Protocol of the Session on November 23, 2018

Wir haben Ihnen zugesichert - ich möchte das zum Anlass nehmen, um mit den Jugendamtsleitern in allen Bereichen noch einmal darüber zu reden -, dass wir gerade diesen Kindern Unterstützung geben. Die Kindertageseinrichtungen bzw. die Horte, die sich dieser Kinder annehmen, sollen eine Unterstützung erhalten, entweder in Form von Personal oder über andere Hilfestellung. Das möchte ich Ihnen ausdrücklich zusichern.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Sie haben das Problem richtig erkannt. Ich möchte aber immer die jeweiligen Kommunen mit ins Boot bekommen, weil ich finde, dass sie auch eine Verantwortung haben. Nicht alle Dinge, die in der Kommune möglicherweise aus finanziellen

Gründen nicht realisiert werden können - die Frage kommt immer gleich auf -, kann das Land übernehmen. Deswegen wäre es mir lieb, wenn wir das im nächsten halben Jahr so lösen könnten, dass wir diesen Kindern gerecht werden.

Eine kurze Anmerkung dazu. Die Kommunen finden und nutzen tatsächlich irgendwelche Schlupflöcher. Wir sind jetzt gemeinsam auf dem Weg, diese zu finden und zu beseitigen. Sollte es weiteren Regelungsbedarf geben, werden wir eine weitere Regelung überdenken.

Natürlich. Es geht bei diesem Gesetz um Kinderförderung. Wir wollen allen Kindern eine gute Möglichkeit geben, ihr Leben zu gestalten. Dabei ist die frühkindliche Bildung ein großer Block. Wir reden viel zu viel über Strukturen etc. Hierbei geht es um diese Kinder. Ich finde, es sollte den Kindern und ihren Familien geholfen werden.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe keine weiteren Fragen.

Bevor wir in die Fünfminutendebatte der Fraktionen einsteigen, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, Schülerinnen und Schüler des Dr.-HermannGymnasiums Schönebeck recht herzlich bei uns im Hohen Hause zu begrüßen. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Wir steigen in die Debatte ein. Der erste Debattenredner ist für die AfD-Fraktion der Abg. Tobias Rausch. Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute diskutieren den vorliegenden Gesetzentwurf. Wie oft hat die Keniakoalition im Verlauf der Legislaturperiode schon am KiFöG herumgedoktert. Immer wurde versprochen, nun würde der Kostenexplosion bei den Elternbeiträgen Einhalt geboten.

Ich sagte damals voraus, dass es in zahlreichen Kommunen zu erheblichen Steigerungen kommen würde, und es kam zu zahlreichen Erhöhungen. Die Leidtragenden waren wieder einmal die Eltern.

Ob der vorliegende Entwurf Abhilfe schafft, bleibt vorerst abzuwarten. Er entlastet zwar Familien mit

mehr als einem Kind, aber wir wissen nicht, ob die Folge eine Erhöhung der Kosten für das erste Kind sein wird. Das wäre schlecht.

Wir als AfD-Fraktion wollen in zwei Etappen vorgehen. Mittelfristig sollen die Elternbeiträge sinken, auch für das erste Kind. Langfristig wollen wir die generelle Kostenfreiheit für die Kinderbetreuung erreichen.

Dennoch möchte ich der Ministerin Frau GrimmBenne heute dafür danken, dass sie den vorliegenden Entwurf eingebracht hat. Denn dieser ist auch aus unserer Sicht ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Das erkenne ich quasi der Koalition an.

Denn nunmehr werden Familien gefördert, die mehr als ein Kind haben; sodass Familien, die sich dafür entscheiden, mehr als ein Kind zu bekommen, nicht mehr ins Armutsrisiko fallen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Genau das haben wir im Jahr 2016 gefordert.

(Zustimmung bei der AfD)

Vernünftigerweise haben Sie diese Forderung übernommen. Man könnte sagen, AfD wirkt. Wir als AfD werden weiter dafür einstehen, dass die Elternbeiträge in Sachsen-Anhalt abgeschafft werden. Denn das, meine Damen und Herren, ist dann eine tatsächlich familienfreundliche Politik. Nur so können wir sicherstellen, dass es wieder mehr junge Familien gibt, die sich dafür entscheiden, Kinder zu bekommen.

(Zustimmung bei der AfD)

Um es kurz zu machen - in der Debatte ist schon viel gesagt worden -: Da dies der erste Schritt in die richtige Richtung ist, wollen wir dem nicht im Wege stehen. Deshalb werden wir uns bei der Abstimmung zu dem Gesetzentwurf der Stimme enthalten. - Das wars schon.

(Zustimmung bei der AfD)

Vielen Dank. Ich sehe keine Fragen. - Der nächste Debattenredner ist für die CDU-Fraktion der Abg. Herr Krull. Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kaum ein Thema in Sachsen-Anhalt wird so intensiv und so emotional diskutiert wie die Frage der Kinderbetreuung und der Kinderförderung.

Zu dem rund einen Meter Akten, die ich inzwischen zu diesem Thema in meinem Büro habe, kamen noch zahlreiche Schreiben von Trägern, Eltern und Kommunen hinzu, die sich mit unterschiedlichen Forderungen an mich bzw. an die

CDU-Landtagsfraktion gewandt haben. Darüber hinaus fanden zahlreiche Veranstaltungen vor Ort statt.

Der Zufluss an Informationen, Hinweisen und Anregungen stieg nach Einbringung des Gesetzentwurfs, den wir heute zu debattieren haben, noch einmal deutlich an.

Unter anderem gab es eine mehr als dreieinhalbstündigen Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration. Dort wurden sämtliche Positionen ganz deutlich dargestellt, nicht immer übereinstimmend.

