Protocol of the Session on June 3, 2016

Im Schuljahr 2015/2016 wurde an Ganztagsschulen im Umfang von 20 Plätzen modellhaft ein Freiwilliges Soziales Jahr eingeführt. Im Februar 2016

hat das Kultusministerium dann weitere 20 Plätze für das FSJ an Ganztagsschulen ausgeschrieben und die in Sachsen-Anhalt zugelassenen Träger aufgefordert, sich zu bewerben. Bisher ist auf diese Bewerbungen jedoch keine Rückmeldung erfolgt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hält das Ministerium für Bildung an den Plä

nen fest, im kommenden Schuljahr 40 Plätze für ein Freiwilliges Soziales Jahr an Ganztagsschulen anzubieten?

2. Falls ja, welche Zeitplanung gibt es im Minis

terium für Bildung für den Bewerbungsprozess, insbesondere mit Blick auf die neu zu gewinnenden Schulen und die neuen Freiwilligen, wenn das neue Schuljahr bereits am 11. August beginnt?

Vielen Dank, Herr Abg. Lippmann. - Die Antwort der Landesregierung wird durch den Minister für Bildung Herrn Marco Tullner erteilt. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Frage des Abg. Lippmann im Namen der Landesregierung wie folgt.

Zu 1. Die Einrichtung von FSJ-Einsatzstellen wird als eine Möglichkeit angesehen, die für die Ganztagsschulen verfügbaren Budgetmittel für die Einbeziehung außerschulischer Kooperationspartner und die Erweiterung und Bereicherung des Ganztagsangebotes zu nutzen. Modellhaft wurde das Vorhaben in Zusammenarbeit mit der Landesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen-Anhalt e. V., abgekürzt LKJ, im Schuljahr 2015/2016 an insgesamt sieben Gymnasien, drei Gesamtschulen und sechs Sekundar- und Gemeinschaftsschulen erprobt.

Aktuell konnten durch die LKJ von den ursprünglich geplanten 20 Stellen 18 besetzt werden. Basierend auf den Erfahrungen aus dem FSJ Kultur und unter Berücksichtigung der Rückmeldungen aus den beteiligten Ganztagsschulen besteht die Absicht, dieses Angebot in den kommenden Schuljahren auszuweiten und FSJ-Einsatzstellen an allen interessierten öffentlichen Ganztagsschulen und Schulen in freier Trägerschaft mit Ganztagsangebot dauerhaft einzurichten.

Um der Spezifik des FSJ im schulischen Bereich zu entsprechen und den schulübergreifenden Erfahrungsaustausch zu unterstützen, wird die weitere Profilierung eines FSJ Ganztagsschule und die pädagogische Begleitung der Freiwilligen in landesweit drei Gruppen mit jeweils 20 bis

25 Freiwilligen angestrebt. Dazu sind Träger für das FSJ Ganztagsschule auszuwählen, die über eine Anerkennung als FSJ-Träger durch das Landesjugendamt für das Land Sachsen-Anhalt verfügen.

Die Aufgabe des Ministeriums beschränkt sich darauf, geeignete Träger für das FSJ auszuwählen und Schulen dabei zu unterstützen, als Einsatzstelle für das FSJ zu fungieren.

Das Kultusministerium - damals hieß es noch so - hat mit Schreiben vom 14. März 2016 den in Sachsen-Anhalt anerkannten Trägern die Absicht zur Kenntnis gegeben, das FSJ Ganztagsschule ab dem kommenden Schuljahr weiter auszubauen, und darum gebeten, bis zum 24. März 2016 Interesse an der Umsetzung des Vorhabens und der Übernahme einer oder mehrerer Gruppen anzuzeigen. Gleichzeitig wurde auch eine Interessenabfrage bei den öffentlichen Ganztagsschulen vorgenommen.

Da die Interessenbekundung der Träger ergeben hat, dass mehrere Träger an der Übernahme mindestens einer Gruppe interessiert sind, ist ein wettbewerbliches Verfahren erforderlich. Die Bekanntmachung des Vorhabens sowie die Interessenerkundung standen immer unter dem Vorbehalt, dass den Schulen zusätzliche Budgetmittel zur Verfügung gestellt werden können. Die Voraussetzung dafür war die Freigabe der Ausgabereste aus dem Jahr 2015.

Die Einwilligung zur Nutzung dieser Mittel für diesen Verwendungszweck wurde durch das Finanzministerium mit Schreiben vom 25. Mai 2016 erteilt. Angesichts dieser Terminlage ist eine angemessene Realisierung des Vorhabens erst zum Schuljahr 2017/2018 möglich. Das wettbewerbliche Verfahren ist für Herbst 2016 geplant. Die Fortführung der bestehenden 18 FSJ-Stellen in Zusammenarbeit mit der LKJ wird übergangsweise angestrebt. Die Träger und Ganztagsschulen erhalten zeitnah eine Information über das weitere Verfahren. Somit entfällt die Beantwortung der zweiten Frage.

Vielen Dank, Herr Minister.

Wir kommen zur

Frage 9 Fördermittelvergabe an Fricopan Back GmbH Immekath

Sie wird gestellt von der Abg. Frau Doreen Hildebrandt von der Fraktion DIE LINKE. Das Thema hatten wir heute schon, aber vielleicht gibt es dazu noch etwas Neues. Sie haben das Wort. Bitte.

