Dagmar Zoschke

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Danke, Herr Präsident. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/6119 und der Alternativantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in der Drs. 7/6156 wurden in der 103. Sitzung des Landtages am 12. Juni 2020 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Weitere Ausschüsse wurden nicht benannt.
Ziel des Antrags der Fraktion DIE LINKE ist die Festlegung einheitlicher gesetzlicher Vorgaben für Bewohnerinnen und Bewohner der Alten- und Pflegeeinrichtungen, aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen.
Insbesondere sollen die Besuchs- und Ausgangsbestimmungen einschließlich der dafür erforderlichen Hygienemaßnahmen und die Gestaltung der persönlichen Kontakte der Bewohnerinnen und Bewohner zur Familie und zu Freunden geregelt werden. Aber auch die Fragen der Testung des Personals in den Einrichtungen und im Pflegedienst sowie die Notbetreuung für Pflegende bedarf aus der Sicht der Fraktion DIE LINKE einer einheitlichen Regelung.
In ihrem Alternativantrag stellen die Koalitionsfraktionen fest, dass die Landesregierung sowohl zum Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnern als auch der Angehörigen bereits Maßnahmen ergriffen hat. Dazu gehören unter anderem die Empfehlungen für die Heimaufsicht und die Gesundheitsämter zur Umsetzung der Besuchsregelungen in stationären Pflegeeinrichtungen, der Erlass vom 4. Juni 2020 zu den Lockerungen der Sechsten Eindämmungsverordnung und die personelle Unterstützung der Einrichtungen und Behörden durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich in der 53. Sitzung am 2. September 2020 darauf verständig, sich mit den in Rede stehenden Drucksachen in seiner folgenden Sitzung zu befassen. Diese Beratung in der 54. Sitzung am 30. September 2020 fand im Zusammenhang mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE
in der Drs. 7/5460 - Pflegende entlasten, Pflegewohngeld ermöglichen - und dem Selbstbefassungsantrag der Fraktion der AfD in der ADrs. 7/73 - Sicherheit für Patienten schaffen, Kurzzeitpflege stärken und Angehörige entlasten - statt.
Die Fraktion DIE LINKE ließ wissen, dass sie sich dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 7/6156 anschließen würde, und zwar unter Voraussetzung, dass dieser eine Erweiterung dahin gehend erfährt, dass die Heimbeiräte bei den Entscheidungen der Heimleitung bezüglich der Umsetzung der Eindämmungsverordnungen einzubeziehen sind.
Im Zuge der weiteren Beratung verständigte sich der Ausschuss, in den Alternativantrag eine Nr. 5 einzufügen, die den Vorschlag der Fraktion DIE LINKE aufgreift.
Der geänderte Alternativantrag der Koalitionsfraktionen wurde vom Ausschuss mit 9 : 0 : 3 Stimmen angenommen und als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet. Diese Beschlussempfehlung liegt dem Plenum nunmehr in der Drs. 7/6667 vor.
Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration bitte ich das Plenum um Zustimmung. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/3589 wurde vom Plenum in der 60. Sitzung am 22. November 2018 zur Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Mitberatende Ausschüsse wurden nicht bestimmt.
Die Intention des Antrages ist es, die Landesregierung aufzufordern, im Bundesrat aktiv zu werden, damit Kinder, Jugendliche und junge Volljährige von der Heranziehung zu Kostenbeiträgen für stationäre, teilstationäre und vorläufige Maßnahmen der Jugendhilfe befreit werden. Denn sie geraten in der Regel unverschuldet in Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung, der Betreuung in Notsituationen, in Inobhutnahmen und dergleichen.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich erstmals in der 38. Sitzung am 12. Juni 2019 mit dem Antrag befasst. Darin berichtete die Landesregierung auf die Bitte des
Ausschusses hin über die Erkenntnisse aus dem Dialogforum zum SGB VIII „Mitreden-Mitgestalten“ im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Der Ausschuss vereinbarte, in der 39. Sitzung am 21. August 2019 ein Fachgespräch durchzuführen. Dazu wurden die kommunalen Spitzenverbände, der Landesverband für Pflege- und Adoptiveltern sowie Vertreter der Jugendämter von drei Landkreisen und einer kreisfreien Stadt eingeladen.
Das Fachgespräch am 21. August 2019 fand leider ohne die Beteiligung der eingeladenen Jugendämter statt. Vor der Anhörung der anwesenden Gäste berichtete das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration über die durchgeführte Befragung der Landkreise und der kreisfreien Städte zur Kostenheranziehung nach dem
SGB VIII. Nach dem Fachgespräch nahm der Ausschuss in Aussicht, in der 41. Sitzung am 16. Oktober 2019 eine Beschlussempfehlung für den Landtag zu erarbeiten. Diese Beratung wurde auf die darauffolgende Sitzung verschoben.
