ma des Herdenschutzes. Dieser ist nach wie vor schlecht aufgestellt. Es geht doch um Prävention an dieser Stelle. Die alleinige Finanzierung der Anschaffungskosten von Schutzhunden und Schutzzäunen hilft nur einmalig. Die Folgekosten der Hundehaltung und der Zaununterhaltung sind doch die Kostentreiber schlechthin.
- Gute Laune da drüben. - Außerdem werden nur wenige Alternativen erörtert, zum Beispiel die Errichtung von Pferchen, Gattern und Ähnlichem, und ob es sinnvoll ist, vielleicht in diese Richtung zu denken. Dabei ist es auch egal, wie viele Wölfe im Land unterwegs sind - das Grundproblem bleibt. Die Aufnahme in das Jagdrecht hat übrigens Haftungsfolgen für die zuständigen Jäger; das ist schon gesagt worden. Wenn es trotzdem zu Rissen kommt, was passiert dann? - Die Hegepflicht der Jäger ist bereits angesprochen worden.
Modelle wie in Schweden funktionieren gerade nicht, führen zur genetischen Ausdünnung und widersprechen den EU-Artenschutzregelungen, weshalb Schweden übrigens mehrere Vertragsverletzungsverfahren am Hals hat. Ob der Wolf in das Jagdrecht aufgenommen werden kann, hängt für mich einzig und allein von der Schutzkategorie ab. Über die Schutzkategorien sollten wir nicht nach Gefühl entscheiden, sondern auf der Basis eines profunden wissenschaftlichen Monitorings.
Dabei ist ausschlaggebend, ob ein guter Erhaltungszustand der Art erreicht ist. DIE LINKE steht zu dem Dreiklang Beraten, Schützen, Entschädigen und lehnt den Antrag ab.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Lange für die Ausführungen. - Für die SPD spricht der Abg. Herr Barth. Herr Barth, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gleich vorweg: Auch wir lehnen den Antrag ab. Hintergrund der Ablehnung ist das Beispiel Sachsen; es wurde mehrfach angesprochen. Dort wurde der Wolf in das Landesjagdgesetz aufgenommen. Es sind noch mehrere Länder, die das ebenfalls versuchen. Aber ich denke, wir sollten, wie es Herr Gürth schon ausgeführt hat, an dieser Stelle keinen Flickenteppich in Deutschland entstehen lassen, sondern es muss eine bundeseinheitliche Regelung her.
Es ist auch eine Forderung des Landesjägertages, eine Bundesregelung zu treffen, die die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht betrifft. Unabhängig davon ist es nun einmal so: Solange der Wolf im Anhang IV aufgeführt ist und der Erhaltungszustand noch nicht festgestellt ist, sodass er aus dem Anhang IV herausgenommen werden kann, so lange darf er, auch wenn er in das Jagdrecht aufgenommen wurde, nicht geschossen werden. Er hat eine ganzjährige Schonzeit. Insofern ist das Argument, dass er zum Abschuss freigegeben ist, wenn er in das Jagdgesetz aufgenommen wurde, Quatsch.
Vor diesem Hintergrund bin ich gespannt, was uns die Zukunft bringt. Ich denke, die Einigung der Koalitionsfraktionen in Berlin in der letzten Woche ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es gibt sicherlich noch andere Dinge, die zu regeln sind. Man tut sich auch in meiner Partei schwer, aber das hat auch seine Gründe.
Ich möchte zum Abschluss noch ein anderes Beispiel zum Wolfsschutz bringen. Ich weiß nicht, ob das bekannt ist. Wir reden immer viel über Pferche und Zäune usw. Es gibt in Sachsen den Fall, dass ein etabliertes Wolfsrudel keine Herden angreift, aber sein Revier gegen andere Wölfe verteidigt. Somit kommt kein anderer Wolf in das Revier und somit ist auch der Herdenschutz gewährleistet. Das ist natürlich auch eine Variante. Wahrscheinlich ist das ein Einzelfall, aber das passiert in der Natur eben auch.
Ich bin gespannt. Wir werden die Entwicklung weiter verfolgen und dann schauen wir einmal. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Barth für die Ausführungen. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Aldag.
(Ulrich Thomas, CDU: Wolfgang, du hast den Wolf in deinem Namen! - Wolfgang Al- dag, GRÜNE: Genau, immer!)
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Sie alle kennen die erst kürzlich veröffentlichte Umfrage unseres geschätzten Koalitionspartners CDU. Jeder liest das Seine heraus. Dann will ich das auch einmal für uns GRÜNE tun. Die
Mehrheit derer, die sich an der Umfrage beteiligt haben, sagt, die Kompetenz für Umwelt- und Naturschutz und die größte Kompetenz beim Umgang mit dem Wolf liegt bei uns, bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Meine Damen und Herren! Ich bin richtig froh und erleichtert, dass wir GRÜNE im Land mit Claudia Dalbert die Ministerin stellen, die genau für diesen Themenbereich zuständig ist.
