Protocol of the Session on June 3, 2016

ler des Dr.-Förster-Gymnasiums aus Haldensleben.

(Beifall im ganzen Hause - Doreen Hil- debrandt, DIE LINKE: Professor-Friedrich- Förster-Gymnasium, bitte!)

- Ich habe Sie nicht verstanden, aber das machen wir nachher.

Meine Damen, meine Herren! Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung in Bezug auf die Aktuelle Debatte nicht gefasst.

Damit treten wir in das Abstimmungsverfahren zu Tagesordnungspunkt 22 zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drs. 7/62 ein.

Ich habe vernommen, dass Sie eine Überweisung des Antrags in Drs. 7/62 an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung wünschen. Deshalb: Wer der Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich denke, das ist einstimmig. Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Nein. Es ist einstimmig so beschlossen worden.

Die Sitzungsleitung pendelt. Ich bitte den Vizepräsidenten an das Pult.

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich rufe auf das zweite Thema der Aktuellen Debatte:

Unregelmäßigkeiten bei Wahlen in SachsenAnhalt

Antrag Fraktion AfD - Drs. 7/79

Redereihenfolge: AfD, SPD, DIE LINKE, GRÜNE und CDU. Die Redezeit beträgt zehn Minuten je Fraktion. Die Landesregierung hat ebenfalls zehn Minuten Redezeit.

Ich erfahre gerade, dass die Einbringung für die AfD-Fraktion von Herrn Roi übernommen wird.

(Daniel Roi, AfD: Herr Höse!)

Wer auch immer jetzt die Einbringung übernimmt, ich würde den Vertreter der AfD-Fraktion jetzt nach vorn bitten, um die Einbringung zu übernehmen. - Herr Höse, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Zum Anfang meiner Rede möchte ich betonen, dass ich heute und hier nicht zu Ihnen sprechen würde, wenn wir immer noch glauben würden, die BRD wäre

das demokratischste Land der Welt und Wahlfälschungen daher ausgeschlossen.

(Zustimmung bei der AfD)

Doch leider scheinen diese Zeiten wohl endgültig vorbei zu sein. Es gehört anscheinend zum guten Ton, Wahlen zu manipulieren. Doch ein Blick in unser Strafgesetzbuch verrät - -

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Wissen Sie eigentlich, was Sie hier gerade erzählen, oder hat Ihnen das jemand aufgeschrie- ben?)

- Vielleicht. Aufgeschrieben. Vielleicht waren Sie es? Ich weiß es nicht.

Ich zitiere § 107a - Wahlfälschung -:

„(1) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden lässt. (3) Der Versuch ist strafbar.“

Aus diesem Grunde erachten wir als AfD-Fraktion es als mehr als notwendig, das Thema noch einmal zur Debatte zu stellen.

Meine Damen und Herren! Sensibilisiert durch die Wahlfälschungen oder Wahlunregelmäßigkeiten, wie sie heutzutage gern verharmlosend genannt werden, vor allem bei der vorsätzlich gefälschten Kommunalwahl in Stendal und bei der Europawahl in Halle-Neustadt, beide im Mai 2014, oder auch bei der Bürgerschaftswahl in Bremerhaven im Mai 2015, startete die AfD - natürlich unverschämterweise - einen Bürgeraufruf und kündigte an, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, die Wahlen und nachfolgende Stimmauszählungen flächendeckend zu beobachten.

Über die schon im Vorfeld der Wahl vom deutschen Finanzminister als Dumpfbacken bezeichnete AfD ergoss sich nun ein wahrer Sturm der Entrüstung. Sie hetzten über alle nur möglichen Medien mit Überschriften im Sinne von: die AfD unterstellt Betrugsabsicht bei den Landtagswahlen, und: diese Undemokraten, bis hin zu der Aussage, es sei ein Ding, ehrenamtlichen Wahlhelfern aus der Mitte der Bürgerschaft Wahlfälschung zu unterstellen.

(Hendrik Lange, DIE LINKE: Nabelschau Teil 2!)

Werte Abgeordnete! Davon, dass § 48 der Landeswahlordnung und § 54 der Bundeswahlordnung eine Kontrolle des Volkes über staatliches Handeln vorsehen und dass die Öffentlichkeit der

Wahl vom Versiegeln der Urnen bis zum Feststellen des Ergebnisses ein Teil des Demokratieprinzips ist, haben diese selbst ernannten Gutmenschen scheinbar noch nichts gehört.

