Protocol of the Session on May 24, 2019

Aus diesem Grunde bitten wir Sie, den Staatsvertrag nachzuverhandeln und in kein neues Abenteuer zu gehen, sondern eben aus Schaden klug zu werden und die Bedingungen so auszuhandeln, dass nicht am Land Sachsen-Anhalt vorbei wieder große Risiken in der Bank entstehen können.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Ich werbe um die Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Knöchel für die Einbringung des Antrages. - Wir befinden uns jetzt in einer Dreiminutendebatte. Für die Landesregierung spricht der Minister Herr Schröder.

Bis Herr Schröder da ist, möchte ich noch daran erinnern, dass wir uns vielleicht darauf besinnen, bei Nachfragen immer eine Frage je Fraktion, also so, wie wir es ursprünglich vereinbart haben, zu stellen; denn wir sind weit über die Zeit. - Herr Minister, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Der Landtag hat in der 66. Sitzung am 28. Februar einen Beschluss gefasst. Darin heißt es unter anderem, die Landesregierung ist aufgefordert, künftig den Landesanteil an der NordLB zu reduzieren und mittelfristig an andere öffentlich-rechtliche Anteilseigner zu übertragen.

(Swen Knöchel, DIE LINKE: Das ist nicht verkehrt!)

Unter Verweis auf die Beschlusslage im Land wurden auch nachfolgend die Verhandlungen zum Staatsvertrag und zur Grundlagenvereinbarung landesseitig geführt, die auch die Möglichkeit eines Ausstieges aus der NordLB vorsehen.

Der nunmehr dem Landtag zur Stellungnahme vorgelegte Entwurf des neuen NordLB-Staatsvertrages ist das Ergebnis mehrmonatiger Verhandlungen. Ich möchte auch an dieser Stelle noch einmal die Reihenfolge betonen, wie ich Sie auch im Finanzausschuss vorgetragen habe.

Wir zeichnen die Grundlagenvereinbarung; die Verständigung über die Kapitalisierungsmaßnahme, über den neuen Geschäftsplan ist ja grundsätzlich erfolgt. Dann werden wir entsprechend der möglichen Berücksichtigung einer Stellungnahme auch den Staatsvertrag zeichnen. Mit dem Zustimmungsgesetz werden wir noch einmal in das parlamentarische Verfahren gehen und das Zweilesungsprinzip haben. An dieser Reihenfolge wird sich auch nichts ändern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bezüglich des Anliegens der LINKEN - wir führen jetzt keine Grundsatzdebatte, sondern es geht um den Antrag der LINKEN und um das in dem Antrag formulierte Bestreben, was beschlossen werden soll -, möchte ich vorausschicken: Es geht um die Kritik, dass es eine Ausweitung von Privatisierungsmöglichkeiten gibt. Diese Kritik ist aus meiner Sicht unzutreffend, weil die Privatisierungsmöglichkeiten nicht ausgeweitet werden.

Auch der bisherige Staatsvertrag eröffnete bereits die Möglichkeit der Umwandlung und vollumfänglichen Privatisierung der Bank in eine privatrechtlich organisierte Aktiengesellschaft. Insoweit ist die kritisierte Regelung bereits Bestandteil des derzeit geltenden Staatsvertrages. Die in den Staatsvertrag neu aufgenommenen Regelungen bilden die neuen Regelungen des Umwandlungsrechtes nach und schaffen damit mehr Rechtssicherheit.

Im Übrigen ist vom Mehrheitseigner der Bank - das ist, wie bekannt, das Land Niedersachsen - im Rahmen der Vertragsverhandlungen ausdrücklich kommuniziert worden, dass mit den neuen Verträgen Flexibilität im Hinblick auf mögliche Umstrukturierungen der Bank gewährleistet werden soll. Dieser Intention folgen die geschaffenen Regelungen.

Aus der Sicht der Landesregierung Sachsen-Anhalts wurden die Interessen des Landes bestmöglich in die Verträge hineinverhandelt. Dies gilt gerade im Hinblick auf den Umstand, dass SachsenAnhalt auch zukünftig nur eine Minderheitsbeteiligung von weniger als 7 % an der NordLB halten wird.

Umfangreiche Vetorechte und zusätzliche Zustimmungsvorbehalte auch gegenüber den schon vor

handenen staatsvertraglichen Regelungen würden bedeuten, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass es eine höhere Beteiligung des Landes geben muss; denn nur so wären sie erzielbar. Ich habe nicht das Gefühl, dass auch nur eine politische Kraft hier im Landtag eine erhöhte Beteiligung des Landes an der NordLB gefordert hat. Im Gegenteil: Es widerspricht sogar dem Beschluss, den ich eingangs zitiert habe.

