Der Vorwurf, dass wir grundrechts- oder verfassungswidrig agieren, ist natürlich völlig absurd. Wenn ich mich irgendwie auf das Grundgesetz beziehe und das Recht einfordere, kann es nicht verfassungswidrig sein. Was soll das? Das ist Schwachsinn.
weil ich im Gespräch mit meinem Fraktionskollegen ihm zugehört habe. Das macht man in der Regel so. Selbst wenn ich Ihnen zugehört hätte, erzählen Sie ja - das hat mein Kollege Lehmann vorhin so anschaulich dargestellt - ohnehin nach ein paar Tagen wieder etwas anderes. Was hat es von daher für einen Sinn, Ihnen zuzuhören? Da kann ich ja das nächste Mal zuhören, oder?
- Ja, Herr Striegel, Sie brauchen sich in das Gespräch gar nicht hineinzuhängen, weil Sie ja gar nichts erzählen.
Herr Schulenburg, Sie sprachen von „störungsfrei“. Da haben Sie natürlich recht gehabt; störungsfrei wäre eine tolle Sache. Nur passiert das leider zumindest bei uns nicht. Das ist sehr schade.
„Linke genießen Rechte“, habe ich mir noch aufgeschrieben - das ist klar -, Rechte natürlich nicht; auch völlig klar. - Ja, was wollte ich noch sagen?
- Ein kluger Kopf formulierte mal, Herr Striegel - den Spruch kennen Sie natürlich; Sie sind ja auch ein schlauer Mensch -: Ich lehne ab, was sie sagen, aber ich werde ihr Recht verteidigen, es sagen zu dürfen. - Davon haben wahrscheinlich noch nicht viele der hier Anwesenden gehört.
Abschließend noch zu Herrn Gallert, der mir vorhin vorgeworfen hat, ich hätte irgendwie Gewerkschaften, Sozialverbände usw. als asoziale Chaoten bezeichnet: Das kann ich so nicht stehen lassen, weil es einfach nicht stimmt. Ich habe zuerst ausgeführt, so und so, und dann sagte ich „oder gleich von der Antifa oder anderen asozialen Chaoten“. Also, das ist meiner Meinung nach - Sie können es natürlich interpretieren, wie Sie wollen; das machen Sie ja sowieso - eine eindeutige Trennung, und dabei sollte es auch bleiben.
Wir finden unseren Antrag eigentlich sehr toll, ziemlich sinnvoll und auch längst überfällig. In diesem Sinne vielen Dank, dass Sie ihm zustimmen werden.
Dann sind wir mit der Debatte durch und kommen zur Abstimmung. Wer dem vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion in Drs. 7/4745 zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion der AfD und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Antrag abgelehnt worden. Wir haben den Tagesordnungspunkt 25 beendet.
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Rechtssicherheit, Rechtsklarheit und Transparenz sind Maximen staatlichen Handelns. Deshalb fordern wir aus folgenden Gründen die Einrichtung einer Abschleppzentrale für die Polizei Sachsen-Anhalt:
Zum einen soll den vor Ort eingesetzten Polizeibeamten mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit bei ihrem Handeln verschafft werden, wenn
die Beseitigung eines Fahrzeuges erfolgen muss. Zum anderen ist es notwendig, dem Bürger und den Abschleppunternehmen die notwendige
Bei Abschleppmaßnahmen zur Gefahrenabwehr oder zur Beseitigung betriebsunfähiger Kraftfahrzeuge oder im Rahmen von Hilfeleistungen bei Pannen und Unfällen auf öffentlichen Straßen richtet sich die Auswahl und Vermittlung von Reparatur- und Abschleppbetrieben nach dem Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom 7. April 2014. Dieser regelt, dass die Polizei in den vorgenannten Fällen ein geeignetes Abschleppunternehmen zu beauftragen hat. Soweit mehrere geeignete Abschleppunternehmen in Betracht kommen, sind die Einsätze der Zahl nach gleichmäßig nach dem Rotationsprinzip auf die Unternehmen zu verteilen.
Das heißt, die Geeignetheit des Unternehmens nach objektiven Kriterien auszuwählen, das technische Leistungsvermögen zu prüfen, räumliche Nähe und Einsatzbereitschaft zu berücksichtigen und bei Gleichwertigkeit mehrerer Unternehmen das Rotationsprinzip zu berücksichtigen und hierbei die Häufigkeit der Beauftragung des einzelnen Abschleppunternehmens zu prüfen, damit keine Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner
Das heißt in der Praxis: Der vor Ort eingesetzte Beamte ruft zunächst die Unternehmen an, welche vermutlich in der Rotationsreihenfolge ganz vorne stehen, und wenn dort niemand erreichbar bzw. verfügbar ist, telefoniert er die anderen Abschleppunternehmen ab, bis er ein geeignetes Unternehmen gefunden hat, um zum Beispiel ein verunfalltes Kfz abzuschleppen, welches eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Dass dann noch die Auswahlentscheidung zu dokumentieren ist, kann man als zusätzlichen Zeitfresser bezeichnen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! So kann es nicht weitergehen.
