Protocol of the Session on September 28, 2018

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die inhaltlichen Punkte zum Krankenhausgesetz hat die Frau Ministerin schon ausführlich dargestellt. Ich möchte ergänzend betonen, dass es schon seit Langem eine grüne Position ist, bei der Krankenhausplanung verstärkt auf Qualität zu setzen. Dass sich im Bund und jetzt auch im Land diese Entwicklung vollzieht, ist überaus begrüßenswert.

Ich halte es auch grundsätzlich für sinnvoll und hervorhebenswert, dass Sanktionsmöglichkeiten für die Fälle geschaffen werden sollen, in denen Krankenhäuser wiederholt ihren Versorgungsauftrag unterlaufen. Als Ultima Ratio sind diese Sanktionsmöglichkeiten bis hin zur Streichung aus dem Krankenhausplan wichtig, um letztlich als Politik das Heft des Handelns in der Hand zu behalten. Dies war auch der Tenor der Aktuellen Debatte zu diesem Krankenhausplan.

Es ist gut, dass die Landesregierung dies so schnell aufgenommen hat und dass sich das jetzt im vorliegenden Gesetzentwurf wiederfindet. Eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung und eine handlungsfähige Krankenhausaufsicht - das steht für zukunftsfeste Krankenhäuser und das hat unsere volle grüne Unterstützung.

Aufgrund des umfassenden Beteiligungsprozesses bei der Erstellung des Gesetzes scheint die Unterstützung aus den Reihen der Betroffenen ebenfalls sehr hoch zu sein. Einzelne Rückmeldungen, die sich bis jetzt ergeben haben und die sich auch in der Anhörung, die wir zum Gesetz

entwurf im Ausschuss noch vornehmen werden, ergeben werden, werden wir entsprechend würdigen.

Einen vermeintlich kleinen Punkt möchte ich noch hervorheben, um noch einen anderen Aspekt in die Debatte einzubringen. Es gibt nämlich aus unserer Sicht einen gewissen Nachbesserungs- oder - ich will es vielleicht so sagen - Ausgestaltungsbedarf bei § 15. Da geht es um die neu einzuführenden Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher.

Ich komme kurz zum Hintergrund. Patientenfürsprecherinnen sollen als vermittelnde Instanz zwischen Klinik, Patienten und Angehörigen fungieren. Sie sind niedrigschwellige Ansprechpartner und dienen damit dem Beschwerdemanagement und leisten einen Beitrag zur Qualitätssicherung. Sie können Anregungen und auch Kritik an die richtige Stelle im Krankenhaus weiterleiten und sollen im besten Falle durch Vermittlung helfen, Konfliktsituationen zu schlichten.

Wir GRÜNE sehen sie in dieser Rolle als zentralen Bestandteil zur Stärkung der Patienten und zur Wahrung ihrer Rechte.

(Zustimmung von Dorothea Frederking, GRÜNE)

Die Regelungen dazu im vorliegenden Gesetzentwurf sind eher ein Merkposten. Es ist gut, dass die Landesregierung diese Stelle aus dem Koalitionsvertrag aufnimmt und die Patientenfürsprecherinnen im Gesetz bedenkt. Ich glaube, wir bekommen das in der Gemeinsamkeit noch etwas besser ausformuliert. Andere Länder sind da teilweise sehr viel ambitionierter und umfassender unterwegs. Essenziell ist es, die Unabhängigkeit der Fürsprecherinnen und Fürsprecher zu regeln.

Ebenso sind deren Befugnisse, die Mitwirkung der Krankenhäuser und etwa auch die Frage der Aufwandsentschädigung zu klären. Beispielsweise haben die Länder Thüringen, Saarland und Bremen die Krankenhausträger verpflichtet, die Aufwandsentschädigung zu tragen und zu finanzieren. Das wäre ja aus der Landessicht auch eine Variante, über die wir hier zumindest mal diskutieren sollten.

Die Regelungen in Rheinland-Pfalz und in Hessen sind auch spannend. Dort werden die Fürsprecherinnen und Fürsprecher von den jeweiligen Landkreistagen und Stadträten berufen. Auch darüber können wir ja im Weiteren noch diskutieren.

Ich erhoffe mir diesbezüglich Erkenntnisgewinn in der bereits erwähnten Anhörung, die vermutlich ja erst Anfang des nächsten Jahres stattfinden wird. Ich glaube, dass das so sein wird, wenn ich mir den Zeitplan ansehe, den wir jetzt noch vor uns haben. Ich glaube, ein so wichtiges Thema sollte man nicht im Eilverfahren durchklopfen. Aber das

können wir dann mit der Ministerin noch einmal in Ruhe besprechen. - Vielen Dank für heute für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Frau Lüddemann für die Ausführungen. - Für die SPD spricht die Abg. Frau Dr. Späthe. Frau Dr. Späthe, Sie haben das Wort.

(Dr. Verena Späthe, SPD, stellt die Höhe des Rednerpultes ein)

- Ja, es geht gleich los.

(Heiterkeit - Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Wir haben alle unterschiedliche Größen!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf sollen gleich drei Gesetze geändert werden. In den fünf Minuten Redezeit bleibt kaum Zeit, um auf alle Aspekte des Gesetzentwurfes eingehen zu können. Daher werde ich einige wenige herausgreifen und verweise ansonsten auf die Beratungen im Ausschuss.

