Protocol of the Session on November 23, 2018

Die abschließende Beratung des federführenden Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration fand in der 31. Sitzung am 13. November 2018 statt. Hierzu lag dem Ausschuss neben den Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse eine Tischvorlage der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit insgesamt zwölf Änderungsanträgen in Bezug auf die vorläufige Beschlussempfehlung vor. Diese Änderungsanträge haben großteils die in der Anhörung geäußerten Empfehlungen und Wünsche der Beteiligten aufgegriffen.

Ein weiterer Änderungsantrag wurde mündlich von den Koalitionsfraktionen formuliert. Hierbei handelte es sich um die bereits eingangs erwähnte Formulierung für § 12 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes. Die Koalition beantragte, die vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst empfohlene Fassung zu übernehmen, das heißt, die prozentualen Angaben zur Beteiligung des Landes an den Personalkosten nicht in das Gesetz aufzunehmen.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat die insgesamt 13 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen mit 7 : 0 : 5 Stimmen angenommen. Der Ausschuss verabschiedete daraufhin den Gesetzentwurf zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung mit den beschlossenen Änderungen mit 7 : 2 : 3 Stimmen. Zur Abstimmung wurde auch der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/1435 gestellt, der bei 2 : 7 : 3 Stimmen keine Mehrheit fand.

Die Beschlussempfehlung liegt dem Plenum heute in der Drs. 7/3601 vor. Im Namen des Ausschusses bitte ich das Hohe Haus, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Dr. Späthe. Ich sehe keine Fragen. - Somit kommen wir zur Landesregierung, und zwar spricht die Ministerin Frau GrimmBenne. Sie haben das Wort, bitte.

Schönen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Heute steht das Kinderförderungsgesetz zur Beschlussfassung an. Es wird Verbesserungen für Kinder und für Eltern bringen und die Rahmenbedingungen für Fachkräfte werden verbessert. Darauf liegt der Fokus: Familienentlastung und ein Plus an Qualität in der frühkindlichen Bildung.

Ich möchte die Debatte mit einem Dank an diejenigen verknüpfen, die mit uns für dieses gute Ergebnis gestritten haben. Wir haben einen sehr intensiven und sehr zielgerichteten Prozess in den Koalitionsfraktionen gehabt. Viele Akteure aus dem Bereich der Kinderförderung waren eingebunden. Wir haben gemeinsam viel für die Kinderförderung und den Ausbau der frühkindlichen Bildung in unserem Land erreicht. Dass dieser Prozess zu Beginn nicht einfach war, wissen Sie. Doch jetzt liegt ein wirklich gutes Ergebnis vor.

(Beifall bei der SPD)

Eltern zahlen ab Januar des nächsten Jahres nur noch für ein Kind Beiträge, und zwar in der günstigsten Variante nur noch für das älteste Kind. Alle Kinder haben den gleichen Anspruch auf eine ganztägige achtstündige Bildung. Alle Eltern, die wegen der Vereinbarung von Familie und Beruf mehr Betreuung benötigen, haben darüber hinaus weiterhin einen Rechtsanspruch - das möchte ich betonen: einen Rechtsanspruch - auf eine Betreuung von bis zu zehn Stunden.

(Zustimmung bei der SPD)

Es wird kein Bürokratiemonster geschaffen und es werden erst recht keine Türen zu frühkindlicher Bildung zugemacht.

Der Personalschlüssel in Krippe, Kindergarten und Hort wird schrittweise verbessert. Künftig werden pro Fachkraft zehn Tage zusätzlich im Personalschlüssel berücksichtigt, um Ausfälle - zum Beispiel durch Erkrankung - abzufedern. Damit werden ab August 2019 rechnerisch über

500 Fachkräfte mehr zur Verfügung stehen. Außerdem wird es eine Extraunterstützung für Kitas mit einem besonderen Bedarf geben. Diese Kindereinrichtungen erhalten zusätzlich 100 Fachkräfte, die sie so einsetzen können, wie es vor Ort erforderlich ist. Das ist das Paket.

Wer dennoch versucht, Verunsicherung zu schüren, dem kann ich nur sagen: Die Probleme, die Sie herbeireden wollen, wird es nicht geben. Die Praxis wird zeigen, dass dieses Gesetz alltagstauglich ist.