Zur Gewährleistung des Gleichheitsgrundsatzes bei der Beauftragung eines Abschleppunternehmens hat die Polizei einen erheblichen Koordinierungsaufwand zu leisten. Dabei gestaltet sich der Aufwand umso größer, je mehr Abschleppunternehmen im Bereich einer Dienststelle zueinander in Konkurrenz stehen.
Darüber hinaus stellt die Aufgabe für die Polizei eine sachfremde Tätigkeit dar; denn die Beauftragung eines Abschleppunternehmens ist keine hoheitliche Aufgabe, sondern schlichtes Verwaltungshandeln. Damit stellt es für die handelnden Polizeibeamten eine weitere vermeidbare dienstliche Belastung dar. Mein Hinweis auf die personell chronisch unterbesetzte Landespolizei darf und soll natürlich an dieser Stelle nicht fehlen.
Bei der momentanen Erlasslage setzen sich die handelnden Polizeibeamten möglicherweise der Kritik aus, nicht richtig geprüft zu haben, ob der Abschleppunternehmer tatsächlich leistungsfähig ist, ob er eine zu weite Anfahrt hat oder die Polizei zu häufig ein und denselben Unternehmer beauftragt, wobei der Verdacht laut werden könnte, die Polizei hätte einen Vorteil von der Auftragsvermittlung.
Wir sollten unsere Polizeibeamten vor derartigen Vorwürfen schützen und sie von nicht hoheitlichen Aufgaben entlasten. Eine Lösung heißt Abschleppzentrale, welche sowohl die Auftragsverteilung und -vergabe als auch die Berücksichtigung der jeweiligen Interessen der Fahrzeugführer und der Abschleppunternehmen gewährleistet. Dort wird auch eine Liste mit allen leistungsfähigen Unternehmen geführt, welche sowohl die kleinsten Pkw als auch die größten Lkw bergen und schnell aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernen können. Am wichtigsten ist aber, dass die vor Ort tätigen Polizeibeamten von der mühevollen und oft zeitraubenden Suche nach geeigneten Abschleppunternehmen und von Bürokratie entlastet werden. Damit die notwendige Transparenz der Tätigkeit der Abschleppzentrale gewährleistet wird, soll ein Aufsichtsgremium installiert werden.
Ich fasse zusammen: Bisher funktioniert das Abschleppen; aber es könnte besser funktionieren. Seit vielen Jahren existieren Abschleppzentralen in Niedersachsen, Sachsen, Thüringen und anderen Bundesländern. Nur zum Vergleich: Gegenwärtig sind in der Abschleppzentrale Niedersachsen 431 Unternehmen gelistet. In Sachsen-Anhalt dürfte es ebenfalls eine erhebliche Anzahl von Abschleppunternehmen geben. Die Koordinierung und Beauftragung von Abschleppunternehmen sollte unserer Ansicht nach im Sinne von Effektivität, Effizienz und Transparenz zentralisiert werden. Daher meine ich, dass die Beauftragung von Abschleppunternehmen wesentlich besser in
einer Abschleppzentrale aufgehoben ist als bei der ohnehin schon überlasteten Polizei. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich sehe keine Wortmeldungen. Wir können in die Dreiminutendebatte eintreten. Sie eröffnet Herr Minister Stahlknecht für die Landesregierung. Herr Stahlknecht, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident! Nach der gültigen Erlasslage werden
die im Rahmen der Gefahrenabwehr notwendigen und erforderlichen Abschleppaufträge grundsätzlich im Rotationsmodus vergeben, um keine wettbewerblichen Benachteiligungen von Firmen zu bewirken.
Mit dem Ziel, diese Aufträge rechtssicher und möglichst effizient auszulösen, wurden bereits in der Vergangenheit verschiedene organisatorische Modelle, insbesondere die Vermittlung durch eine sogenannte Abschleppzentrale - das ist ja das, was Sie ein Stück weit meinen -, diskutiert. Dabei kommen folgende Möglichkeiten infrage: erstens die Vermittlung des Auftrags durch Dritte - das ist die Abschleppzentrale -, zweitens die zentrale Wahrnehmung durch die Polizei oder drittens dezentrale Aufgabenwahrnehmung durch lokale Polizeidienststellen, so wie bisher.
