see fünf, sechs große Meerwasserentsalzungsanlagen bauen und das Wasser über Kanäle ins Landesinnere pressen? - Das machen zum Beispiel die Israelis so. Dort gibt es eigentlich keine optimalen Vegetationsbedingungen, Sie wissen das, aber trotzdem ist Israel ein großer Exporteur von landwirtschaftlichen Produkten und auch von Blumen.
Ich kann mir in der Tat vorstellen, dass wir irgendwann zu solchen Maßnahmen greifen müssen. Bei uns geht es nicht nur um Trockenheit - das war in diesem Jahr so -, sondern bei uns in Mitteleuropa wird es in Zukunft so sein, dass eine Wetterlage, die gerade ankommt - das kann auch starker Regen sein -, viel länger bleibt. Dieser Wechsel wird nicht mehr wie bisher stattfinden. So kann es auch sein, dass wir in einem Jahr - wie wir es auch im letzten Jahr hatten - von starken Regenfällen betroffen sind. Es kann beides vorkommen. Dafür müssen wir Vorsorge treffen. Dafür brauchen wir sehr viel technisches Knowhow.
Das, was Sie ansprechen, ist eine Form der künstlichen Bewässerung. Es gibt jetzt schon wieder einige Betriebe, die in Bewässerung investieren. Woher das Wasser dann kommt, ob es aus dem Meer kommen muss oder ob es noch aus dem Grundwasser genommen werden kann, das wird man sehen. Aber wir werden einen riesigen Aufwand haben. Und das kostet auch alles. Das sind Investitionen, die getätigt werden müssen. Das kostet viel Arbeit. Das muss alles bezahlt werden. Lebensmittel werden dann auch teurer werden.
Von daher noch einmal der Appell an uns alle, die Lebensmittelverluste einzuschränken oder bis auf null zu fahren.
Noch ein Wort: Ich komme aus der Lebensmittelindustrie; ich weiß, wie viele Lebensmittel dort verloren gehen. Wir brauchen eine ganz andere Sensibilisierung. Das heißt, noch werden Lebensmittel weggeworfen, weil sie optisch nicht gut sind. Diese Lebensmittel könnte man in den Verkehr bringen, auch wenn die Paprika in der Wurst nicht genau da angeordnet ist, wo sie sein sollte. Dann würde Herr Barth das trotzdem noch essen.
Weitere Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Frau Frederking für ihren Beitrag. - Für die SPD spricht der Abg. Herr Steppuhn. Herr Steppuhn, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh darüber, dass es in den Ausschüssen gelungen ist, den Ursprungsantrag der Fraktion DIE LINKE, der ein gesetzliches Wegwerfverbot von Lebensmitteln zum Ziel hatte, vom Kopf auf die Füße zu stellen.
Die jetzt vorliegende Beschlussempfehlung macht deutlich, wie gut es ist, wenn sich die Ausschüsse des Landtages die Zeit nehmen, die Fachlichkeit zu Wort kommen zu lassen. Deshalb ist es gut, wenn wir jetzt sehr konkret über Maßnahmen zur Eindämmung von Lebensmittelverschwendung und die Rettung von Lebensmitteln reden. Ein gesetzliches Wegwerfverbot wäre aus meiner Sicht der falsche Weg gewesen. Stattdessen ist es richtig, über eine Weiterentwicklung des Mindesthaltbarkeitsdatums, des sogenannten MHD, zu sprechen. Dieses verunsichert viele Verbraucher und sie verwechseln es oft auch mit dem Verfallsdatum.
Deshalb ist es besonders wichtig, mit Blick auf die Privathaushalte mehr Aufklärung zu betreiben. Dies kann schon in Schulen und in Kitas beginnen. So fordern zum Beispiel die Tafeln, das Mindesthaltbarkeitsdatum bei lang haltbaren Produkten durch die generelle Kennzeichnung des Produktionsdatums zu ergänzen - eine sinnvolle Forderung, wie ich meine.
Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen ein Plakat zeigen, das kürzlich vom Bundesverband der deutschen Tafeln herausgegeben worden ist.
Dort sind die Produktgruppen von Waren angegeben, die zeigen, wie lange diese nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum noch haltbar sind. Ich finde, das ist ein sehr gutes Plakat, das zur Aufklärung beiträgt. Ich habe auf meinen Platz noch einige Plakate liegen. Wer Interesse daran hat, es für zu Hause oder für sein Büro zu nutzen, der kann gern eines von mir bekommen.
Meine Damen und Herren! Die Landesregierung wird mit der Beschlussempfehlung gebeten, einige Maßnahmen zu ergreifen, um der Lebensmittelvernichtung entgegenzuwirken. Dies ist der richtige Weg. Hierbei begrüßt meine Fraktion es, dass unter der Federführung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie ein Dialogprozess eröffnet wird, um mit allen wichtigen Akteuren der gesamten Wertschöpfungskette - Endverbraucher, Organisationen aus dem Umwelt-, dem Bildungs- und dem Sozialbereich - gezielt Maßnahmen und Konzepte zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen zu erarbeiten.
Erwähnen möchte ich auch, dass die Beschlussempfehlung vorsieht, dass es eine landesweite Kampagne zur Aufklärung im Umgang mit Lebensmitteln und der Reduzierung von Lebensmittelabfällen sowie Maßnahmen zur Stärkung der Wertschätzung von Lebensmitteln geben soll.
