Mario Lehmann
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Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Es folgt die Berichterstattung aus dem Ausschuss für Inneres und Sport:
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat den Antrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/4473 mit dem Titel „Unterbringung von Abschiebehäftlingen auch in JVA ermöglichen“ in der 75. Sitzung am 20. Juni 2019 zur Beratung und zur Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Die antragstellende Fraktion möchte mit diesem Antrag einen Beschluss des Landtags erreichen, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, in den Fällen der Ausweisung und Abschiebung nach dem Aufenthaltsgesetz die Voraussetzungen für eine Unterbringung von ausreisepflichtigen Sicherungshäftlingen in den Justizvollzugsanstalten des Landes Sachsen-Anhalt zu schaffen.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 38. Sitzung, die am 15. August 2019 stattfand, mit diesem Antrag. Die Landesregierung berichtete zu Beginn der Beratung über den allgemeinen Stand hinsichtlich der Abschiebesicherungseinrichtungen. Im Anschluss daran führte der Ausschuss eine Aussprache durch, in deren Verlauf die Fragen der Ausschussmitglieder von der Landesregierung beantwortet wurden.
Im Ergebnis der Beratung stellte der Vorsitzende des Ausschusses für Inneres und Sport den Antrag zur Abstimmung. Es wurde mit 8 : 3 : 0 Stimmen beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, den Antrag abzulehnen. Die Beschussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 7/4759 vor.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport gebe ich Ihnen diese Beschlussempfehlung hiermit zur Kenntnis. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.