Protocol of the Session on November 20, 2019

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister Webel, es ist erfreulich, dass jetzt 36 Kommunen der Arbeitsgemeinschaft beigetreten sind. Ich habe gehört oder gelesen, dass weitere folgen wollen. Das ist auch erfreulich. Gibt es darüber hinaus aus Ihrem Hause noch eine Initiative, für diese Arbeitsgemeinschaft zu werben, sodass weitere Kommunen dieser Arbeitsgemeinschaft beitreten? Wenn Sie das vorhaben, wie sieht das aus, und wenn Sie es nicht vorhaben, wieso machen Sie es nicht?

Herr Webel.

Herr Aldag, wir haben schon im letzten Jahr begonnen, für diese Arbeitsgemeinschaft zu werben. Ich glaube, im Dezember letzten Jahres war der erste Termin. Dort waren 90 Kommunen vertreten. Von diesen 90 sind, wie gesagt, 36 übrig geblieben. Aber ich habe vorhin schon gesagt, das mediale Interesse sorgt dafür, dass sich auch mein ehemaliger Landkreis schon bereit erklärt hat, dort Mitglied zu werden.

Es sind auch überschaubare Mitgliedsbeiträge. Dankenswerterweise hat das Land Sachsen-Anhalt 150 000 € für die Geschäftsstelle bereitgestellt, sodass die Mitgliedsbeiträge bei den Gemeinden zwischen 100 und 500 € liegen und bei den Landkreisen eine Größe von 700 € haben. Wir werden natürlich weiter dafür werben, dass möglichst viele Kommunen in der Arbeitsgemeinschaft mitarbeiten.

Vielen Dank, Herr Webel. Bevor ich die nächsten Fragesteller oder Wortmelder nehme, ist Herr Abg. Loth an der Reihe. - Bitte.

Danke schön. - Herr Minister Webel, ich begrüße diese Initiative und die Arbeitsgruppe sehr, weil Fahrradfahren auch in unseren Gemeinden und Städten völlig wichtig ist. Das ist richtig. Aber dennoch: Wir können noch so viele Arbeitsgruppen bilden und gründen, am Ende fehlt in meiner Stadt das Geld, um für einen Fahrradweg von Raguhn nach Jeßnitz das Grundstück zu erwerben, das Ding zu bauen und zu unterhalten.

Wie viel Geld wird das Verkehrsministerium im nächsten Doppelhaushalt bereitstellen, um die Verkehrsinfrastruktur gerade für Fahrräder im ländlichen Raum zu verbessern und den Kommunen beiseite zu stehen, damit die auch innerorts die verfallenen Fahrradwege, die durchaus existieren, gerade in Richtung Zerbst, Aken, die Ecke, sanieren können? Die Kommunen schaffen es alleine nicht.

Herr Abg. Loth, wir müssen unterscheiden. Es gibt die straßenbegleitenden Radwege an Landes- und Bundesstraßen, für die wir zuständig sind. Dann gibt es die Kreisstraßen, dafür sind die Landkreise zuständig. Dann gibt es Gemeindestraßen, für die die Gemeinden zuständig sind. Dann gibt es dankenswerterweise das Wirtschaftsministerium für touristische Radwege und das Landwirtschafts- und Umweltministerium für den ländlichen Wegebau.

Natürlich stellen alle Geld bereit, und wir selbst sind auch dazu übergegangen, ab dem Haushalt 2017/2018 mehr Geld für den Landesstraßenbau bereitzustellen. Wir haben den Ansatz auf 85 Millionen € erhöht. Wir hatten vorher 1 Million € jährlich für straßenbegleitende Radwege an Landesstraßen zur Verfügung gehabt. Mit der Änderung der Bedingungen, der Erhöhung der Mittel und der Einführung im Koalitionsvertrag waren es knapp 8 Millionen € pro Jahr für Landesstraßen.

