Vielen Dank, Herr Minister. - Der nächster Fragesteller ist - das habe ich schon gesagt - der Abg. Herr Gallert, dann der Abg. Herr Raue, der Abg. Herr Lange. Und ich habe gerade noch eine erneute Wortmeldung von Herrn Bommersbach gesehen. Bitte.
Herr Minister, wir verstehen schon die schwierige Situation, in der Sie sich jetzt befinden. Es geht um Entscheidungen, die in der Legislaturperiode 2006 bis 2011 getroffen bzw. nicht getroffen worden sind. Wir wissen alle, wer damals der zuständige Minister gewesen ist; das waren nicht Sie.
Deswegen muss ich Sie jetzt erstens im Konjunktiv fragen und zweitens fragen, welche Dinge inzwischen in Ihrer Behörde unternommen worden sind oder welche Sie vorhaben, um dieses Verwaltungsversagen, das Sie uns erklärt haben, zu untersuchen.
Sie haben - das habe ich richtig verstanden? - gesagt, es gab eine klare Auflage, ein Gebäude zu errichten, in dem der Umschlag dieser Stoffe stattzufinden hat. Diese Auflage ist auf Antrag zweimal ausgesetzt worden. Danach hat sich nie etwas gerührt, wenn ich das richtig verstanden habe.
Hätte, nachdem diese Auflage beim zweiten Mal ausgelaufen ist, nicht eigentlich ein Widerruf der Betriebsgenehmigung durch das Landesbergamt bzw. durch das Landesverwaltungsamt erfolgen müssen? - Das ist meine erste Frage.
Zweitens haben Sie gerade gesagt, offensichtlich passierte dann - aus welchen Gründen auch immer - gar nichts mehr. Gibt es Analysen in Ihrem Haus, in der zuständigen Behörde, wie es zu dieser Fehlentscheidung in den zuständigen Behörden - ich gehe vom Landesbergamt aus - gekommen ist vor dem Hintergrund - das will ich noch mal in Erinnerung rufen -, dass es zu einem parallelen Fall, nämlich Möckern, zeitgleich einen Untersuchungsausschuss zum Versagen in diesem Bergamt gegeben hat? Gibt es dort Anstren
Herr Abg. Gallert, dass da ganz offenbar nicht lege artis gearbeitet wurde, kann jeder beurteilen, der sich den Vorgang anschaut. Das ist ein hohes Ärgernis.
Für den Zeitraum, für den ich jetzt Verantwortung übernehme, kann ich Ihnen jedenfalls sagen, dass wir jetzt sehr viel enger die Prozesse am LAGB begleiten und dass wir auch aus meinem Hause noch einmal durch personellen Aufwuchs dafür sorgen werden, dass diese Begleitung intensiviert wird. So etwas sollte sich in dieser Form nicht wiederholen.
Zur Ehrenrettung aller Beteiligten und bei allen richtigen Hinweisen auf untaugliches Verwaltungshandeln möchte ich aber sagen, dass der Vorgang deshalb auch eine Weile nicht weiter bearbeitet worden ist, weil man eine andere Stoßrichtung, eine andere Art der Verhandlungen mit dem Grubenbetreiber über die Zusammensetzung der Versatzstoffe und Ähnliches betrieben hat. Dann ist die Einhausung tatsächlich nicht mehr als - so ist es mein Eindruck nach Aktenstudium - das Relevanteste in diesem Zusammenhang gesehen worden.
Natürlich ist es das gute Recht eines jeden Empfängers eines Verwaltungsaktes, eines Bescheides, einzelne Bestimmungen daraus anzugreifen und zu sagen, dazu möchte ich gern eine Alternative mit euch verhandeln; dazu möchte ich gern eine andere Lösung haben.
Was unzureichend ist - das lässt sich überhaupt nicht leugnen -, ist der Umstand, dass dann tatsächlich bis in die jüngsten Tage hinein, also bis Anfang 2016, dieser Prozess einfach nicht nachdrücklich genug betrieben wurde. Das wird in Zukunft so nicht mehr vorkommen. Das kann ich Ihnen jedenfalls für den Bereich sagen, für den ich Verantwortung habe.
größte Verantwortung trägt, von einem Minister vertreten lässt, der wahrscheinlich die allerwenigste Schuld an der Sachlage hat. Das will ich einmal zu Protokoll geben. Also, Herr Ministerpräsident, das empfinde ich als eine große Schande.