(Zustimmung bei der SPD)

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Unsere Aufgabe ist nicht heute beendet. Vielmehr wird es

in den kommenden Wochen darauf ankommen zu kommunizieren, was neu ist, Fragen zu beantworten und Sorgen, die es vielleicht gibt, zu nehmen. Auch hier setze ich auf ein gemeinsames Engagement. Wir haben das erste Halbjahr 2019 Zeit, das zu tun. Es wird, das wissen Sie, ein gestuftes Inkrafttreten geben. Die Entlastung der Eltern tritt zum Januar in Kraft und die Veränderungen zum Betreuungsanspruch und zum Personalschlüssel treten am 1. August in Kraft, damit es eine Vorbereitungszeit gibt.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wir haben Gutes erreicht. Aber ein für alle Mal fertig, wie mir einige Kollegen das gestern noch zugerufen haben, sind wir nicht. Wir können im Bereich der Kinderbetreuung gar nicht fertig sein; denn es wird noch mehr Investitionen in die Qualität, noch mehr Unterstützung für die Fachkräfte und weitere Schritte bei der Beitragsfreiheit geben.

Sie wissen, dass uns das Gute-Kita-Gesetz auf Bundesebene Spielräume eröffnen kann; gerade dann, wenn es um die Qualität und die Ausbildung der Fachkräfte geht. Wir brauchen eine Fachkräfteoffensive. Wir werden uns anstrengen müssen, um auch für die Zukunft gutes Personal für die Kitas zu gewinnen, und wir müssen junge Menschen davon überzeugen, dass sie dort ein wichtiges, interessantes und erfüllendes Arbeitsfeld finden.

Wir haben gestern Abend auch über die Baustelle Hort gesprochen. Auch diese Baustelle gibt es. Aber auch hier haben wir viel auf der Habenseite. Wir haben eine flächendeckende Nachmittagsbetreuung, um die uns bundesweit viele beneiden. Eltern brauchen die Hortbetreuung mehr denn je. Das hat unsere Evaluierung gezeigt.

Was ist mit einer Überführung des Hortes in das Schulgesetz? - Sie wissen, dass ich für diese Idee einiges übrig habe. So etwas muss jedoch mit viel Ruhe und Umsicht geprüft und geplant werden. Das hat mein Kollege Herr Minister Tullner gestern bereits gesagt. Einen gestolperten Übergang dürfen wir uns nicht erlauben und in unserem Land nicht riskieren.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sachsen-Anhalt hat eine gute Kinderbetreuung für fast 150 000 Kinder in mehr als 1 700 Einrichtungen. Wir haben lange Öffnungszeiten, flächendeckende Angebote und vor allen Dingen gut ausgebildetes Personal. Mit den Verbesserungen, die wir jetzt on top setzen, behaupten wir uns im bundesweiten Vergleich im Spitzenfeld.

Ich verkneife mir an dieser Stelle Bemerkungen dazu, welche Rechenoperationen man bemühen muss, um bei 47,8 Millionen € zusätzlich für die Kinderbetreuung öffentlich ein Minus zu verkünden, und wie man hierbei, bitte schön, von einem

Rückbau sprechen kann und die Qualität unserer Kinderbetreuung infrage stellen kann.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Ich für meinen Teil wiederhole mich lieber: Ich finde, heute ist ein guter Tag für die Kinderförderung in Sachsen-Anhalt. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt mehrere Fragen, und zwar zunächst von der Abg. Frau von Angern, dann von der Abg. Frau Zoschke und dann gibt es noch zwei weitere Fragesteller. - Bitte, Frau von Angern.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin ich habe eine Frage. Ich hatte kürzlich ein Gespräch mit der Landeshauptstadt Magdeburg unter anderem über das KiFöG und über die Frage des zu erwartenden Bürokratieaufwandes bei der Unterscheidung zwischen dem Anspruch auf eine Betreuung von acht oder zehn Stunden. Dazu ist mir gesagt worden, dass das alles ganz einfach werden solle und dass grundsätzlich ein Anspruch von zehn Stunden angenommen werde, außer man habe berechtigte Zweifel.

Ich habe gleich in der Runde die Frage gestellt: Wie werden Sie denn zukünftig die berechtigten Zweifel geltend machen und wie definieren Sie berechtigte Zweifel? - Das konnte man mir nicht beantworten. Aber Sie können mir das sicherlich beantworten: Was sind berechtigte Zweifel und wer muss die berechtigten Zweifel beweisen? Habe ich als Anspruchstellerin die Verpflichtung nachzuweisen - ich persönlich vielleicht mit einem Brief der Landtagspräsidentin -, dass ich jeden Tag mehr als acht Stunden Anspruch für meine Kinder benötige? Oder muss mir die Landeshauptstadt beweisen, dass mein Anspruch nicht berechtigt ist?

