Jörg Felgner

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Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag auf Aktuelle Debatte einschließlich der Begründung zeigt, um welches komplexe Konstrukt es sich bei der Hochschulmedizin handelt.
Der ergebnisorientierte und für viele Bürger unseres Landes sichtbare Teil der Hochschulmedizin ist die Krankenversorgung auf höchstem Niveau. Daneben steht die Hochschulmedizin für viel mehr: für Forschung, Lehre und die Facharztweiterbildung. Hier werden Ärzte und Zahnärzte ausgebildet. Hier arbeiten Nachwuchsforscher. Hier wird die Akademisierung der Pflegeberufe vorangetrieben und, und, und.
Die Hochschulmedizin ist eingebettet in die Gesundheitsgesetzgebung von Bund und Ländern. Gesetze wie das Krankenhausstrukturgesetz und das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz bedürfen jedoch in wesentlichen Teilen noch einer Umsetzung durch die Selbstverwaltungspartner. Das sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Die Universitätsmedizin ist also kein direkter Verhandlungspartner.
Mittels der Gesundheitsgesetzgebung und der Umsetzung durch die Selbstverwaltungspartner wird praktisch über die Grundlagen bis hin zum konkreten Einzelfall der Vergütung der medizinischen Leistungen der Universitätsklinika und aller anderen Krankenhäuser, insbesondere über das DRG-System, verhandelt und entschieden.
Darüber hinaus hat Frau Abg. Dr. Pähle mit Ihrem vorliegenden Antrag über eine sich eröffnende
Möglichkeit zu einer neuen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern aufmerksam gemacht, die sich durch die erfolgte Aufhebung des Kooperationsverbots im Grundgesetz ergeben könnte.
Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst mit dem Bereich Forschung, Lehre und Akademisierung der Pflegeberufe beginnen. Das Land gewährt den medizinischen Fakultäten Zuschüsse für Forschung und Lehre für die Ausbildung von 185 Studienanfängern je medizinischer Fakultät in der Humanmedizin sowie von 40 Studienanfängern im Bereich der Zahnmedizin in Halle. Hinzu kommen antragsbedingte Zuschüsse für Forschungsvorhaben im Rahmen der Forschungsförderung.
Hinsichtlich der Ausbildung von Medizinern pro Einwohner des Landes liegt Sachsen-Anhalt in der Spitzengruppe der Bundesrepublik. Dieser Bereich ist solide finanziert, und es gilt, dieses Niveau der Finanzierung fortzuschreiben.
Unser künftiges Augenmerk wird sich auf die Umsetzung der Ergebnisse des Masterplans Medizinstudium 2020 richten, mit dem unter anderem Maßnahmen etabliert werden sollen, die zur Sicherung der flächendeckenden Versorgung durch die Hausärzte beitragen.
Hinsichtlich der Akademisierung der Pflegeberufe hat die Universitätsmedizin Halle mit der Etablierung des bundesweit einmaligen primärqualifizierenden Studiengangs „Evidenzbasierte Pflege“ eine Vorreiterrolle in Deutschland eingenommen. Bisher erfolgt die Finanzierung aus Mitteln des Hochschulpakts der medizinischen Fakultät Halle sowie durch die Unterstützung der AOK.
Mit geplanten 40 Studienanfängern im Bachelorstudiengang und mit 20 Studienanfängern im Masterstudiengang sehe ich unser Land in der Pflicht, diesen Studiengang ab 2019 über Haushaltsmittels des Landes dauerhaft abzusichern.
Als zweiten Schwerpunkt der Hochschulmedizin lassen Sie mich auf die Finanzierung der Universitätsklinika und die Vergütung der Hochschulambulanzen durch die Gesundheitsgesetzgebung sowie auf die Investitionsfinanzierung der Universitätsklinika durch unser Land eingehen.
Die Unterfinanzierung der Hochschulmedizin ist keine Besonderheit Sachsen-Anhalts. Im bundesweiten Vergleich bewegen sich die Verluste der Universitätsklinika unseres Landes eher im unteren Bereich. Als Ursache für die finanzielle Situation der Hochschulmedizin in Deutschland wird allgemein die unzureichende Vergütung ihrer spezifischen Leistungen angesehen. Die Bundesregierung trat in der aktuellen Legislaturperiode
daher mit dem Ziel an, die besonderen Leistungen der Universitätsklinika und der Kliniken der Maximalversorgung besser zu vergüten.
Erste Regelungen wurden mit dem Krankenhausstrukturgesetz und dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz verabschiedet. Deren Umsetzung steckt aber in der Selbstverwaltung fest. Statt Finanzhilfen stehen den Universitätsklinika sogar Budgetkürzungen bevor, zum Beispiel etwa 33 Millionen € durch die jüngst beschlossene Abwertung von Sachkosten im Fallpauschalensystem.
Der Bundesrat hat im Juli 2016 festgestellt, dass das Krankenhausstrukturgesetz und das GKVVersorgungsstärkungsgesetz bislang keine relevanten finanziellen Verbesserungen für Hochschulklinika gebracht haben. Er hat die Bundesregierung daher aufgefordert, sich für entsprechende Verbesserungen einzusetzen, andernfalls seien zeitnah gesetzliche Nachbesserungen erforderlich.
Am Beispiel der Hochschulambulanzen wird die inakzeptable Situation besonders für SachsenAnhalt deutlich. Die Universitätsklinika des Landes erwirtschaften jeweils ein Minus in Höhe von etwa 4 Millionen €. Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz stellt den Hochschulambulanzen bundesweit eine Summe von 265 Millionen € in Aussicht.
Die Selbstverwaltung sollte Vergütungs- und Dokumentationsgrundsätze festlegen und Patientengruppen definieren, für die künftig ein Anspruch auf Behandlung in einer Hochschulambulanz besteht. Das ist bis heute nicht geschehen. Stattdessen sollen die Neuregelungen zum Teil sogar in ihr Gegenteil verkehrt werden. Den Hochschulambulanzen drohen statt Verbesserungen sogar Verschlechterungen.
Für das Land besteht an dieser Stelle erheblicher Handlungsbedarf, die Gesetzgebungsvorhaben bzw. die Verhandlungen der Selbstverwaltung im Sinne einer angemessenen Vergütung der besonderen Leistungen der Universitätsklinika aktiv zu begleiten. Damit wird auch unserem Koalitionsvertrag entsprochen. Ich zitiere daraus:
„Unabhängig davon bedarf es einer echten strukturellen Reform der Krankenhausfinanzierung im Bund. Die Koalition wird sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die tatsächlich geleisteten Dienste abgebildet werden und zudem die besondere Situation der Universitätsmedizin berücksichtigt wird.“
Sehr geehrte Damen und Herren! Ein ebenso schwieriger und bundesweit festzustellender Bereich ist die Finanzierung der Investitionskosten der Universitätsklinika. Dies ist ein konkretes Pro
blem unseres Landes; denn das Land ist zur Förderung der Investitionen der Universitätsklinika verpflichtet. Das ergibt sich aus § 9 Abs. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes. Danach werden Investitionen öffentlich gefördert und sind damit auch nicht in den Erlösen enthalten, die mit den Krankenkassen abzurechnen sind.