Nun zu meiner Frage. Die ist eigentlich auch an Sie gerichtet. Im Jahr 2002 brannte es in der Grube Teutschenthal unter Tage mehrere Wochen lang. Laut Staatsanwaltschaft Halle handelte es sich dabei um Pyrolysekoks mit einem hohen Anteil an Kohlenstoff und Aluminium, der aus einer Recyclinganlage kam. Darüber hinaus haben viele der eingelagerten Stoffe ein hohes Freisetzungspotenzial an Wasserstoffgas, das selbst bei vorheriger Behandlung fortbesteht. Dieses Wasserstoffgas ist hoch brennbar und explosiv.
In diesem Zusammenhang frage ich Sie: Auf der Homepage des Betreibers der Grube und in der Richtlinie bezüglich des Erlasses zulässiger Versatzstoffe steht geschrieben, dass Stoffe, die selbstentzündliche und toxische Gase bilden, für den Einsatz unter Tage ausgeschlossen sind.
Warum lassen Sie es zu, Herr Ministerpräsident Haseloff, dass dennoch solche hochgefährlichen Stoffe in einem Versatzbergwerk, das in Wirklichkeit eine Giftmülldeponie unter Tage darstellt, eingesetzt werden? Und ist das von Ihnen, lieber Minister Willingmann, in das Unternehmen gesetzte Vertrauen noch gerechtfertigt?
Vielen Dank, Herr Raue. Aber ich denke, wir sollten mit unseren Äußerungen doch etwas zurückhaltender sein. Wir müssen es akzeptieren, dass die Regierung, wenn die Regierungsbefragung stattfindet, selbst entscheidet, ob ein Fachminister oder jemand anderes spricht. Das müssen wir einfach akzeptieren. Da nützt es auch nichts, wenn Sie es zwei-, drei- oder mehrmals wiederholen. - Herr Minister, Sie haben jetzt das Wort.
Frau Präsidentin, ich würde auch an dieser Stelle um Folgendes bitten - ähnlich wie bei der Antwort auf die Frage der Abg. Funke -: Die Rekonstruktion von Vorgängen aus dem Jahr 2002 und die Zeit danach ist im Moment auch aus Sicht des Ministers nicht der vordringlichste Vorgang. Der vordringlichste Vorgang ist, die akute Situation zu beenden. Wir können uns dann irgendwann mal an die Vergangenheitsaufarbeitung machen und sehen, was vielleicht in der Vergangenheit nicht funktioniert hat.
chen Erwägungen geführt hat, um so zu verfahren. Aber da müsste ich jetzt tatsächlich erst einen Auftrag auslösen. Ich bitte also insoweit um Nachsicht.
Was das Vertrauen betrifft: Bitte gestatten Sie mir, dass ich dabei sehr auf einen professionellen Umgang Wert lege. Ich halte viel davon, vernünftig miteinander zu interagieren und auch bei unterschiedlichen Positionen und unterschiedlichen Rollen, die wir als Aufsicht gegenüber einem solchen Betreiber einnehmen, den jeweiligen Respekt vor dem anderen nicht zu verlieren.
Das heißt, dass ich im Moment dem Unternehmen durchaus abnehme, dass es ehrliche Bemühungen unternimmt. Ich gerate allerdings auch dann in Zweifel, wenn diese Bemühungen über einen sehr langen Zeitraum erfolglos sind.
Vielen Dank, Herr Minister. - Wir haben jetzt noch zwei Fragesteller, Herrn Bommersbach und Herrn Zimmer.
- Entschuldigung, ja, das stimmt. Dann ist erst Herr Lange dran. Das waren jetzt so viele Namen. Entschuldigung, das habe ich übersehen.
Bevor ich aber Herrn Lange das Wort erteile, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, Schülerinnen und Schüler der Schule „LebenLernen“ aus Magdeburg recht herzlich bei uns im Hohen Hause zu begrüßen. Herzlich willkommen!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Die Präsidentin hat natürlich recht, wenn sie sagt, dass die Landesregierung selbst entscheidet, wer antwortet. Gleichwohl steht es den Abgeordneten natürlich zu, ihr Bedauern darüber klar auszusprechen, dass die Verantwortung, beispielsweise für die Nichterrichtung dieser Lagerhalle, beim Ministerpräsidenten liegt, der damals Wirtschaftsminister war. Dass Herr Haseloff natürlich auch irgendwann zu seiner Verantwortung stehen muss, das ist, denke ich, eindeutig.