(Zuruf von Dr. Verena Späthe, SPD)

Frau Ministerin, bitte.

Frau von Angern, Sie können Ihre Kinder wie bisher in der Kita anmelden. Das machen Sie in Magdeburg so. Sie können dann festlegen, wie viele Stunden Sie benötigen. Dafür zahlen Sie Ihren Elternbeitrag. Das ist völlig unproblematisch.

Heute müssen diejenigen, die den Elternbeitrag nicht aus eigenem Portemonnaie zahlen können, einen Antrag bei der Stadt stellen, in dem sie geltend machen müssen, dass sie die Erstattung brauchen. Dort können sie anmelden, dass sie aufgrund der Pflege ihrer Mutter etc. nach wie vor eine Kinderbetreuung von bis zu zehn Stunden brauchen. Dann werden ihnen diese auch gewährt.

Wenn sie aber keine Begründung haben, die in dem Katalog „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ enthalten ist, dann werden sie von der Stadt einen Betreuungsvertrag über acht Stunden bekommen. Ich finde das sachgemäß; denn es ist immerhin ein Arbeitstag für ein Kind. Wir reden sonst immer von einer 40-Stunden-Woche; das ist der Arbeitsalltag. Wir sagen, damit ist dieser Ganztagsanspruch auch gegeben. Das bezahlt dann auch die Stadt Magdeburg.

Frau Abg. von Angern, Sie haben sicherlich eine Nachfrage.

Ja, es ist eine Nachfrage. Vielen Dank. - Bezogen auf Ihre Antwort und das Beispiel des Pflegebedarfs in der Familie ist mir eine Nachfrage bewusst geworden. Es ist gut und richtig, dass dieser anerkannt wird. Aber wie ist dort die Beweiskraft? Reicht es zukünftig tatsächlich aus, dass jemand sagt: Ich habe ab morgen aufgrund der Tatsache, dass ich meine Mutter, meinen Vater oder wen auch immer pflegen muss, einen Bedarf? Können dann die zwei Stunden ab dem nächsten Tag tatsächlich einschlägig in Anspruch genommen werden?

Und das wissen auch alle Kommunen? Deswegen stelle ich die Nachfrage.

Frau Ministerin.

Ich habe vorhin schon gesagt, wir haben noch ein ganzes halbes Jahr bzw. bis zum 1. August 2019 Zeit, alle Jugendamtsleiter und alle Kommunen darin zu ertüchtigen. Wir planen, uns schon in diesem Jahr mit den Jugendamtsleitern zusammenzusetzen, damit es eben keine „Vielsprachigkeit“

in den Kommunen gibt. Wir wollen gemeinsame Handlungsempfehlungen erarbeiten, damit im Land überall dieselben Grundsätze gelten.

Frau Zoschke ist die nächste Fragestellerin. - Bitte.

Danke, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, ich würde gern vorwegschicken, dass ich mir nicht den Schuh anziehe, nur weil ich Fragen habe, für Unsicherheit zu sorgen.

Ich denke, dass es im Kinderförderungsgesetz eine ganze Menge Lücken gibt, die wir noch füllen müssen. Ja, wir haben vielleicht Zeit. Aber ich glaube auch, dass an einigen Stellen tatsächlich der Ansatz falsch ist.

Ich frage Sie: Weshalb verwendet die Landesregierung weiterhin rechnerische Personalkosten? Was hindert sie daran, sich an den tatsächlichen Personalkosten zu orientieren? Die tatsächlichen Personalkosten liegen den Jugendämtern schließlich vor.

Frau Ministerin.

Wir haben uns für dieses Verfahren entschieden, weil wir der Empfehlung des Landesrechnungshofes gefolgt sind. Wir haben keinen Anlass gesehen, das Verfahren zu ändern.

Jetzt haben wir noch Frau Heiß, Frau Hohmann, Herrn Lippmann und Herrn Bönisch vorgemerkt. - Bitte, Frau Heiß.

Danke schön. - Ich habe zwei Fragen. Zum einen würde ich gern wissen, wie sich Ihrer Annahme nach die neue Stundenstaffelung auf die Elternbeiträge auswirkt.