In dem von Frau Dr. Pähle erwähnten Gespräch am Montagabend im Zusammenhang mit dem gestrigen Aktionstag haben sich die Staatssekretäre Prof. Dr. Willingmann und Dr. Klang mit den Vertretern der Universitätsmedizin in Halle und Magdeburg zusammengesetzt und mit ihnen die Situation erörtert. Durch die besprochenen und noch zu beschließenden Umschichtungen wäre eine Erhöhung der Haushaltsansätze auf jeweils rund 4 Millionen € denkbar. Bei dem Gespräch mit den Klinikumsvorständen haben wir fest zugesagt, dies zu prüfen. Ich sage hier ganz deutlich: Wir werden dies umsetzen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ein völlig neues Feld hinsichtlich der Finanzierung der Hochschulmedizin könnte sich durch die weitgehende Aufhebung des Kooperationsverbotes eröffnen. Mit der Neufassung des Artikels 91b des Grundgesetzes wurden die Voraussetzungen für die gemeinsame institutionelle Förderung der Hochschulen durch Bund und Länder bereits geschaffen. Zuvor war die Förderung auf thematisch und zeitlich begrenzte Projekte beschränkt. Die Förderung nach Artikel 91b in der neuen Fassung wird auf der Grundlage von Bund-Länder-Vereinbarungen erfolgen, denen alle Länder zustimmen müssen.
Bei der Anwendung von Artikel 91b muss auch der Hochschulmedizin ein besonderer Stellenwert zukommen. Dies bezieht sich auf die fünf von den Ländern bereits herausgearbeiteten Leistungsbereiche Forschung, Lehre, Infrastruktur, Wissenstransfer sowie Querschnittsthemen. Im Rahmen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz hat eine Arbeitsgruppe, in der auch das Land Sachsen-Anhalt vertreten ist, dazu bereits ihre Tätigkeit aufgenommen.
Zum Schluss möchte ich kurz ein Thema ansprechen, das außerhalb meiner eigentlichen Zuständigkeit liegt, das aber für die Universitätsmedizin von enormer Bedeutung ist. Vor allem über die Medien sind Befürchtungen dahin gehend geäußert worden, dass die großen Baumaßnahmen an beiden Universitätsklinika gefährdet seien. In diesem Punkt kann ich Sie ausdrücklich beruhigen. Sowohl für den geplanten Neubau des Bettenhauses II in Halle als auch für das Herzzentrum in Magdeburg als auch für die Rechts
medizin in Halle ist und bleibt die Finanzierung gesichert.
Für das Bettenhaus II ist in dem Entwurf eines Haushaltsplanes für die Jahre 2017 und 2018 Geld für Planungen und für die ersten Maßnahmen wie den Abriss veranschlagt worden. Die Uniklinik Halle ist jetzt am Zug, den Bauantrag zu stellen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Ich hatte in meiner Rede schon darauf hingewiesen, dass seit der Beschlussfassung im Bundesrat jede mögliche Gelegenheit durch die Landesregierung dafür genutzt wurde, dieses Thema aufzurufen, sei es in den Arbeitsgruppen, die zwischen den Bundesländern bestehen, oder auch auf der Ebene der Staatssekretäre bzw. der Minister. Jetzt wird es in der Abstimmung zwischen den Ländern eine Festlegung des weiteren Vorgehens geben, weil wir es gemeinsam mit der Anforderung zu tun haben, die Universitäts
medizin in Gesamtdeutschland so zu finanzieren, dass sie auskömmlich wirtschaften kann.
Nein, über den zeitlichen Rahmen gibt es noch keine Verständigung.
Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Die Kleine Anfrage des Abg. Andreas Höppner beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt.
Antwort zu Frage 1: Nein, eine Tarifbindung ist in diesem Fall kein Kriterium für den Erhalt der GRW-Mittel gewesen.
Antwort zu Frage 2: Da die Tarifbindung kein Kriterium für den Erhalt der GRW-Mittel gewesen ist, liegen auch keine Informationen zur Thematik Tarifvertrag vor. Der Fördermittelbescheid ist an die AGROFERT Deutschland GmbH als Investor, die Lieken AG und die Lieken Brot- und Backwaren GmbH als Nutzer ergangen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Verehrte Abgeordnete, die Kleine Anfrage der Abg. Kerstin Eisenreich beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt.
Antwort zu Frage 1: Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH - im Folgenden LMBV - arbeitet an der Fertigstellung des bodenmechanischen Abschlussgutachtens. Dieses Gutachten ist im Prozess der Beendigung der Bergaufsicht eine wesentliche Prüfunterlage für die Bergbehörde. Sie will das Gutachten Ende 2017 fertiggestellt haben und es anschließend, im Folgejahr, der Bergbehörde vorlegen.
Nach einer ersten Teilfreigabe des Bereichs der Marina Mücheln und des Strandbads Stöbnitz im August 2012 von rund 270 ha wurden 2014 rund 553 ha See- und Uferfläche - für die Vorstellung: das entspricht etwa 800 Fußballfeldern -, die sich nördlich der Ortslage Braunsbedra und westlich der Ortslage Frankleben befinden, freigegeben. Im Ergebnis ist bereits die Hälfte der nicht unter Naturschutz stehenden Wasserfläche des Geiseltalsees für die nichtbergbauliche Nutzung freigegeben.
Das Monitoring, welches von der LMBV als zuständigem Bergbausanierer im Rahmen der im August 2012 erfolgten Teilfreigabe installiert wurde, hatte keine Messwerte geliefert, die einer Erweiterung entgegenstanden.
Für die Marina Braunsbedra wird eine weitere Teilfreigabe für die Zwischennutzung ab der Saison 2017 vorbereitet. Damit wird ein nächster wichtiger Schritt zur adäquaten touristischen Vermarktung und Nutzung des größten Bergbaufolgesees durch die LMBV vollzogen.
Zu Frage 2: Für die Schaffung der Voraussetzungen zur Beendigung der Bergaufsicht ist das bergrechtlich verantwortliche Unternehmen LMBV zuständig. Im Weiteren verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Abgeordnete! Mit ihrer Koalitionsvereinbarung haben sich die drei regierungstragenden Fraktionen unmissverständlich dazu bekannt, die vom Wissenschaftsrat attestierte leistungsfähige Wissen
schaftslandschaft mit profilierten Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu festigen und weiterzuentwickeln.
Ziel ist es, dass die Hochschulen die Profilierung ihrer Angebote fortsetzen und kompetente Partner für Wirtschaft, Verwaltung und Forschungseinrichtungen bleiben. Um dieses Ziel zu erreichen, haben sich die Koalitionspartner dazu bekannt, die für den Wissenschaftsbereich relevanten Gesetze, das Hochschulgesetz sowie das Hochschul
medizingesetz, zu überarbeiten und an die Anforderungen einer modernen und zukunftsorientierten Hochschullandschaft anzupassen.
Entscheidend wird dabei sein, dass die Änderungen nicht einseitig erarbeitet werden, sondern im konstruktiven Dialog mit den Hochschulen. Der Koalitionsvertrag hat hierzu bereits die wesentlichen Eckpunkte der beabsichtigten Veränderungen benannt.
Neben der vollständigen Übertragung des Berufungsrechts auf die Hochschulen und der damit beabsichtigten weiteren Stärkung der Autonomie der Hochschulen des Landes ist ein weiterer Schwerpunkt die Verbesserung der Arbeitsbedingungen des hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals, des sogenannten akademischen Mittelbaus.
Das Ziel hierbei ist, Rahmenbedingungen für stabile Beschäftigungsverhältnisse, berechenbare Karrierewege und hervorragende Qualifizierungs-, Fort- und Weiterbildungsbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu schaffen.
Zugleich wollen wir atypische und prekäre Beschäftigungsverhältnisse überwinden, selbst wenn der prozentuale Anteil unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse hauptberuflicher wissenschaftlicher und künstlerischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Sachsen-Anhalt im Vergleich zu anderen Ländern höher ist.
Gleiches gilt für die im Vergleich zunehmende Vollbeschäftigtenquote. Das bedeutet aber nicht, dass es keinen Veränderungsbedarf gibt. Dieser besteht durchaus noch. Ihn festzustellen und herauszuarbeiten, Lösungswege zu finden, um Defizite auf diesem Gebiet zu beseitigen, wird die Aufgabe in dieser Legislaturperiode sein.
