Sie haben darauf verwiesen, wie lange Sie sich schon mit dem Thema „Abschaffung der Straßenausbaubeiträge“ beschäftigen. Deswegen sind Sie wahrscheinlich mit dem Stoff vertraut. Ich möchte Sie auf einen - zumindest für mich erkennbaren - Widerspruch hinweisen. Sie sprechen in der Begründung zu Ihrem Antrag von einem erstmalig grundhaften Straßenausbau. Das scheint mir ein Widerspruch in sich zu sein. Der erstmalige Ausbau der Straße ist nämlich erschließungsbeitragspflichtig.
Also, Herr Erben, grundsätzlich muss ich erst einmal darauf eingehen. Ich wollte nicht zu weit ausholen hinsichtlich der Gesetze. Ich denke, viele hatten schon so Probleme, meinem Vortrag zu folgen.
Ich habe es also ein bisschen kompakter geschildert. - Können Sie Ihre zweite Frage noch einmal wiederholen?
(Silke Schindler, SPD: Weil Sie es nicht be- antworten können, haben Sie es nicht ver- standen! - Weitere Zurufe von der SPD - Unruhe)
- Ich denke, das kann Herr Erben allein. Er kann die Frage noch einmal stellen. Das müssen nicht alle anderen machen.
Ich habe nach meiner Erinnerung nur eine Frage gestellt, nämlich die Frage, wie Sie das mit dem erstmaligen grundhaften Straßenausbau gemeint haben, der nunmehr seit 1990 erfolgt sein soll. Ich meine, zum Thema erstmaliger grundhafter Straßenausbau seit 1990 gibt es umfangreiche Anknüpfungspunkte zum Erschließungsbeitragsrecht und zum Einigungsvertrag. Deswegen wollte ich das noch einmal von Ihnen erläutert bekommen. - Ich konnte Ihnen übrigens folgen.
Herr Erben, das Wort „erstmalig“ bezieht sich auf Folgendes: Wenn ich zum Beispiel durch meine Heimatstadt gehe und mir einige Straßen anschaue, dann denke ich, dass diese Straßen vor 50 Jahren, wahrscheinlich vor noch längerer Zeit gebaut worden sind und seitdem nie wieder angefasst worden sind.
Das Wort „erstmalig“ bezieht sich also darauf, dass wir diese Straßen überhaupt einmal anfassen und sanieren, erstmalig.
(Silke Schindler, SPD: Und das ist dann ein grundhafter Ausbau? - Weitere Zurufe von der SPD, von der CDU und von der AfD - Unruhe)
- Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Erben hat eine Nachfrage. Geben Sie ihm bitte die Gelegenheit, diese zu stellen. - Herr Erben, bitte.
Ich stelle jetzt aus kollegialer Rücksichtnahme auf Herrn Büttner keine weiteren Fragen. Ich stelle nur fest, dass Sie dafür, dass Sie der Vorsitzende eines der fachlich zuständigen Ausschüsse, nämlich des Verkehrsausschusses, sind, verdammt geringe Kenntnisse über das Straßenausbaubeitragsrecht haben.
(Zustimmung bei der SPD - André Poggen- burg, AfD: Das ist Ihre bescheidene Mei- nung! - Frank Scheurell, CDU: Das ist un- fein!)
Das war keine Frage, Herr Büttner. - Es liegt eine weitere Wortmeldung vor, und zwar vom Abg. Herrn Heuer. Bitte.
Sehr geehrter Kollege, ich bin nicht Mitglied des Verkehrsausschusses, ich habe aber eine Frage. Habe ich Sie vorhin richtig verstanden, dass Sie gesagt haben, wenn Straßenausbaubeiträge nicht bezahlt werden können, sind das Grundschulden, und Grundschulden senken den Verkehrswert? Habe ich das wirklich richtig verstanden? War das Ihr Ernst?
Grundsätzlich ist es so, dass dann, wenn ein Grundstück belastet ist bzw. eine Grundschuld eingetragen ist, derjenige, der es kauft, das bezahlen muss. Das ist eine Belastung für denjenigen, der das Grundstück kaufen will.