Durch die Polizei beauftragte Abschleppvorgänge entwickeln sich - das sollte man bei der Diskussion bedenken - rückläufig. Im Jahr 2015 hatten wir 966 Abschleppvorgänge. Das hat sich reduziert, immer abschmelzend, bis zum Jahr 2018 auf 385 Abschleppvorgänge.
Wesentliche Gründe sind Bindung des Fahrzeughalters, Schutzbrief, Werkstattbindung an das Autohaus oder konkrete Vorstellungen der Besitzer. Mobile Telekommunikation und mobiles Internet machen den Bedarf an einem kostenpflichtigen Vermittlungsservice tendenziell obsolet. Wenn Sie ein neues Fahrzeug haben, schalten Sie in den ersten drei Jahren per Notruf oder wie auch immer per Internet auf Ihr Autohaus oder Ihre Servicewerkstatt.
Natürlich besteht immer die Möglichkeit, eine Konzession zum Betrieb eines Abschlepp-, Pannen- und Nothilfedienstes zu vergeben, wobei die fundamentalen materiellen Vergaberechtsgrundsätze des Wettbewerbes - Gleichbehandlung, Transparenz, Verhältnismäßigkeit - zu beachten sind. Die durch das Unternehmen zu erbringende Leistung einschließlich Rechte und Pflichten wie zeitliche Verfügbarkeit der Leistung, Einzugsgebiet und Schnelligkeit vor Ort sind konkret zu beschreiben. Eine Unterscheidung zwischen den Fahrzeugklassen muss vorgenommen werden. Ebenso müssen Kriterien zur Auswahl des leistungsfähigen Unternehmens aufgestellt werden. Der Vertrag muss kontrolliert werden. Rahmenverträge dieser Art dürfen aus wettbewerbsrechtlicher Sicht eine maximale Laufzeit von vier, besser nur zwei Jahren haben. Der Verwaltungsaufwand zur Ausschreibung wiederholt sich also regelmäßig, ohne dabei den Aufwand der Landespolizei nennenswert zu reduzieren.
Vergleichen Sie einmal die Zahlen: Wenn wir 385 Fälle haben, gibt es eine Abschleppung pro Tag, wobei noch 20 übrig bleiben, die sich irgendwie verteilen. Wenn Sie ein anderes Bundesland
nehmen, dann kann ich Sie verstehen, beispielsweise Baden-Württemberg, die ein Mengengerüst von 3 000 Abschleppungen im Monat haben, während wir 385 im Jahr haben. Dieser große Unterschied liegt daran, dass in einem Ballungszentrum die Leute falsch parken, Feuerwehrzufahrten, Krankenhauszufahrten zuparken; das haben wir nicht.
Insofern ist Ihr Ansatz ein diskutabler, in der Tat, aber für das, was wir an wirklichen Abschleppvorgängen haben, steht der Verwaltungsaufwand, so etwas zentral zu vergeben, aus den genannten Gründen in keinem Verhältnis zu der Stückzahl. - Vielen Dank.
Ich sehe keine Wortmeldungen. Deswegen können wir gleich fortfahren. Für die SPD-Fraktion spricht der Abg. Herr Erben. Herr Erben, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Adressiert an die antragstellende Fraktion: Ja, das Thema ist nicht ganz neu, und auch die Forderung ist nicht neu. Ich kann mich erinnern, dass vor mehr als zehn Jahren diese Debatte um eine Abschleppzentrale schon einmal geführt wurde, weil es vor ungefähr 20 Jahren mal eine an eine Polizeidienststelle in Sachsen-Anhalt geschenkte Kaffeemaschine gab - sicherlich können sich einige an die Anekdote erinnern - und es entsprechende Ermittlungen gegeben hat.
Wenn ich der Meinung wäre, dass eine Abschleppzentrale in dieser Form, wie Sie sie beantragen, eine richtige Lösung wäre, dann gäbe es die Abschleppzentrale in Sachsen-Anhalt seit über zehn Jahren. Wir sind aber damals zu einem anderen Ergebnis gekommen.
Nichtsdestotrotz beschreiben Sie ein Problem, das eigentlich nicht plenarwürdig ist; denn Sie reden ja zu Recht von einem Runderlass des Innenministers. Deswegen ist das im Innenausschuss zur Beratung gut aufgehoben. Deswegen beantrage ich auch die Überweisung des Antrags in diesen Ausschuss.
Ich will aber schon heute darauf hinweisen, dass das beschriebene Problem, nämlich dass sich Abschleppunternehmer über Polizisten beschweren, dass sie angeblich den Konkurrenten unberechtigterweise bevorzugt haben, heute längst nicht mehr das Problem da draußen ist.