Sie war es, die nach langem Stillstand mit der Fortschreibung der Leitlinie Wolf neue Maßstäbe gesetzt hat und klare Handlungsweisen aufgezeigt hat. Sie war es, die eine Förderung der Herdenschutzhunde und jetzt auch die Förderung von Schutzzäunen auf 100 % festgelegt hat. Sie war es, die mit dem Wolfskompetenzzentrum eine Institution geschaffen hat, die mit großem fachlichen Wissen - -
Sie war es, die mit dem Bundeskompetenzzentrum eine Institution geschaffen hat, die mit großem fachlichen Wissen die Sache angeht, informiert, analysiert und die Schadensregulierung im Fall eines Risses vornimmt.
Meine Damen und Herren! Von allen Seiten höre ich immer wieder den Ruf nach einer Versachlichung der Debatte. Das, was die Ministerin seit Anfang dieser Legislaturperiode macht, ist die Versachlichung dieser Debatte. Deswegen braucht es keine neuen Anträge, die in der Sache nicht weiterhelfen; denn eine Aufnahme des Wolfs in das Jagdgesetz hilft den Menschen draußen nichts. Das, was etwas ändert, ist klares Handeln nach der vorgegebenen Leitlinie. Das macht die Landesregierung. Das macht Claudia Dalbert als Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie. - Vielen Dank.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Aldag für die Ausführungen. - Für die AfD hat noch einmal Herr Loth das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben gesagt, alles, was geregelt werden müsse, sei bereits geregelt. Ich glaube, beim MDR oder in der „Volksstimme“ stand das geschrieben. Das ist eben leider nicht so. Die Regeln - ich habe sie vorhin vorgelesen - kann ich noch einmal ganz kurz zitieren: Rudel müssen nachgewiesen werden, Zuordnung von Rissen usw., Formen von Verhaltensauffälligkeiten. Sie kennen die Regeln selbst; Sie haben sie mit aufgestellt.
Die Regeln sind in der freien Natur schwer durchzusetzen. Das lässt die Betroffenen doch etwas unwirsch werden im Hinblick auf ihr Verständnis für den Wolf. Deshalb muss das eben gestrafft werden und vielleicht doch ein bisschen lebens- und praxisnäher ausgelegt werden. Sie wissen, der Innenminister musste extra einen Zusatzerlass schaffen, um Polizisten anzuweisen, Wölfe zu erlegen. All das kann man sicherlich anders machen.
Herr Lange meinte, wir würden Wahlkampf machen. Wer hängt denn Plakate mit Wölfen in den Straßen auf? - Wir nicht. Das macht DIE LINKE. Wir kümmern uns um die Sachpolitik und hoffen, dass unser Antrag durchkommt.
Zur CDU möchte ich sagen: Am 11. April 2018 gab es die Stader Resolution, deren Inhalt es war, den Wolf in das Jagdrecht zu übernehmen, Herr Heuer. Am 23. April 2018 gab es die Zwischenbilanz der Großen Koalition, Herr Borgwardt, mit dem Ergebnis, den Wolf in das Jagdrecht zu überführen. Am 16. August 2018 gab es das gemeinsame Treffen der CDU-Landtagsfraktionen Sachsens und Sachsen-Anhalts, Herr Borgwardt, mit dem Ziel, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Am 30. April 2019 gab es das Wolfssymposium mit dem Ziel, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Am 18. Januar 2019 hat die CDU im Land Sachsen-Anhalt ein Interview bei „Radio Brocken“ gegeben; Herr Daldrup war es dort, der meinte, der Wolf dürfe in das Jagdrecht aufgenommen werden.
Ich bitte Sie: Lassen Sie diesen sechs Ankündigungen der letzten beiden Jahre - schon in der vorangegangenen Legislaturperiode haben Sie es gefordert - Taten folgen und stimmen Sie diesem Antrag zu. - Danke schön.
Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zu der Drs. 7/4331. Das ist der Antrag mit dem Titel „Aufnahme des Wolfes in das Landesjagdrecht“. Den Antrag auf eine Überweisung an einen Ausschuss konnte ich nicht wahrnehmen. Damit stimmen wir direkt über diesen Antrag ab. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalition, die Fraktion DIE LINKE und eine fraktionslose Abgeordnete. Wer enthält sich der Stimme? - Eine Enthaltung bei der CDU. Somit hat der Antrag keine Mehrheit erhalten und ist abgelehnt worden.
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Antrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/3595 mit dem Titel „Kein Recht auf Zuwanderung - UN-Migrationspakt nicht unterzeichnen“ überwies der Landtag in der 61. Sitzung am 23. November 2018 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport. Mitberatend wurde der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien beteiligt.