(Beifall bei der AfD - Sebastian Striegel, GRÜNE: Ihre Begrifflichkeiten sind un- glaublich!)

Selbst die Wahlen im März 2016 zementierten diese Vermutung. Nicht nur bei der Kommunalwahl in Wetzlar in Hessen, sondern auch bei der Landtagswahl in unserem Bundesland kam es zu Unregelmäßigkeiten.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Ach!)

Mehrere Hundert Stimmen wurden aus Versehen und irrtümlich falsch zugeordnet,

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Ist ja ge- klärt!)

zumindest in Halle-Lettin und in Tucheim im Jerichower Land. Meinte der Landeswahlleiter in Bremen nach der dortigen Manipulation noch, es seien Menschen, die auszählten, und mit solchen Fehlern müsse man leben, verkündete unsere Landeswahlleiterin, es habe Rechenfehler gegeben, ungültige Stimmen seien als gültig gewertet worden und umgekehrt.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Daten nach einer Überprüfung korrigiert werden müssen. Das ist ein normaler Vorgang. Allerdings endete in diesem Fall dieser normale Vorgang mit einer Korrektur der Sitzverteilung im Parlament. Damit hatte sich die Möglichkeit immerhin zu einer Bestätigung gewandelt. Eine Beobachtung der Wahl war und ist zukünftig mehr als gerechtfertigt.

(Beifall bei der AfD - Sebastian Striegel, GRÜNE: Nicht das hat dazu geführt, dass sich die Sitzzahl geändert hat, sondern das Wahlergebnis! Das ist ein wesentlicher Unterschied! - Zuruf von der AfD: Weiter- machen!)

- Vielen Dank für diese Erklärung, Herr Striegel.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Ich helfe doch gern weiter!)

- Das ist sehr nett von Ihnen, wirklich; ich schätze das.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Hören Sie einfach auf, solchen Unsinn zu erzählen, dann muss ich Sie nicht korrigieren!)

Es ist nicht auszudenken, wie häufig in den letzten Jahren oder Jahrzehnten bei unzähligen Wahlen auf kommunaler Ebene, auf Landes- oder auch auf Bundesebene das Vertrauen des deutschen Wählers missbraucht und die Wahl eventuell manipuliert wurde und diese Unstimmigkeiten unentdeckt blieben.

Meine Herren und Damen! Lassen Sie mich noch einige Sätze zu den erwähnten ehrenamtlichen Wahlhelfern sagen, denen die AfD angeblich Wahlfälschung unterstellte. Was heißt eigentlich Ehrenamt? - Ein Amt, so wissen wir alle im Hohen Hause, ist eine öffentliche Funktion mit bestimmten Rechten und Pflichten, und Ehre ist zumindest in unserem Kulturkreis das öffentliche Ansehen, das jemand aufgrund seiner Werte oder seines Handelns besitzt.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Und Sie spre- chen es manchen Menschen ab!)

Es ist ein verdienter Achtungsanspruch. Doch ob Betrug oder Betrugsabsicht, Manipulation oder Fälschung, selbst der Versuch ist unehrenhaft und ein Rechtsbruch.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Ja!)

Es ist genau das Gegenteil von Ehre, nämlich eine Schande. Es ist außerdem Betrug am ehrlichen Wahlhelfer, am Wähler und am Bürger dieses Landes.

(Tobias Krull, CDU: Waren Sie schon ein- mal Wahlhelfer? Haben Sie schon einmal ausgezählt?)

Es spielt rückwirkend eigentlich auch keine Rolle mehr, von wem oder welcher Partei oder für wen oder welche Partei in Wetzlar, in Halle-Lettin, Tucheim und Stendal manipuliert wurde.

(Robert Farle, AfD: Es sind ein paar Hun- dert Stimmen! - Eva von Angern, DIE LINKE: Wenn sie denn gefälscht wurden, haben Sie einen Strafantrag gestellt?)

Lassen wir zukünftig nicht zu, dass einige Parteien, die sich eigentlich die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit auf die Fahnen geschrieben haben, die seit Langem wieder gestiegene Wahlbereitschaft und den Vertrauensvorschuss der mitteldeutschen Bürger in ihre Volksvertreter missbrauchen. Sorgen wir alle dafür, dass unehrenhaftes Verhalten in Zukunft in Deutschland und speziell in Sachsen-Anhalt nicht zur Normalität wird und dass der Bürger, wie es vor fünf, zehn oder 20 Jahren der Fall war, über Wahlfälschung wieder denken kann: Das ist in Deutschland unmöglich.