Als ein erster Schritt kann die Verbesserung der Bezahlung der an den Hochschulen des Landes tätigen Lehrkräfte für besondere Aufgaben mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung genannt werden. Sie haben es gerade selbst erwähnt.
Die Hochschulen des Landes sind sich zudem ihrer Verantwortung im Umgang mit der gesetzlich vorgegebenen Befristungspraxis im Wissen
schaftsbereich sehr wohl bewusst. Da die Karriereplanung des wissenschaftlichen Nachwuchses insbesondere den Bereich der Universitäten betrifft, haben diese bereits in der Vergangenheit durch einschlägige Leitlinien ihrer Senate intern bindende Voraussetzungen geschaffen, um insbesondere die Promotionsphase für den Einzelnen nachvollziehbar und transparent zu machen.
Mit der Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes im Frühjahr 2016 sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Sonderbefristungsrecht im Wissenschaftsbereich auf eine neue
Grundlage gestellt worden. Neben der Verbesserung von Anrechnungstatbeständen bei der Verlängerung von Qualifizierungsstellen aufgrund von Krankheit, Kinderbetreuung oder Schwerbehinderung sind auch die Vorgaben für eine rechtswirksame Befristung solcher Stellen im Interesse der Beschäftigten verbessert worden.
Sehr geehrte Abgeordnete! Mit der vom Bund übernommenen BAföG-Finanzierung geht eine finanzielle Entlastung des Landeshaushaltes einher. Davon fließen ab 2017 Mittel in Höhe von 15 Millionen € in die Grundfinanzierung der Hochschulen. Es ist der erklärte Wille der Koalition, dass die Hälfte dieser Mittel in Höhe von 15 Millionen € für personalwirtschaftliche Maßnahmen eingesetzt wird. Mit den Hochschulen ist vereinbart worden, dass diese zusätzlichen Mittel für die Umwandlung von befristeten in unbefristete Arbeitsverhältnisse genutzt werden können, auch für Daueraufgaben im Wissenschaftsmanagementbereich.
Die Hochschulen des Landes sind bestrebt, die Vereinbarkeit von Beruf, Wissenschaft und Familie sicherzustellen. Vier Hochschulen - Sie wissen es - haben sich bereits dem Zertifizierungsverfahren „Beruf und Familie“ gestellt und das Qualitätssiegel verliehen bekommen. Die OvGU hat sogar die „Charta für Familie in der Hochschule“ unterzeichnet.
Meine Ausführungen sollen aber - das möchte ich abschließend sagen - keinesfalls den Eindruck erwecken, dass die Beschäftigungssituation des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an den Hochschulen des Landes nicht weiter verbessert werden könnte. Dies soll und muss Ziel einer zukunftsorientierten Hochschulpolitik im Land sein. Denn nur mit interessanten und wettbewerbsfähigen Angeboten auch in der Beschäftigungspolitik wird es möglich sein, den Hochschulstandort Sachsen-Anhalt attraktiv zu machen und weiter zu stärken.
Insoweit freue ich mich auf den konstruktiven Austausch mit allen Beteiligten, die für eine zukunftsgewandte und erfolgreiche Hochschullandschaft in unserem Land eintreten. Über den Fortgang dieser Bemühungen wird die Landesregierung das Hohe Haus regelmäßig unterrichten, nicht zuletzt im Zusammenhang mit den beabsichtigten Novellierungen des Hochschulgesetzes und des Hochschulmedizingesetzes. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bei allen erreichten Fortschritten ist Chancengleichheit für Frauen und Männer noch nicht erreicht. Entgelte, die Vereinbarkeit von Arbeit und Leben sowie die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten sind oftmals noch ungleich. Darum ist es richtig, dass Geschlechtergerechtigkeit auch in der Wissenschafts- und Hochschullandschaft ein Kernanliegen der Landespolitik bleibt.
Um das umzusetzen, beschloss die Landesregierung im November 2014 das Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt. Im Handlungsfeld Bildung werden Maßnahmen und Ziele von der geschlechtergerechten Ausstattung der frühkindlichen Bildungsarbeit bis zur Sicherung der Teilhabe von Frauen in Entscheidungsgremien der Hochschulen verfolgt.
Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Studium, Forschung, Lehre und in den Führungspositionen ist auch eine Frage der volkswirtschaftlichen Vernunft, vor allem aber eine Frage der Fairness und der Chancengerechtigkeit.
Heute sind so viele Frauen in Deutschland hervorragend ausgebildet wie noch nie. In Studium und Forschung insgesamt, einschließlich der Promotion, sind Frauen und Männer zu annähernd gleichen Anteilen vertreten.
Allerdings zeigt sich auf den darauf folgenden Karrierestufen ein anderes Bild. So ist nach aktuellen statistischen Erhebungen an den Hochschulen in Sachsen-Anhalt nur knapp jede fünfte Professorenstelle mit einer Frau besetzt. Frau Dr. Pähle hat das eben ausgeführt und auch illustriert. Auch bei den Habilitationen beträgt der Anteil der Frauen weniger als 20 %.
Um dem entgegenzuwirken, verabschiedete die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz im Jahr 2011 das sogenannte Kaskadenmodell. Danach soll der Frauenanteil auf jeder wissenschaftlichen Karrierestufe mindestens so hoch werden wie derjenige der direkt darunter liegenden Qualifizierungsstufe. Das Kaskadenmodell berücksichtigt so die spezifischen Gegebenheiten jedes Fachs und ermöglicht damit angemessene Zielvorgaben.
Die Zielvereinbarung für die Jahre 2015 bis 2019 zwischen den Hochschulen und dem Land Sachsen-Anhalt greift das auf. So heißt es erstens - ich zitiere -:
„Das Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt wird durch die
Hochschulen umgesetzt. Mittelfristiges Ziel ist das Erreichen der darin erhaltenen Quoten.“
Zweitens, übrigens mit Verweis auf Landtagsbeschlüsse:
„Die Universitäten führen […] im Rahmen der Umsetzung der Geschlechtergerechtigkeit das Kaskadenmodell unter Wahrung der fachlichen Qualität an ihrer Einrichtung ein.“
Dieses Kaskadenmodell gehört zu jenen Profilierungsprozessen, für die ab dem Jahr 2017 eine neue Titelgruppe 81 eingeführt werden soll. Dies entspräche der von den Koalitionsfraktionen geforderten finanziellen Unterstützung der Hochschulen.
Da das Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt verbindlich und mit jährlicher Berichtspflicht in die Zielvereinbarung für die Jahre 2015 bis 2019 aufgenommen wurde, erscheint es uns derzeit nicht angezeigt, ein konkurrierendes, übergreifendes Konzept für alle Hochschulen zu verfolgen. Die einzelnen Hochschulen haben vielmehr Frauenförderpläne und Mentoringprogramme entwickelt, die ihre spezifische Situation, die Fächer- und Personalstruktur sowie Größe und Profil der jeweiligen Hochschule berücksichtigen können.
Eine wichtige Möglichkeit zur Verwirklichung von Chancengleichheit an den Hochschulen ist die Teilnahme an dem Professorinnenprogramm von Bund und Ländern. Voraussetzung dafür sind qualifizierte Gleichstellungskonzepte. Gefördert werden können bis zu drei weiblich besetzte Professuren für fünf Jahre mit bis zu 150 000 € pro Jahr.
Das Programm meines Hauses zur Umsetzung des Gender-Mainstreaming-Aspekts in Wissenschaft und Forschung in der Rahmenvereinbarung Forschung und Innovation hat über einen Zeitraum von zehn Jahren bessere Grundlagen für mehr Chancengleichheit von Frauen und Männern an Hochschulen geschaffen. - Ich kürze etwas ab.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sie sehen, dass die Hochschulen und das Land eine Reihe von Initiativen ergriffen haben, die dem Antrag der Koalitionsfraktionen entsprechen. Das Thema Gleichstellung an Hochschulen bleibt dennoch eine Daueraufgabe.