In der 42. Sitzung am 13. November 2019 beantragten die Koalitionsfraktionen, den Antrag für erledigt zu erklären, da mit dem vom Plenum in der 83. Sitzung am 24. Oktober 2019 gefassten Beschluss in der Drs. 7/5142 mit dem Titel „Kinderarmut bekämpfen und Folgen von Kinderarmut mildern“, dem sich auch die antragstellende Fraktion DIE LINKE angeschlossen hatte, dem Anliegen des Antrages bereits entsprochen wurde. Dem Antrag der Koalitionsfraktionen, die Drs. 7/3589 für erledigt zu erklären, wurde nicht widersprochen. Somit wurde die Beschlussempfehlung, den Antrag für erledigt zur erklären, vom Ausschuss mit 11 : 0 : 2 Stimmen angenommen.
Die Beschlussempfehlung liegt dem Landtag nun in der Drs. 7/5253 vor. Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration bitte ich das Plenum um Zustimmung. - Vielen Dank.
Danke schön. - Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/4287 wurde in der 75. Sitzung des Landtages am 20. Juni 2019 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Mitberatende Ausschüsse gab es nicht.
Intention des Antrages ist es, die Landesregierung aufzufordern, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass sich die Rahmenbedingungen für die Hospizarbeit für alle Beteiligten verbessern.
Zum einen sollen die Hospizeinrichtungen eine verlässliche Finanzierung für die Trauerbegleitung erhalten, damit sie nicht mehr darauf angewiesen sind, einen Teil ihrer Aufwendungen durch Spenden aufzubringen. Außerdem soll für ambulante Kinderhospize eine eigenständige Rahmenvereinbarung geschaffen werden. Zum anderen soll eine neue Pflegekategorie „aufwendige Pflege“ eingeführt werden, die die drei Kategorien Grund-, Behandlungs- und Intensivpflege ergänzen soll. Zudem soll die Intensivpflegebewilligung für lebensverkürzend erkrankte Kinder und Jugendliche auf zwölf Monate verlängert werden.
Die Landesregierung soll gebeten werden zu prüfen, welche Bedarfe nach Information, Beratung und Unterstützung für Familien mit lebensverkürzend erkrankten oder schwer chronisch kranken Kindern in Sachsen-Anhalt bestehen und ob die existierende Beratungsstellenlandschaft dafür
ausreicht. Des Weiteren sollen Möglichkeiten hinsichtlich der Finanzierung der Kinderhospize in Sachsen-Anhalt geprüft werden, damit die Kosten für die Begleitung der kranken Kinder und Jugendlichen durch die Familienmitglieder nicht mehr ausschließlich über Spenden getragen werden müssen.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich in der 39. Sitzung am 21. August 2019 darauf verständigt, auf der Grundlage des Antrages ein Fachgespräch durchzuführen. Dazu wurden der Ambulante Kinderhospizdienst Halle, die Anhaltische Hospiz- und Palliativgesellschaft, der Hospiz- und Palliativverband Sachsen-Anhalt und das Kinderhospiz der Pfeifferschen Stiftungen eingeladen.
Das Fachgespräch fand in der 40. Sitzung am 18. September 2019 statt. Unter anderem waren die Themen „Beratung betroffener Familien“ und „Spendeneinholung“ Schwerpunkte der Stellungnahmen bzw. der Diskussion. Die Gäste gaben übereinstimmend an, dass die derzeit bestehende Beratungslandschaft für die betroffenen Familien
eine Belastung darstelle und dass eine klare, vernetzte und sektorenübergreifende Struktur von Beratungsangeboten hilfreich wäre. Hingegen stelle das Einwerbung von Spenden durch die Einrichtungen kein Problem dar bzw. sei gewollt, um die Öffentlichkeit auf ihre Arbeit und ihre Angebote aufmerksam zu machen. Die Schaffung einer eigenständigen Rahmenvereinbarung für ambulante Kinderhospizdienste sahen die Gäste nicht als notwendig an.
Nach dem Fachgespräch nahm der Ausschuss in Aussicht, in der 42. Sitzung am 13. November 2019 eine Beschlussempfehlung für den Landtag zu erarbeiten.
