Protocol of the Session on September 28, 2018

Der Gesetzentwurf ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung. Für den Fall, dass einzelne Krankenhäuser Mindestanforderungen aus den Qualitätskriterien oder ihre Versorgungsverpflichtungen nicht einhalten, wird eine Rechtsgrundlage für die zuständige Behörde als Rechtsaufsicht geschaffen, den Versorgungsauftrag einzuschränken bzw. gänzlich zu entziehen. Und das ist gut so. Darüber hinaus kann der MDK durch die zuständige Behörde mit Qualitätskontrollen beauftragt werden. Auch das ist gut. Damit soll die Qualität der Versorgung als Beitrag zur Stärkung der Patientensicherheit in den Mittelpunkt gerückt werden.

Etwas, das ich in diesem Zusammenhang aber äußerst erstaunlich finde, ist der Sinneswandel von Ihnen, Frau Ministerin. Sie haben noch im Mai 2018 im Rahmen einer Kreistagssitzung geäußert, soweit ich weiß, dass weiterhin die Kreise zuständig sein sollen. Jetzt liegt die Verantwortung für die Sanktionen allerdings doch beim Ministerium. Mich würde der Grund für diesen Sinneswandel interessieren. Aber unterm Strich ist das Ergebnis entscheidend.

Mit dem neuen Krankenhausgesetz soll außerdem die Bildung von regionalen Verbünden stärker gefördert werden. Das Land unterstützt die Kliniken nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung bei diesen Vorhaben finanziell. Die Pläne werden etwa damit begründet, dass die Zusammenschlüsse von Krankenhausverbünden die Qualität der Patientenversorgung erhöhen, weil sich die einzelnen Häuser dann auf bestimmte Behandlungen spezialisieren können. Vielen

DDR-Bürgern dürfte diese Form in mehr oder weniger abgeänderter Form noch als Poliklinik bekannt sein. Ich finde diesen Vergleich sehr treffend, da diese damals eine ganz hervorragende und funktionierende medizinische Versorgung gewährleistet haben.

Beim Rettungsdienstgesetz hingegen stellt sich mir vor allem die Frage nach der realistischen Umsetzung. Die Kannbestimmung ist daher völlig richtig angebracht - das haben wir als Fraktion damals auch gefordert -; denn es ist absehbar, dass nicht genügend Notfallsanitäter für alle Wagen zur Verfügung stehen werden. An dieser Stelle wurde die Realität ganz richtig anerkannt - sehr gut.

Abschließend möchte ich auf die expliziten Forderungen der Ärztekammer eingehen. Dazu gab es dieses Schreiben, das an uns verteilt wurde. Es ist wichtig, einige dieser Punkte aufzunehmen. Es fehlt an vielen Stellen einfach die Verbindlichkeit.

§ 3 Abs. 1 ist ganz wichtig, um den Zusatz dieser Verbindlichkeit zu ergänzen, da ansonsten eine Beliebigkeit vorliegen würde und der Gesetzestext entsprechend hinfällig wäre.

Lange Rede, kurzer Sinn: Das Gesetz ist alles in allem solide. Es sollten jedoch die detaillierten Änderungsvorschläge der beteiligten Institutionen, insbesondere die in dem Schreiben der Ärztekammer gemachten Vorschläge, erneut erörtert und gegebenenfalls ergänzt werden. Dazu können wir uns gern abstimmen und darauf freue ich mich. - Danke schön.

(Zustimmung bei der AfD)

Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Siegmund für die Ausführungen. - Für die CDUFraktion spricht der Abg. Herr Krull. Herr Abg. Krull, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst vor Kurzem haben wir uns im Landtag von Sachsen-Anhalt über das Thema Krankenhauslandschaft unterhalten. Mit der heutigen ersten Lesung eines Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Krankenhausgesetzes und des Rettungsdienstgesetzes gehen wir den Weg der inhaltlichen Auseinandersetzung bei diesem wichtigen Themengebiet konsequent weiter.

Wie bereits in der Debatte zum Thema der Sicherung der Notfallversorgung angekündigt, werden mit diesem Gesetzentwurf auch Konsequenzen gezogen, um bestehende Defizite auf diesem Gebiet abzustellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auf einige Aspekte genauer eingehen. Ausdrücklich begrüßen möchte ich im Namen meiner Fraktion die Tatsache, dass klargestellt wird, dass kommunale, freigemeinnützige und private Träger von Krankenhäusern in SachsenAnhalt gleichgestellt sind. Alle haben die gleiche Existenzberechtigung in unserem Bundesland. Das möchte ich ganz deutlich sagen.

Verbinden möchte ich das mit dem klaren Bekenntnis, dass alle Krankenhäuser in unserem Bundesland grundsätzlich zu erhalten sind. Über bestimmte fachliche Schwerpunktbildungen zur Sicherung der Qualität der Behandlung werden wir an anderer Stelle noch debattieren.

