Wir haben heute deutlich gesehen, dass ein Riss durch die Koalition geht; denn den einzigen vernünftigen Redebeitrag heute hat die CDU abgeliefert. Der Rest der Koalition hat leider daneben gelegen. Sie wollen die Bürger nicht entlasten. Sie wollen die Bürger weiter im Unsicheren lassen. Sie wollen die Wirtschaft weiter schädigen, meine Damen und Herren!
In den 70er-Jahren haben wir von einer kommenden Eiszeit gelesen und gehört; BSE, Rinderwahn, Waldsterben, Ozonloch. Über diese Geschichten redet heute kein Mensch mehr. Heute müssen wir uns leider mit der Klimadebatte herumschlagen und mit Dieselfahrverboten. Das ist ungefähr in dieselbe Kategorie einzuordnen, meine Damen und Herren.
(Robert Farle, AfD: Genau! - Wolfgang Aldag, GRÜNE: Sie haben doch den Antrag gestellt! Ihretwegen müssen wir doch hier reden!)
Wir wollen nichts weiter als Sicherheit für die Bürger. Wir wollen Fahrverbote vermeiden. Leider habe ich das heute von niemand anderem gehört außer der CDU.
Um das zu gewährleisten und zu schaffen, wollen wir den Grenzwert für Außenluft von 40 µg auf 100 µg erhöhen und eine einheitliche Messhöhe von vier Metern festlegen.
Ich kann die Ministerin leider nicht verstehen, wie man die Frage aufwerfen kann, warum die AfD das möchte; denn wir hätten eine Regelung mit anderthalb bis vier Metern. Es geht hier um Fahrverbote, es geht um große Einschnitte für unsere Bürger. Es geht um Geld, mit dem die Bürger belastet werden sollen. Natürlich muss es dann so genau wie möglich erfolgen. Dann kann ich mich nicht hinstellen und sagen: Na ja, es ist ja alles okay, zwischen anderthalb und vier Metern. - Vier Meter müssen festgelegt werden. Davon weichen wir nicht ab, meine Damen und Herren!
Dann zu dem populistischen Redebeitrag von Herrn Henke, der ja ein Hybridauto fährt. Damit sind Sie einer von 2 %, Herr Henke. Daran sieht man, woher der Wind weht: Weil Sie mit Ihrem Hybridauto zufrieden sind, wollen Sie die Menschen dazu zwingen, auch Hybridautos zu fahren. Das werden wir nicht zulassen!
Herr Büttner, hier vorn ist ein blauer NH-HotelKugelschreiber abgegeben worden. Ich vermute einmal, er gehört Ihnen.
Wir könnten jetzt in das Abstimmungsverfahren eintreten. Ich habe gehört, es wurde eine Überweisung an die Ausschüsse für Umwelt, für Wirtschaft und für Landesentwicklung und Verkehr beantragt. Das hat der Kollege Schumann für die CDU-Fraktion - -
- Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir jetzt in das Abstimmungsverfahren eintreten, dann wäre es nett, wenn zumindest die Mehrheit wissen würde, worüber sie abstimmt. Dazu müsste man jetzt zuhören.
Ich wiederhole: Der Kollege Schumann hat für die CDU-Fraktion beantragt, diesen Antrag an die Ausschüsse für Umwelt, für Wirtschaft und für Landesentwicklung und Verkehr zu überweisen.
- Umwelt. - Gibt es alternative Überweisungsvorschläge? - Nein. Dann stimmen wir jetzt darüber ab, den Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt und zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft und den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zu überweisen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Die Fraktion DIE LINKE, ein Mitglied der GRÜNEN-Fraktion und ein Mitglied der SPD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? - Stimmenthaltungen gibt es offensichtlich nicht. Damit ist der Antrag in dieser Art und Weise überwiesen worden.
Wir können hier vorn noch einen kleinen Wechsel vollziehen, bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen.