Die angestrebte Veräußerung und die Übertragung der Trägeranteile an der NordLB hängen, wie bereits schriftlich mitgeteilt, maßgeblich von der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung der umzustrukturierenden NordLB ab. Soweit diese entsprechend der derzeitigen Planung positiv verläuft und die NordLB ab dem Jahr 2024 die angestrebte Rentabilität vorweisen kann, erscheint eine Veräußerung der Trägeranteile nach der Einschätzung der Landesregierung tatsächlich realisierbar.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE sollte daher unter Berücksichtigung der dargestellten Faktenlage abgelehnt werden. - Vielen Dank.

Herr Minister, es gibt eine Frage von Frau Heiß.

Bitte.

Frau Heiß, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, Sie sprachen von einer Grundlagenvereinbarung zwischen den Trägern. Diese liegt uns nicht vor. Wann bekommt das Parlament diese Grundlagenvereinbarung zur Einsicht?

Die andere Sache ist: Ich habe im „Handelsblatt“ gelesen, dass der Notartermin zur Unterzeichnung dieser Grundlagenvereinbarung nicht stattgefunden hat bzw. verschoben wurde. Hintergrund soll wohl unter anderem sein, dass die Europäische Zentralbank den Sanierungsplan der NordLB so nicht anerkennt, weil offensichtlich ein weiterer Investitionsbedarf zwischen 500 Millionen € und 1 Milliarde € besteht, den die Träger tragen müssen.

Trifft es zu, dass der Termin nicht stattgefunden hat? Ist es richtig, dass es einen weiteren Investitionsbedarf gibt, den auch die Länder tragen müssen?

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Die Frage geht natürlich weit über den Antragstext hinaus. Ich möchte trotzdem gern etwas dazu sagen. Wir haben - deswegen habe ich das betont - den parlamentarischen Prozess in der Reihenfolge Grundlagenvereinbarung, Staatsvertrag, Zustimmungsgesetz. Die Grundlagenvereinbarung ist - deswegen heißt sie so - die Grundlage für den Staatsvertrag. Der Staatsvertragsentwurf liegt Ihnen vor. Wir können darüber gern im Ausschuss weiter diskutieren, wie wir das regelmäßig getan haben.

Zur Frage der Terminsetzung. Die Grundlagenvereinbarung ist zu unterzeichnen, auch notariell zu beurkunden. Dieser Termin hat bislang nicht stattgefunden. Das liegt aber nicht daran, dass man sich über die Kapitalisierungsmaßnahme und über den neuen Geschäftsplan nicht bereits im Grundsatz verständigt hätte. An dieser Verständigung gibt es keine Zweifel. Vielmehr geht es jetzt lediglich um die Klärung von Detailfragen bankenaufsichtsrechtlicher Art. Ich gehe nach wie vor davon aus, dass es möglich sein wird, in Kürze zu unterzeichnen. - Das zu der ersten Frage.

Zu der zweiten Frage, ob es einen zusätzlichen Kapitalbedarf gibt. Die NordLB hat einen Kapitalbedarf von 3,5 Milliarden € angemeldet - das ist die kommunizierte Zahl - und hat deutlich gemacht, dass es bei diesem Kapitalbedarf bleibt. Insofern gibt es keine zusätzlichen Anmeldungen oder an uns adressierte weitere Risiken. Ich kenne die Berichterstattung natürlich auch. Aber mir ist nicht bekannt, dass es einen zusätzlichen Kapitalbedarf gibt.

Frau Heiß, Sie haben eine Nachfrage?

Ja. - Der Minister hat meine erste Frage nicht beantwortet. Wann bekommt denn das Parlament die Grundlagenvereinbarung?

Die Grundlagenvereinbarung ist im Staatsvertragstext aufgehoben. Wir können auch über die Grundlagenvereinbarung reden; das haben wir ausführlich getan. Aber wenn Sie jetzt erwarten, dass in der Grundlagenvereinbarung etwas anderes steht als im Staatsvertrag, dann muss ich Sie enttäuschen. Den Text kennen Sie.

Im Übrigen ist die Unterzeichnung der Grundlagenvereinbarung, wie Sie selbst festgestellt haben, noch nicht erfolgt.