Eine Erhöhung von Quoten, beispielsweise bei der Besetzung von Professorenstellen, ist nur unter Berücksichtigung des vorhandenen Personals und der jeweiligen Lebensbiografie schrittweise umzusetzen. Sie dürften insbesondere dann akzeptiert werden, wenn qualitätsgeleitete
und wettbewerbliche Aspekte hinreichend berücksichtigt werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Bevor ich die Kleine Anfrage des Abg. Andreas Höppner von der Fraktion DIE LINKE im Namen der Landesregierung beantworte, möchte ich folgende Vorbemerkung machen: Sie nehmen in Ihrer Anfrage Bezug auf Presseberichte, denen zufolge das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung alle Beraterverträge aus der Zeit von 2006 bis 2016 auf Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe untersuche.
Es gab eine hausinterne Abfrage zu den im genannten Zeitraum abgeschlossenen Beraterverträgen, Gutachten und Studien. Diese Abfrage diente vor allem der Bestandsaufnahme für wei
tere Anfragen aus dem parlamentarischen Raum. Eine weitergehende Untersuchung der Vergabe aller im Zeitraum 2006 bis 2016 abgeschlossenen Verträge fand im Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung nicht statt. Die Antworten auf die Abfrage sind bisher nicht vollständig.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage des Abg. Andreas Höppner wie folgt.
Zu Frage 1: Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung ist gegenwärtig mit dem Sichten und der Bestandsaufnahme der Beraterleistungen beschäftigt. Daher kann sich das MW hierzu zurzeit nicht äußern.
Zu Frage 2: Auch diesbezüglich muss ich darauf verweisen, dass das MW zurzeit erst mit dem Sichten und der Bestandsaufnahme der vom Ministerium vergebenen Beraterleistungen beschäftigt ist.
Frau Präsidentin! Die Kleine Anfrage des Abg. Daniel Roi beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Der damalige Liquidator der EBV, der Entwicklungs-, Betreiber- und Verwertungsgesellschaft Goitzsche mbH i. L., Herr Veit Wolpert, hat am 10. September 2013 die Staatskanzlei darüber informiert, dass - Zitat -: „vorab die Grundstücke und Wasserflächen der öffentlichen Hand angeboten“ - jetzt muss man sich das Wort „wurden“ mitdenken, das nicht im Zitat vorkommt. Weiter im Zitat:
„Teile, die für die öffentliche Infrastruktur, Wege, Parkplätze etc. als notwendig erachtet wurden, sind durch den Zweckverband der Anliegerkommunen gekauft worden. Weitere Grundstücke und Wasserflächen sind sowohl dem Land als auch den Kommunen angeboten worden. Eine Kaufabsicht wurde bisher nicht erklärt.“
Adressaten der Kaufangebote und Vorstellungen zum Kaufpreis wurden nicht genannt.
Mit Schreiben vom 20. September 2013 an den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt informierte Herr Wolpert in seiner Funktion als Liquidator der EBV über das Vorliegen zweier Angebote von privaten Investoren zum Gesamtbestand der Golitzscheflächen. Im Weiteren bat er zu prüfen, ob das Land Sachsen-Anhalt am kurzfristigen Erwerb der Wasserflächen interessiert sei.
Eine Interessenbekundung ist hier nicht bekannt. Weite Areale um den See waren zu diesem Zeitpunkt bereits privatisiert.
Zu Frage 2: Die Behauptungen sind hier nicht bekannt. - Danke schön.
Danke schön, Frau Präsidentin. - Die Kleine Anfrage des Abg. Hendrik Lange, Fraktion DIE LINKE, beantworte ich wie folgt.
Zu Frage 1: Ja, dies trifft zu. Von den sieben Teilfragen der Kleinen Anfrage hat das Ministerium die Hochschulen gebeten, zu den Fragen 1 bis 5 Daten über die betroffenen Berufungsverfahren zuzuarbeiten.
Zu Frage 2: Das Ministerium hat bei dieser wie bei allen anderen Kleinen Anfragen selbstverständlich zunächst die eigene Datenlage sorgfältig geprüft, bevor es die Hochschulen um eine Zuarbeit gebeten hat. Leider erlauben es unsere Akten nicht, die Teilfragen 4 und 5, in denen Sie danach fragen, wie eine Professorenstelle vor der zuletzt vorgenommenen Besetzung besetzt war, aus den Unterlagen im Ministerium zu beantworten.
Unsere Prüfung gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 des Hochschulgesetzes des Landes bezieht sich immer im Einzelfall auf das Berufungsverfahren, das zur Erarbeitung des jeweils vorgelegten Berufungsvorschlags an der Hochschule durchgeführt wurde. Daraus ergibt sich allerdings nicht die Möglichkeit einer Verfolgung des Besetzungsverlaufs für einzelne Planstellen über die jeweiligen Berufungsverfahren hinweg.
Professorenstellen werden nicht selten bei Gelegenheit der Wiederbesetzung um- oder denominiert oder unterliegen strukturellen Maßnahmen, wie zum Beispiel Verlagerung, Stellentausch, Zusammenführungen, Ausdifferenzierungen an den jeweiligen Fachbereichen. Über die Informationen hierüber verfügen nur die Hochschulen selbst. Aus diesem Grund mussten wir die Hochschulen für die Beantwortung der Teilfragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage einbeziehen.
Die Beantwortung dieser beiden Teilfragen inkludiert wiederum die Beantwortung der in der Kleinen Anfrage voranstehenden Teilfragen, da die Stellen, deren frühere Besetzung geprüft werden soll, zu diesem Zweck zunächst identifiziert werden müssen.
Die Daten zu den zuletzt genannten Teilfragen 1 bis 3 können für sich genommen auch durch das Ministerium erhoben werden, doch stellt dies dann einen Doppelaufwand für dieselbe Erhebung dar, die die Hochschulen wegen der Teilfragen 4 und 5 ohnehin durchführen müssen.
Die Teilfragen 6 und 7 kann das Ministerium nach Zuarbeit der Daten ohne weitere Mithilfe der Hochschule beantworten und hat dementsprechend die Hochschulen für diese Teilfragen auch nicht in Anspruch genommen.
Ich würde nur kurz erwidern und sagen wollen, dass ich, glaube ich, nachvollziehbar darlegen konnte, dass die komplette Beantwortung Ihrer Fragen eben nicht mit dem Material im Ministerium erfolgen konnte und dass die Einbeziehung der Hochschulen zwingend war.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nach zwei Landtagsbeschlüssen und einem erst kürzlich hier behandelten Antrag in der Landtagssitzung vom Juni zum gleichen Thema stehen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA, erweitert um TiSA, heute erneut auf der Tagesordnung. Vor allem die Diskussion um TTIP hat in den vergangenen Tagen Fahrt aufgenommen. Während der Bundeswirtschaftsminister die Verhandlungen für de facto gescheitert erklärte, sehen Wirtschaftsvertreter weiter Chancen auf einen Erfolg.
Diese gegensätzlichen Einschätzungen spiegeln wider, wie komplex das Thema und die Diskussion darum sind. Diese Komplexität führt wohl auch dazu, dass sich viele Menschen in Deutschland und in Europa nach wie vor Sorgen machen. Diese Sorgen und Ängste sind ernst zu nehmen. Aber wir müssen uns auch immer wieder fragen: Inwiefern sind diese Sorgen eigentlich berechtigt? Und: Bieten die Abkommen für unsere Wirtschaft nicht doch mehr Chancen als Risiken?
Der wohl häufigste Vorwurf gegen die genannten Freihandelsabkommen ist der, dass bei den Verhandlungen Standards und Lebensqualität in Europa und in Deutschland leiden würden. Der Bundeswirtschaftsminister in seinen letzten Äußerungen und auch viele hochrangige Politiker der Europäischen Union haben dazu wiederholt deutlich gemacht, dass in Deutschland und Europa geltende Umwelt-, Sozial- und Verbraucherschutzstandards im Rahmen von TTIP nicht verhandelbar sind. Darüber werden auch künftig ausschließlich demokratisch gewählte Parlamente entscheiden.