Natürlich können nicht alle Landesstraßen gleichzeitig mit Radwegen ausgestattet werden, egal wie viel Geld wir zur Verfügung hätten. Es muss nicht immer nur das Baurecht vorhanden sein. Es gibt das vereinfachte Bauverfahren, bei dem das möglich ist, wenn die Besitzer der Grundstücke ihr Land freiwillig hergeben. Ist das nicht der Fall, müssen wir in ein aufwendiges Planfeststellungsverfahren gehen. Das kann Jahre dauern, teilweise genauso lange wie bei einer Autobahn.

Herr Loth, Sie haben eine kurze Nachfrage?

Ja, eine kurze Nachfrage habe ich noch, und zwar: Im Rahmen der Deichsanierung in Sachsen-Anhalt sind vielerorts neue Deiche mit neuen Deichverteidigungswegen entstanden. Nun ist es so, dass diese Deichverteidigungswege an einigen Stellen in Sachsen-Anhalt befahren werden können, aber an einigen anderen eben nicht. Da sind dann diese großen Poller davor, Zäune davor, abgesperrt usw. Ich würde mich freuen, wenn aus dem zuständigen Ministerium vielleicht einmal eine Verfügung, eine Regelung kommt, die sich damit beschäftigt, dass diese Wege gerade bei uns in Raguhn/Jeßnitz für den Verkehr geöffnet werden, um dort geradeaus durchzufahren. Das würde einiges erleichtern.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Für Fahrräder!)

Herr Loth, ich denke, dafür ist der Landesbetrieb für Hochwasserschutz zuständig, weniger die Ministerin. Sie kann sich nicht um alle Details kümmern. Das muss ich hier auch einmal sagen. Aber in der Regel - - Das habe ich in meinem Wirkungskreis erleben dürfen. Nach 2002 wurden schon viele Deiche in meinem alten Wirkungskreis erneuert. Dann wurde aufgrund der Erfahrungen mit dem Hochwasser 2002 die sogenannte Berme hinter den Deichen als Verteidigungsanlage errichtet. Die ist in der Regel für Radfahrer freigegeben. Ich kenne da keine andere Situation.

(Zuruf von Siegfried Borgwardt, CDU)

Wir haben zwei weitere Wortmeldungen, Frau Abg. Frederking und dann der Abg. Herr Striegel. - Bitte, Sie haben das Wort, Frau Frederking.

Herr Minister Webel, Sie haben vorhin ausgeführt, dass Synergien genutzt werden sollen. Die Kommunen tauschen sich aus in ihrem Wissen, was besonders erfolgreich ist, welche Wirkungen erzielt werden können. Es gibt jetzt schon Förderinstrumente. Meine Frage ist: Welche Förderinstrumente sind nach Ihrer Meinung gut geeignet, um den kommunalen Radverkehr weiter zu stärken?

Herr Minister Webel.

Insbesondere, Frau Frederking, haben wir sehr wenig eigenes Geld zur Verfügung. Bei den Bundesmitteln für den Bau straßenbegleitender Radwege an Bundesstraßen sieht das etwas freundlicher aus. Der Bund ist mehr in der Lage, das zu finanzieren. Aber das scheitert sehr oft an dem vorhandenen Baurecht.

Ich nenne nur ein Beispiel: An der B 1 zwischen Genthin und Parchen planen wir seit 2012. Dort gibt es 83 Grundstückseigentümer. Bis auf zwölf waren alle bereit, das Land freiwillig herzugeben. Wegen dieser zwölf mussten wir ein aufwendiges Planfeststellungsverfahren auf den Weg bringen - mit allen umweltschutz- und artenschutzrechtlichen Belangen, die dort betrachtet werden müssen, mit einer Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Wir haben im Jahr 2019 noch kein Baurecht.

Aber ich sehe natürlich auch, dass wir, gerade, wenn es um den Radverkehr geht, schneller und besser werden müssen. Wir brauchen natürlich auch mehr Geld. Da wir weniger Landesgeld zur Verfügung haben, nutzen wir auch EFRE-Mittel. Ein Problem bringen die EFRE-Mittel mit sich; das wissen alle, die sie beantragen: Es ist sehr kompliziert, sie zu beantragen. Sie müssen die CO2-Vermeidung berechnet nachweisen. Und

wenn sie bei einem Fördersatz von unter 60 % landen, dann sind die Kommunen oft nicht in der Lage, ihren Eigenanteil zu erbringen. Vielleicht können wir noch einmal mit der EU-Verwaltungsbehörde dahin gehend sprechen, dass wir ab der Förderperiode 2021 die Bedingungen für die EFRE-Mittelverwendung für Radwege verbessern. Das müssen wir aber mit der EU-Verwaltungsbehörde klären.