Zu dieser Sitzung lag dem Ausschuss ein Entwurf der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für eine Beschlussempfehlung für den Landtag vor. Dieser hatte zum Inhalt, die Landesregierung zu bitten, zu prüfen, welche Bedarfe nach Information, Beratung und Unterstützung bei Familien mit lebensverkürzend erkrankten und schwer chronisch kranken Kindern bestehen und gegebenenfalls besser koordiniert werden können, sowie darüber im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration im dritten Quartal 2020 zu berichten.
Nach kurzer Beratung wurde diesem Vorschlag der Koalitionsfraktionen gefolgt. Auch die antragstellende Fraktion DIE LINKE stimmte dieser Formulierung zu, betonte jedoch nochmals, dass aus ihrer Sicht der jährlich einzuwerbende Spendenbetrag von 400 000 € zur Finanzierung eines Großteils der Kosten der Arbeit der Hospizeinrichtungen zu hoch sei. Der Vorschlag der Koalitionsfraktionen wurde schließlich einstimmig als Beschlussempfehlung verabschiedet.
Die Beschlussempfehlung liegt dem Plenum in der Drs. 7/5258 vor. Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration bitte ich das Plenum um Zustimmung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/3597 wurde in der 61. Sitzung des Landtags am 23. November 2018 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Das Pflegeberufereformgesetz des Bundes vom 17. Juli 2017 bündelt die bisherigen separaten Ausbildungen in der Altenpflege, in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie in der Kinderkrankenpflege in einer einheitlichen Pflegeausbildung. Die Kosten dieser Ausbildung sollen gemäß § 26 des Pflegeberufereformgesetzes zukünftig durch Ausgleichsfonds finanziert werden, die die Länder organisieren und verwalten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommt das Land Sachsen-Anhalt dieser Vorgabe nach.
Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich erstmals in der 32. Sitzung am 28. November 2018 mit dem Gesetzentwurf befasst. Aufgrund der kurzen Zeitspanne zwischen der Überweisung des Gesetzentwurfes und der ersten Beratung im Ausschuss konnte eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes noch nicht vorgelegt werden. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst ließ wissen, dass in den Folgetagen noch Abstimmungen mit dem zuständigen Ministerium anstünden und danach umgehend die Synopse vorgelegt werde.
Der Ausschuss verabschiedete dennoch mit 10 : 0 : 2 Stimmen die vorläufige Beschlussempfehlung, die zum Inhalt hatte, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 52. Sitzung am 6. Dezember 2018 mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Ihm lag dazu auch die am 4. Dezember 2018 zugegangene Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Diese enthielt mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration einvernehmlich abgestimmte Änderungsempfehlungen. Im Ergebnis seiner Beratung empfahl der Ausschuss für Finanzen mit 10 : 0 : 2 Stimmen, den Gesetzentwurf in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung zu verabschieden.
Die abschließende Beratung des federführenden Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration fand in der 33. Sitzung am 12. Dezember 2018 statt. Hierzu lag dem Ausschuss neben der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen ebenfalls die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor.
Diese Synopse wurde vom Ausschuss übereinstimmend zur Beratungsgrundlage erhoben. Da es keine Änderungsanträge gab, wurde dem Gesetzentwurf in der Drs. 7/3597 in der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst empfohlenen Fassung zugestimmt und diese einstimmig als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet.
Die Beschlussempfehlung liegt dem Plenum heute in der Drs. 7/3919 vor. Im Namen des Ausschusses bitte ich das Hohe Haus, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. - Herzlichen Dank.
Herr Vorsitzender! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/383 wurde in der 9. Sitzung des Landtages am 29. September 2016 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Die Ausschüsse für Bildung und Kultur sowie für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung wurden mitberatend beteiligt.
Mit dem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die hohe Zahl vorzeitig gelöster Ausbildungsverträge deutlich zu senken. Dazu gehört, die Eignung der Ausbildungsstätte nach Erteilung der erstmaligen Ausbildungsberechtigung regelmäßig zu überprüfen und die Mängel in der betrieblichen Ausbildung frühzeitig festzustellen und zu beheben.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat den Antrag erstmals in der 4. Sitzung am 19. Oktober 2016 beraten. In dieser verständigte er sich auf Antrag der Koalitionsfraktionen darauf, ein Fachgespräch durchzuführen.
Dieses Fachgespräch fand in der 6. Sitzung am 16. November 2016 statt. Auf Antrag der Fraktion der AfD wurde es in öffentlicher Sitzung durchgeführt. Dazu wurden unter anderem das Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung in Halle, die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, Vertreter von Gewerkschaften, Landesschülerräte aus Magdeburg und Halle, Vertreter einer Arbeitsagentur und der Allgemeine Arbeitgeberverband der Wirtschaft für SachsenAnhalt e. V. eingeladen.