Ebenso sind die Bedingungen zu begrüßen, unter denen sowohl die Rahmenvorgaben als auch der Krankenhausplan fortgeschrieben werden. Dabei kommen die Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren zum Tragen. Darüber, ob die Formulierung „können“ an dieser Stelle ausreichend

ist, werden wir sicherlich in den entsprechenden Ausschüssen diskutieren können.

Eine große Tageszeitung unseres Bundeslandes titelte zum Thema Krankenhausgesetz: Ministerin wird zur Krankenhauspolizistin. Aus meiner Sicht wurde der richtige Ansatz mit einer doch recht überspitzten Formulierung beschrieben.

(Zustimmung)

Ja, es geht auch darum, dass Kliniken, die ihre strukturellen Anforderungen nicht in der geforderten Qualität erfüllen, ihren Versorgungsauftrag eingeschränkt oder gar aberkannt bekommen können, dies aber erst nach erfolgter Anhörung und nach einer angemessenen Frist, um die bestehenden Defizite selbst zu beseitigen. Ein solcher Entzug kann natürlich nur das letzte Mittel sein, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Das Mittel der Leistungs- und Qualitätsvereinbarung wird weiterentwickelt. Aus meiner Sicht ist das Land Sachsen-Anhalt im Bundesvergleich durchaus führend.

Die Etablierung von Patientenfürsprechern als Interessenvertreter der Patienten und ihrer Angehörigen gegenüber der Klinik und dem dortigen Personal bewerten wir ebenfalls positiv.

Die beabsichtigten Kontrollmöglichkeiten für den Medizinischen Dienst der Krankenkassen befürworten wir ebenfalls.

Das Thema Datenschutz nimmt in dem vorliegenden Entwurf einen großen Raum ein. Dabei ist es aus unserer Sicht grundsätzlich gelungen, den Schutz persönlicher Daten in einem angemessenen Verhältnis zur wissenschaftlich notwendigen Auswertung der Daten darzustellen.

Zum Rettungsdienstgesetz ist zu sagen, dass die geplante Einführung einer automatisierten Datenverarbeitung für die Rettungsdienststellen zur Koordinierung der Rettungseinsätze und zur Information darüber, wo und in welchem Umfang Behandlungskapazitäten bereitstehen, ein wichtiger und richtiger Schritt ist.

Systeme wie der webbasierte interdisziplinäre Versorgungsnachweis „Ivena eHealth“, die in anderen Bundesländern erfolgreich angewendet werden, führen zu einer deutlichen Verbesserung der Behandlungssituation im Fall der Fälle. Mögliche Irrfahrten werden vermieden und die Zusammenarbeit über bestehende Gemeindegrenzen hinweg wird gefördert und gestärkt - alles im Sinne der Patientensicherheit und des Patientenwohls.

Nur konsequent sind daher auch die geplanten Regelungen für Ordnungsgelder, wenn die entsprechenden Informationen, zum Beispiel über die vorhandenen Behandlungskapazitäten, von den Klinikbetreibern nicht eingestellt werden.

Einige Punkte wie zum Beispiel zum Thema der Koordinierung der Patiententransporte per Luftrettung werden wir im anschließenden parlamentarischen Verfahren noch einmal aufgreifen müssen.

Bezüglich des Gesetzes über die Gutachterstelle für freiwillige Kastrationen und andere Behandlungsmethoden des Landes Sachsen-Anhalt sei hier nur gesagt, dass wir unserer Pflicht als Landesgesetzgeber zur Umsetzung bundesgesetzlicher Regelungen natürlich nachkommen.

Ich beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration zur federführenden Beratung und in den Ausschuss für Inneres und Sport zur Mitberatung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Krull für die Ausführungen. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abg. Frau Zoschke. Frau Zoschke, Sie haben das Wort.

Danke schön, Herr Präsident. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Was muss bei der Novellierung des Krankenhausgesetzes herauskommen? - Es

muss Antworten geben auf aktuelle Fragen, die das gegenwärtige Gesetz nicht beantworten konnte. Es muss den Weg zum Ziel der gesicherten medizinischen Versorgung in allen Landesteilen beschreiben.

Es muss Schritte zeigen, an denen deutlich wird, wie die Entwicklung der Krankenhauslandschaft in die Zukunft führen soll, und es muss alle Beteiligten von Anfang an mitnehmen, die Beschäftigten, die Interessenvertretungen, die Einrichtungs- und die Kostenträger, die Entscheidungsgremien und die Patientinnen und Patienten.