Vielen Dank, Herr Minister. - Nun hat der Abg. Herr Striegel noch einmal das Wort. Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister, Sie haben die 150 000 € für die Geschäftsstelle schon erwähnt. Ich möchte das Thema Haushalt an dieser Stelle noch einmal ansprechen. Wir sind in unmittelbarer Vorbereitung des Haushaltsverfahrens im Parlament. Meine Frage an Sie lautet: Haben Sie im Haushaltsplanentwurf, den Sie dem Parlament vorgelegt haben, auch für die Perspektive Geld eingeplant, sprich: sind Verpflichtungsermächtigungen eingeplant?

Das Zweite ist das Thema Lastenradprogramm, das ebenfalls vom Radverkehr betroffen ist. Ist das Fördermittelprogramm für Lastenräder auch

Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes, den Sie diesem Landtag vorlegen werden?

Herr Minister, bitte.

Herr Striegel, wir haben schon mit dem Haushalt 2019 diese 150 000 € mit den Verpflichtungsermächtigungen für die nächsten Jahre beantragt. Wir haben diese 150 000 € auch im Doppelhaushalt jährlich vorgesehen und wir haben für Lastenfahrräder im Doppelhaushalt 300 000 € vorgesehen.

Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe keine weiteren Fragen.

Wir kommen zum nächsten Fragesteller. Nun ist die Fraktion der CDU an der Reihe. Herr Abg. Szarata, bitte.

Meine Frage richtet sich an die Sozialministerin. Frau Grimm-Benne, stehen Sie noch zu Ihrer Aussage, die man der „Magdeburger Volksstimme“ am 19. Juli 2019 entnehmen konnte, dass über die Ausweitung der Prüfrechte des Rechnungshofes diskutiert werden kann? Wenn ja, ist seitdem schon etwas in Ihrem Haus passiert? Gab es bereits Gespräche mit anderen Ministerien oder dem Landesrechnungshof selbst? Wie sieht das MS die Stellungnahme des Landesrechnungshofes, die letzte Woche sowohl den Sozial- als auch den Finanzausschuss in Bezug auf das Teilhabestärkungsgesetz erreicht hat? - Dort hat der Rechnungshof Möglichkeiten aufgezeigt, wie man die Prüfrechte des Rechnungshofes bei Einrichtungen und Diensten der Eingliederungs- und Sozialhilfe gestalten könnte.

Vielen Dank, Herr Abg. Szarata. - Frau Ministerin Grimm-Benne, Sie haben das Wort. Bitte.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich will meine Antwort dreiteilen, genau wie Sie drei Komplexe angesprochen haben.

Einmal gehen Sie von einem Zitat in der „Magdeburger Volksstimme“ vom Sommer dieses Jahres aus. Ich nehme an, es handelt sich um den Vorgang der Lebenshilfe, als es die anonymen Schreiben gab, in denen der Geschäftsführerin

der Lebenshilfe unterstellt worden ist, dass sie Personalkosten in den Jahren 2014 bis 2016, glaube ich, zweckentfremdet eingesetzt habe. Außerdem ging es wohl um den Neubau in Magdeburg, bei dem die Baukosten auf ihren Wunsch hin exorbitant angewachsen sind.

Ich meine, Sie haben mich in Ihre Fragestellung nicht ganz richtig zitiert. Das weiß ich deshalb so genau, weil Herr Bock, der recherchiert hat, einen ganzen Fragenkatalog zu diesem Zusammenhang an das Sozialministerium geschickt hat. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dann haben unsere Fachleute - es ging darum, ob der Landesrechnungshof Prüfrechte gegenüber nicht öffentlichrechtlichen Institutionen, sprich: den Wohlfahrtsverbänden, haben und ob man diese ausweiten könnte - gesagt, dass wir lediglich Maßnahmen unterstützen könnten, die das Kontrollsystem ergänzen oder verbessern, wir uns aber nicht gegen Maßnahmen sperren würden, die zu mehr Transparenz führen. Wir haben also extra, weil wir die Prüfrechte nicht erweitern können - - Ich meine, so ist das Zitat zu fassen, und mehr haben wir dazu auch nicht schriftlich geäußert. - So viel zu diesem Punkt.