Ein zweiter oft genannter Kritikpunkt zielt auf den Investitionsschutz. Aus meiner Sicht bietet TTIP auch bei der Beilegung von Investitionsstreitigkeiten die Chance für eine grundlegende Reform. Voraussetzung dafür ist, dass die Souveränität der Staaten und ihr Regulierungsspielraum ge
wahrt bleiben. Dazu fordert die EU die Schaffung eines unabhängigen, öffentlich legitimierten und transparenten Investitionsgerichtshofs nach Vorbild der bei CETA erzielten Einigung.
Auch weitere Kritikpunkte treffen in Berlin und Brüssel durchaus auf offene Ohren. Eine
Einschränkung bestehender Kulturförderungen - Stichworte: Buchpreisbindung, Theater und
Museen - würde es ebenso wenig geben wie einen Zwang zur Privatisierung und Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen, wie der Wasserversorgung oder im Gesundheitswesen.
Der vorliegende Entwurf zum CETA verdeutlicht, dass die uns allen wichtigen Punkte in die Verhandlungen eingeflossen sind und auch umgesetzt wurden. Am Ende werden alle nationalen Parlamente und das Europäische Parlament das letzte Wort haben.
Sehr geehrte Damen und Herren! In den vergangenen Monaten ist durch die öffentliche Aufmerksamkeit und die demokratischen Strukturen in Europa einiges erreicht worden. Die Transparenz und auch die demokratische Einflussnahme auf die europäischen Verhandlungspositionen haben sich wesentlich verbessert. Die EU-Kommission hat bei TTIP Maßnahmen ergriffen, um die Transparenz zu stärken. Dazu gehört, dass Wirtschaftsverbände, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und Vertreter anderer gesellschaftlicher Interessengruppen ihre Position einbringen können und dass sie vor und während der Verhandlung informiert werden.
Auch die Bundesregierung steht im Dialog mit den genannten Akteuren. In den vergangenen Monaten hat das Bundeswirtschaftsministerium Dialogveranstaltungen zu TTIP und anderen Abkommen durchgeführt. Die Stellungnahmen und Positionspapiere aller Akteure fließen dann in den Meinungsbildungsprozess und die Positionierung der Bundesregierung ein. Hierzu stehe ich auch mit meinen Kollegen auf Länderebene in engem Kontakt.
Bei allen notwendigen Diskussionen über die Risiken solcher Abkommen darf man aber eines nicht vergessen, nämlich - die Abg. Feußner hat es gerade schon angesprochen - die Chancen für die heimische Wirtschaft, vor allem für den exportorientierten deutschen Mittelstand.
Die USA sind heute schon für Sachsen-Anhalt der größte Exportmarkt außerhalb Europas. Die Ausfuhren haben sich seit 2013 fast verdoppelt, von 550 Millionen € auf 1 Milliarde €, Platz 3. Angesichts dieser Zahlen muss man und sollte man die Chancen sehen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich habe von Chancen gesprochen, was unser Außenhandelsvolumen anbetrifft. Das ist das, was entscheidend ist. Wir haben gestern darüber diskutiert, das Embargo gegen Russland aufzuheben. Dort hat sich das Außenhandelsvolumen von 500 Millionen € auf 300 Millionen € verringert. Das Außenhandelsvolumen mit den USA hat sich im gleichen Zeitraum von 2013 bis 2015 von 500 Millionen € auf 1 Milliarde € erhöht, und ich sehe die Chance, dass dieser Betrag noch einmal deutlich ansteigt, wenn Hemmnisse wegfallen.
Nein, ich habe gesagt, ich sehe die Chancen für unseren Außenhandel.
Ich habe die Dynamik deutlich gemacht, die im Geschäft mit Nordamerika zu verzeichnen ist, mit den USA konkret eine Verdoppelung der Zahlen. Dieser Trend würde sich sicherlich weiter ausbauen. Das ist der Punkt 1.
Der Punkt 2. Zu Russland habe ich gestern ganz deutlich die Meinung der Landesregierung dargestellt. Die Sanktionen gehen bis Januar 2017, und wir werden auch in der Zeit von jetzt an immer wieder dafür kämpfen, dass sich da etwas bewegt. Wir können nur nicht sozusagen aus Sachsen-Anhalt heraus mit dem Finger schnipsen und sagen, sie sind morgen beendet.
Frau Präsidentin! Die Kleine Anfrage der Abg. Dorothea Frederking beantworte ich wie folgt.
Zu Frage 1: Vom MDR wurden dem Wirtschaftsministerium und dem Landesamt für Geologie und Bergwesen die Ergebnisse der aktuell genommenen Bodenproben zur Verfügung gestellt. Es liegen 18 Prüfberichte zu Bodenproben aus dem unmittelbaren Umfeld des Betriebsbereichs Steinitz der Engineering Deutschland GmbH, vormals GAZ de France, vor.
14 Proben konnten entsprechend den Probenahmepunkten eindeutig zugeordnet werden. Von diesen Proben, die alle in Bereichen mit dichtem Bewuchs bzw. mit Wald stammen, stammen acht Proben aus dem unmittelbaren Nahbereich der zentralen Gasreinigungsanlage Steinitz mit Quecksilbergehalten von 1,3 bis 11,0 mg je Kilogramm Trockensubstanz.
Fünf Proben wurden aus dem unmittelbaren Nahbereich der in Rede stehenden und an die Gasreinigungsanlage angrenzenden Rohrreinigungsanlage entnommen und enthielten Quecksilbergehalte von 0,093 bis 3,6 mg je Kilogramm Trockensubstanz.
Die Probe aus dem weiteren Umfeld der Anlage, die sogenannte Nullprobe, wies einen Quecksilbergehalt von 0,068 mg je Kilogramm Trockensubstanz auf.
Bei den übrigen vier Probeentnahmen fehlten entsprechende Zuordnungsangaben.
Die im Nahbereich der Betriebsanlage Steinitz festgestellten Werte sind nach dem im Landesamt für Geologie und Bergwesen vorliegenden Datenbestand über Hintergrundwerte vergleichbarer Sandböden unter forstlichen Flächen in der Altmark von etwa 0,2 bis 0,6 mg je Kilogramm Trockensubstanz als teilweise erhöht anzusehen und dürften ihre Ursachen in der bereits seit den 70er-Jahren betriebenen Erdgasaufbereitung am Standort Steinitz haben. Sie können damit nicht zweifelsfrei und ausschließlich der erst seit dem Jahr 1995 am Standort betriebenen Rohrreinigungsanlage zugeordnet werden. Das jetzt nachgewiesene Quecksilber ist vielmehr Folge einer Altlast aus der Erdgasförderung zu DDR-Zeiten.
Dort, wo der MDR Bodenproben entnommen hat, wurde früher Erdgas abgefackelt. Auch Lagerstättenwasser ist damals ausgetreten. Daher war der Boden stark mit Quecksilber belastet. Die Fläche wurde Mitte der 90-Jahre saniert mit dem Sanierungsziel von 30 mg Quecksilber je Kilogramm Trockensubstanz. Dieser Wert orientierte sich an der damaligen Empfehlung des Umweltministeriums. Dass dieses Sanierungsziel erreicht wor
den ist, bestätigen die aktuellen Messungen im Auftrag des MDR. Alle gemessenen Konzentrationen liegen nämlich deutlich darunter.
Zur besseren Einordnung der gemessenen
Quecksilberwerte ist noch auf Folgendes hinzuweisen: Der Prüfwert für Quecksilber nach der Bundesbodenschutzverordnung beträgt für den direkten Kontakt Boden-Mensch auf Park- und Freizeitflächen 50 mg je Kilogramm Trockensubstanz und wird in keiner Probe auch nur annähernd erreicht.
