Eva von Angern
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat über die Vorlage in der Drs. 7/3858 in der 64. Sitzung am 31. Januar 2019 beraten und diese an den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung zur federführenden Beratung sowie an den Ausschuss für Finanzen zur Mitberatung überwiesen.
Ziel des Gesetzentwurfs sind die vollständige Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/680 sowie die Anpassung des bereichsspezifischen Datenschutzes im Justizvollzug und der Justizvollzugsgesetze. Der Entwurf orientiert sich dabei an den aktuellen Novellierungen des Datenschutzrechts außerhalb des Justizvollzuges des Landes Sachsen-Anhalt.
Insgesamt werden mit dem Gesetzentwurf alle Justizvollzugsgesetze des Landes Sachsen-Anhalt einschließlich des neuen Gesetzes zum Datenschutz im Justizvollzug geordnet und formell in die neue Systematik von vier Büchern des Justizvollzugsgesetzbuches Sachsen-Anhalt überführt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung hat sich in der 27. Sitzung am 22. März 2019 darauf verständigt, vor der Erarbeitung einer vorläufigen Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss ein schriftliches Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf durchzuführen.
Zur weiteren Beratung der Vorlage in der 29. Sitzung am 10. Mai 2019 lagen dem Ausschuss sodann schriftliche Stellungnahmen des Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung, Stellungnahmen des Generalstaatsanwalts, der Leiterin der Justizvollzugsanstalt Burg und des Leiters der Justizvollzugsanstalt Halle vor.
Im Hinblick auf die von dem Landesbeauftragten für den Datenschutz vorgebrachten Bedenken fand eine weitere Beratung im Ausschuss für
Recht, Verfassung und Gleichstellung am 7. Juni 2019 statt. Im Ergebnis dieser Beratung wurde beschlossen, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung sowie die schriftliche Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen weiterzuleiten.
Zur 71. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 4. Dezember 2019 lag eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit Datum vom 30. Oktober 2019 vor. Die darin enthaltenen Empfehlungen wurden als Beratungsgrundlage herangezogen. Im Ergebnis seiner Beratungen erteilte der Finanzausschuss dem Gesetzentwurf in der Fassung der Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit 6 : 0 : 4 Stimmen seine Zustimmung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung hat über die Vorlage in der Drs. 7/3858 in der 44. Sitzung am 28. August 2020 abschließend beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD und bei Stimmenenthaltung der Fraktion DIE LINKE die Annahme des Gesetzentwurfs in der aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Fassung. Die Änderungen beruhen auf einem Änderungsantrag, den die Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Ausschuss eingebracht haben und der vom Ausschuss angenommen wurde.
- Herr Meister?
Im Namen des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung bitte ich Sie um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung in der Drs. 7/6526. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Antrag in der Drs. 7/4324 wurde in der 75. Sitzung des Landtages am 20. Juni 2019 dem Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung zur Beratung und Beschlussfassung überwiesen.
Mit dem Antrag der Fraktion der AfD soll die Landesregierung aufgefordert werden, eine Richtlinie für Sachsen-Anhalt zu erlassen, wonach ausländische Häftlinge regelmäßig nach hälftiger Verbüßung ihrer Freiheitsstrafe zwecks Vollstreckung ihrer Restfreiheitsstrafe an ihr Heimatland überstellt werden können.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung hat in der 31. Sitzung am 16. August 2019 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Fraktion DIE LINKE gegen die Stimmen der Fraktion der
AfD beschlossen, dem Landtag die Ablehnung des Antrags zu empfehlen. Die entsprechende Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 7/4770 vor.
Sehr geehrte Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung bitte ich Sie um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/538 mit dem Titel „Personalstrategie in der Justiz - Die Dritte Gewalt im Land Sachsen-Anhalt auf tragfähige Füße stellen“ wurde in der 14. Sitzung des Landtages am 24. November 2016 von mir eingebracht. Dort wurde er zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen.
Ziel des Antrages ist es, neben einigen Feststellungen zur aktuellen nicht zufriedenstellenden Personalsituation im Bereich der Justiz die Sicherstellung einer auskömmlichen Personal- und Sachausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften zu erreichen.
Ferner sollte dem Landtag durch die Landesregierung eine Personalstrategie in Form einer strategisch angelegten Personalplanung vorgelegt werden. Im Rahmen einer Berichterstattung in den Ausschüssen für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie für Finanzen sollte die kurz-, mittel- und langfristige Personalentwicklung für den gesamten Bereich der Justiz - einschließlich des Justizvollzuges - dargestellt werden. Zur Vervollständigung des Bildes sollte der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung eine Anhörung unter Beteiligung der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie der Justizvollzugsanstalten
einschließlich der Interessenvertretungen der Beschäftigten durchführen.