Ich habe allerdings noch eine andere Frage, und zwar zum radioaktiven oder schwachradioaktiven Material bzw. zu dem - in Anführungsstrichen - Bauschutt aus den Atomkraftwerken, der nach der Versatzverordnung als Versatz eingelagert werden darf.
Material eingelagert wird. Das haben alle nicht. Es gab auch viele Leute, die kein Interesse daran haben, dass dort unten Giftmüll als Versatz eingelagert wird; und trotzdem geschieht es.
Denn was passiert im LAGB regelmäßig? - Die gucken auf die Verordnung und sagen, die Verordnung besage, das dürfe eingelagert werden, und das Unternehmen wird darauf bestehen, dass es einlagert werden darf, weil es die Verordnung so regelt. Wir haben es mit einem hochaggressiven Unternehmen zu tun, das regelmäßig Klagebereitschaft zeigt.
Jetzt frage ich Sie als Minister: Haben wir denn unter den derzeitigen Bedingungen, die uns der Bund vorgegeben hat, die rechtlichen Möglichkeiten, die Einlagerung eines solchen Materials aus Atomkraftwerken zu versagen?
Ich versuche es mit der alten Professorenstimme; sehen Sie es mir nach. - Die Strahlenschutzverordnung ist Ende Oktober geändert worden. Das hat die Voraussetzungen dafür geschaffen. Unter den Bundesländern wurde in der Tat - damit haben Sie recht - ein Bedarf im Hinblick auf den Versatzbergbau gesehen, den wir übrigens auch in Sachsen-Anhalt und bundesweit noch an weiteren Stellen betreiben und den wir auch wollen, weil er nämlich zur Sicherung dieser Ewigkeitslast der Bergbausicherung beiträgt. Daher wurde mit dieser Änderung die Voraussetzung dafür geschaffen, dass der Bauschutt von Atomkraftwerken zukünftig grundsätzlich eingelagert werden kann.
noch ausformuliert werden. Ich bitte also um Nachsicht, dass ich jetzt noch nicht damit anfange, die Entscheidung eines Antrags zu determinieren, der noch nicht einmal gestellt worden ist. Ich habe Ihnen nur gesagt, dass ich überhaupt kein Interesse daran habe, diese Diskussion zu eröffnen. Wenn wir es verhindern können, dann verhindern wir es. Ist das deutlich genug?
Sehr geehrter Herr Minister, ich habe hier einen Schriftsatz, der sehr interessant ist. Ich will Ihnen daraus einmal ein Stückchen vorlesen: Mit Schreiben vom 6. Februar 2018 wurde eine Stellungnahme der Gemeinde Teutschenthal unter dem Aktenzeichen 4.6 übermittelt, in dem keine Einwände zum geplanten Bauvorhaben und der darin beschriebenen Sonntagsarbeit vorgebracht wurden.
Ich sage noch einmal das Datum: 6. Februar. Da wurde nämlich die Anfrage an die Gemeinde gestellt, dass das unbedingt notwendig ist.
Danach ist das genehmigt worden, wie wir wissen, und im Prinzip ist ein Vierteljahr lang überhaupt nichts passiert. Nachdem ein Vierteljahr nichts passiert ist und die Aufsichtsbehörde auch dort nichts hat sehen wollen oder wie auch immer, sind im Nachgang neue Zeiten beantragt worden.
Ihr Amt, nämlich das Landesamt für Geologie und Bergwesen, hat mit Schreiben vom 24. September gesagt, da die Gemeinde ja im Sommer nichts dagegen hatte, kann dort auch über Weihnachten gearbeitet werden. Ich möchte an dieser Stelle einmal die Spannzeiten vorlesen: Das ist jedes Wochenende, 23. September, 30. September, 3. Oktober, 7. Oktober, 14. Oktober, 21. Oktober, 28. Oktober, 31. Oktober und das geht so weiter.