Die vom MDR übergebenen Probenauswertungen liegen auch deutlich unter den Prüfwerten für Industrieanlagen mit 80 mg je Kilogramm Trockensubstanz und sogar unter den Prüfwerten für Wohngebiete mit 20 mg je Kilogramm Trockensubstanz. Erst wenn diese Prüfwerte überschritten würden, müsste laut Bodenschutzverordnung eine Einzelfallprüfung für eine mögliche Sanierung erfolgen. In Steinitz werden die maßgeblichen Prüfwerte deutlich unterschritten. Daher sind aus jetziger Sicht keine erneuten Sanierungsmaßnahmen erforderlich.
Der Lager- und Rohrreinigungsplatz Steinitz wird aufgrund eines vom Landesamt für Geologie und Bergwesen zugelassenen Betriebsplans betrieben. Aus derzeitiger Sicht gehen nach Einschätzung des Landesamtes vom Lager- und Rohrreinigungsplatz Steinitz keine Gefahren für Mensch und Umwelt aus, auch nicht für die Beschäftigten. Letzteres belegen die regelmäßigen Messungen der Quecksilberkonzentration an den Arbeitsplätzen; der Grenzwert wird dabei deutlich unterschritten.
Antwort zu Frage 2: Auch wenn nach dem bisherigen Kenntnisstand von der Rohrreinigungsanlage keine Gefährdungen ausgehen, hat sich das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung entschlossen, den Betriebsplan und die Zulassung des Betriebsplans für den Betrieb des Lager- und Rohrreinigungsplatzes Steinitz zunächst durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen nochmals überprüfen zu lassen und mir über das Ergebnis zu berichten. Der Bericht wird dann von der Fachaufsicht des Ministeriums geprüft. Dabei werden auch die Ergebnisse der Probennahmen des MDR berücksichtigt. - Vielen Dank.
Ja.
Die Nachfrage ist absolut berechtigt. Auf dem Lager- und Rohrreinigungsplatz in Steinitz werden Rohre auch im Freien gereinigt. Das ist auch ein Punkt, der bei dieser Prüfung mit in den Bericht einbezogen wird, alle anderen Verfahrensfragen ebenso. Es wird also sozusagen Teil des Berichts werden, Frau Frederking.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Am Titel des Gesetzes merkt man schon, dass es sich dabei um etwas sehr Technisches handelt. Gegenstand ist die Bestimmung der Behörde, welche für die Durchführung von gewerberechtlichen Erlaubnisverfahren für Immobiliendarlehensvermittler nach § 34i der Gewerbeordnung zuständig ist.
Zurzeit wird diese Aufgabe vom Landesverwaltungsamt wahrgenommen. Die Aufgabe soll den Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen werden, da diese bereits für die Durchführung von gewerberechtlichen Erlaubnisverfahren für Finanzanlagenvermittler und Honorarfinanzanlageberater zuständig sind.
Die Erlaubnisverfahren für die Immobiliendarlehensvermittler, die Finanzanlagevermittler und die Honorarfinanzanlageberater
sind in Art und Umfang eng miteinander verbunden und vergleichbar. Das Landesverwaltungsamt hat über positive Erfahrungen bei der Durchführung der Erlaubnisverfahren durch die Landkreise und die kreisfreien Städte berichtet und eine Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Erlaubnisverfahren für Immobiliendarlehensvermittler befürwortet.
Das Wirtschaftsministerium hat eine Konnexitätsprüfung durchgeführt. Ein entsprechender Gebührentatbestand wurde in den Kostentarif der allgemeinen Gebührenordnung aufgenommen. Dieser Gebührenrahmen wurde im Rahmen der Konnexitätsprüfung von dem überwiegenden Teil der Landkreise und kreisfreien Städte - es gab nur ein oder zwei Ausnahmen - für sachgerecht gehalten.
Das Landesverwaltungsamt hat sich dieser Bewertung ebenfalls angeschlossen. Einige Landkreise vertreten allerdings die Auffassung, dass der angesetzte Gebührenrahmen reduziert werden könne.
Das Landesverwaltungsamt wird in den kommenden Monaten aus diesem Grund bei dem von ihm bis zur Übertragung der Aufgabe auf die Landkreise und kreisfreien Städte durchzuführenden Erlaubnisverfahren prüfen, ob eine Reduzierung des festgelegten Gebührenrahmens erfolgen
könnte. Dann wird darüber zu befinden sein, ob der betreffende Tatbestand in der allgemeinen Gebührenordnung nochmals einer Änderung bedarf. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Gegenstand dieses Gesetzentwurfs ist eine Rechtsbereinigung im Gaststättengesetz des Landes Sachsen-Anhalt und im Ingenieurgesetz SachsenAnhalt. In beiden Gesetzen werden ausschließlich redaktionelle Änderungen vorgenommen. Zusätzlich sieht der Gesetzentwurf die Aufhebung einer überholten Verordnung im Schornsteinfegerwesen vor.
Zunächst zu den Änderungen des Gaststättengesetzes in Artikel 1. Mit der Regelung zur einheitlichen Stelle wird eine Verbindung zwischen der einheitlichen Stelle und dem einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des entsprechenden Gesetzes hergestellt. Damit wird für den Rechtsanwender eine den Grundsätzen der Rechtsklarheit und der Transparenz besser gerecht werdende Regelung geschaffen, als dies in der gegenwärtigen Rechtslage der Fall ist.
Entsprechende Regelungen sehen auch das Architektengesetz des Landes Sachsen-Anhalt und das Ingenieurgesetz Sachsen-Anhalt vor, die vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Zweiten Gesetz über die Anerkennung
im Ausland erworbener Berufsqualifikationen als sachgerecht beurteilt worden sind.
Soweit es um die Frage des Verhältnisses von Getränken und Speisen im Gaststättengesetz des Landes Sachsen-Anhalt geht, erfolgt eine redaktionelle Klarstellung. Die bisherige Verwendung des Wortes „und“ stellt einen vom Gesetzgeber nicht beabsichtigten redaktionellen Fehler dar. Auch die alternative Verabreichung von Getränken und Speisen soll von den betroffenen Regelungen umfasst sein.
Nun zu den Änderungen des Ingenieurgesetzes Sachsen-Anhalt in Artikel 2 des Gesetzentwurfs. Im Ingenieurgesetz werden zwei redaktionelle Korrekturen von Fehlern vorgenommen, die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum
Zweiten Gesetz über die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen unterlaufen sind.
Zum einen wird der Aufgabenkatalog der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt an die Regelung der §§ 1 bis 4 des Ingenieurgesetzes angepasst, zum anderen wird in § 17 des Gesetzes einheitlich der Begriff „Ingenieurkammer“ anstelle von „Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt“ eingeführt.
Artikel 3 des Gesetzentwurfs regelt die Aufhebung einer Verordnung aus dem Schornsteinfegerwesen. Die Aufhebung der Verordnung ist erforderlich, da die Ermächtigungsgrundlage dieser Verordnung aus dem Jahr 1992 außer Kraft getreten ist. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Ein paar Anmerkungen aus meiner Sicht. Ich nehme an dieser Stelle das Ergebnis gern schon vorweg: Der vorliegende Antrag Ihrer Fraktion ist aus meiner Sicht nicht notwendig.
Im Kern geht es Ihnen darum, dass sich die Landesregierung für ein sofortiges Ende der Russland-Sanktionen einsetzt. Wir sollen im Auftrag des Landtags bei der Bundesregierung Druck machen und diese soll dann wiederum bei der EU auf der EU-Ebene Druck machen. Dabei scheint Ihnen völlig entgangen zu sein, dass ich mich bereits seit Anfang dieses Jahres bzw. seit Anfang der Legislaturperiode damit beschäftige. Ich habe es nicht nur den Medien gesagt, sondern ich setze es auch in meiner täglichen Arbeit entsprechend um.
