Protocol of the Session on November 23, 2018

Danke schön. - Ich habe zwei Fragen. Zum einen würde ich gern wissen, wie sich Ihrer Annahme nach die neue Stundenstaffelung auf die Elternbeiträge auswirkt.

Zum anderen würde ich gern wissen, wie die Landesregierung bzw. das Sozialministerium zu der Erkenntnis gelangt sind, dass von der Mehrkindregelung ca. 60 000 Geschwisterkinder profitieren, die Berechnung für die Übernahme der Kosten von der Landesregierung aber nur für 11 000 Geschwisterkinder angesetzt wurde.

Frau Ministerin.

Erst einmal zu der Stundenstaffelung. Wir erhoffen uns davon ein wesentlich gerechteres System. Die Evaluierung hat uns gezeigt, dass Eltern, die zum Beispiel mehr als acht Stunden benötigen, die nächste Staffelung jedoch bei einer zehnstündigen Betreuung liegt, weniger zahlen müssten, wenn auch noch eine neunte Stunde angeboten würde.

Wir müssen feststellen, dass das insbesondere in Magdeburg bzw. in großen Kommunen noch sehr oft in Blöcken gemacht wird. Schon in sehr vielen anderen Kommunen wird nach der achten Stunde jede weitere Stunde angeboten.

Wir empfinden das als ein gerechteres System, weil es auch darauf ankommt, dass die Eltern, die den Elternbeitrag zahlen müssen, auch nur für das zahlen müssen, was sie brauchen.

Der zweite Punkt - - Jetzt müssen Sie mir noch einmal helfen.

(Dr. Verena Späthe, SPD: 11 000 Ge- schwisterkinder! - Weitere Zurufe)

- Ich glaube, das haben Sie schon mehrfach gefragt. Das sind Größenordnungen, die wir auf der Grundlage der Erhebungen, die wir jetzt hinsichtlich unserer bestehenden Geschwisterregelung haben, angenommen haben. Wir haben das in Kombination mit den Daten des Statistischen Landesamtes hochgerechnet.

Vielen Dank. - Die nächste Fragestellerin ist Frau Abg. Hohmann.

Ich habe zwei Fragen. Die erste ist eine Nachfrage. Sie sagten soeben, Sie hätten das zurückgerechnet. In Ihren Berechnungsunterlagen stehen aber definitiv 10 963 Kinder, für die der Elternbeitrag übernommen wird. Insofern ist die Frage hinsichtlich der Zahl 60 000 und dieser anderen Zahl doch ein bisschen schwierig. Aber das sei dahingestellt. Vielleicht bekommen wir darauf noch eine Antwort.

Meine eigentliche Frage bezieht sich noch einmal auf die Sonderförderung für Kitas in Vierteln mit besonderem Entwicklungsbedarf. Ich habe auch schon im Ausschuss gesagt: Ich finde es löblich, dass wir diesbezüglich etwas Positives tun wollen. Dennoch fehlt bis heute eine Konzeption, in der die notwendigen Kriterien festgelegt werden sollten, nach denen die Personalstellen verteilt werden. Liegen mittlerweile eine Konzeption oder Kriterien dazu vor, wie wir die 100 Personalstellen

verteilen - abgesehen von der Kinderanzahl, aber das kann es ja eigentlich nicht sein?

(Dr. Verena Späthe, SPD: Wir verteilen nichts! - Zuruf von Tobias Krull, CDU)

Ich glaube, die Frage haben Sie auch schon mehrfach in den Ausschüssen gestellt. Wir haben gesagt, dass wir erst mit der Beschlussfassung des heutigen Gesetzes die Möglichkeit haben, eine Richtlinie zu erlassen. Unser Bestreben ist - das war, glaube ich, auch Konsens mit den regierungstragenden Fraktionen im Parlament -, vor Ort entscheiden zu lassen, nach welchen Kriterien und in welchem Stadtteil ein besondere Bedarf besteht.

Wir haben Ihnen auch schon in Aussicht gestellt, dass wir zu diesen Erwägungen und zu der Erarbeitung der Konzeption im Ausschuss berichten werden, weil wir diese im ersten Halbjahr sehr transparent entwickeln wollen.