Herr Heuer, ich denke, Sie sollten sich noch einmal genauer mit der Materie beschäftigen, bevor Sie hier
Wir sollten kurz durchatmen; denn wir steigen jetzt in die Debatte der Fraktionen ein. Es ist eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart worden. Die Landesregierung hat signalisiert, dass sie nicht sprechen wird. Somit kommen wir zur ersten Debattenrednerin. Das ist die Abg. Frau Schindler von der SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist bekannt: Die SPD teilt das Grundanliegen, welches in dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zum Ausdruck kommt, nämlich die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen.
Im August 2018 fasste die SPD-Fraktion dazu einen Grundsatzbeschluss. Dieser beinhaltete mehrere Punkte, unter anderem, dass es keinen Wechsel hin zu einer Kannregelung geben soll, dass wir es nicht den Gemeinden überlassen wollen, selbst zu entscheiden, ob sie Beiträge erheben. Denn dann käme es zu einer Erhebung nach Kassenlage der Gemeinden.
Wir möchten eine klare Stichtagsregelung, so wie es jetzt auch in dem Entwurf der Fraktion DIE LINKE vorgesehen ist. Wir möchten natürlich auch, dass die Konnexität strikt eingehalten wird. Einnahmeausfälle bei den Gemeinden, die durch Gesetze entstehen, sollen durch das Land ausgeglichen werden.
Wir wollen natürlich in der Beratung zu diesem Gesetzentwurf mit allen von einer Gesetzesänderung Betroffenen intensiv diskutieren. Das bedeutet Diskussionen nicht nur mit den Bürgern, sondern auch mit Verwaltungen, die die Gesetze letztlich umsetzen. Schließlich wollen wir eine breite Akzeptanz von allen Seiten für die Gesetze, die wir hier beschließen, haben.
In dem erwähnten Fachgespräch am 8. November 2018 befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport gemeinsam mit dem Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr mit dieser Problematik. Wir haben erfahren, dass auch in anderen Bundesländern viele auf dem Weg dahin sind, die Regelungen zur Beitragspflicht zu verändern. Alle haben wahrscheinlich genau zugehört, als der Vertreter aus Bayern vorgetragen hat, welche Gesetzesänderung in Bayern beschlossen worden ist und welche Teile des Gesetzes in der Umsetzung noch fehlen, nämlich gerade die Frage der Finanzierung, die noch nicht abschließend geregelt ist.
Teile des bayerischen Gesetzes zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragspflicht finden wir in dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE wieder, vor allem die Regelung zum Stichtag und die Übergangsregelung. Das sind natürlich wichtige Punkte, die beachtet werden müssen.
Wir, die SPD-Fraktion, haben am letzten Freitag ein Fachgespräch mit Hauptverwaltungsbeamten aus Städten und Gemeinden in Sachsen-Anhalt geführt. Immerhin waren fast 60 Vertreter aus Städten und Gemeinden anwesend. Uns war es vor allem wichtig, von den Erfahrungen vor Ort zu profitieren. In diesem Gespräch ist deutlich geworden, dass die Änderung des Gesetzes sorgsam vorbereitet sein muss. Die Zustimmung vor Ort, bei den Städten und Gemeinden, steht und fällt mit der Finanzierungsregelung. Diese muss seriös umgesetzt werden und auch für die Zukunft Bestand haben.
Vorstellungen über den Weg und vor allem über die Höhe des notwendigen Finanzierungsausgleichs gehen nach diesem Gespräch nach unserer Auffassung noch weit auseinander. Der Finanzierungsvorschlag des Gesetzentwurfes, der uns heute vorliegt, ist aus unserer Sicht, aus der Sicht der SPD-Fraktion, der unsicherste Punkt in dem Gesetzentwurf.
Die öffentliche Diskussion, die mit dem Vorstoß der SPD-Fraktion im August begonnen hat und die nun voll im Gange ist, zeigt: Wir sind auf einem richtigen Weg. Diese Diskussion müssen wir fortsetzen. Deshalb bitte ich um die Überweisung des Gesetzentwurfes in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Finanzausschuss. Ich schlage vor, den Antrag der AfDFraktion abzulehnen, weil er keine konstruktive Lösung enthält. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der SPD - Ulrich Sieg- mund, AfD: Ach, das ist doch Quatsch! Da haben Sie nicht zugehört!)
Vielen Dank, Abg. Frau Schindler. Es gibt keine Fragen. - Der nächste Debattenredner ist für die CDU-Fraktion der Abg. Herr Krull. Sie haben das Wort, bitte.