(Swen Knöchel, DIE LINKE, meldet sich zu Wort)

Herr Knöchel, wir haben uns darauf verständigt, dass es bei einer Dreiminutendebatte immer nur eine Frage je Fraktion gibt. Sonst kommen wir heute gar nicht mehr zu einem Ende.

(Oliver Kirchner, AfD: Das stimmt! - Zuruf von Swen Knöchel, DIE LINKE - Zuruf von der AfD: Wir wollen auch mal nach Hause!)

Ich danke Herrn Minister für die Stellungnahme der Landesregierung. - Für die SPD spricht jetzt der Abg. Herr Dr. Schmidt. Herr Dr. Schmidt, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will es gar nicht spannend machen: Die Koalition wird diesen Antrag ablehnen.

(Zustimmung)

Ein Wort zu dem Antrag selbst. Er ist in seiner Diktion nicht ganz konsequent. Unter Punkt 1 heißt es dort: Wir wollen kein privates Geld in dieser Bank. Unter Punkt 2 heißt es: Wenn wir sie aber mit einer privaten Bank verschmelzen, dann wollen wir, dass das Parlament darüber abstimmt. Konsequenterweise müsste in dem Antrag stehen: Wir wollen auch das gar nicht haben. Logisch wäre also: Wir wollen einfach beides in dem Staatsvertrag ausschließen; wir wollen nicht, dass diese Möglichkeit besteht.

Wir wollen das nicht. Wir haben gar kein Problem damit, dass Private, die sich in einer fernen Zukunft - in einer nahen wird das nicht passieren - dafür interessieren, sich an dieser Bank zu beteiligen, das auch tun können, und zwar aus zwei Gründen. Erstens wollen wir dann längst nicht mehr Träger dieser Bank sein; denn wir wollen heraus aus dieser Bank.

Zweitens ist eine öffentliche - Schrägstrich teilöffentliche - Bank nur dann noch immer eine öffentliche - Schrägstrich teilöffentliche - Bank, wenn sie noch existiert. An dieser Stelle von vornherein privates Geld auszuschließen, heißt in der konkreten Situation der NordLB, möglicherweise zu beschließen, dass es sie dann irgendwann gar nicht mehr gibt. Ich denke, das wäre auch aus der Sicht der LINKEN die schlechteste aller Lösungen.

Was die Gewinne betrifft, die möglicherweise erzielt würden, wenn mit dem jetzt von uns dazugegebenen Kapital privatisiert würde, teilprivatisiert würde, wir etwas verkaufen würden, ist es natürlich so - das weiß Herr Knöchel ganz genau -: So denn diese Bank Erträge hätte, würden diese in den Kaufpreis eingepreist, und wir würden die Gewinne nicht einfach privatisieren, sondern würden

die Gewinne mitnehmen, wie man das bei jedem ganz normalen Akt des Verkaufs von etwas Ertragreichem tut.

Ich fürchte nur, sehr geehrte Damen und Herren, dem Bären muss das Fell noch wachsen, das dort verteilt wird. Ich will jetzt die Renditeerwartungen, die an die NordLB gerichtet werden, nicht kommentieren; denn man kann als finanzpolitischer Sprecher einer Fraktion eines Trägerlandes nicht alles kaputtmachen. Aber ich fürchte, dieses Fell wird noch lange, lange nicht wachsen. - Vielen Dank.

Herr Knöchel, haben Sie sich jetzt zu Wort gemeldet? - Herr Dr. Schmidt, Herr Knöchel hat sich zu Wort gemeldet. - Herr Knöchel, Sie haben jetzt das Wort.

Das ist eine Kurzintervention. Herr Schmidt, Sie haben gerade gesagt, Sie wüssten, DIE LINKE sei nicht für die 200 Millionen €, aus diesem Grund torpediere sie jetzt auch noch die Staatsverträge. Wir trennen das einmal schön. Ja, wir finden, das Finanzministerium hat schlecht verhandelt. Wir geben 200 Millionen €, ohne dass es dafür eine Absicherung gibt.

(Minister André Schröder: Das stimmt doch gar nicht!)

Aber der andere Punkt ist: Wir wissen, dass Sie - also SPD, CDU und GRÜNE gemeinsam - Steuergelder in Höhe von 200 Millionen € in die NordLB hineingeben. Daher haben wir jetzt einfach den Versuch unternommen, zumindest ein bisschen von diesem Geld abzusichern.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Aber ich lese Ihnen gern aus dieser Rede vor, wenn der Finanzminister hier steht und sagt: Wir brauchen noch mehr Geld.