Ja, wir sind auf jeden Fall für eine solche Haushaltspolitik, die Prioritäten für die Bürger setzt und die nicht eine künstliche Aufblähung der Haushalte bedeutet. Darum machen wir bei unserer Haushaltspolitik - -
Zum Beispiel haben wir die Forderungen, die in diesem Antrag stehen, mit unserem alternativen Haushalt bereits aufgestellt. Dort haben wir 200 Millionen € umverteilt, wozu wir gesagt haben: Wenn wir dran wären und hier etwas zu bestimmen hätten, würden wir die Maßnahmen nicht machen - wir haben also eine solide Gegenfinanzierung -, und in dieser Größenordnung sind wir auch geblieben. Wer den Konsolidierungspfad verlassen hat, ist leider meines Erachtens die CDU-Fraktion, die in den kommenden Monaten erhebliche Probleme haben wird,
darauf hinzuweisen, dass man den Haushaltsrahmen nicht künstlich aufblähen darf, weil man mal eben so 198 Millionen € für eine Bankenrettung lockergemacht hat, bei der es noch keinen Geschäftsplan gibt. Es gibt also noch nicht den neuen Geschäftsplan für diese NordLB, sodass man keine Garantie hat, dass dort überhaupt positive Erträge erzielt werden können. Möglicherweise - ich sage aus meiner Sicht: sogar mit größter Wahrscheinlichkeit - wird bald mehr als eine halbe Milliarde € versenkt sein; denn wenn diese NordLB wieder in eine Krise kommt - das war sie schon; da haben wir schon mal 250 Millionen € nachgeschossen - und wenn das jetzt noch mal passiert - -
Am Anfang hat uns das auch mehr als 200 Millionen € gekostet. Dann sind wir schon bei über 400 Millionen €. Und wenn die 200 Millionen € jetzt auch in den Sand gesetzt werden, dann sind wir weit über eine halbe Milliarde Euro. Da leuchtet mir nicht ein, wieso es nicht möglich sein soll, diese 90 Millionen € dafür auszugeben. Das ist ja praktisch anstelle dieser Bankenrettung. Das
Bevor wir in der Debatte fortfahren, begrüße ich Damen und Herren der Städtischen Volkshochschule Magdeburg in unserem Hohen Hause. Seien Sie herzlich willkommen!
In der Debatte sind drei Minuten Redezeit je Fraktion vorgesehen. Für die Landesregierung spricht Minister Herr Schröder.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es kann nicht verwundern, dass ich Probleme mit diesem Antrag habe. Zunächst einmal habe ich mir gedacht: Hat der Antragsteller vor, dreimal 30 Millionen € jedes Jahr auszugeben, oder möchte er 90 Millionen € für die beiden anstehenden Jahre des Doppelhaushaltes einplanen?
Auch bei der vorgeschlagenen Gegenfinanzierung hat sich die Ernsthaftigkeit des Antrags nicht wirklich belegen lassen. Soweit sich der Bund an den Kosten der Migration beteiligt, stellen diese Mittel ausdrücklich keine freie Spitze dar, aus der andere Landesaufgaben hätten finanziert werden können. Soweit die Ausgaben für Flüchtlinge auf gesetzlichen Verpflichtungen beruhen, gilt nun einmal: Ein Rechtsstaat erfüllt seine Rechtsverpflichtungen.
Insbesondere das Thema mit den Straßenausbaubeiträgen und der Bank ärgert mich in besonderer Weise. Zu den Straßenausbaubeiträgen kann man unterschiedlicher Meinung sein. Sie wissen, dass das auch Gegenstand der Meinungsbildung in den Koalitionsfraktionen ist. Es gibt da unterschiedliche Gemengelagen. Man muss Gegenfinanzierungsvorschläge machen.
Alle Fraktionen, im Übrigen auch die CDU-Landtagsfraktion, haben Vorschläge zur Bürgerentlastung unterbreitet.
Aber die Übernahme der Kosten durch das Land im Landeshaushalt, also praktisch eine kommunale Subventionierung aufgrund des Ausfalls der Straßenausbaubeiträge als Daueraufgabe mit einem Gesetz des Landtages von Sachsen-Anhalt
vorzusehen, ist etwas, was mit einer einmaligen Bereitstellung von Kapital für eine Auffanglösung einer Bank nicht vergleichbar ist. Die einmalige Kapitalisierung einer Bank mit einer Daueraufgabe zu vergleichen ist unzulässig und unseriös.
Sie unterstellen, wir hätten Geld lockergemacht und hätten für die Zukunft der Bank noch nicht einmal ein tragfähiges Geschäftsmodell. Dieses ist von uns im Finanzausschuss schon mehrfach anders dargestellt worden. Sie halten an diesem Zerrbild, weil es Ihnen in der öffentlichen Wahrnehmung zu nutzen scheint, einfach fest, und zwar wider besseres Wissen; das muss ich Ihnen unterstellen. Dass das Kabinett eine Meinungsbildung braucht und dass der Landtag von SachsenAnhalt mit der Staatsvertragsänderung, mit dem Nachtragshaushalt trotzdem das letzte Wort in dieser Sache hat, ist doch völlig unbestritten. Dennoch muss eine Meinungsbildung des Kabinetts erfolgen.
Die Bedingung für die Kapitalisierung der Bank ist ein tragfähiges Geschäftsmodell. Damit sind wir gar nicht so weit auseinander. Daran wird gearbeitet, und an dieser Bedingung halten wir fest.