Ich will mich aber dem zweiten Komplex nicht verschließen. Ich bin etwas verwundert darüber, dass Sie mich fragen, ob wir mit dem Landesrechnungshof hinsichtlich der Prüfung der Wohlfahrtsverbände bzw. anderer Punkte bereits Kontakt aufgenommen haben.

Sie wissen, dass wir zu diesem Themenkomplex, der im Sommer für viele Prüfungen gesorgt hat, mittlerweile zwei Anfragen, nämlich sowohl vom Abg. Herrn Heuer als auch von der Abg. Frau Heiß, die in Teilen nahezu identisch waren, umfangreich beantwortet haben. Wir haben auch dargestellt, dass wir die Sozialagentur hinsichtlich der Personalkosten im Bereich der überörtlichen Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe abschließend um Prüfung gebeten haben. Die Prüfung der Personalkosten für die Jahre 2017/2018 ist noch nicht abgeschlossen und wird nachgereicht. Dies ist den beiden Abgeordneten auch so mitgeteilt worden. Dazu ist zu allen Punkten, die auch in der Presse standen, Stellung genommen worden.

Wir haben bislang keinen Kontakt mit dem Landesrechnungshof aufgenommen. Er hat auch hinsichtlich möglicher weiterer Prüfrechte keinen Kontakt mit uns gesucht. Ich möchte aber noch einmal sagen: Der Auftrag, den ich - damals noch als Parlamentarierin - verstanden habe, war ja, dass der Landesrechnungshof selbst einmal auf Anfrage dem Unterausschuss Rechnungsprüfung - ich meine, im Jahr 2016 waren diese Fragen schon einmal aufgetreten - einen Bericht darüber erstattet hat, wo man seiner Auffassung nach Prüfrechte etablieren könnte.

Zum einen bestand die Auffassung, dass man Ausführungsgesetze zu Bundesgesetzen erlassen könnte und darin die Prüfrechte des Landesrechnungshofes erweitern könnte. Zum anderen bestand die Idee, es in der Kommunalverfassung zu machen. Und es gab die Idee, es in der Landeshaushaltsordnung - damals, 2018 - zu tun. Der Beschluss im Unterausschuss Rechnungsprüfung war so gefasst, dass man das in der Kommunalverfassung prüfen sollte und für 2018 in der Landeshaushaltsordnung. Das war sozusagen eine Beauftragung im Finanzausschuss.

Die Kommunalverfassung ist durchgelaufen, ohne dass extra Prüfrechte etabliert worden sind. Bei der Landeshaushaltsordnung - wir haben jetzt schon die nächste für 2021 - kann ich mich auch nicht erinnern, dass sich der Finanzausschuss dazu durchgerungen hat, noch zusätzliche Prüfrechte zu etablieren. - So weit zu Ihrem mittleren Fragenkomplex.

Nun zu dem, was letzte Woche plötzlich im Sozialausschuss zum Entwurf des Teilhabestärkungsgesetzes kam, einem Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz, das wir morgen auf der Tagesordnung haben. Im Sozialausschuss gab es zur abschließenden Beratung noch einen Änderungsantrag der Regierungskoalition. Einen Abend vorher kam auf einmal eine umfangreiche Ausführung des Landesrechnungshofes, in der gesagt wurde, wir sollten in den Entwurf des Ausführungsgesetzes zum Teilhabestärkungsgesetz noch Prüfrechte für Wohlfahrtsverbände einführen. Angeführt wurde dies mit Beispielen aus SchleswigHolstein und Mecklenburg-Vorpommern.

Ich habe dazu, wie auch im Sozialausschuss, mündlich ausgeführt, dass wir das so nicht empfehlen und dem nicht folgen könnten, wie der Landesrechnungshof es vorgebracht hat.