Wenn wir uns nun ab heute mit der Novellierung des Krankenhausgesetzes Sachsen-Anhalts auseinandersetzen, dann bewegen wir uns in einem Spannungsfeld zwischen der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, den gleichberechtigten barrierefreien Zugangsbedingungen zur medizinischen Versorgung, der Hochleistungsmedizin und Arbeits- und Lebensbedingungen, die krankmachen können. Wir beeinflussen damit selbstverständlich auch die Arbeitsbedingungen aller in diesem Bereich Beschäftigten, auch die Lebensbedingungen der Patientinnen und Patienten.

Die Erwartungshaltung vieler in diesem Land ist hoch. Gut sind uns allen noch die Diskussionen hier im Hause zum Sicherstellungsauftrag, zur Notfallversorgung, zur Einhaltung der Hilfsfristen, zu möglichen Sanktionen bei Nichteinhaltung des

Versorgungsauftrages und zu Abmeldeverfahren für Stationen und Abteilungen im Gedächtnis.

Der vorliegende Entwurf des Krankenhausgesetzes muss sich daran messen lassen, welche Antworten er auf die aufgeworfenen Probleme gibt und wie er kurz-, mittel- und langfristig Einfluss auf die Krankenhauslandschaft nimmt, um dem Anspruch der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ebenso gerecht zu werden wie dem Aufzeigen von Schritten hin zur medizinischen Versorgung der Zukunft.

Er muss Patienten Sicherheit garantieren und Patientenmitbestimmung organisieren. Er muss ebenso bundeseinheitlichen Vorgaben wie landesspezifischen Erfordernissen folgen und er muss nicht zuletzt Antworten geben auf die Fragen zur Beseitigung des aufgelaufenen Investitionsstaus in den Krankenhäusern des Landes.

Wir müssen uns fragen, ob wir die Möglichkeit ergreifen, den Sicherstellungs- und Versorgungsauftrag in ein neues, zukunftsweisendes Konstrukt zu überführen, das medizinische Grundversorgung ebenso wie die Pflege oder Prävention und Nachsorge mitdenkt. Nur so gelingt es, auch die sehr festgefahrenen und längst überholten Sektorengrenzen zu überwinden.

Es wäre doch interessant, die Argumentationskette nicht aus der Sicht des Ministeriums, der Träger der Krankenhäuser, der Beschäftigten oder aus der Sicht der Kostenträger zu führen, sondern einmal aus der Sicht der Patientinnen und Patienten.

Was brauchen die Menschen, um gesund zu bleiben? Wie müssen sie leben, um Krankheit zu verhindern? Was kann die stationäre Einrichtung unter welchen Bedingungen dafür leisten? Welche Voraussetzungen müssen dafür von wem erbracht werden? Wie können alle, die am Gesundheitserhaltungsprozess beteiligt sind, vernetzt und eingespannt werden? Wie müssen sich die Beteiligten dazu aufstellen? Wie kann das Steuerungselement Leistungs- und Qualitätsvereinbarung passgenau diesen Prozess beeinflussen?

Eine der Voraussetzungen dafür wäre doch wohl, dass alle Krankenhäuser diese Vereinbarung abschließen. Gegenwärtig sind es nur 33 von 48 Häusern. Es fehlt an Verbindlichkeit und es fehlen bisher Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung der Vereinbarung. Dazu muss das Gesetz Regelungen ermöglichen.

Wie gehen wir mit den Ergebnissen der bisherigen Entwicklung um? Wie erreichen wir, dass das gesamte Land über eine Struktur der Grund- und Regelversorgung verfügt, die tragfähig und akzeptabel ist?

Der vorliegende Gesetzentwurf verpflichtet die Krankenhäuser zur Versorgung von Notfallpatien

ten und benennt für etwaige Abweichungen, den Versorgungsauftrag mit angemessener Frist einzuschränken oder aufzuheben. Ja, und dann? Wer übernimmt die Versorgung?

Mit dem vorliegenden Entwurf wird auch verändernd in die beiden anderen bestehenden Gesetze des Landes eingegriffen. Landeseinheitliche Regelungen zur automatisierten Datenverarbeitung und die Verfahrensweise bei Abmeldungen oder Kapazitätseinschränkungen werden ebenso angesprochen wie der Notfallsanitäter.

Gegenwärtig - das haben Sie bemerkt - haben wir sicherlich mehr Fragen als Antworten. Wir hoffen, dass die Beratungen über dieses Gesetz in den Ausschüssen ebenso spannend wie erhellend werden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Frau Zoschke für den Beitrag. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abg. Frau Lüddemann. Frau Lüddemann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die inhaltlichen Punkte zum Krankenhausgesetz hat die Frau Ministerin schon ausführlich dargestellt. Ich möchte ergänzend betonen, dass es schon seit Langem eine grüne Position ist, bei der Krankenhausplanung verstärkt auf Qualität zu setzen. Dass sich im Bund und jetzt auch im Land diese Entwicklung vollzieht, ist überaus begrüßenswert.