluss der Sitzung behandelt wird.