Der AfD-Antrag geht in die Richtung, durch die Aufhebung der Sanktionen die politischen Beziehungen zur Russischen Föderation zu verbessern sowie die sachsen-anhaltische Exportwirtschaft zu stärken. Diese Forderungen werden seit Langem aus Politik und Wirtschaft erhoben. Diese Forderungen werden auch von mir, vom Ministerium und von den anderen Fraktionen des Landtags unterstützt.
- Zu früh applaudiert. - Ausgesprochen seltsam kommt allerdings die Begründung zu Ihrem Antrag daher. Das Hauptargument der AfD-Fraktion, Russland habe es nicht allein in der Hand, das Minsker Abkommen einzuhalten, die Einhaltung werde vielmehr durch die ukrainische Regierung
blockiert - ich denke, hierbei verwechseln Sie Ursache und Wirkung.
Auslöser der Sanktionen, die die EU seit März 2014 nach und nach verhängt hat, war nicht die Ukraine, sondern die Annexion - oder wie Sie es nennen wollen - der Krim durch Russland.
Schon aufgrund dieser verqueren Sicht der Dinge kann dem AfD-Antrag aus meiner Sicht nicht zugestimmt werden.
Ich setze mich durch praktische Arbeit seit Anbeginn dafür ein, dass die Beziehungen zu Russland schnellstmöglich wieder intensiviert werden. Russland ist ein wichtiger Handelspartner. Viele Firmen aus Sachsen-Anhalt pflegen enge Kontakte dorthin. Diese Kontakte werden trotz des Embargos in der Regel aufrechterhalten.
Wir wollen das als Landesregierung unterstützen. Wir wollen das verstärken. Ich werde deshalb Russland-Tage für die Wirtschaft organisieren, im November gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer Halle/Dessau und im Jahr 2017 gemeinsam mit der IHK Magdeburg.
Wir brauchen eine Normalisierung im beiderseitigen Interesse; denn Wirtschaftssanktionen haben auch in diesem politischen Konflikt fast nichts bewirkt.
Die aktuellen Sanktionen gelten noch bis Januar 2017. Auch mit Blick auf diese Zeitschiene krankt der AfD-Antrag. Die Rede ist von der sofortigen Beendigung der Sanktionen. Auch der AfD müsste bekannt sein, dass dies völlig unrealistisch ist.
Ich werde mich aber im Rahmen des Machbaren weiterhin dafür einsetzen, dass die Sanktionen nicht erneut verlängert werden, auch wenn die Einflussmöglichkeiten aus Sachsen-Anhalt auf diese Entscheidung, die auf der EU-Ebene getroffen worden ist, eher gering sind. Eines zusätzlichen Antrags, noch dazu mit einer völlig verqueren Begründung und einer unrealistischen Zeitschiene, bedarf es dafür nicht. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Die angekündigte Schließung des Fricopan-Werkes in Immekath hat uns alle sehr betroffen gemacht. Die Entscheidung des Schweizer Eigentümers Aryzta war schmerzhaft, und sie ist es immer noch, sowohl für die rund 500 Beschäftigten als auch für die gesamte westliche Altmark. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir die FricopanMitarbeiter jetzt nicht alleinlassen.
Aktuell bemühen wir uns intensiv darum, einen neuen Investor für dieses Werk zu finden. Dazu haben sich die Experten der Investitions- und Marketinggesellschaft IMG vor Ort ein umfassendes Bild gemacht. Sie suchen jetzt im Auftrag des Landes mit Hochdruck nach potenziellen Investoren, um dann den Kontakt zum Schweizer Mutterkonzern herzustellen.
Bis gestern Abend hat die IMG rund 200 Unternehmen aus der Lebensmittelindustrie angerufen bzw. angeschrieben. Parallel dazu recherchieren die Ansiedlungsexperten, für welche ausländischen Firmen aus der Ernährungswirtschaft das Fricopan-Werk interessant sein könnte. Auch Branchennetzwerke werden intensiv genutzt.
Natürlich ist es schwierig, von jetzt auf gleich einen geeigneten Investor zu finden, da darf man sich nichts vormachen und auch die Erwartungen nicht zu hoch schrauben. Dennoch gilt: Wir sind es den Beschäftigten und den Menschen in der
Region schuldig, im Rahmen unserer Möglichkeiten alles erdenklich Mögliche zu tun, um eine Lösung zu finden. Das habe ich bereits mehrmals deutlich gemacht und auch bei meinem Besuch vor Ort in der Altmark am 10. Mai 2016 erläutert.
Wie gesagt, die Suche nach Investoren läuft auf Hochtouren. Sollte sich bis August 2016 keine Lösung abzeichnen, muss doch zumindest eines gesichert sein, nämlich dass der Beschäftigtenabbau sozialverträglich erfolgt. Darauf habe ich die Geschäftsleitung des Schweizer Mutterkonzerns hingewiesen und die handelnden Personen eindringlich an ihre unternehmerische Verantwortung gegenüber der Belegschaft erinnert.
Die Signale sind durchaus ermutigend. Die Geschäftsleitung von Fricopan hat zugesagt, bei einer Schließung des Standortes an tragfähigen Lösungen für die Beschäftigten mitzuarbeiten. Die Verhandlungen zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan haben jetzt begonnen. Auch dazu bleibe ich mit den Verantwortlichen in einem permanenten Gespräch. Ein weiteres Treffen dazu wird bereits in der kommenden Woche stattfinden.
Im Zusammenhang mit der angekündigten Schließung des Fricopan-Werkes in Immekath machte in der Vergangenheit auch das Wort Fördermittelmissbrauch, eben vom Kollegen Höppner noch einmal aufgerufen, die Runde. Klar ist: Man muss Unternehmen kritisieren, wenn sie Fördermittel in Millionenhöhe erhalten und kurz nach Ablauf der meist fünfjährigen Bindungsfrist den Standort verlagern oder schließen.
Die andere Seite der Medaille ist, dass Unternehmen immer am Markt agieren müssen. Dieser Markt kann sich mit der Zeit verändern. Fricopan ist letztmals im Jahr 2007, also vor fast zehn Jahren, mit öffentlichen Mitteln gefördert worden. Seitdem hat sich der Markt für Backwaren deutlich geändert - laut Aryzta einer der Gründe für die angekündigte Schließung.
Die entscheidende Frage für uns lautet: Können wir die Förderpolitik so anpassen, dass derartige Fälle künftig ausgeschlossen sind? Muss man also die Investitionsförderung aus der Bund-LänderGemeinschaftsaufgabe GRW grundsätzlich auf den Prüfstand stellen?
Dazu möchte ich Ihnen ganz kurz einen Überblick über die GRW-Förderung des Aryzta-Konzerns durch das Land geben.
Aryzta wurde in Sachsen-Anhalt bei der Errichtung und Erweiterung mehrerer Betriebsstätten unterstützt. Die Klemme AG, die seit dem Jahr 2013 zum Konzern gehört, ist seit dem Jahr 1992 insgesamt 15 Mal mit GRW-Mitteln gefördert worden.
Das Eisleber Unternehmen hat in diesem Zeitraum insgesamt gut 1 230 Dauerarbeitsplätze geschaffen. Aktuell laufen zwei geförderte Investitionsvorhaben. Sie umfassen ein Investitionsvolumen von 191 Millionen € und werden mit Mitteln in Höhe von 15 Millionen € aus der GRW bezuschusst.