Die von der Aryzta AG geplante Schließung des Standorts Fricopan Back GmbH Immekath geht mit dem Arbeitsplatzverlust für über 500 Beschäftigte der Fricopan Back GmbH Immekath einher.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Fördermittel erhielt die Fricopan Back

GmbH Immekath in den letzten zehn Jahren und in welcher Höhe?

2. Wann läuft die Fördermittelbindung dafür aus?

Vielen Dank, Frau Hildebrandt. - Die Antwort der Landesregierung wird durch den Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Herrn Jörg Felgner gegeben. Bitte, Herr Minister.

Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Ich möchte die Anfrage der Abg. Frau Hildebrandt wie folgt beantworten.

Zu Frage 1. Die Fricopan Back GmbH in Immekath wurde in den letzten zehn Jahren einmal mit GRW-Mitteln gefördert. Das Unternehmen erhielt mit Bescheid vom 19. Dezember 2007 einen GRW-Zuschuss in Höhe von 3 656 461,15 € für eine Investition in Höhe von ca. 24,8 Millionen €.

Zu Frage 2. Das Investitionsende war 31. Dezember 2010. Die Zweckbindungsfrist endete damit am 31. Dezember 2015. Die Investitionsbank hat die Prüfung der Zweckbindung noch nicht endgültig abgeschlossen. Nach gegenwärtiger Prüfungslage ist die Zweckbindungsfrist jedoch eingehalten worden.

Vielen Dank, Herr Minister.

Wir kommen zur

Frage 10 Stellungnahme des Landes Sachsen-Anhalt zum Referentenentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2016

Sie wird gestellt von der Frau Abg. Silke Schindler für die Fraktion der SPD. Silke Schindler, Sie haben das Wort.

Mit einer Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird das neue Ausschreibungsmodell zur Förderung erneuerbarer Energien gesetzlich verankert. Zu dieser Reform hat das

BMWi einen Referentenentwurf vorgelegt und dazu eine Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Die Bundesländer konnten bis zum 28. April 2016 ihre Positionen zu dem Entwurf übersenden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat das Land Sachsen-Anhalt eine Stellung

nahme zum Referentenentwurf zur Änderung des EEG 2016 abgegeben und ist diese öffentlich zugänglich?

2. Sollte das Land keine offizielle Stellungnahme

abgegeben haben, wie steht die Landesregierung zu den Inhalten im Referentenentwurf des EEG 2016?

Vielen Dank, Frau Kollegin Schindler. - Die Antwort der Landesregierung wird durch Frau Prof. Dr. Claudia Dalbert, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, gegeben. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte namens der Landesregierung die Frage der Frau Abg. Schindler wie folgt.

Zu 1. Aufgrund des Regierungswechsels hat das Land Sachsen-Anhalt im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für das EEG 2016 keine formelle Stellungnahme abgegeben. Die Beteiligung der Länder in diesem Gesetzgebungsverfahren ist zudem durch einen umfassenden Abstimmungsprozess geprägt und lässt sich nicht auf einzelne Stellungnahmen reduzieren.

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt befasst sich seit der Veröffentlichung der Eckpunkte im November 2015 mit der EEG-Novelle und hat sich intensiv in die Diskussion eingebracht.

Zu 2. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben auf ihrer Sonderkonferenz mit der Bundesregierung am vergangenen Dienstag zur weiteren Umsetzung der Energiewende und zu den Eckpunkten für die Novellierung des EEG beraten.

Die Beratungen haben noch nicht zu einer abschließenden Einigung geführt, zeigen aber die wesentlichen Orientierungspunkte auf, wenngleich aus klimapolitischer Sicht erheblicher Verbesserungsbedarf besteht. Bei dem EEG-Kompromiss sind viele Meinungen und unterschiedlichste Interessen aufeinandergestoßen. Gleichwohl wurden bei diesem Treffen und in einer weiteren Abstimmung der Regierungskoalition auf Bundesebene am 1. Juni 2016 Kompromisse in mehreren bis

her strittigen Punkten erreicht, die von SachsenAnhalt mitgetragen werden können. Dies sind im Einzelnen:

Für Fotovoltaik- und Windenergieanlagen hätten wir uns eine Freistellungsgrenze von 1 MW gewünscht. Der Kompromiss in Höhe von 750 kW sowie die Herausnahme von Biomasseanlagen bis 150 kW aus den Ausschreibungsverfahren sind jedoch akzeptabel. Damit erhalten kleine Fotovoltaikanlagen auf Gebäuden und kleine Gülleanlagen auch künftig eine Festvergütung.

Ein weiterer Punkt ist der Verzicht auf die sogenannte Weltformel als Ausbaumaßstab für Windenergieanlagen an Land und stattdessen die Einführung eines Ausbaukorridors von 2 900 MW brutto pro Jahr ab dem Jahr 2020 für diese Technologie. Somit kann unter Berücksichtigung der regionalen Verteilung im Zusammenhang mit den Netzausbaugebieten der Ausbau der Windenergie in Sachsen-Anhalt fortgeführt werden.

Mit der Ausschreibung eines Volumens von 600 MW pro Jahr im Bereich der Fotovoltaik und dem Einstieg in die Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte bei den volatilen erneuerbaren Energien sind die Voraussetzungen für eine gerechtere Verteilung der Lasten der Energiewende geschaffen.