Frau Hohmann, Sie haben diesbezüglich noch eine Nachfrage.

Noch einmal: Die 100 Personalstellen stehen im Gesetz. Jetzt sagen Sie, das soll von unten entschieden werden. Also haben wir dann praktisch ein Windhundprinzip: Wer sich zuerst meldet, der bekommt etwas. Oder wonach geben Sie diese Personalstellen frei?

Frau Ministerin.

Nach den jeweiligen Bedarfen. Wir schreiben dort hinein, dass es einen besonderen Bedarf benötigt. Wir werden Kriterien festlegen, nach denen Kitas einen besonderen Bedarf aufweisen.

(Zuruf von Monika Hohmann, DIE LINKE - Andreas Schumann, CDU: Das ist Aus- schuss!)

Sie kennen doch jetzt schon - -

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Wir haben gesagt, nach Anzahl der Kinder auf die Landkreise!)

- Ja, wir haben gesagt, nach der Anzahl der Kinder. - Aber es geht auch noch um die Anzahl derjenigen Kinder, die in den Einrichtungen einen besonderen Bedarf haben. Das kann man nicht mit

der Gießkanne machen. Es wird auch kein Windhundverfahren geben.

Sie wissen selbst, dass wir schon einmal Kindergärten mit besonderen Bedarfen hatten. Damals war es ein Bundesprogramm. Es wurde auch nicht mit der Gießkanne gemacht. Es gelten bestimmte Kriterien, nämlich die Anzahl der Kinder, die in Einrichtungen sind, die möglicherweise ein schwieriges Umfeld haben. Zudem erfolgt es immer noch sozialraumorientiert. Diese Parameter kennen Sie alle. Es sind auch alles Parameter der Jugendhilfeplanung. So werden wir das auch mit den Kommunen, zusammen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten, gestalten. Dafür braucht es keine extra Konzeption.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung von Siegfried Borgwardt, CDU)

Vielen Dank Frau Ministerin. - Der nächste Fragesteller ist Herr Lippmann. Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, ich habe zwei Fragen. Ich beziehe mich zum einen noch einmal auf den Anspruch auf acht bzw. zehn Stunden. Uns wird ein künftiger Zielkonflikt signalisiert zwischen den Trägern auf der einen Seite, die ein nachvollziehbares Interesse an den Kindern haben, die zehn Stunden betreut werden, weil sie damit natürlich den Einsatz ihres Personals besser planen und auch die Öffnungszeiten besser darstellen können.

Auf der anderen Seite haben die Kommunen als Träger des gemeindlichen Defizits ein Interesse an Achtstundenkindern. Wie beurteilen Sie die Auswirkungen dieses Zielkonfliktes?

Wie beurteilen Sie die Hinweise, dass die Träger, wenn sie größere Schwierigkeiten durch eine möglicherweise größere Flexibilisierung des Betreuungsanspruchs bekommen, ihre teilweise doch sehr familienfreundlichen Öffnungszeiten so nicht mehr werden halten können? Das wird uns signalisiert.

Wie schätzen Sie die Entwicklung der Elternbeiträge ein? Sie übernehmen ja für einen Teil der Kinder die Beiträge, werden aber in der heutigen Ausgabe der „Mitteldeutschen Zeitung“ mit dem Satz zitiert: „Bei denjenigen Eltern, die ihre Beiträge selbst bezahlen, ändert sich gar nichts.“

(Dr. Katja Pähle, SPD: Das ist ein Rechts- anspruch! In Bezug auf den Rechtsan- spruch ändert sich gar nichts! - Siegfried Borgwardt, CDU: Man kann auch etwas hi- neindeuten! - Zuruf von Dr. Verena Späthe, SPD)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, Herr Lippmann sollte seine Frage zu Ende bringen dürfen.

Das verstehe ich nicht. Ich habe es zumindest erst einmal so verstanden, dass sich im Hinblick auf die Elternbeiträge nichts ändert.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Man kann immer das verstehen, was man will! - Zuru- fe von der CDU und von der SPD)

Die kaufen sich das doch nicht hinzu, oder wie? Ich habe diesen Satz so verstanden.