In der 7. Sitzung am 7. Dezember 2016 verständigte sich der Ausschuss zum weiteren Verfahren. Es wurde festgelegt, das Thema in der Sitzung am 26. April 2017 erneut aufzurufen. In dieser sollte ein weiteres Fachgespräch stattfinden, wozu die Vorsitzende des Landesbeirates Sachsen-Anhalt „Übergang Schule - Beruf“ und der Verfasser der Studie „Vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge in der dualen Ausbildung in Sachsen-Anhalt im Jahr 2014“ eingeladen werden sollten.
Jedoch verständigte sich der federführende Ausschuss in der 10. Sitzung am 22. Februar 2017 darauf, das Fachgespräch später, und zwar erst in der Sitzung am 16. August 2017 durchzuführen. Grund dafür war eine Fachklausur des Landesbeirates „Übergang Schule - Beruf“ zum Thema „Ausbildungserfolge sichern“ am 10. Mai 2017, deren Auswertung abgewartet werden sollte.
Das genannte Fachgespräch fand, wie vereinbart, in der 14. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration am 16. August 2017 statt. Darin berichtete die Vorsitzende des Landesbeirates Sachsen-Anhalt „Übergang Schule - Beruf“ über den Inhalt, den Verlauf und die Schlussfolgerungen der im Mai 2017 durchgeführten Fachklausur.
Der Verfasser der Studie „Vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge in der dualen Ausbildung in Sachsen-Anhalt im Jahr 2014“ vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung erläuterte anhand einer umfangreichen Präsentation die genannte Studie und informierte den Ausschuss über erhobene Daten und Schlussfolgerungen aus der Studie.
Unmittelbar im Anschluss an das Fachgespräch kam der Ausschuss überein - auch angesichts der Tatsache, dass gerade erst das neue Ausbildungsjahr begonnen hatte -, über den Antrag in einem Jahr, also im Sommer 2018, wieder zu beraten. Dann sollten auch die Ergebnisse der Umsetzung der Schlussfolgerungen aus der Fachklausur des Landesbeirates, also zum Beispiel die Stichworte Branchendialoge und Unterstützung der Mobilität der Auszubildenden, in die Beratung einbezogen werden.
Der Antrag in der Drs. 7/383 wurde somit in der 26. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration am 15. August 2018 wieder aufgerufen. Dem Ausschuss lag dazu als Tischvorlage der Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen vor.
In dieser geänderten Fassung des Antrages sprachen sich die Koalitionsfraktionen für eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestausbildungsvergütung, für eine Novellierung des Berufsbildungsgesetzes, für die Einführung eines Azubi-Tickets im Land und für eine grundsätzliche Modernisierung der beruflichen Bildung aus. Zu Letzterem soll eine Ausstattungsoffensive für die Berufsschulen gestartet werden, insbesondere im Bereich der Digitalisierung.
Ferner soll eine frühzeitige Berufsorientierung ohne Geschlechterstereotypen an allen Schulen des Landes angeboten werden. Die positiven Erfahrungen aus dem Landesprogramm „Zukunftschance assistierte Ausbildung“ sollen in die Weiterentwicklung des Bundesprogramms der assistierten Ausbildung eingebracht werden. Schließlich sprachen sich die Koalitionsfraktionen dafür aus, die Qualität der Ausbildung in den Blick zu nehmen und für ein gutes Ausbildungsklima zu werben.
Die Koalitionsfraktionen teilten mit, in den Entwurf der vorläufigen Beschlussempfehlung in die Nrn. 4 und 5 je eine Ergänzung aufnehmen zu wollen, um die sie von der Fraktion DIE LINKE im Vorfeld der Sitzung gebeten worden waren. Bei Nr. 4 handelte es sich um die Aufnahme der Wörter „einerseits“ und „andererseits“. Bei Nr. 5 sollte im letzten Satz klargestellt werden, dass auch Verstöße gegen die Handwerksordnung und gegen das Berufsbildungsgesetz zu ahnden sind. Die Ahndung soll durch die zuständigen Stellen erfolgen.
Diese Fassung einer vorläufigen Beschlussempfehlung mit dem neuen Titel „Berufliche Ausbildung attraktiv gestalten“ wurde vom Ausschuss mit 8 : 0 : 3 Stimmen angenommen und an die beiden mitberatenden Ausschüsse weitergeleitet.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung hat sich mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung in der 20. Sitzung am 13. September 2018 befasst. Er hat sich der vorläufigen Beschlussempfehlung in unveränderter Fassung mit 8 : 0 : 2 Stimmen angeschlossen.