Wir sind der Auffassung, dass der Bundesgesetzgeber im Bundesteilhabegesetz, als es im Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene debattiert worden ist, von seiner Gesetzgebungskompetenz auf der Grundlage von Artikel 74 des Grundgesetzes abschließend Gebrauch gemacht hat. Er hat - wenn Sie sich die ganze Debatte auch über Prüfrechte noch einmal anschauen - im neu geschaffenen SGB IX - ich meine, in § 128 - Prüfrechte für jene erweitert, die Sozialhilfe oder überörtliche Eingliederungshilfe an die Leistungserbringer auszahlen. Und er hat gesagt, dass Prüfrechte auch dieses Mal unangekündigt wahrgenommen werden können. Es ist lange im Bundestag darüber debattiert worden - meines Wissens mit dem Bundesrechnungshof -, wie man diese Prüfrechte abschließend gestaltet.

Wie kommt man nun dazu, dass man in den Kommunalprüfungsgesetzen von Mecklenburg-Vor

pommern und von Schleswig-Holstein trotzdem übereingekommen ist, dem Landesrechnungshof Prüfrechte für die Leistungserbringer zu geben? - Man hat sich dabei eines Tricks bedient. Da man keine eigene Landeskompetenz ableiten konnte, hat man Folgendes gemacht:

Sie wissen, in unserem Land und im Saarland ist es die Sozialagentur, die die überörtliche Sozialhilfe und die Eingliederungshilfe auszahlt. In allen anderen Ländern sind es die Kommunen. Deshalb hat man in den Kommunalprüfungsgesetzen eine Formulierung geschaffen, die da lautet: Jene, die nach den Sozialgesetzbüchern VIII, IX und XII Leistungen gewähren, können das Recht auf Prüfung, das sie gegenüber Dritten haben - in diesem Fall möglicherweise gegenüber Wohlfahrtsverbänden -, auch an den Landesrechnungshof weitergeben - abgeleitetes Prüfungsrecht. Das ist aber, anders als der Landesrechnungshof meint, so nicht für unser Land umzusetzen. Wir könnten nur die Prüfrechte bezüglich der Sozialagentur für den Landesrechnungshof erweitern. Das macht rechtlich aber nicht besonders viel Sinn, weil die Sozialagentur eine öffentlich-rechtlich organisierte Einheit ist und schon heute dem Prüfrecht des Landesrechnungshofs unterliegt.

Das haben wir alles im Sozialausschuss, wie ich finde, zumindest so dargestellt, dass die Regierungsfraktionen dem folgen konnten, und haben gesagt, wir könnten dem Landesrechnungshof an dieser Stelle nicht folgen. Wir werden den Gesetzentwurf, das Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz, ohne diese Prüfrechte zur Beschlussfassung empfehlen.

Ich will nicht verhehlen, dass es ein sehr komplizierter Bereich ist. Ich kann aber dem Landesrechnungshof insofern nicht folgen, als er meint, die Wohlfahrtsverbände wären generell prüfungsfrei; denn die Sozialagentur prüft jetzt gerade alle Auszahlungen, die sie über die Verträge zur Eingliederungshilfe für die einzelnen Institutionen für die Menschen mit Behinderungen geschlossen hat. Dies ist sehr umfangreich.

Ich kann mich erinnern, als ich noch Vorsitzende eines Wohlfahrtsverbandes war, dass die Finanzämter zusätzlich umfangreiche Betriebsprüfungen durchgeführt haben, um insbesondere zu prüfen, ob der Status der Gemeinnützigkeit besteht oder nicht besteht. Jeder, der in Vorständen von Wohlfahrtsverbänden war oder noch ist, weiß, wie umfangreich diese Betriebsprüfungen waren und wie alles noch einmal einzeln auseinandergenommen worden ist.

Ich möchte abschließen: Ich sehe im Augenblick vor dem Hintergrund unserer Prüfungsmöglichkeiten rechtlich keine Möglichkeit, dem Landesrechnungshof, so wie es in Schleswig-Holstein