Meine Damen und Herren! In Sachsen-Anhalt gibt es 48 Krankenhäuser. Das sind die beiden UniKliniken, zehn Schwerpunktkrankenhäuser,

16 Spezialversorger wie Herzzentren und

20 Krankenhäuser mit Basisversorgung. Die SPDFraktion begrüßt es außerordentlich, dass die Ministerin von Anfang an klargestellt hat, dass mit diesem Gesetz die Anzahl der Krankenhäuser im Land nicht reduziert werden soll. Wir sehen im ländlichen Raum eher die Notwendigkeit, die dortigen kleinen Krankenhäuser zu regionalen Gesundheitszentren auszubauen, um die medizinische Versorgung auf dem Land auch weiterhin zu sichern.

Es ist aus unserer Sicht auch richtig, Kooperationen zwischen benachbarten Krankenhäusern zu forcieren. Nicht jedes Krankenhaus muss alles können. Das Ziel der Novellierung des Krankenhausgesetzes ist es daher, einen Rahmenplan zu entwickeln, in dem festgelegt wird, welches Krankenhaus welche Angebote vorhält.

Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt es ebenfalls, dass die Qualität der Patientenversorgung nun zu einem gleichrangigen Ziel in der Krankenhausplanung werden soll. Dies ist für uns folgerichtig, da zu einer patienten- und bedarfsgerechten Versorgung auch immer eine qualitätsorientierte Versorgung gehört. Gern können wir uns im Sozialausschuss über die aus unserer Sicht notwendigen Qualitätsstandards austauschen.

In Artikel 1 Nr. 11 und in Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b und Nr. 2 des vorliegenden Gesetzentwurfs

wird die Datenverarbeitung im Krankenhausgesetz und im Rettungsdienstgesetz neu geregelt. In Zeiten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung ist es für alle Akteure in den Krankenhäusern und im Rettungsdienst gut und wichtig, rechtssicher zu definieren, was erlaubt ist und was nicht.

Da aus der Zusammenfassung der Kabinettsanhörung zu erfahren ist, dass allen Hinweisen des Landesdatenschutzbeauftragten Rechnung getragen wurde, sehe ich namens meine Fraktion hierbei keinen weiteren Änderungsbedarf.

Nach Artikel 2 dieses Gesetzentwurfes werden auch Ordnungswidrigkeiten geahndet. In § 48 werden diese in einer neuen Nr. 5 definiert, die in § 48 neu eingeführt werden soll. Wir erinnern uns noch alle an die Berichte in der Presse und an die Debatten im Plenum über das Hin und Her eines Patienten, weil erst nach langem Suchen ein Krankenhaus gefunden wurde, das ihn aufgenommen hat. Der nun eingeführte Bußgeldtatbestand soll unterstreichen, dass es eine Aufnahmeverpflichtung für jedes Krankenhaus gibt, welches über eine Notaufnahme verfügt.

(Zustimmung von Silke Schindler, SPD)

Darüber hinaus hat das Krankenhaus Vorsorge zu treffen, dass Notfallpatienten unverzüglich in die medizinischen Fachgebiete der Einrichtung übernommen werden und, wenn dies nicht möglich ist, weil eine spezielle Behandlungseinrichtung medizinisch notwendig ist, dass sie unverzüglich verlegt werden.

Im Sinne des Wohls und der Gesundheit der Notfallpatienten kommt auch dieser Bestimmung eine herausgehobene Bedeutung zu. Es liegt in unser aller Interesse, dass Notfallpatienten die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten. Aber die Realität hat auch gezeigt, dass die Möglichkeit von Sanktionierungen geschaffen werden musste, um dieses Grundanliegen zu fördern.

Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Wir haben einige Ansätze zu diskutieren. Das haben die Wortbeiträge übereinstimmend gezeigt. Der Überweisungsvorschlag liegt schon vor. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Frau Dr. Späthe für die Ausführungen.

Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/3383 ab. Der Vorschlag ist unterbreitet worden, den Gesetzentwurf zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres und Sport und zur federführenden Beratung in den Aus

schuss für Arbeit, Soziales und Integration zu überweisen.

Wenn das so ist und es keine weiteren Ergänzungen gibt, bitte ich bei Zustimmung um das Kartenzeichen. - Ich sehe, es liegt eine Zustimmung aller Fraktionen vor. Wer stimmt dagegen? - Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Damit ist der Tagesordnungspunkt 11 erledigt und die Zustimmung zur Überweisung erfolgt.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 12

Zweite Beratung

Einsetzung einer Enquete-Kommission „Die Gesundheitsversorgung und Pflege in Sachsen-Anhalt konsequent und nachhaltig absichern!“

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/3003

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration - Drs. 7/3384

(Erste Beratung in der 50. Sitzung des Landtages am 20.06.2018)

Berichterstatterin ist die Abg. Frau Zoschke. Frau Zoschke, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/3003 wurde in der 50. Sitzung des Landtags am 20. Juni 2018 in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Mitberatende Ausschüsse wurden nicht bestimmt.

Die Fraktion DIE LINKE hält angesichts der aktuellen Situation in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in Sachsen-Anhalt die Einsetzung einer Enquete-Kommission für erforderlich. Diese Kommission soll dem Land Vorschläge für eine umfassende, nachhaltige Gewährleistung und Sicherstellung der medizinischen Versorgung bzw. Notfallversorgung in Sachsen-Anhalt unterbreiten.

Schwerpunktmäßig sollen die Aufgabenfelder Krankenhauslandschaft, Pflegeeinrichtungen,

Situation der Hebammen und Entbindungspfleger, der Familienhebammen sowie die medizinische Versorgung im ländlichen Raum untersucht und im Ergebnis der Untersuchung Empfehlungen an den Haushaltsgesetzgeber zum Doppelhaushalt 2020/2021 erarbeitet werden.

Dies soll zu einer Realisierung der Gesundheitsversorgung im Land führen, die aus personeller und finanzieller Sicht flächendeckend, qualitativ hochwertig und nachhaltig ist.