Durch diese zwei Erweiterungen werden rund 440 neue Arbeitsplätze geschaffen. Bislang hat die Klemme AG alle Förderauflagen erfüllt. In Immekath sind die zu Aryzta gehörenden Unternehmen Fricopan Back GmbH sowie die Summer-Bake GmbH seit dem Jahr 1996 insgesamt viermal aus GRW Mitteln gefördert worden. Auch diese beiden Unternehmen haben bisher alle Förderbedingungen erfüllt.
Aktuell erfolgt aufgrund der aktuellen Situation und unserer Hinweise aus dem Ministerium eine Prüfung der Zweckbindung durch die Investitionsbank für die letzte Förderung, für die die Bindefrist Ende des Jahres 2015 abgelaufen ist.
Die Standorte des Aryzta-Konzerns in Eisleben und Immekath entwickelten sich bisher unabhängig voneinander. Die geförderten Investitionen an den zwei Standorten wurden unabhängig voneinander durchgeführt, da die Produktionslinien für verschiedene Produkte errichtet bzw. erweitert wurden.
In Eisleben liegt der Fokus auf Tiefkühlteiglingen für Brötchen, Laugengebäck und Süßgebäck. In Immekath werden - das kann Herr Höppner sicherlich bestätigen - vor allem Kräuterbaguettes und Teigtaschen produziert.
In meinen Gesprächen mit der Unternehmensleitung wurde ich darauf hingewiesen, dass der Markt für die bei Fricopan hergestellten Produktgruppen schrumpft. Eine Neuorientierung und der damit erforderliche Umbau seien aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Das kann ich letztlich nicht exakt bewerten.
Was uns jetzt viel mehr beschäftigen muss, sind vor allem folgende Fragen:
Erstens. Hätte die Entwicklung des Standorts durch andere Förderbedingungen beeinflusst werden können?
Zweitens - noch wichtiger. Wie können wir die GRW so umbauen, dass Fördergelder künftig noch effektiver durch unser Land genutzt werden.
Auf diese wichtigen Fragen wollen wir Antworten finden; doch dabei kann es keine Schnellschüsse geben. Das will ich Ihnen an einem Beispiel deutlich machen. Ich habe schon mehrfach die Forderung gehört, die Zweckbindungsfristen der GRWFördermittel von jetzt fünf auf zehn oder gar 15 Jahre zu verlängern. Das würde auf den ersten Blick auch Sinn machen. Die Firmen werden gezwungen, entsprechend lange vor Ort zu produzieren und Dauerarbeitsplätze zu besetzen. Ansonsten droht die Rückzahlung von Fördermitteln.
Dabei darf man aber folgenden Fakt nicht außer Acht lassen, nämlich dass wir in Sachsen-Anhalt im Standort- und Förderwettbewerb mit anderen Ländern stehen.
Bei einer isolierten Verlängerung der Zweckbindungsfristen hätten wir zwar in der Theorie vielleicht das beste Fördersystem für das Land; doch das nützt nichts, wenn Investoren dann in der Praxis einen großen Bogen um unser Land machen. Gerade bei der Erweiterung der Klemme AG gab es den Wettbewerb auch mit dem benachbarten Thüringen. Welche Firma kann schon heute abschätzen, wie sich der Markt in den 15 Jahren entwickelt?
Sehr geehrte Damen und Herren! Beim Umbau der GRW-Förderung geht Sorgfalt vor Schnelligkeit. Das heißt nicht, dass wir im Schlafwagen unterwegs sein wollen. Im Gegenteil: Ganz aktuell haben wir im Wirtschaftsministerium bereits eine Projektgruppe zu diesem Thema ins Leben gerufen. Hierin werden auch die Investitionsbank sowie die IMG des Landes mitarbeiten.
Unser Ziel ist es, bis zum Jahresende einen Vorschlag zum Umbau der GRW-Förderung auf den Tisch zu legen. Dafür werden wir einen breiten Dialog mit Verbänden, mit Gewerkschaften, aber selbstverständlich auch mit Ihnen, den Abgeordneten des Landtages führen.
Ein Schwerpunkt wird auch die Abstimmung mit den anderen ostdeutschen Ländern sein, um einen Fördermittelwettbewerb zulasten der Länder zu vermeiden.
Wir wollen die GRW-Förderung künftig noch effektiver einsetzen. Zum Dialog darüber lade ich Sie recht herzlich ein. - Vielen Dank.
Ja.
Das wird ein Teil sein, denke ich, der in diese Diskussion einfließen wird. Klar ist: Es sind zwei völlig selbstständige Unternehmen, die einen Mutterkonzern haben; das ist richtig. Deswegen wurden diese zwei getrennten Unternehmen getrennt voneinander gefördert. Deswegen muss auch jeder Unternehmensteil für sich erklären und darstellen, dass es die Bedingungen erfüllt. Das ist bisher der Fall. Es gibt bisher keine Überprüfung, in der der Konzern insgesamt eine Rolle spielt.
Wofür ich mich einsetzen werde - - Es ist ein Fakt, dass bei einer Verlagerung von Produktionsstätten zwischen Bundesländern bereits jetzt eine Anzeigepflicht vorhanden ist und dass es diesen Punkt in einem Land bisher nicht gibt. Das wird auch ein Punkt sein; den wir im Rahmen der GRW diskutieren müssen. Aber man muss die beiden Teile vollkommen getrennt voneinander betrachten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Ich beantworte die Frage der Abg. von Angern für die Landesregierung wie folgt.
Zur ersten Frage. Bei dem Hilfsfonds für die Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs handelt es sich um einen vom Bund eingerichteten Fonds. Der Bund hat die Kriterien vorgegeben, nach denen Entschädigungen für sexuellen Missbrauch in der Familie ausgezahlt werden. Die Missbrauchsfälle fallen, anders als etwa diejenigen in Heimen, nicht in die Länderverantwortung. Daher hatte Sachsen-Anhalt im Jahr 2013 entschieden, wie weitere 13 Bundesländer auch, sich nicht an diesem Fonds zu beteiligen.
Zur zweiten Frage. Das Opferentschädigungsgesetz ist ein Bundesgesetz. Soweit der Bund einen Änderungsentwurf mit der angesprochenen Thematik vorlegen sollte, würde sich die Landesregierung selbstverständlich einer Mitarbeit daran nicht entziehen, um Verbesserungen für die Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs im Rahmen des finanziell Möglichen zu erreichen. Bislang liegt allerdings kein Referentenentwurf vor.
Das würde ich mitnehmen. Vielen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Ich beantworte die Anfrage des Abg. Andreas Höppner wie folgt.
Zu Frage 1. Der Klemme AG wurde mit Bescheid vom 27. November 2013 ein GRW-Zuschuss in Höhe von 10 Millionen € für ein Investitionsvolumen von 86 Millionen € für den Standort Eisleben bewilligt. Der Zuwendungsempfänger erhielt mit Bescheid vom 25. Juni 2014 für ein weiteres Investitionsvorhaben mit einem Volumen von 105 Millionen € einen GRW-Zuschuss in Höhe von 5 Millionen €.
Zu Frage 2. Grundsätzlich beträgt die Zweckbindungsfrist fünf Jahre nach Investitionsende. Die erste Investition wird planmäßig am 14. November 2016 abgeschlossen werden. Wenn das so eintritt - es liegt ja in der Zukunft -, so würde die fünfjährige Zweckbindungsfrist am 14. November 2021 enden. Für die zweite Investition ist die Fertigstellung am 30. November 2017 vorgesehen. Dann würde die Zweckbindungsfrist entsprechend am 30. November 2022 enden.
Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Ich möchte die Anfrage der Abg. Frau Hildebrandt wie folgt beantworten.
Zu Frage 1. Die Fricopan Back GmbH in Immekath wurde in den letzten zehn Jahren einmal mit GRW-Mitteln gefördert. Das Unternehmen erhielt mit Bescheid vom 19. Dezember 2007 einen GRW-Zuschuss in Höhe von 3 656 461,15 € für eine Investition in Höhe von ca. 24,8 Millionen €.