Meine Damen und Herren! Wir befinden uns gerade in der Vorweihnachtszeit. Lassen Sie mich deshalb die Gelegenheit nutzen, all denjenigen - angefangen bei den Tafeln im Land bis hin zum Handel - zu danken, die sich das ganze Jahr über bemühen, Lebensmittel zu retten, um sie bedürftigen Menschen zuteilwerden zu lassen. Ich denke, ich tue das auch im Namen des gesamten Hauses. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich sehe keine Fragen. Danke, Herr Steppuhn. - Für die AfD-Fraktion spricht der Abg. Herr Loth. Bitte, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Solange hundertjähriges Salz aus dem Roten Meer ein Mindesthaltbarkeitsdatum von drei, vier Jahren hat, lohnt es sich nicht weiter, über diesen Antrag zu reden. Er ist abzulehnen. - Danke schön.
Wir kommen nun zum Abstimmungsverfahren. Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration in der Drs. 7/3585. Wer für die Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Koalition. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktionen DIE LINKE und die AfD-Fraktion. Damit hat die Beschlussempfehlung die Mehrheit des Hohen Hauses erhalten.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag vom 14. März 2018 das bildungspolitische Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2025 in Abstimmung mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter zu schaffen. Dafür will der Bund 2 Milliarden € zur Verfügung stellen.
Vor diesem Hintergrund hatte der Koalitionsausschuss unserer Keniakoalition am 8. Mai 2018 in einem Eckpunktepapier zur KiFöG-Novelle unter anderem auch die folgende Passage beschlossen - ich zitiere -:
„Es wird geprüft, unter welchen Rahmenbedingungen die Horte noch in dieser Legislaturperiode in das Schulgesetz aufgenommen werden können, um die Entwicklung der Grundschulen zu Ganztagsschulen zu befördern.“
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, war vor reichlich einem halben Jahr. Wenn dieser Beschluss tatsächlich ernst gemeint war, dann müsste sich so langsam etwas tun; denn ein solches Rollback für die Schulhorte nach fast zwei Jahrzehnten im Kinderfördergesetz ist natürlich nicht von heute auf morgen zu erreichen.
Sehr viel Zeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, bietet die Legislaturperiode für ein solches Projekt nicht mehr.
Alle Beteiligten wurden zunächst einmal ordentlich aufgeschreckt und verunsichert. Die Einrichtungsträger, die Eltern und nicht zuletzt die Beschäftigten wissen nicht, was die Koalition tatsächlich vorhat, welche Veränderungen geplant sind und welche Konsequenzen ein Übergang der Horte aus dem Bereich des KiFöG in das Schulgesetz hätte. Die meisten befürchten Schlimmes, wenn die Koalition das Thema Schulhorte tatsächlich anfasst. Wir meinen, dass diese Befürchtungen berechtigt sind.
Denn Verbesserungen sind dabei nicht zu erwarten. Im Gegenteil: Wie beim KiFöG insgesamt ist auch hier absehbar, dass es Versuche geben wird, dieses Bildungs- und Betreuungsangebot einzuschränken, vor allem aber billiger zu machen. Außerdem besteht in der Koalition offen
bar die Hoffnung, dass man mit dem Geld und dem Personal, das dann aus den Kindertageseinrichtungen in die Grundschulen gehen würde, die dortigen Lücken in der Unterrichtsversorgung schließen könnte, die der Bildungsminister bis heute nicht in den Griff bekommen hat.
Vor allem aber besteht bei den Betroffenen die Sorge, dass sie an einem solchen Prozess wieder einmal nicht beteiligt werden, sondern dass Entscheidungen über ihre Köpfe hinweg getroffen werden. Die Horte haben sich seit der Übertragung in das KiFöG im Jahr 2001 in einem schwierigen, aber erfolgreichen Entwicklungsprozess ihren Platz in den Kindertageseinrichtungen erarbeitet, mancherorts auch erkämpft. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kindertageseinrichtungen und der Schulen.
Dennoch, liebe Kolleginnen und Kollegen, trotz dieser Kritik und vielfältiger Bedenken stehen wir dem Grunde nach einer Rückführung der Horte an die Schule aufgeschlossen und positiv gegenüber. Das sollte aus unserem Antrag deutlich hervorgehen.
Nur, diese Rückführung darf nicht zum Selbstzweck verkommen. Sie darf auch nicht aus rein ökonomischen Gründen erfolgen. Und es muss einen transparenten und fachlich fundierten Arbeitsprozess geben, an dem die Betroffenen von Beginn an beteiligt werden. - Das sind unsere Grundforderungen, die wir bereits vor der Sommerpause in einem Workshop mit interessierten Vertretern der Träger, der Eltern, der Beschäftigten und der Ministerialverwaltung erörtert haben.
Denn es gibt, wie so oft, auch beim Thema Schulhorte ebenso große Chancen wie auch Risiken. Es hängt sehr von den handelnden Akteuren ab, wohin sich die Waage neigt. Man könnte auch sagen: Die Liste der möglichen Nebenwirkungen für die gewachsene Ganztagsbetreuung im Land ist lang, und es kommt darauf an, ob und wie man diesen begegnet. Damit beschäftigt sich Punkt 3 unseres Antrags mit vielen verschiedenen Unterpunkten im Kern. Es geht uns darum, die bereits heute erkennbaren Nebenwirkungen zu benennen, die einen Behandlungserfolg vollständig zunichtemachen könnten.