Wenn ich sehe, wie zum Beispiel auch die Repräsentanten der Stätten der Moderne in Magdeburg, in Halle, in Elbingerode und in vielen anderen Orten - wir hatten ja mal den gesamten Aufriss bei der Ausstellung „Große Pläne“ präsentiert - inzwischen zusammenarbeiten, dann ist das mittlerweile ein großes Netzwerk der Moderne, für das das Bauhaus in Zentrum steht. Und darum herum haben wir alle diese Stätten, die erstmals in der Geschichte SachsenAnhalts Gelegenheit haben, sich auch zu präsentieren.
Wir haben gerade jetzt in Magdeburg die Ausstellung zu Stefan Wewerka eröffnet, der zwar kein Bauhäusler, aber persönlich und von seinem Werdegang und seiner künstlerischen Ausrichtung her sehr mit dem Bauhaus verbunden ist. Es hängt da vieles mit vielem zusammen und verstärkt sich nicht nur in der Intention, sondern auch in der Ausstrahlung.
Sehr geehrter Herr Minister Robra, ich weiß, ich darf Sie nicht unterbrechen; aber zur Befragung der Landesregierung heißt es in Nr. 6 des Erprobungsbeschlusses, die Antwort sollte nicht länger
Dies war nur ein kleiner Hinweis. Sie haben ja sicherlich auch mein Räuspern vernommen, dass Ihre Ausführungen irgendwann zu Ende gehen sollten.
Sehr geehrter Herr Minister, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. - Somit können wir fortfahren. Die nächste Frage würde von der Fraktion AfD gestellt werden können. Wer stellt die Frage? - Herr Lehmann. Sie haben das Wort, Herr Lehmann.
Vielen Dank, verehrte Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Landesregierung! In der letzten Kalenderwoche kam es innerhalb von zwei Tagen, nämlich am Donnerstag und am Freitag, zu mindestens fünf Gewaltübergriffen, die medienbekannt geworden sind.
Erstens. In Wittenberg versuchte ein Syrer in einer Berufsschule, einen Lehrer unter den Augen der Mitschüler mit einer Schere niederzustrecken.
Zweitens. In Dessau wurde einer jungen Frau in einem Einkaufszentrum am Tage mit der Faust unvermittelt ins Gesicht geschlagen.
Viertens. In Magdeburg stach ein Asylbewerber andere Heimbewohner in einer Unterkunft mit einem Messer nieder.
Fünftens - die Krönung. In Burg wurde am frühen Abend einer jungen Frau beim Gassigehen mit ihrem Hund unvermittelt und grundlos von einem Fremden „mit westeuropäischem Aussehen“ mit einem Messer in den Rücken gestochen. Die Frau wurde dabei fast getötet. Wie es ihr inzwischen geht, wissen wir nicht. Vielleicht kann die Regierung dazu etwas sagen.
Deshalb fragen wir die Landesregierung, auch speziell im Fall von Burg: Warum wurde im Fall des Messerangriffes in Burg von der Polizei von einem westeuropäischen Täteraussehen
gesprochen? - Denn wenn wir hier beim Blick auf die westeuropäischen Einwanderungsstaaten, wie Frankreich, Belgien, Großbritannien oder Niederlande, weitergreifen, dann wäre diese Beschreibung sehr weit gegriffen. Wie definiert die Landesregierung diesen westeuropäischen Phänotypus im Falle dieser Medienerklärung? Was kann die Bevölkerung mit solch einer weitgreifenden Beschreibung zur Fahndungssuche oder auch zur Sensibilisierung beitragen? Mit welchem Hintergrund geschah diese Herausgabe und was sollte damit erreicht werden? - Danke.
Vielen Dank, Herr Abg. Lehmann. - Herr Minister Stahlknecht ist schon auf dem Weg zum Rednerpult. Sie haben das Wort, Herr Minister Stahlknecht.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es gibt eine Vereinbarung, auch unter den Journalisten und der Pressestelle mit den Journalisten, dass zu der Herkunft eines Täters eigentlich überhaupt keine Auskünfte gegeben werden. Das war guter Brauch bis 2015 oder 2016, weil die Nationalität für die Beurteilung eines objektiven Strafverfahrens keine Rolle spielt.
Insofern ist die Nationalität kein Kriterium. Das ist etwas aufgeweicht. Ich habe mich im letzten Jahr in Berlin mit dem Presserat dazu ausgetauscht, weil auf der anderen Seite der Anwurf kam, auch gegenüber den Journalisten, dass sie, um den sozialen Frieden zu wahren, Phänotype bekannt geben müssten.