Bericht über den Stand der Beratung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt - Drs. 7/1535
nen fünf Monate nach Überweisung eines Beratungsgegenstandes eine Fraktion oder acht Mitglieder des Landtages verlangen, dass der Ausschuss durch den Vorsitzenden oder Berichterstatter dem Landtag einen Bericht über den Stand der Beratungen erstattet. Von dieser Regelung macht die Fraktion DIE LINKE Gebrauch und verlangt vom federführenden Ausschuss für Finanzen einen Bericht über den Stand der Beratungen.
Zur Begründung ihres Verlangens erteile ich zunächst der Fraktion DIE LINKE das Wort. Danach wird vom federführenden Ausschuss für Finanzen der erbetene Bericht gegeben. Anschließend findet eine Dreiminutendebatte in der Reihenfolge SPD, AfD, GRÜNE, CDU und DIE LINKE statt. Das Wort erhält zunächst für die Antragstellerin, die Fraktion DIE LINKE, der Abg. Herr Knöchel. - Herr Knöchel, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen, meine Herren! Unsere Fraktion bittet heute um die Berichterstattung zur Beratung über unseren am 20. Juni 2017 hier im Hohen Haus in erster Lesung behandelten Gesetzentwurf zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt in Drs. 7/1535 vom 14. Juni 2017.
Wir finden, dass dieser Gesetzentwurf wie auch der taggleich ein Jahr später eingebrachte Entwurf der Landesregierung seiner Bedeutung nach unangemessen behandelt wird.
Die Personalvertretungen nehmen die Interessen der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gegenüber ihren Dienststellen wahr. Das derzeit geltende Personalvertretungsgesetz ist mittlerweile 15 Jahre alt und galt bereits bei seinem Inkrafttreten im Jahr 2004 als zu enges Korsett für Dienststellen und Beschäftigte.
Sein Geist war geprägt von der restriktiven und im Übrigen falsch verstandenen Auslegung eines Verfassungsgerichtsurteils zum Schleswig-Holsteinischen Personalvertretungsgesetz vom
In diesem Urteil wurde lediglich gefordert, dass die Letztentscheidung in wesentlichen Fragen mit Außenwirkung dem Evokationsprinzip folgen
Die damalige Landesregierung nahm das Urteil zum Anlass, mit dem Rasenmäher über Mitbestimmungstatbestände zu gehen. Das ist beispiellos im Bundesgebiet und Ausdruck des Misstrauens der Landesregierung gegenüber ihren Beschäftigten.
„Die Koalitionspartner bekennen sich zu einer Modernisierung des Personalvertretungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt auch unter Betrachtung der Leiharbeiter im öffentlichen Dienst.“
Das war im Jahr 2011. Eine ganze Legislaturperiode lang passierte nichts, außer dass Personalfragen, das Dienst-, das Tarif- und eben das Personalvertretungsrecht vom Innenministerium in das Finanzministerium übergingen. Einzige Begründung dafür: So könne der Personalabbau forciert werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Landes wurden damit von CDU und SPD zum Sparschwein degradiert. Ihre Teilhaberechte wurden dem Spardiktat geopfert.
Es mag dem ehrenwerten Bemühen der SPD geschuldet sein, dass im Koalitionsvertrag 2016 das Kapitel Personalvertretung etwas ausführlicher gefasst wurde - ich zitiere -:
„Die Koalitionspartner vereinbaren, das Personalvertretungsgesetz mit Blick auf den Personalabbau und die Umstrukturierungen in den öffentlichen Verwaltungen moderner und flexibler auszugestalten. Hierzu werden wir die Freistellungsgrenze für Mitglieder des Personalrates von bisher 300 Beschäftigte auf 250 Beschäftigte herabsetzen, die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte als Beratungsgremium im Gesetz verankern und die Wahl des Vorstandes des Personalrates gerechter ausgestalten, indem alle im Personalrat vertretenen Gruppen chancengleich berücksichtigt werden.“
Die hier festgeschriebenen Änderungen des Personalvertretungsgesetzes blieben weit hinter den Erwartungen der Belegschaft zurück. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um formale Änderungen von Verfahren und Abläufen. Doch auch bei dieser niedrig gehängten Messlatte gelang es der Koalition nicht, in annehmbarer Zeit Ergebnisse vorzulegen.