Protocol of the Session on August 29, 2019

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 7/4759

(Erste Beratung in der 75. Sitzung des Landtages am 20.06.2019)

Berichterstatter wird der Abg. Herr Lehmann sein. Sie haben jetzt das Wort. Bitte.

Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Es folgt die Berichterstattung aus dem Ausschuss für Inneres und Sport:

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat den Antrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/4473 mit dem Titel „Unterbringung von Abschiebehäftlingen auch in JVA ermöglichen“ in der 75. Sitzung am 20. Juni 2019 zur Beratung und zur Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Die antragstellende Fraktion möchte mit diesem Antrag einen Beschluss des Landtags erreichen, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, in den Fällen der Ausweisung und Abschiebung nach dem Aufenthaltsgesetz die Voraussetzungen für eine Unterbringung von ausreisepflichtigen Sicherungshäftlingen in den Justizvollzugsanstalten des Landes Sachsen-Anhalt zu schaffen.

Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 38. Sitzung, die am 15. August 2019 stattfand, mit diesem Antrag. Die Landesregierung berichtete zu Beginn der Beratung über den allgemeinen Stand hinsichtlich der Abschiebesicherungseinrichtungen. Im Anschluss daran führte der Ausschuss eine Aussprache durch, in deren Verlauf die Fragen der Ausschussmitglieder von der Landesregierung beantwortet wurden.

Im Ergebnis der Beratung stellte der Vorsitzende des Ausschusses für Inneres und Sport den Antrag zur Abstimmung. Es wurde mit 8 : 3 : 0 Stimmen beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, den Antrag abzulehnen. Die Beschussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 7/4759 vor.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport gebe ich Ihnen diese Beschlussempfehlung hiermit zur Kenntnis. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Abg. Lehmann. Hierzu sehe ich auch keine Fragen. Da Sie signalisiert haben, zu diesem Punkt sprechen zu wollen, obwohl eine Debatte nicht vereinbart worden ist, können Sie gleich hier vorn bleiben und sprechen. Bitte.

Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin, für das Wort. Ich brauche auch nicht sehr lange. Die drei Minuten nehme ich nicht in Anspruch. Nur ein paar abschließende Sätze aus der Sicht der AfDFraktion, die diesen Antrag im Plenum unter Nutzung ihrer parlamentarischen Rechte gestellt hat. Vielen Dank noch mal für die kurze Redeerteilung.

Ich möchte darauf verweisen, dass die Bundesregierung für diese Stoßrichtung, die wir vorhatten, bereits grünes Licht gegeben hat und unter CDU/CSU-Führung Innenminister Seehofer im Bundesinnenministerium die Weichen für die Möglichkeit der Abschiebehaft in unseren Justizvollzugsanstalten gestellt hat. Wir fanden deshalb auch den Vorstoß unseres Innenministers Stahlknecht gut, für Abschiebehaft in Gefängnissen zu plädieren.

„Ein Gesetz sieht vor“,

schrieb die „Volksstimme“ am 6. Mai 2019,

„Abschiebehäftlinge in Gefängnissen unterzubringen. Sachsen-Anhalt ist als eines von wenigen Ländern [diesem Vorstoß gegenüber] nicht abgeneigt.“

Innenminister Stahlknecht begrüßte diesen Vorstoß. Wenn man sich das genau ansieht, dann stellt man fest: Dies war genau 20 Tage vor der Kommunal- und Europa-Wahl, um noch einmal das Signal zu geben: Sachsen-Anhalt, Innenminister Stahlknecht, findet diesen Vorstoß „Abschiebehaft in Justizvollzugsanstalten“ positiv.

Deswegen ist unsere Reaktion auf das Ergebnis für uns umso befremdlicher. Wir haben unseren Antrag nach der Einbringung im Plenum in den Innenausschuss überwiesen bekommen. Das war zwar erst mal positiv. Aber im Innenausschuss hat die CDU entgegen der Bundespolitik der CDU und entgegen der Äußerung des Innenministers Stahlknecht, CDU, in der „Volksstimme“ diesen Antrag einfach mit den anderen Parteien weggewischt mit 8 : 3 : 0 Stimmen.

Demzufolge lag es uns vonseiten der Fraktion am Herzen, hier klarzustellen: Das ist ein Unterschied zwischen dem gesagten Wort des CDU-Innenministers, der gespielten Gesetzgebung des Bundesinnenministers und dem Verhalten der CDUFraktion im Plenum. Das muss einfach heraus; das sollte auch der Wähler wissen.

Das sind Wortbrüche, die begangen worden sind, Versprechen 20 Tage vor der Wahl. Nach der Wahl interessiert das Wort des Innenministers nicht mehr und es wird umgedreht und entgegen der Äußerung des Innenministers verhält sich die CDU im Ausschuss völlig gegensätzlich, um 180 Grad gedreht. Das wollte ich mitteilen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Wir kommen nun zum Abstimmungsverfahren. Abgestimmt werden muss über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport in der Drs. 7/4759. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion die GRÜNEN.

