Protocol of the Session on April 2, 2019

- es ist wissenschaftlich erwiesen, dass sie kommen wird - tatsächlich effektiv bekämpfen. Den

Wohlstand, den wir derzeit haben, werden wir in einer Klimakrise nicht halten können.

(Zurufe von der AfD)

Vielen Dank, Herr Abg. Striegel. Hierzu sehe ich keine weitere Reaktion. - Herr Abg. Gallert, bitte.

Ich möchte auf eine Bemerkung des Kollegen Kurze, die unmittelbar an mich gerichtet war, reagieren. Ich kann Ihnen garantieren: Spätestens nach seiner Rede ist klar, dass die Vielfalt und die Spreizung der Strömungen innerhalb der CDU in der Europafrage deutlich größer sind als die Zahl der Strömungen in meiner Partei, werter Herr Kurze.

(Zustimmung bei der LINKEN - Zurufe von der CDU)

Ich möchte am Ende auch noch sagen: Jeder entscheidet über das Niveau seines Vortrages selbst.

(Beifall bei der CDU)

Ich bin froh, dass es eine ganze Reihe von Vertretern innerhalb der CDU gibt, die in der Europapolitik unterwegs sind, mit denen man sich sehr wohl angemessen auf einem guten Niveau über diese Dinge streiten kann. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Gallert. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit sind wir am Ende der Debatte. Beschlüsse in der Sache werden nicht gefasst. Damit ist der Tagesordnungspunkt 2 beendet.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 3

Beratung

Verordnung über personelle Anforderungen für stationäre Einrichtungen und betreute Wohngruppen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Wohn- und Teil- habegesetz-Personalverordnung - WTG-PersVO)

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration - Drs. 7/3967

Änderungsantrag Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/4142

Bevor wir zur Berichterstattung kommen, darf ich die zweite Gruppe von Schülerinnen und Schülern

des Burg-Gymnasiums Wettin recht herzlich bei uns im Hohen Hause begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Berichterstatter ist der Abg. Herr Siegmund. Sie haben das Wort, bitte.

Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gemäß § 33 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 des Gesetzes über Wohnformen und Teilhabe des Landes SachsenAnhalt wird das für Heimrecht zuständige Ministerium ermächtigt, durch Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes Regeln zu erlassen für die Eignung der Einrichtungsleitung, der Pflegedienstleitung, der Fachbereichsleitung und der Beschäftigungen in stationären Einrichtungen und betreuten Wohngruppen, für die Fort- und Weiterbildung dieser Beschäftigten sowie für den Anteil der Fachkräfte an den in der Pflege und Betreuung tätigen Beschäftigten.

Vor dem Erlass der Verordnung ist gemäß § 33 Abs. 2 des Gesetzes über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt das Einvernehmen mit dem Landtag herzustellen. Der Verordnungsentwurf der Landesregierung wurde von der Landesregierung in ihrer Sitzung am 8. Januar 2019 zur Kenntnis genommen und dem Landtag mit Schreiben vom 10. Januar 2019 übersandt. Der Landtag wurde gebeten, bis zum 22. Februar 2019 zu dem Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen, anderenfalls würde eine zustimmende Kenntnisnahme vorausgesetzt.

Das Schreiben wurde von der Landtagspräsidentin umgehend zur Beratung und Herstellung des Einvernehmens an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration übersandt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration kam in der 34. Sitzung am 16. Januar 2019 überein, sich mit dem Verordnungsentwurf zu befassen und eine Stellungnahme zu erarbeiten, über die der Landtag bereits in seiner vergangenen Sitzungsperiode Ende Februar 2019 beraten und beschließen sollte. Diese Vorgehensweise setzte jedoch eine Fristverlängerung seitens der Landesregierung für die Abgabe der Stellungnahme voraus, die die Landesregierung in der genannten Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration bereits mündlich in Aussicht stellte.

Mit Schreiben der Landtagspräsidentin vom 30. Januar 2019 an die Landesregierung wurde über das im Ausschuss vereinbarte Verfahren und die vom Sozialministerium in Aussicht gestellte Fristverlängerung offiziell informiert.

Der Sozialausschuss befasste sich in der 35. Sitzung am 20. Februar 2019 mit dem Verordnungsentwurf. Der Landesregierung sind im Vorfeld der Beratung die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN formulierten Fragen und Anmerkungen bzw. Anregungen zugegangen. Dem Ausschuss lag zur Beratung eine Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE vor. Des Weiteren ist dem Ausschuss zur Beratung eine Stellungnahme der Liga der Freien Wohlfahrtspflege zugegangen.

