Herr Erben, wir haben genau wie Sie und mit denselben Personalvertreterinnen und Gewerkschafterinnen Gespräche geführt. Die Probleme des Gesetzes sind uns und Ihnen bekannt. Dennoch: Es tut sich nichts.
Finanzminister Schröder erwies sich als würdiger Nachfolger von Jens Bullerjahn. Auch für ihn scheinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur Einsparpotenziale darzustellen, die im Übrigen die Klappe zu halten haben.
Es ist diese Sicht auf das Personal, welche das Gesetzgebungsverfahren immer wieder ins Stocken bringt. Die Landesregierung als Dienstherr ist Beteiligter dieses Gesetzes; sie will sich aussuchen, wann und wo Personalräte Rechte haben sollen. Das ist so, als ob Arbeitgeberverbände das Betriebsverfassungsgesetz schreiben würden - nicht, dass sie es in der Realität nicht tun würden, aber man versteckt das in Berlin immer noch ein bisschen. So erklärt es sich auch, dass die Landesregierung es für ihren Gesetzentwurf unterlassen hat, die üblichen Anhörungen der Beteiligten durchzuführen.
DIE LINKE fordert deshalb, dass die Regierung endlich aufhört, dem Parlament ständig in dieses Gesetz hineinzureden.
Geben Sie den Beschäftigten endlich ein Signal der Wertschätzung und lösen Sie das Personalvertretungsrecht wieder aus dem Finanzministerium heraus.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mehr als Haushaltsstellen. Und eines sind sie schon gar nicht: rechtlose Einsparpotenziale.
Nachdem wir unseren Gesetzentwurf eingebracht hatten, wurde im Finanzausschuss von den Koalitionären in deklamierter Hoffnung auf ein Tätigwerden der Regierung in Form eines eigenen Gesetzentwurfes die Beratung über unseren Gesetzentwurf immer wieder vertagt, ein ganzes Jahr lang. Am 17. Oktober 2018 wurde eine Anhörung durchgeführt. Diese brachte ans Licht, dass der Regierungsentwurf weit, weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist. Ja, mit Blick auf den Bereich des Bildungsministeriums trägt er sogar die Handschrift einzelner Interessengruppen zulasten anderer Beschäftigter.
Unser Entwurf hingegen orientiert sich am Betriebsverfassungsgesetz und den Personalvertretungsgesetzen anderer Länder. Er ist abgestimmt und besprochen mit Beschäftigtenvertretern und Gewerkschaften. Er wäre ein Quantensprung in Sachen Teilhabe von Beschäftigten. Das haben Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, sicherlich erkannt und wollten ihn deshalb im Dunkel der Ausschussberatung belassen.
Aber die Zeit drängt. Im kommenden Jahr stehen die Wahlen zu den Personalvertretungen an, bis dahin brauchen wir ein neues Gesetz. Wir haben die Berichterstattung heute verlangt, damit Sie hier den Beschäftigten erläutern können, ob sie diese Wahlen mit einem neuen Gesetz vorbereiten können. - Vielen Dank.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Knöchel für die Berichterstattung. - Berichterstatter für den Ausschuss ist Herr Meister. Herr Meister, Sie haben das Wort.
Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Ich erstatte Bericht. Dem Ausschuss für Finanzen liegen zwei Entwürfe zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalts vor. Zum einen handelt es sich um den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/1535, zum anderen um einen Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/2990.
Der Landtag überwies den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der 28. Sitzung am 20. Juni 2017 zur Beratung an den Ausschuss für Finanzen. Der Ausschuss befasste sich in seiner 32. Sitzung am 14. Februar 2018 mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich darauf, eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen, sobald der entsprechende Gesetzentwurf der Landesregierung vorliegt.
Dieser Gesetzentwurf wurde in der 50. Landtagssitzung am 20. Juni 2018 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen.
In der 38. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 15. August 2018 gab es eine Verständigung dazu, eine Anhörung zu beiden Gesetzentwürfen durchzuführen, zu der auch die mitberatenden Ausschüsse eingeladen werden sollten. Die Anhörung fand am 17. Oktober 2018 statt; Herr Knöchel ist gerade darauf eingegangen.
Als die Niederschrift über diese öffentliche Anhörung vorlag, befand sich der Ausschuss für Finanzen in den Haushaltsberatungen zum Haushaltsgesetz 2019. Aus diesem Grund wurde auf eine weitere Beratung zu beiden Gesetzentwürfen zunächst verzichtet.
Nach der Vorlage einer Synopse durch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wird sich der Ausschuss für Finanzen weiter mit beiden Gesetzentwürfen befassen. - So weit der formelle Bericht.