(Zurufe von der LINKEN und von den GRÜ- NEN)

- Entschuldigung: und die Fraktion DIE LINKE. Noch einmal: Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE.

(Unruhe bei den GRÜNEN)

Wer stimmt dagegen? - Das sind die AfD-Fraktion und ein fraktionsloses Mitglied. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist der Tagesordnungspunkt 21 erledigt.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 22

Zweite Beratung

Entlastung des Strafvollzugs - Haftstrafen im Heimatland vollstrecken

Antrag Fraktion AfD - Drs. 7/4324

Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung - Drs. 7/4770

(Erste Beratung in der 75. Sitzung des Landtages am 20.06.2019)

Berichterstatterin wird hierzu Frau von Angern sein. Sie haben das Wort. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Antrag in der Drs. 7/4324 wurde in der 75. Sitzung des Landtages am 20. Juni 2019 dem Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung zur Beratung und Beschlussfassung überwiesen.

Mit dem Antrag der Fraktion der AfD soll die Landesregierung aufgefordert werden, eine Richtlinie für Sachsen-Anhalt zu erlassen, wonach ausländische Häftlinge regelmäßig nach hälftiger Verbüßung ihrer Freiheitsstrafe zwecks Vollstreckung ihrer Restfreiheitsstrafe an ihr Heimatland überstellt werden können.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung hat in der 31. Sitzung am 16. August 2019 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Fraktion DIE LINKE gegen die Stimmen der Fraktion der

AfD beschlossen, dem Landtag die Ablehnung des Antrags zu empfehlen. Die entsprechende Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 7/4770 vor.

Sehr geehrte Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung bitte ich Sie um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke, Frau von Angern. Das ging wirklich sehr schnell. Auch zu diesem Tagesordnungspunkt ist eine Debatte nicht vereinbart worden. Es liegt aber eine Redebedarfsanmeldung vor. Der Abg. Herr Kohl möchte gern dazu sprechen. - Sie haben das Wort. Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte vor der Abstimmung noch einmal erklären, warum wir weiterhin eine verstärkte Überstellung von ausländischen Strafgefangenen zur Haftvollstreckung in ihren Heimatländern für wichtig und für richtig halten.

Ausländische Strafgefangene stellen den Strafvollzugsdienst aufgrund der Sprachbarriere und der kulturellen Eigenheiten immer vor eine besondere Herausforderung.

Weiterhin: Jeder Strafgefangene belastet die Staatskasse. Wenn der Strafvollzug im Heimatland erfolgen kann, entlastet das den Steuerzahler.

Ferner beugen wir damit einem sich abzeichnenden Belegungsnotstand in unseren Gefängnissen vor. Dieser Belegungsnotstand wird unserer Einschätzung nach ohne entsprechend geeignete Gegenmaßnahmen eintreten. Schon jetzt werden temporär Gemeinschaftsräume umfunktioniert

oder Einzelzellen aufgebettet, um Häftlinge unterzubringen. Zudem nimmt die Zahl schwerer Straftaten bzw. Verbrechen zu.

Die Anzahl der Polizisten wird steigen, was zu mehr Ermittlungsverfahren führen wird. Wir werden perspektivisch mehr Staatsanwälte haben, wir werden demzufolge auch mehr Strafverfahren zur Anklage bringen. Die Anzahl der Richter wird steigen, was die Anzahl der Verurteilungen erhöhen wird. Im Ergebnis wird die Anzahl der Strafgefangenen steigen, was den Bedarf an Haftplätzen erhöhen wird.

Diese politische Weitsicht sollte jeder Verantwortungsträger in der Politik, insbesondere ein Minister, haben. Aber diese politische Weitsicht vermisse ich bei unserer Justizministerin. Anstatt über die Schließung von Gefängnissen nachzu

denken, sollte Sie sich lieber Gedanken darüber machen, wie wir unsere Justizvollzugsanstalten auf das sich abzeichnende Szenario vorbereiten. Dazu habe ich leider von ihr noch nichts gehört.

Nun zur Abschlussberatung im Ausschuss: Diese war regierungsseitig teilweise von Ahnungslosigkeit und offenen Widersprüchen geprägt - meiner Einschätzung nach. Das hat dazu geführt, dass zumindest mein Vertrauen in die Richtigkeit der Aussagen der Justizministerin nachhaltig erschüttert wurde.

Sollte es zu einem Belegungsnotstand in den Gefängnissen des Landes kommen - davon ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszugehen -, wird die AfD Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, und Sie, sehr geehrte Frau Justizministerin, an unseren Antrag und Ihr heutiges Abstimmungsverhalten erinnern. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.