Ein Beschlussvorschlag der regierungstragenden Fraktionen, in dem die Streichung des § 8 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung empfohlen wird, wurde als Tischvorlage verteilt und im Ergebnis der Beratungen mit 6 : 0 : 5 Stimmen beschlossen. Diese Beschlussempfehlung lag dem Landtag bereits zu seiner 31. Sitzungsperiode am 28. Februar und 1. März 2019 in der Drs. 7/3967 vor.

Der Sozialausschuss empfahl darüber hinaus, eine Beratung im vereinfachten Verfahren gemäß § 38 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages durchzuführen.

Nachdem die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration als Drucksache veröffentlicht worden war, teilte die Liga der Freien Wohlfahrtspflege Bedenken gegen eine Streichung des § 8 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung mit. Das Schreiben der Liga - es handelt sich hierbei um eine E-Mail vom 22. Februar 2019 - wurde an die Mitglieder des Sozialausschusses als Vorlage 1 zu der in Rede stehenden Beschlussempfehlung verteilt.

Nachdem die Bedenken der Liga bekannt geworden waren, hat die Fraktion DIE LINKE der Behandlung dieser Verordnung im vereinfachten Verfahren widersprochen. Daraufhin sollte der Tagesordnungspunkt im regulären Verfahren behandelt werden.

Auch die Landesarbeitsgemeinschaft der privaten Verbände in Sachsen-Anhalt wandte sich mit Schreiben vom 25. Februar 2019 an den Landtag und teilte ihre Bedenken gegen eine Streichung des § 8 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung mit. Dieses Schreiben wurde ebenfalls verteilt und lag dem Plenum in der Vorlage 2 zur Drs. 7/3967 vor.

Im Einvernehmen mit den anderen Fraktionen des Hohen Hauses beantragte die Fraktion der SPD zu Beginn der Landtagssitzung am 28. Februar 2019 die Absetzung dieses Tagesordnungspunktes.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung in der Drs. 7/3967 liegt heute erneut zur Beratung und Beschlussfassung vor. Im Namen des Ausschusses bitte ich Sie, dieser zu folgen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank an den Berichterstatter Abg. Herrn Siegmund. - Die parlamentarischen Geschäftsführer der einzelnen Fraktionen haben beschlossen, dass dieser Tagesordnungspunkt ohne Debatte durchgeführt wird. Wir steigen somit in das Abstimmungsverfahren ein.

Als Erstes stimmen wir über den Änderungsantrag in der Drs. 7/4142 ab. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen.

(Rüdiger Erben, SPD: Ist das der Ände- rungsantrag?)

- Das ist der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. - Zustimmung sehe ich bei der Fraktion der AfD, bei den Fraktionen der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei einem fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE und ein fraktionsloses Mitglied des Landtages enthalten sich der Stimme.

Wir stimmen nunmehr über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration in der Drs. 7/3967 ab. Wer dieser seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: In der ge- änderten Fassung?)

- Ja, in der geänderten Fassung. Entschuldigung, das habe ich nicht gesagt. - Zustimmung sehe ich bei den Koalitionsfraktionen, also bei der CDU, bei der SPD und bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der Fraktion der AfD und bei zwei fraktionslosen Mitgliedern. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE enthält sich der Stimme.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 4

Wahl von zwei Ersatzpersonen als stimmberechtigte Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses

Wahlvorschlag Landesregierung - Drs. 7/4138

Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 bis 9 in Verbindung mit Absatz 3 Satz 2 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt werden die Vorschläge für die Wahl von zwei Ersatzpersonen als stimmberechtigte Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses, soweit sie nicht von der obersten Landesjugendbehörde zu

berufen sind, auf Vorschlag der in § 10 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 bis 9 KJHG-LSA genannten Stellen, nach § 10 Abs. 4 KJHG-LSA hilfsweise auf Vorschlag der obersten Landesjugendbehörde, vom Landtag gewählt.

Ich gehe davon aus, dass die Wahl gemäß § 77 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages durch Handzeichen erfolgen kann. Oder widerspricht ein Mitglied des Landtages diesem Vorschlag? - Das sehe ich nicht. Dann steigen wir in das Abstimmungsverfahren ein. Wer dem Wahlvorschlag in der Drs. 7/4138 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen.

(Robert Farle, AfD: Einzeln! - Sebastian Striegel, GRÜNE: Sie haben nicht wider- sprochen! - Zurufe von der AfD)

- Sie hätte das vorher beantragen müssen.

(Zustimmung bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)