Dass der GBD die Synopse noch nicht vorgelegt hat, hat Gründe, die nicht beim GBD liegen. So viel kann man sagen. Das obliegt aber nicht mehr der formalen Berichterstattung durch den Ausschussvorsitzenden. Insofern muss ich jetzt einen Cliffhanger machen und auf die Redebeiträge seitens der Fraktionen verweisen, in denen be
Ich danke Herrn Meister für die Berichterstattung. - Wir steigen jetzt in die Debatte ein. Es ist eine Redezeit von drei Minuten je Fraktion vorgesehen. Die Landesregierung verzichtet auf einen Redebeitrag. Für die SPD spricht der Abg. Herr Erben. Herr Erben, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zu Ihnen, Herr Knöchel. Ich finde es schon immer wieder erstaunlich, wie Sie den Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und GRÜNEN hier quasi als Anspruchsgrundlage der Opposition heranziehen.
Ich wusste gar nicht, dass er das ist. Ich dachte eigentlich, dass das die politischen Vereinbarungen sind, die wir für diese Wahlperiode getroffen haben, und nicht, dass Sie sich darauf berufen können, was wir damit machen.
Der Herr Ausschussvorsitzende hat eben schon begründet, warum es bisher zu keiner weiteren Behandlung kam. Bekanntermaßen gab es am 17. Oktober 2018 eine Anhörung, die sehr umfangreich war; danach befanden wir uns in Haushaltsberatungen. Und es wäre wahrlich nicht angemessen gewesen, das nebenbei abzuhandeln, zumal wir die Anhörung nicht als Pro-forma-Anhörung durchgeführt haben, sondern als eine Anhörung, aus der Ergebnisse erzielt werden.
Ich will Ihnen die Ergebnisse, die wir als Koalitionsfraktionen daraus gezogen haben - es sind einige wenige Punkte -, überhaupt nicht verheimlichen. Erstens haben wir vereinbart, dass die Verbesserung bei der Freistellung für alle anderen Personalräte auch entsprechend übertragen wird auf das zugegebenermaßen andere System im Bereich der Lehrerstufenpersonalräte. Da sollen also keine Benachteiligungen stattfinden. Sie wissen, dass das ein anderes System ist, dass nämlich über Stunden freigestellt wird; das werden wir übertragen.
PersVG in dem Gesetzentwurf komplett streichen. Es gelten keine anderen Vorschriften als für alle anderen auch.
Drittens wollen wir das aktive Wahlalter für die Personalräte auf 16 senken, weil wir der Auffassung sind, dass jemand, der beispielsweise eine Ausbildung für den mittleren Dienst oder auch als Verwaltungsfachangestellter tätigen kann, auch den Personalrat verantwortungsvoll mitwählen kann.
Viertens werden wir - das werden wir in diesem Gesetzentwurf nicht schaffen, weil es zugegebenermaßen eine nicht ganz einfache Aufgabe ist, aber beim nächsten Gesetzgebungsvorhaben im Bereich des Innenministeriums werden wir das entsprechend andocken - eine Jugend- und Auszubildendenvertretung für die in den nächsten Jahren weit über 1 000 Anwärterinnen und Anwärter im Polizeivollzug an der Fachhochschule der Polizei errichten.
Das soll es aus meiner Sicht zu den wichtigsten Punkten gewesen sein, die die Koalition vereinbart hat. Damit können wir demnächst in die Beratungen im Finanzausschuss einsteigen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident, wer hier darf, das entscheiden immer Sie. Es ist eine Kurzintervention. - Herr Erben, ich habe gerade mitbekommen, Sie haben sich in die Traditionslinie zahlreicher Sozialdemokraten gestellt, die empört sind, wenn man sie nach der Wahl an Wahlversprechen erinnert. Das sei Ihnen gegönnt.
Nein, Ihr Koalitionsvertrag - das habe ich ausgeführt - ist nicht unser Maßstab. Unseren Maßstab kennen Sie. Das ist unser Vorschlag für ein Per
haben. Wir hatten nur die Erwartung, dass sich zumindest im Personalvertretungsrecht etwas ändert, wenn Sie es aufschreiben. Sie sind mit dem jetzt vorliegenden Entwurf weit, weit hinter dem zurückgeblieben, was die Erwartungen sind. Aber Sie wenigstens daran zu erinnern, ein Minimum des Pensums zu erledigen, das sollte der Zweck der heutigen Debatte sein.
Gern. - Herr Knöchel, ich meine, Sie können hier in puncto Wahlversprechen gern Demagogie betreiben. Aber es gab ein einziges Wahlversprechen der SPD vor der letzten Landtagswahl zum Thema PersVG, das war die Absenkung der Freistellungsquoten. Wenn Sie sich den Gesetzentwurf der Landesregierung ansehen, werden Sie sehen, dass genau das umgesetzt worden ist. Deswegen weise ich diese pauschale Behauptung von mir, dass hier irgendjemand Wahlversprechen gebrochen hat.
Das sollten Sie vielleicht zur Kenntnis nehmen. Sie können sich einmal belesen, das können Sie nachlesen. Das ist mit Sicherheit noch ausreichend verfügbar, steht auch in unserem Wahlprogramm.