Frau Ministerin.

Herr Lippmann, dass Sie die Differenzierung zwischen acht und zehn Stunden politisch nicht wollen, das habe auch ich bereits verstanden. Ich glaube, das haben wir alle hier verstanden. Sie werfen deswegen immer wieder Fragestellungen in dieser Richtung auf, die für eine Verunsicherung in der Bevölkerung sorgen.

Ich sage es noch einmal: Wer bis zu zehn Stunden braucht und den Elternbeitrag weiterhin finanziert, der kann und wird bis zu zehn Stunden Betreuung in der Einrichtung erhalten. Damit ist die Frage oder der Vorwurf bezüglich der Öffnungszeiten obsolet.

(Zuruf von Monika Hohmann, DIE LINKE)

Jetzt will ich noch eines sagen, und das will ich ganz vorsichtig formulieren. Sie sehen einen Zielkonflikt zwischen den Kommunen, die aus Steuergeldern Gebühren und Beiträge erstatten, und den Trägern. Mit dem Argument, dass sozusagen im Hinblick auf alle Kinder, die möglicherweise nicht den Bedarf für eine Betreuung von bis zu zehn Stunden haben, ein Zielkonflikt besteht, würde ich ganz vorsichtig umgehen.

Dieser Punkt wurde auch in der Landeshauptstadt Magdeburg angesprochen. Ich war lange genug Vorsitzende der AWO und ich weiß, wie Träger kalkulieren. Natürlich ist es besser, wenn man in Blöcken kalkulieren kann. Aber gerechter für Eltern, für Familien und insbesondere für die Kinder ist es allemal, das anders zu machen.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU - Siegfried Borgwardt, CDU: So ist es!)

Es gibt noch einen Fragesteller. Der Abg. Herr Bönisch hat noch eine Frage. Bitte, Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter.

Frau Ministerin, Sie wissen ja, dass ich gern den § 8 noch etwas verändert, verstärkt hätte in Bezug auf die Kinder, die keine Grundanerkenntnis erhalten, aber trotzdem einen zusätzlichen Förderbedarf haben. Wir haben jetzt nur die Erweiterung in § 23 Abs. 3 mit dem Verweis auf § 27 Abs. 3 SGB VIII; das sind die Hilfen zur Erziehung. Das ist ein individueller Anspruch, der erfüllt werden muss. Insofern findet das Problem wenigstens einen gewissen Niederschlag im Gesetz.

Weil wir gemerkt haben, dass die Arbeitsebene des Ministeriums die Realität ein wenig anders wahrnimmt als die betroffenen Träger und die Kitaleiterinnen, haben wir vereinbart, dass das Ministerium eine Erhebung zur tatsächlichen Situation besonders betreuungsbedürftiger Kinder durchführen wird.

Für den Fall, dass die Erhebung zu Konsequenzen führen wird - so denn die Erkenntnisse vorliegen -, muss etwas neu geregelt werden. Ich frage Sie einfach nur, ob Sie das genauso sehen und ob Sie meine Schilderung unserer Vereinbarung bestätigen würden, damit es im Protokoll steht. Das ist für mich die Voraussetzung dafür, dass ich diesem Gesetz zustimmen kann.

Frau Ministerin, bitte.

Erst einmal, Herr Bönisch, finde ich es sehr richtig und fachlich gut begründet, dass Sie sich in Ihrer Stadt für die Kinder engagieren, die keine Grundanerkenntnis haben, die aber dennoch Probleme haben, sich in die Gemeinschaft einzufügen bzw. in verschiedenen sozialen Lagen Probleme haben. In dem Punkt sind wir uns einig.

Wir haben Ihnen zugesichert - ich möchte das zum Anlass nehmen, um mit den Jugendamtsleitern in allen Bereichen noch einmal darüber zu reden -, dass wir gerade diesen Kindern Unterstützung geben. Die Kindertageseinrichtungen bzw. die Horte, die sich dieser Kinder annehmen, sollen eine Unterstützung erhalten, entweder in Form von Personal oder über andere Hilfestellung. Das möchte ich Ihnen ausdrücklich zusichern.