Ich persönlich halte es nach wie vor nicht für erforderlich, Phänotype bekannt zu geben, weil Strafverfahren objektiv und unabhängig vom Ansehen der Person und ihrer Nationalität zu führen sind. - Das war es.
Vielen Dank. - Herr Minister, mich würde interessieren: In wie vielen der zahlreichen vergangenen Fälle kam es aufgrund der Gewaltdelikte bzw. in aktuellen Fällen zur Abschiebung? - Wenn ich gleich noch eine kleine Zusatzfrage stellen dürfte: Inwieweit wurden im letzten Jahr die von Ihnen angekündigten 36 Abschiebeplätze bisher genutzt? - Vielen Dank.
Nach Abschluss eines Strafverfahrens - in Deutschland gilt nach Artikel 19 des Grundgesetzes die Rechtsweggarantie, das heißt, auch Rechtsmittel sind gegen Entscheidungen eines Gerichtes im Strafverfahren zulässig - kann abgeschoben werden, vorausgesetzt, dass die Herkunftsstaaten denjenigen zurücknehmen. Es ist Aufgabe der Bundesregierung, das Erforderliche zu veranlassen. Voraussetzung ist, dass das Land, in das wir die betreffende Person zurückschieben, als sicher angesehen wird.
Insofern kann ich Ihnen von diesem Pult aus von den laufenden Strafverfahren her nicht sagen, wie viele wir perspektivisch abschieben werden. Das hängt von dem Strafverfahren ab, das hängt von der Länge des Strafverfahrens ab und das hängt von dem Herkunftsland des Beschuldigten oder Angeschuldigten oder Angeklagten, je nachdem, in welchem Verfahrensstadium wir uns befinden, ab. - Punkt.
Zu den 36 Haftplätzen gibt es Folgendes zu sagen: Dass sich der Ausbau in Dessau verzögert, nehmen wir als Innenministerium zur Kenntnis. Das will ich jetzt auch nicht näher kommentieren. Wir haben aber mit Niedersachsen deshalb eine Vereinbarung getroffen, dass wir dortige Haftplätze nutzen können. Und genau das tun wir. Die werden wir so lange dort nutzen, bis das BLSA in der erforderlichen Geschwindigkeit, Gründlichkeit und Zügigkeit diese Anstalt gebaut hat.
Vielen Dank, Herr Minister. - Es gibt eine weitere Frage von dem Abg. Herrn Kohl. - Herr Höse, Sie haben noch eine Nachfrage oder eine neue Frage?
Aha, okay. - Sie sagten gerade, im laufenden Verfahren könne nicht abgeschoben werden usw. usf. Die Gründe haben wir ja schon tausendmal gehört. Kam es in zurückliegenden Fällen überhaupt jemals vor, dass der Heimatstaat die abgeschobenen Leute wieder aufgenommen hat?
Mehrere. Sie können auch während eines laufenden Ermittlungsverfahrens abschieben - damit wir dann auch vollständig bleiben -, wenn die Staatsanwaltschaft ihr Einvernehmen dazu erteilt. Diese Diskussion haben wir im Zusammenhang mit den Vorgängen in Köthen gehabt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Innenminister, wenn man von südländischen westeuropäischen Phänotypen spricht, gibt es dann dazu irgendwelche Legaldefinitionen, woran man sich dabei orientieren kann? Oder bleibt das der Fantasie des Lesers überlassen?
Was möchten Sie denn gern? Möchten Sie, dass wir zukünftig schreiben, ein Schwede habe in Deutschland eine Straftat begangen? Möchten Sie, dass in Österreich steht, ein Deutscher habe eine Straftat begangen?
Oder möchten Sie, dass in der Mitteilung steht: einer aus Nigeria? - Ich verstehe das nicht. Die Ausgangsfrage fand ich auch schon beachtlich, dass einer gesagt hat, wer aus Frankreich oder England komme, sei ein Einwanderer. Allein schon dieser Zwischensatz zeugt von einer großen Unwissenheit über die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Wenn Sie in England - England ist im Augenblick ein schlechtes Beispiel - oder wenn Sie in Frankreich arbeiten würden, dann arbeiteten Sie da im Rahmen der Freizügigkeit, aber nicht im Sinne der definierten Einwanderung.