An dieser Stelle sei mir der Hinweis gestattet, dass alle Fraktionen umfänglich von ihrem Frage- und Rederecht Gebrauch gemacht haben mit einer Ausnahme: Die anwesenden AfD-Abgeordneten schwiegen und stellten keine einzige Frage.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Auch bei diesem Gesetz kam der Struck‘sche Grundsatz zum Tragen, dass kein Gesetz ein Parlament so verlässt, wie es eingebracht worden ist. Die Koalitionsfraktionen haben an verschiedenen Stellen nachgebessert, gerade in im Ergebnis der Anhörung, meine sehr geehrten Damen und Herren. Auf einige Punkte möchte ich eingehen.

Gerade bei den Trägern der Horte bestand die Befürchtung, dass zahlreiche Eltern nur noch Dreistundenverträge abschließen und dass damit die Organisation des Betriebes gerade in Fragen der Personalplanung nicht mehr möglich sei. Diesbezüglich haben wir klargestellt, dass von den Trägern der Einrichtungen eine Staffelung der Betreuungsverträge nach vier, fünf oder sechs Stunden angeboten werden muss.

Diese Stundenstaffelung ist übrigens in einigen Gemeinden, wie in Sandersdorf-Brehna, bereits Praxis. Sie ist auch Bestandteil des Gute-Kita-Gesetzes des Bundes. Also, wir müssten sie ohnehin einführen. Bereits jetzt wird die Betreuung im Hort im Regelfall mit einem Umfang von mehr als fünf Stunden gebucht. Es ist daher nicht zu erwarten, dass es zu erheblichen Veränderungen kommen wird.

Bedenken wurden darüber hinaus auch dazu geäußert, wie der Nachweis geführt werden muss, wenn ein zehnstündiger Betreuungsbedarf besteht. Das klang heute ebenfalls schon an. Hierzu wurde eine Schärfung der Formulierung vorgenommen. Sie lautet:

„Bestehen im Einzelfall erhebliche Zweifel an der Erforderlichkeit eines erweiterten ganztägigen Platzes, kann der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe entsprechende Nachweise verlangen.“

Damit ist klar, dass der Grundanspruch von acht Stunden für die Betreuung im Bedarfsfall, also we

gen Erwerbstätigkeit, wegen eines Studiums oder einer Ausbildung oder als pflegender Angehöriger, ohne großen Aufwand auf zehn Stunden erweitert werden kann.

Viele Träger haben Befürchtungen geäußert, dass jetzt Eltern nur noch acht Stunden oder weniger Betreuungsumfang buchen. Die durchschnittliche Betreuungszeit in Sachsen-Anhalt geht aber über acht Stunden hinaus. In Anbetracht der aktuellen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt können wir davon ausgehen, dass dieser Bedarf nicht sinken wird, sondern eher noch steigen wird.

Vonseiten der Elternvertretung bzw. der Landeselternvertretung wurden die im Ursprungsentwurf vorhandenen Regelungen zum Wahlverfahren und zu den Kompetenzen der Elternvertretungen bzw. der Kuratorien kritisch gesehen. Wir haben das aufgegriffen, das Wahlverfahren geändert und die Kompetenzen des Kuratoriums, zum Beispiel bei der Auswahl des Essenanbieters, gestärkt.

Bezüglich der Kindertagespflege haben wir klargestellt, dass diese eine Alternative zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen darstellt. Sie ist eine sinnvolle Ergänzung und hat ihre Existenzberechtigung.

Auf die Initiative meines Kollegen Abg. Herrn Bönisch haben wir noch einmal deutlich gesagt, dass wir auch für die Kinder entsprechende Regelungen brauchen, die an der Stelle zwar keine Anerkennung bekommen, aber aus verschiedenen Gründen entsprechenden zusätzlichen Bedarf haben.

Die Gemeinden, die auch künftig an der Finanzierung der Kinderbetreuung beteiligt sind, bekommen eine Erweiterung ihrer Rechte, um bei den Verhandlungen zu den Leistungs- Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen auf Augenhöhe verhandeln zu können.

Die Stärkung der Rolle der Gemeinden bei diesem ganzen Prozess war ein klares Ziel der CDULandtagsfraktion und wir haben es auch umgesetzt.

(Zustimmung von Frank Bommersbach, CDU)

Die Entlastung der kommunalen Ebene leisten wir auch durch die Übernahme von Tarifsteigerungen.

Es bleibt dabei, dass wir zehn Ausfalltage beim pädagogischen Personal wegen Krankheit, Urlaub und Fortbildung bei der Berechnung des Betreuungsschlüssels berücksichtigen.

Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kenne die Kritik, dass dies nicht der Realität entspricht. Wir verstehen das als einen Einstieg. Es ist aber leider auch so, dass nicht alles, was wünschenswert ist, auch realistisch umsetzbar oder finanzierbar ist.

Ich bin bereits bei der Einbringung auf weitere Punkte in dem Gesetzentwurf eingegangen, beispielsweise auf die Entlastung der Eltern im Rahmen der Erweiterung der Geschwisterregelung, die Berechnung der Landesbeteiligung, die prozentuale Beteiligung an den Personalkosten für das pädagogische Personal, was dazu führt, dass diese Pauschale tatsächlich wieder nachvollziehbar ist, was in der Vergangenheit leider nicht mehr der Fall gewesen ist.

Das Gesetz, das wir heute beschließen werden, ist das Ergebnis eines langen Prozesses, bei dem unterschiedliche Vorstellungen vorgetragen wurden.

Sehr geehrter Herr Kollege, Ihre Redezeit ist bereits vorüber.