Dann kommt von Ihnen immer wieder die Aussage, dass Sie Bürgerinteressen und wir Bankinteressen vertreten würden. Auch dieses Zerrbild ärgert mich doch sehr. Das kommt draußen vielleicht gut an bei denen, die nicht weiter darüber nachdenken, was eine Bank denn so macht. Man muss doch wissen, dass in einer Bank auch der kleine Bürger Anlagen hat, dass die Kommunen bei der NordLB Einlagen haben, dass die Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalts dort Geschäfte mit über 750 Millionen € macht und dass auch unsere Sparkassen dort vertreten sind, bei denen der kleine Bürger, dessen Interessen Sie vorgeben zu vertreten, seine Konten hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass wir an unsere Kommunen denken, dass wir an die Investitionsbank und damit an das Fördergeschäft Sachsen-Anhalts zum Wohle dieses Landes denken, ist doch im Interesse des Bürgers. Wir unterstützen keine Schlipsträger im fernen Hannover. Wir wahren unsere Landesinteressen, weil wir an die Bürger, an die Kommunen und an das Fördergeschäft in Sachsen-Anhalt sowie an die stabile Sparkassenlandschaft im Land Sachsen-Anhalt denken. Das ist im Bürgerinteresse und nicht, wie Sie es unterstellen, nicht.
Zu der kommunalen Finanzierung - ich komme zum Schluss, Herr Präsident - könnte ich einiges sagen. Sie können uns ja unterstellen, wir machten zu wenig für die Kommunen. Aber Sie können uns nicht das unterstellen, was Sie in Ihrer Rede gesagt haben. Wir haben noch nie so viele Mittel
Im Jahr 2018 haben die Kommunen 99 Millionen € mehr Steuereinnahmen erhalten als im Jahr 2017. Trotzdem haben wir ein FestbetragsFAG, auf das sich die Kommunen verlassen können. Und der Finanzausgleich geht nicht zurück.
Die Kommunen haben allein im Jahr 2017 186 Millionen € an Schulden abgebaut, das sind 6 % Schuldenabbau trotz steigender Ausgaben der kommunalen Familie. Das ist zumindest kein Beleg dafür, dass das FAG nicht funktioniert. Wir ruhen uns darauf gar nicht aus. Mit dem Haushaltsplan 2019 kommt nochmals ein kommunaler Investitionsimpuls: Es kommen nochmals 20 Millionen € als Aufschlag auf die kommunale Investitionspauschale oben drauf. Ich könnte das endlos fortsetzen. Fast jeder dritte Euro aus dem Landeshaushalt geht direkt oder indirekt an die Kommunen. Damit muss sich diese Landesregierung wirklich nicht verstecken.
Mein letzter Satz. Bei der Kinderbetreuung, meine sehr verehrten Damen und Herren von der AfD, handelt es sich um eine kommunale Pflichtaufgabe. Das Land Sachsen-Anhalt finanziert inzwischen ein Drittel der Gesamtkosten der kommunalen Pflichtaufgabe Kinderbetreuung. Wir haben mit dem KiFöG, über das man trefflich streiten kann, die Ausgaben aus dem Landeshaushalt innerhalb eines Jahres um 46 Millionen € erhöht.
Davon gehen aufgrund des Mehrkinderprivilegs 10 Millionen € direkt in die Elternentlastung. Sie können doch nicht behaupten, dass wir diesbezüglich nichts machen würden. Sie können sagen, dass das vielleicht noch nicht reicht und Sie noch mehr wollen. Aber Sie müssen erst einmal zur Kenntnis nehmen, dass wir in diesem Bereich an Verbesserungen arbeiten.
Haushaltsdebatten laden immer zur Generalaussprache ein. Herr Farle, Sie haben das versucht. Aber die Zeit dafür ist natürlich zu kurz, auch zu kurz für mich. Lassen Sie uns darüber gern im Ausschuss beraten und die Diskussion bei den eigentlichen Haushaltsberatungen fortsetzen.
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Wir wollen das ablehnen! - Rüdiger Erben, SPD: Herr Minister, wir wollen das ablehnen!)
Die Diskussion setzen wir fort, aber ich hoffe, dass die Koalitionsfraktionen diesen Antrag ablehnen werden. Die Haushaltsdebatte werden wir natürlich fortsetzen und über die Punkte Kommunalfinanzen und Auffanglösung für die NordLB werden wir im Landtag beraten; dies aber bitte nicht auf der Basis dieses Antrag, sondern etwas qualifizierter. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Finanzminister, ich habe Ihren Ausführungen genau zugehört und zur Kenntnis genommen, dass Sie über die NordLB sprachen. Das bringt mich dazu, Ihnen dazu jetzt eine Frage zu stellen, denn wir haben mittlerweile ein neues Problem, das die Banken betrifft. Es geht um die Beteiligungsgesellschaften an A-380-Fonds. Jetzt sind diese Beteiligungsgesellschaften am A 380 betroffen. Mit einigen Milliarden Euro sind 21 Fonds für den A 380 in Deutschland finanziert worden. Mehrere Fluggesellschaften, wie Air France, Lufthansa und Singapore Airlines, verlängern die Leasingverträge nicht, sodass die Maschinen zurückgegeben werden. Alternative Nutzungskonzepte für den A 380 sind schwer zu finden. Zwei ehemalige Maschinen der Singapore-Airlines werden zurzeit ausgeschlachtet, um die Kosten bzw. den Schaden für die Anleger zu minimieren.