Der Ausschuss für Bildung und Kultur hat sich mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung in der 26. Sitzung am 14. September 2018 befasst. Auch er hat sich der vorläufigen Beschlussempfehlung in unveränderter Fassung
angeschlossen. Das Stimmenverhältnis lautete 7 : 0 : 4.
Die abschließende Beratung im federführenden Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration fand in der 30. Sitzung am 7. November 2018 statt. Die vorläufige Beschlussempfehlung wurde zur Abstimmung gestellt und der Antrag in der Drs. 7/383 in der geänderten Fassung verabschiedet.
Die Beschlussempfehlung liegt dem Plenum heute in der Drs. 7/3584 mit der Bitte um Zustimmung vor. Im Namen des Ausschusses bitte ich, dieser Empfehlung zu folgen. - Vielen Dank.
Danke, Herr Präsident. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/3003 wurde in der 50. Sitzung des Landtags am 20. Juni 2018 in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Mitberatende Ausschüsse wurden nicht bestimmt.
Die Fraktion DIE LINKE hält angesichts der aktuellen Situation in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in Sachsen-Anhalt die Einsetzung einer Enquete-Kommission für erforderlich. Diese Kommission soll dem Land Vorschläge für eine umfassende, nachhaltige Gewährleistung und Sicherstellung der medizinischen Versorgung bzw. Notfallversorgung in Sachsen-Anhalt unterbreiten.
Schwerpunktmäßig sollen die Aufgabenfelder Krankenhauslandschaft, Pflegeeinrichtungen,
Situation der Hebammen und Entbindungspfleger, der Familienhebammen sowie die medizinische Versorgung im ländlichen Raum untersucht und im Ergebnis der Untersuchung Empfehlungen an den Haushaltsgesetzgeber zum Doppelhaushalt 2020/2021 erarbeitet werden.
Dies soll zu einer Realisierung der Gesundheitsversorgung im Land führen, die aus personeller und finanzieller Sicht flächendeckend, qualitativ hochwertig und nachhaltig ist.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat über den Antrag erstmals in der 26. Sitzung am 15. August 2018 beraten. Hier teilten die Koalitionsfraktionen mit, dass sie in Bezug auf die Bandbreite der Themenstellungen, die der Antrag enthält, noch Präzisierungsbedarf sehen. Deshalb kündigten sie bis zur folgenden Sitzung einen Änderungsantrag an, der in eine Beschlussempfehlung an den Landtag münden sollte.
Der Ausschuss vertagte somit die weitere Beratung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag auch mit Zustimmung der antragstellenden Fraktion DIE LINKE auf die folgende Sitzung.
In der 27. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration am 19. September 2018 stand der Antrag vereinbarungsgemäß wieder auf der Tagesordnung. Dem Ausschuss lag zur Beratung der Entwurf einer Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen vor. Dieser unterschied sich zum Antrag der Fraktion DIE LINKE im Wesentlichen durch die Schwerpunktsetzung für die Aufgabenstellung für die Enquete-Kommission.
Als Schwerpunkte wurden die medizinische Versorgung insbesondere im ländlichen Raum, die Aus- und Weiterbildung der Gesundheitsberufe, die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen und für ältere Menschen in der Gesundheitsversorgung vorgeschlagen. Die Arbeit der Enquete-Kommission soll nach Vorschlag der Koalition nun im Januar 2019 beginnen.
Die Fraktion DIE LINKE erklärte, dem neuen Vorschlag der Koalitionsfraktionen für die Neufassung des Antrags zuzustimmen.
Dagegen teilte die Fraktion der AfD mit, sich bei der Abstimmung der Stimme zu enthalten, da aus ihrer Sicht alle im Antrag und im neuen Vorschlag der Koalitionsfraktionen aufgeführten Schwerpunkte in den Aufgabenbereich des Ausschusses fielen bzw. in der Verantwortung des zuständigen Ministeriums lägen. Eine Enquete-Kommission brächte aus der Sicht der AfD-Fraktion keine neuen Erkenntnisse für die Lösung der seit Langem bekannten Probleme.
Der Entwurf der Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen wurde schließlich zur Abstimmung gestellt und vom Ausschuss mit 8 : 0 : 3 Stimmen als Beschlussempfehlung an den Landtag angenommen. Diese liegt dem Plenum in der Drs. 7/3384 vor.
Im Namen des Ausschusses bitte ich, dieser Empfehlung zu folgen. - Herzlichen Dank.