Protocol of the Session on June 3, 2016

Lassen wir zukünftig nicht zu, dass einige Parteien, die sich eigentlich die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit auf die Fahnen geschrieben haben, die seit Langem wieder gestiegene Wahlbereitschaft und den Vertrauensvorschuss der mitteldeutschen Bürger in ihre Volksvertreter missbrauchen. Sorgen wir alle dafür, dass unehrenhaftes Verhalten in Zukunft in Deutschland und speziell in Sachsen-Anhalt nicht zur Normalität wird und dass der Bürger, wie es vor fünf, zehn oder 20 Jahren der Fall war, über Wahlfälschung wieder denken kann: Das ist in Deutschland unmöglich.

Aus diesem Grunde fordert die AfD-Fraktion Sie, Herr Innenminister, auf, schnellstmöglich für die Aufklärung aller Wahlunregelmäßigkeiten oder -fälschungen einzutreten und dafür zu sorgen, dass auch im Fall Stendal endlich abschließend die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

(Beifall bei der AfD - Zurufe von Sebastian Striegel, GRÜNE, und von Eva von Angern, DIE LINKE)

Nicht unwichtig ist dabei auch die Klärung der Frage, ob es sich auch bei den Unregelmäßigen bei der diesjährigen Landtagswahl um Vorsatz gehandelt hat. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Dann fangen wir einmal an. Zuerst hat die Fraktionsvorsitzende Frau Dr. Pähle eine Frage bzw. eine Intervention. Das wird sich gleich herausstellen.

Eine Frage. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie gerade den Helferinnen und Helfern in den Wahllokalen zuschreiben, wissentlich und willentlich falsche Auszählungsergebnisse in dem vollen Bewusstsein, dass sie falsch sind, weitergeleitet zu haben? Denn das wäre der Fakt von Manipulation. Es geht nicht darum, dass Fehler beim Auszählen passieren. Ich glaube, das ist menschlich. Vielmehr schreiben Sie diesen Ehrenamtlichen zu, dies wissentlich und willentlich mit dem Ziel der Manipulation eines Wahlergebnisses zu machen. Habe ich Sie damit richtig verstanden?

Eigentlich schon, ja. Also, diejenigen - -

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Das reicht! - Zurufe von der CDU)

Natürlich nicht alle Ehrenamtlichen. Aber bei denen, die das getan haben, ist es wohl vorsätzlich. In dem speziellen Fall Stendal, um den es geht, wissen wir das alle.

(Zurufe von den GRÜNEN - Unruhe)

Es gibt natürlich mehrere Stellen, an denen ich das manipulieren oder fälschen kann, nicht nur die Auszählung.

(Rüdiger Erben, SPD: Sie sollen die Frage beantworten, nicht irgendetwas!)

Wenn die Beantwortung erfolgt ist, würde ich Frau Eva von Angern das Wort erteilen. Bitte sehr.

Sie haben in Ihrer Rede mehrfach von Wahlfälschung gesprochen. Ich gehe davon aus, dass Sie die Wahlfälschung im strafrechtlichen Sinne meinen.

Das meine ich.

Haben Sie oder ein Mitglied Ihrer Partei einen Strafantrag gestellt? Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie zukünftig wünschen, dass der Innenminister dieses Landes staatsanwaltschaftliche Aufgaben übernimmt?

Um auf Ihre letzte Frage zu antworten: staatsanwaltliche Aufgaben wohl nicht. Ich habe lediglich gesagt, er möge dazu beitragen, dass das aufgeklärt wird.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Er soll straf- rechtlich zur Verantwortung ziehen! - Eva von Angern, DIE LINKE: Er war mal Staats- anwalt, aber er ist jetzt Innenminister! - Zu- ruf von Minister Thomas Webel)

Gut, wenn der - -

Wenn ich sage, er möge schnellstmöglich dazu beitragen, dann ist das irgendwie - - Ich weiß nicht, keine Ahnung, worauf Sie mich festnageln wollen.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Dass Sie das nicht wissen, merke ich gerade!)

Okay, offensichtlich ist damit die Antwort so weit wie möglich erfolgt. Ich habe eine weitere Wortmeldung von Herrn Heuer. Bitte sehr.

Sehr geehrter Kollege, Sie unterstellen flächendeckenden Wahlbetrug von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Dann frage ich Sie: In wessen Auftrag sollen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer das denn getan haben?

Ich habe nicht flächendeckenden Wahlbetrug unterstellt. Ich habe vorgelesen, dass die AfD flächendeckend beobachten lassen möchte.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Sie haben es anders gesagt!)

Sie sollen meine Frage beantworten.

Ja, welche Stelle soll es gewesen sein?

Ich habe Sie gefragt: In wessen Auftrag sollen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer diesen Wahlbetrug begangen haben?

(André Poggenburg, AfD: Das wollen wir ja klären! - Zurufe)

In wessen Auftrag? - Erstens bin ich nicht mit irgendwelchen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen beauftragt. Zweitens. Wenn Sie sich über den Fall noch einmal näher informieren möchten, empfehle ich die „Volksstimme“ vom 19. Mai 2015.

(Hardy Peter Güssau, CDU: Ah! - Weitere Zurufe von der CDU)

Dort sind auf vier oder fünf Seiten Informationen zu Ihrer Partei - ich wollte die Partei eigentlich nicht benennen - enthalten. Dort können Sie sich gern informieren.

Ohne Kommentar.

Dieser Fall und die Recherchen sagen wirklich aus.

(Zuruf von Cornelia Lüddemann, GRÜNE)

Gut, dann hätten wir dies auch erledigt. - Es gibt eine weitere Nachfrage von Herrn Dr. Grube. Bitte sehr.

Ich würde gern die Frage der Abg. von Angern noch einmal aufgreifen; denn diese ist nicht beantwortet worden. Diese brannte mir auch auf der Seele. Sie sprechen an dieser Stelle von massivem Wahlbetrug. Habe ich Sie dabei richtig verstanden?

Also, wenn es um 500 oder 600 Stimmen geht, dann denke ich schon - -

Sie sprechen von massivem Wahlbetrug und stehen hier als verantwortungsvoller Bürger im Plenum und prangern das an. Gegen wen haben Sie persönlich Strafanzeige erstattet?

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich persönlich habe keine Strafanzeige erstattet.

Das reicht mir, danke.

(Daniel Roi, AfD: Der Landesverband! - Eva von Angern, DIE LINKE: Das muss die Jus- tiz klären!)

So, jetzt habe ich noch - -

Ja, das war mein Anliegen, dass die Justiz das klärt.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Wenn Sie keine Anzeige erstatten, kann die Justiz das nicht klären! - Zurufe)

Wenn wir jetzt - -

Das war nur erst einmal zur Öffnung einer Debatte. Warum soll ich jetzt schon im Vorfeld mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hier auftreten? - Das ist totaler Blödsinn.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Die Wahl war nicht gestern! - Zurufe von der CDU und von der SPD)