In seiner 4. Sitzung am 2. Dezember 2016 befasste sich der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung erstmals mit diesem Antrag und verständigte sich darauf, eine Anhörung zu dieser Thematik durchzuführen.
Zu dieser Anhörung, welche in der 6. Sitzung am 17. Februar 2017 stattfand, wurden neben Vertreterinnen und Vertretern der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes sowie der Personalvertretungen auch die Interessenvertretungen wie der Landesverband im Deutschen Juristinnenbund, der Deutsche Anwaltsverein, der Bund der Richter und Staatsanwälte, der Bund der Strafvollzugsbediensteten, der Landesverband des Justizwachtmeisterdienstes, der Bund Deutscher
Rechtspfleger, die Rechtsanwaltskammer, die Deutsche Justizgewerkschaft und der Verband der Gerichtsvollzieher eingeladen.
Ohne hier näher auf die Anhörung eingehen zu wollen, kann ich zumindest sagen, dass alle Anzuhörenden mehr oder weniger stark ausgeprägte Defizite in der Personalausstattung sahen. Aufgrund des hohen Altersdurchschnitts und der daraus resultierenden „Pensionierungswelle“ der nächsten Jahre würden sich diese Probleme noch verschärfen - so die Aussagen.
Die nächste Beratung zu diesem Antrag fand in der 8. Sitzung am 21. April 2017 statt. In deren Ergebnis verständigte sich der Ausschuss darauf, die Landesregierung um einen schriftlichen Bericht noch vor der Sommerpause im letzten Jahr zu bitten. Dieser sollte neben den im Antrag, insbesondere im Punkt 4, sowie in der Anhörung aufgeworfenen Aspekten auch auf weitere drängende Fragen der Abgeordneten eingehen.
Um dieser Bitte zu entsprechen, übersandte das Ministerium für Justiz und Gleichstellung dem Ausschuss ein 43 Seiten nebst Anlagen umfassendes Grobkonzept zur Personalstrategie in der Justiz.
Mit diesem Grobkonzept befasste sich der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung ausführlich in seiner 14. Sitzung am 10. November 2017 und stellte eine erneute Ausschussbefassung für seine Februarsitzung - sofern das auf dem Grobkonzept fußende Feinkonzept vorläge - in Aussicht.
Ebenfalls in dieser Ausschusssitzung wurden der Antrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/1155 mit dem Titel „Attraktivitätsoffensive Justizdienst - Justizwachtmeister aufwerten“ sowie der Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE in der
Drs. 7/1211 zu diesem behandelt. Aufgrund des thematischen Zusammenhangs entschied sich der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstel
lung, diese zukünftig gemeinsam zu beraten. Einzelheiten zu diesen beiden parlamentarischen Initiativen werden Sie zu gegebener Zeit, wenn die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Finanzen dem Landtag vorliegt, von diesem erfahren.
Das sehr umfangreiche Feinkonzept zur Personalstrategie in der Justiz lag dem Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung Anfang Februar vor, sodass sich dieser in seiner 17. Sitzung am 16. Februar 2018 erneut mit der Thematik befassen konnte. Bevor man jedoch in die inhaltliche Beratung in Bezug auf den Antrag einsteigen wollte, sollten zunächst im Rahmen eines Treffens der rechts- und finanzpolitischen Sprecher mit der Arbeitsebene des Ministeriums offene Fragen erörtert werden.
Hierzu trafen sich die besagten Fachpolitiker und Fachpolitikerinnen am 4. April 2018 mit Herrn Staatssekretär Böning sowie weiteren Vertretern des Ministeriums und berieten intensiv das vorgelegte Feinkonzept.
In der darauffolgenden 19. Sitzung am 4. Mai 2018 befasste sich der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung erneut mit diesem Antrag und verständigte sich darauf, in seiner nächsten Sitzung eine Beschlussempfehlung für den Landtag zu erarbeiten. Ferner wurde festgelegt, dass den an der Anhörung beteiligten Verbänden und Vereinen das erarbeitete Feinkonzept, gemeinsam mit dem heute zu fassenden Beschluss, übersandt werden wird.
Zur abschließenden Beratung in der 20. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung am 8. Juni 2018 lag ein Beschlussvorschlag der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.
Nach kurzer Aussprache wurde der Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen unverändert zur Abstimmung gestellt und mit 9 : 3 : 0 Stimmen als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet. Diese liegt Ihnen in der Drs. 7/2999 vor.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Namen des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.